Musik-Download-Preise - wer kriegt was?

Music Markt: Musik-Download-Preise - wer kriegt was?

Zwischensumme: 0,27 Euro für die Musik-Rechteinhaber

Wir sind jetzt bei 0,27 Euro angekommen, die bei den Musiklieferanten, also den Rechteinhabern bleiben. Das sind zum einen Autoren, also Komponisten und Textdichter und ihre Verleger, deren Lizenzen über die GEMA eingeholt werden. Zum anderen sind es die Künstler, die Produzenten in den Studios und die Labels, die für die Produktion und das Marketing gerade stehen.

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Um hierzulande überhaupt ein Download-Angebot legal auf die Beine stellen zu können, braucht man also nicht nur die Lizenzen von den Labels, sondern auch einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft der Autoren und Verleger, in Deutschland der GEMA, welche Gebühren für Downloads aus dem Internet festgelegt hat. Die Verhandlungen hierzu liegen vor der Schiedsstelle, da die IFPI als Vertreterin der Tonträgerseite in dieser Sache ganz andere Vorstellungen hat, die sich eher am amerikanischen Vorbild orientieren. Man wird sich wohl irgendwann in der Mitte treffen. Bis dahin gilt in Deutschland aber:

GEMA: 0,20 Euro (mindestens, bei mehr als 5 Minuten Spiellänge 0,40 Euro)

GEMA-Gebühr pro Download mit bis zu 5 Minuten Spiellänge: 15 % des Nettodetailpreises (NDP), aber mindestens 0,25 Euro, wobei bis Ende 2003 ein Rabatt von 20 % auf diese Sätze gewährt wird, also 12 % vom NDP bzw mindestens 0,20 Euro. Letztere sind hier anzusetzen. Bei Techno- oder Jazz-Stücken, (ganz zu schweigen von Klassik), die meistens länger als 5 Minuten sind, werden für jede weiteren angefangenen 5 Minuten nochmal die Mindestgebühr als 0,20 Euro berechnet. Für ein Musikstück von 6 oder 7 Minuten Länge fallen also GEMA-Gebühren von mindestens 0,40 Euro an.

  • Die GEMA bewegt sich hier im internationalen Vergleich durch die 20 %ige Anpassung in ziemlichen Einklang mit den kontinental-europäischen Verwertungsgesellschaften, nur die Spanier scheren hier ein bisschen aus. Die britische MSPS/PRS orientiert sich eher an amerikanischen Kursen und verlang verlangt 8 % aller Umsätze im ersten Unternehmensjahr eines Musik-Services, danach die EU-üblichen 12 %.
  • Die dänische KODA ruft 12 % vom NDP und eine Mindestlizenz von 0,20 Euro pro Download von bis zu 5 Minuten Länge auf; jede weitere angefangene Minute kostet zusätzlich 0,04 Euro.
  • Die italienische SIAE verlangt dieselbsen Sätze wie die Dänen. Die französische SACEM verlangt auch 12 % des NDP, aber keinen Mindestsatz.
  • Und die holländische BUMA/STEMRA zieht 13 % vom NDP, bzw. die Mindestlizenz von 0,20 Euro ein. Prelistenings kosten hier 0,05 Euro pro Download.
  • Die spanische SGAE, in deren Territorium sich so illustre Musikangebote wie Weblisten.com und puretunes.com aufstellen konnten, ist der Billigheimer auf dem europäischen Festland. Sie berechnet für den Upload eines Tracks zwischen 0,025 Euro und 0,0187 Euro (ab 4.500 Dateien). Zudem fordert sie 10 % aller Umsätze der Site, mindestens aber 0,1562 Euro pro Track von maximal 5 Minuten Länge. 30-Sekünder zum Probehören werden pro Download berechnet, wobei hier wiederum eine Staffelung von 0,0375 Euro (<10.000 Downloads), über 0,031 Euro (<25.000), und 0,025 (<50.000) bis zu 0,0187 Euro (>50.000) vorgegeben wird.

Diese Differenzen laden natürlich insbesondere Anbieter wie Apple aber auch die großen Tonträgerhersteller bzw. Musikanbieter zum intensiven Preisvergleich in Europa ein: wer das billigste Angebot macht, erhält den Zuschlag für die Abrechnung in der "alten Welt". Leidtragende eines solchen Prozesses sind letztendlich die Autoren und auch die Verlage, die von den Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Und das ginge letztendlich zulasten der Kreativität, die auch wiederum den Plattenfirmen und Künstlern zu gute kommt, denn sie bauen schließlich auf das Songmaterial der Autoren auf. Man kann also hoffen, dass die Verwertungsgesellschaften möglichst schnell eine gemeinsame marktgerechte Linie finden werden, um einen solchen Prozeß zu verhindern.

Rest für Label, Künstler und Produzenten: 0,07 Euro (wenn der Track unter 5 Minuten war, wovon wir jetzt mal ausgehen).

Beim Künstler verbleiben hiervon im Schnitt zwischen 5 % und 50 %, je nach Vertrag.

Allein um die Encoding-Kosten des Labels zu decken, müssten mindestens 10 Tracks verkauft werden. Bis dahin ist noch kein Cent beim Künstler angekommen. Und auch das Label hat vorher nur weitere Kosten generiert.

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