Urheber der drei unangenehmsten Vürmer der letzten Wochen gefasst

Sicherheit: Von Microsoft, Verrätern und Viren-Züchtern

Wenn es morgens an der Tür klingelt, ist es im Idealfall der Postbote oder ein Bekannter. Dennoch sollte man vorher einen Blick durch den Türspion werfen, denn es könnte auch unangenehmer Besuch von der GEZ sein. Oder, noch schlimmer: Das Landeskriminalamt auf der Suche nach einem Virenprogrammierer.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Profilierungswahn oder Neugier?
  2. 2Jungendstrafrecht schützt vor Schlimmerem
  3. 3Quellcode auf dem Rechner
  4. 4Verpfiffen bei Microsoft
  5. 5Bald Mossad-Methoden?
  6. 6Trittbrett-Programmierung
  7. 7Deutsche Schlafmützen-Bürokratie

So geschehen am vergangenen Freitag in Niedersachsen, genauer: in Waffensen, einem Örtchen am Fluß Wümme südöstlich von Bremen. Dort geht es normalerweise eher beschaulich zu, niemand hätte dort den Programmierer eines der erfolgreichsten Computerwürmer der letzten 12 Monate erwartet. Doch genau hier wurde er aufgespürt, seines Zeichens ein 18-jähriger Berufsschüler.

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Profilierungswahn oder Neugier?

Dieser war sehr geständig, als die Mitarbeiter von Kripo und Landeskriminalamt das elterliche Haus einer gründlichen Durchsuchung unterzogen. Ja, der Wurm Sasser sei auf seinem Mist gewachsen. Eigentlich habe er ein Antiviren-Tool entwerfen wollen, wurde dann aber durch Gespräche mit seinen Klassenkameraden auf die Idee gebracht, einen Wurm zu entwickeln.

Doch nicht nur das: Schon bevor Sasser Windows-Rechner rund um den Erdball befiel, hatte der Junge nach Angaben des LKA Niedersachen den Wurm Netsky in sämtlichen Varianten programmiert, einen ähnlich unangenehmen Vertreter seiner Art. Offenbar reicht heutzutage ein von fünf Jahren Pubertät gebeuteltes Gehirn, um die Online-Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen.

Jungendstrafrecht schützt vor Schlimmerem

Der Urheber von Netsky und Sasser dürfte allerdings noch einmal mit dem Schrecken davonkommen. Da er zum Zeitpunkt der Erschaffung seiner Monster noch nicht volljährig war, muss er nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Und dank des deutschen Rechtsapparates, dessen Härte auf pädagogischen Erkenntnissen der 68er-Generation beruht, dürfte er, bisher nicht vorbestraft, überaus glimpflich davonkommen.

Weitere Informationen

Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Virenschutz hier.