Strafverfahren
Als Strafverfahren wird das staatlich geordnetes Verfahren zur Entscheidung bezeichnet, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Mit dem Strafverfahren wird ein Beschluss über die Strafbarkeit des Beschuldigten verfasst und die Sanktion gegebenenfalls festgesetzt. Allgemein regelt das Strafverfahrensrecht die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
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Internen Analysen der GVU zufolge reorganisiert Kinox.to derzeit sein Angebot. (Bild: Screenshot/Kinox.to) Während der Razzia gegen Kino.to beschlagnahmten die Ermittler Server, auf denen sie Daten von Tausenden PayPal-Kunden fanden. Entgegen früherer Annahmen will die Staatsanwalschaft Dresden nun Strafverfahren gegen diese Premium-Nutzer einleiten.
US-Justizbehörden haben Anklage gegen einen 28-jährigen Mann aus Florida erhoben. Die zuständige Staatsanwaltschaft wirft dem angeblichen Hacker vor, in die Rechensysteme verschiedener Einzelhandels- und Finanzunternehmen eingedrungen zu sein. Dabei soll Gonzales mehr als 130 Millionen Datensätze von Kredit- und Kundenkarten erbeutet haben. Das teilte das amerikanische Justizministerium am gestrigen Montag mit.
Die ESL hat ihren ersten Cheater-Fall, der vor Gericht ausgetragen wird. Nachdem bereits die erste Anhörung im Streit auseinander ging, soll nun die Entscheidung über die einstweilige Verfügung am 22.01.08 gefällt werden. Wir haben mit Ibrahim Mazari, Pressesprecher der Electronic Sports League, gesprochen und eine momentane Einschätzung zum Thema eingefangen.
Jammie Thomas muss zahlen. Die Dreißigjährige alleinerziehende Mutter verlor den Zivilgerichts-Prozess gegen die Vereinigung der amerikanischen Musikindustrie RIAA. Damit hat der erste Filesharingprozess, der vor einem Schwurgericht ausgetragen wurde, mit einem dicken blauen Auge für alle Filesharer geendet.
Es wird ernst für die RIAA. Vier Jahre nachdem ihre Kampagne gegen Filesharing startete, geht nun der erste Fall vor Gericht. Es ist das erste Filesharing-Verfahren, das vor einem Schwurgericht ausgetragen wird. Im Fall "RIAA gegen Thomas" geht es um 1.700 gesharte Lieder und 3,9 Millionen Dollar Schadensersatz, aber auch um einige wichtige offene Fragen. Ein Präzedenzfall.
Denn sie wissen nicht, was sie tun. Das dürfte zumindest auf jene zutreffen, die unbedacht Musik, Filme und Software im Internet tauschen und herunterladen. Denn Filesharing kann ernste Konsequenzen haben: Noch nie bekamen so viele Tauschbörsennutzer Post von Polizei oder Staatsanwalt. Doch wie können Filesharer überhaupt verfolgt werden? Was ist erlaubt und was nicht? Was tun, wenn man erst beim illegalen Datentausch erwischt wurde? Die große Filesharing-FAQ klärt auf.
Das Image der RIAA (Recording Industry Association of America) ist nach zahlreichen Prozessen gegen die Filesharing-Gemeinde nicht gerade das beste - und die Musiklobby tut alles dafür, dass dies auch so bleibt: Für einen im Laufe eines Verfahrens verstorbenen Filesharer sollen jetzt dessen Kinder haften. Verständnisvoll wie die RIAA ist, gewährte sie den Hinterbliebenen eine Trauerzeit von 60 Tagen. Danach heißt es allerdings: Butter bei die Fische und her mit der Kohle.
Für die Unterhaltungsindustrie ist klar: "Raubkopierer sind Verbrecher". Deutlich differenzierter haben Evrim Sen und Jan Krömer das Massenphänomen Raubkopie in ihrem Buch "No Copy" analysiert: Im netzwelt-Interview erklären die Autoren, warum die Industrie mit der Einführung des Kopierschutzes einen Fehler gemacht hat, wieso die Szene trotz regelmäßiger Busts auch in Zukunft bestehen wird und warum die zunehmende Reglementierung des Internets durch Gesetze sogar eine Gefahr für die Netzkultur ist.
Im netzwelt-Podcast vom 27. Mai geht es um die Filesharing-Razzia, die Anfang der Woche mit 130 Hausdurchsuchungen bei deutschen Edonkey-Nutzern ihren Höhepunkt gefunden hat. Im Gespräch erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke unter anderem, welche Konsquenzen das für die Betroffenen hat. Außerdem: Bittorent-Suchmaschine klagt gegen Film-Verband, der Mini-Beamer von Samsung im Test und die Gewinner des Frühlingsfoto-Wettbewerbs.
Bei einem bundesweiten Schlag gegen deutsche Edonkey-Nutzer konnten 3.500 User des beliebten P2P-Netzwerkes identifiziert werden. Gegen jeden der Filesharer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem fanden gestern 130 Hausdurchsuchungen bei P2P-Nutzern statt, bei denen zahlreiche PCs sichergestellt wurden.
Delwin Olivan hatte mehr als 4000 MP3s zum Download freigegeben, als er von den Netz-Ermittlern der RIAA erwischt wurde. Die Musikindustrie will deshalb 5000 Dollar von ihm. Olivans Reaktion: Eine clevere Spendenkampagne.
Hunderte Opfer und 250.000 Euro Sachschaden. Ein Call-Center, eine englische Limited und ein Schießbuden-Auftritt im Internet. Ein Viersener Dreikäsehoch zeigt, wie man schon in jungen Jahren fremdes Geld in die eigene Tasche pumpt.
Um Raubkopierer dingfest zu machen, hat die Musikindustrie in Deutschland eine eigene Ermittlungsabteilung - die proMedia. Diese hat nun zusammen mit der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) und der Staatsanwaltschaft Bielefeld einen großen Pirateriefall aufgedeckt. In einem Bielefelder Lagerhaus fanden die Ermittler 25.000 CDs, Musicassetten, Videos und DVDs aus Russland.
Im Fall "FTPwelt" zittern die Kunden weiterhin. Kurz nach Beschlagnahmung der Server im September diesen Jahres, wurden die Kundendaten ausgewertet. 17.000 Nutzern drohen nun Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung. Und der deutschen Justiz eine "logistische Herausforderung", meint der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Dirk Germeroth.
Eigentlich sollten die obersten Richter der USA schon letzte Woche Montag über die Zukunft der Tauschbörsen Grokster und Morpheus entscheiden. Auch gestern warteten Beobachter gespannt auf ein Urteil. Doch die Herren in schwarz lassen sich offenbar Zeit. Jetzt bleibt nur noch eine Woche für eine Entscheidung, die viele P2P-Kenner als das wichtigste Gerichtsurteil des Jahres ansehen.
Stellen sie sich vor, sie haben mühevoll ihre gesamte CD- und Platten-Sammlung ins MP3-Format umgewandelt und auf ihrem iPod gespeichert. Versehentlich fällt ihnen das Gerät herunter - und die aufwendig erstellte Musiksammlung ist dahin.
Die RIAA (Recording Industry Association of America) muss zwei ihrer zahreichen Klagen gegen Tauschbörsen-Nutzer fallen lassen. Weil der RIAA nur die IP-Adressen der Filesharer vorliegen und diese nicht mehr eindeutig einer Person zugeordnet werden können, werden die Verfahren eingestellt.

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