Mögliche Zoll-Rückerstattungen für Sony in Millionenhöhe
Berufungsgericht: Playstation 2 ist ein Computer
Von pixeligen Spielen die nur mit viel Mühe als solche überhaupt erkennbar sind, sind die aktuellen Konsolen mittlerweile meilenweit entfernt. Sie liefern meist bessere Grafik als "ausgewachsene" Gaming-Computer und auch die Anschlussmöglichkeiten für Peripherie-Geräte halten mit denen der Computer-Industrie Schritt. So lässt sich etwa an Sonys Playstation 2 bei Bedarf sogar ein Drucker anschließen. Auch weiteres Zubehör wie Webcams oder externe Mikrofone lassen sich über zahrleiche Schnittstellen ansteuern.
Dass Sonys Playstation 2 keine Spielekonsole, sondern in der Tat ein waschechter Computer ist, zu dieser Entscheidung kam ein europäisches Berufungsgericht am heutigen Dienstag und hob damit ein vorhergehendes Urteil des europäischen Gerichtshofs auf. Da die Zölle für Spielkonsolen über denen für Computer liegen, könnte Sony nach Berichten des Wall Street Journals bald Zoll-Rückerstattungen in Millionenhöhe erhalten.
Sony hatte argumentiert, dass die Playstation 2 aufgrund ihrer Prozessorleistung als Computer zu betrachten sei. Dem stimmte das Berufungsgericht zu, denn eine Klassifizierung habe "auf Basis der Komponenten eines Gerätes, nicht auf Basis des jeweiligen Einsatzzwecks zu erfolgen."
Wer sich jetzt schon zufrieden die Hände reibt und auf einen günstigeren Einstiegspreis in die Welt der Konsolen hofft, dürfte eine bittere Enttäuschung erleiden: Für die Konsumenten hat die Entscheidung keine Auswirkungen. "Obwohl es sich um eine bedeutende Summe handelt, ist sie nicht bedeutend genug, um auch in Punkto Preis etwas zu bewegen", erklärte Sony-Sprecher Nick Sharples.
Ob dieses Entscheidung auch Auswirkungen für andere Geräte, etwa Konsolen von Nintendo oder Microsoft nach sich zieht, und ob es in diesem Falle zu Veränderungen im Preis geben könnte, war bislang noch nicht in Erfahrung zu bringen.
