Datenschutzbeauftragter verlangt Gesetzesänderung
RFID: Kennzeichnungspflicht für Big-Brother-Chips
Wenn die Einführung von RFID schon nicht mehr zu verhindern ist, soll sie doch wenigstens reguliert werden. Was wie ein Lehrstück deutscher Regelwut klingt, könnte im Fall von RFID endlich einmal sinnvoll sein. Denn eins ist sicher: Ohne entsprechende Gesetze ist der Bürger RFID schutzlos ausgeliefert.
Inhaltsverzeichnis
- 1Interview mit dem obersten Datenschützer
- 2Keine gesetzliche Erfassung
- 3Was nutzt die Einsicht?
- 4Datenschützer hoch erfreut
- 5Forderungen gehen nicht weit genug
- 6Ein Fall für die Lobbys
Interview mit dem obersten Datenschützer
Selbsternannte Datenschützer und entsprechende Organisationen laufen bereits seit Monaten gegen die Funkchips Sturm. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus forderte nun auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, eine Änderung des Datenschutz-Gesetzes in Sachen RFID.
Die Metro-Gruppe war mit ihrem Future Store bereits im Februar dabei erwischt worden, klammheimlich RFID-Chips in Payback-Kundenkarten versteckt zu haben. Der Konzern zog die Karten daraufhin zurück, doch was bleibt, ist ein flaues Gefühl, denn niemand weiß, wo die Chips überall versteckt sein können.
Keine gesetzliche Erfassung
Schaar gegenüber Focus: "Die RFID-Chips werden vom Gesetz nicht erfasst. Theoretisch müssen die Firmen ihre Kunden nicht darüber informieren, wenn sie die Chips in Produkte integrieren, sondern erst dann, wenn sie persönliche Daten damit verknüpfen." Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, den RFID-Chips übermitteln ihre Daten an alle Lesegeräte, nicht nur an die der Firmen, mit denen ein entsprechender Vertrag ausgearbeitet wurde. Dritte können also mit den RFID-Chips ebenfalls Schindluder treiben, was vom Datenschutzgesetz allerdings in keinster Weise geregelt ist.
