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17.05.2004
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Datenschutzbeauftragter verlangt Gesetzesänderung

RFID: Kennzeichnungspflicht für Big-Brother-Chips

Christian Rentrop

Um RFID-Chips datenschutzrechtlich unbedenklich zu machen, verlangt Schaar, dass Produkte, die die Chips enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Zudem soll der Kunde die Möglichkeit haben, die Daten auf den Chips einzusehen und in ihn im Zweifelsfall permanent deaktivieren können. Gehaltvolle Forderungen, allerdings dürfte die Deaktivierung nach dem Kauf an der ganz persönlichen Sorglosigkeit vieler Bürger scheitern.

Was nutzt die Einsicht?

Von der Einsicht der auf den Chips gespeicherten Daten ganz zu schweigen: Die wahren Datensammlungen befinden sich nämlich keinesfalls auf dem RFID-Chip selber, sondern im schlimmsten Fall verteilt über mehrere getrennte Datenbanken im Keller eines Unternehmens. Der RFID-Chip ist ja eher eine Boje, die anzeigt, wo sich der Kunde gerade befindet und was er bei sich hat.

Die Datenschützer vom FoeBuD e.V. freuen sich bereits über den Vorstoß von Seiten des Bundes: "Damit schließt er (Peter Schaar) sich einer unserer Hauptforderungen an." Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte FoeBuD den Metro Future Store in Rheinberg für den "Preis für Datenkraken" nominiert, einem Negativpreis, den die Datenschützer regelmässig an Behörden oder Unternehmen vergibt, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen.

Datenschützer hoch erfreut

"Der Umtausch und die jetzt geäußerte Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten sind erste große Erfolge, es zeigt, dass es möglich ist, etwas zu verändern, wenn man sich engagiert", so Rena Tangens, Vorstandsmitglied von FoeBuD. Der Verein hatte die Metro-Gruppe durch Androhung einer Demonstration dazu gebracht, die RFID-Kundenkarten gegen RFID-freie Karten auszutauschen.


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