Dialer: Teurer Gratis-Zugang

In Zukunft ist Vorsicht geboten

Letztendlich wurde der Beklagte, der offensichtlich darauf spekuliert hatte, die in Anspruch genommenen Dienste nicht bezahlen zu müssen, dazu verdonnert, die angefallene Summe an die Telefongesellschaft zu zahlen. Und vermutlich wird er nicht der einzige bleiben.

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Das Urteil des Landesgerichts München zeigt nämlich, dass auch den Anbietern von Dialern durchaus Gerechtigkeit widerfahren kann. Die Gesetzgebung hat den Anbietern inzwischen zwar einige Auflagen gemacht, die dafür sorgen sollen, dass Dialer nicht nur als solche gekennzeichnet werden müssen, sondern auch Auskunft über die durch sie verursachten Telefonkosten geben müssen. Dadurch sind einerseits die Kunden vor bösartigen Dialern geschützt, andererseits erhalten seriöse Anbieter, der gesetzeskonforme Dialer anbieten, eine rechtliche Grundlage gegenüber zahlungsunwilligen Kunden.

Mit dem Urteil ist klar: Im Umgang mit Dialern ist weiterhin Vorsicht geboten. Das Grundsatzurteil des BGH ist kein Freibrief zur unbedarften Nutzung telefonischer Mehrwertdienste. Zwar sind auch legale Dialer für unerfahrene Benutzer grundsätzlich ein Kostenrisiko, doch sind sie verglichen mit der Eingabe von Kreditkarten-Informationen immer noch eine sichere Alternative.

Dialer? Nein Danke!

TIPP: Dialerschutz.de erklärt auf einer Infoseite, wie man sich als Benutzer vor bösartigen Dialern schützen kann. Legale Dialer hingegen würden sich niemals ohne nachfrage beim User installieren und sollten im Idealfall auch vor jeder Verbindungsaufnahme über die anfallenden Kosten informieren.