Strafe
Eine Strafe ist eine Sanktion gegen eine Tat oder ein Verhalten, das als Unrecht oder unangemessen angesehen wird. Die Gründe zur Bestrafung einer Person sind Spezialprävention, den Bestraften eines Besseren zu belehren; Generalprävention, andere potentielle Täter abzuschrecken; zum Schutz der Rest der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
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Google soll wegen Behinderung der Untersuchungen zu Street View 25.000 US-Dollar Strafe zahlen. Der Suchmaschinenanbieter habe sich nicht kooperativ verhalten. Die Datenerfassung von WLAN-Netzen wurde indes nicht bestraft.
Google muss eine halbe Milliarde US-Dollar zahlen, um die Ermittlungen des US-Justizministeriums zu beenden (Bild: US Department of Justice) In einem Vergleich muss Google eine halbe Milliarde US-Dollar zahlen. Das US-Justizministerium hatte gegen den Konzern ermittelt, da dieser durch das AdWords-Programm an illegalen Geschäften von kanadischen Online-Apotheken mit US-Bürgern verdiente.
"Du gehst heute ohne Essen ins Bett". Für solch eine autoritäre Ansage haben Kinder und Teenager heutzutage höchstens ein Lächeln übrig. Die Verkehrte Netzwelt hilft, aufmüpfige Quälgeister zeitgemäß und wirkungsvoll in die Schranken zu weisen.
Das englische "Three Strikes Out"-Gesetz für Internet-Sperren soll im Jahr 2011 in Kraft treten. Das gab der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson kürzlich auf einer Veranstaltung in London bekannt. Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass Filesharer nach Urheberrechtsverletzungen schneller bestraft werden können.
Ein chinesisches Gericht hat zwei Raubkopierer zu einer mehrjährigen Haftstrafe und einer hohen Geldbuße verurteilt. Diese hatten jahrelang eine manipulierte Version von Windows XP kostenlos angeboten. Ihr Geld verdienten sie ganz legal mit Werbeeinnahmen.
Microsoft hat sich dem Druck der EU-Kommission gebeugt: In Zukunft will das Redmonder Unternehmen allen Nutzern der Microsoft-Windows-Betriebssysteme die einfache Installation aller gängigen Browser gestatten.
Jeden Freitag zeigt netzwelt was die Computerwelt während der Woche bewegt hat. Die attraktivsten Produkte, die aufregendsten Meldungen und die skurrilsten Ereignisse finden Sie alle im "Internetzzo".
Die EU-Kommission hat dem weltgrößten Chiphersteller Intel die höchste Strafzahlung in der Geschichte der EU aufgebrummt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Konzern Schmiergelder an Mediamarkt, Saturn und Co. gezahlt hat, um AMD klein zuhalten. Intel wehrt sich und kündigt Klage an.
Für unerwünschte Werbeanrufe drohen bald Geldstrafen. Ein neues Gesetz erleichtert zudem den Widerruf von am Telefon geschlossenen Verträgen. Bundesländer, Teile der Opposition und Verbraucherschützer fordern noch härtere Strafen.
Denn sie wissen nicht, was sie tun. Das dürfte zumindest auf jene zutreffen, die unbedacht Musik, Filme und Software im Internet tauschen und herunterladen. Denn Filesharing kann ernste Konsequenzen haben: Noch nie bekamen so viele Tauschbörsennutzer Post von Polizei oder Staatsanwalt. Doch wie können Filesharer überhaupt verfolgt werden? Was ist erlaubt und was nicht? Was tun, wenn man erst beim illegalen Datentausch erwischt wurde? Die große Filesharing-FAQ klärt auf.
"Mit freundlichen Grüßen, Lutz Mammon. Mammon Versand, 0123-456789." Noch immer trifft man auf E-Mail-Signaturen wie diese. Für Geschäftstreibende kann das teuer werden: Bis zu 5.000 Euro Zwangsgeld werden für eine derart kurze Signatur fällig - vorausgesetzt, es beschwert sich jemand. Um dubiosen Abmahnern zu entgehen, sollten geschäftliche Mail-Signaturen um ein paar Angaben ergänzt werden.
Mal Hand aufs Herz: Welcher männliche Internetnutzer ist beim Surfen durch das Netz noch nie über einen Pornofilm gestolpert? Es müssen noch nicht einmal die Schmuddelecken des Netzes sein, in denen man sich gerade herumtreibt - Sex war im Internet praktisch von Beginn an omnipräsent. Auch in den P2P-Netzen werden fleißig Pornos getauscht. Filesharer setzten sich jedoch beim Tausch von Pornos erheblichen rechtlichen Gefahren aus: Wer Pornos in Tauschbörsen anbietet, macht diese insbesondere Kindern und Jugendlichen zugänglich - und das ist verboten.
Die US-Handelsaufsichtsbehörde FTC hat einen P2P-Betrüger zur Rückzahlung von 15.000 US-Dollar verpflichtet. Der Betreiber der Website MP3Downloadcity.com darf zudem nicht mehr behaupten, die über seine Plattform angebotenen P2P-Programme seien zu 100 Prozent legal.
"Raubkopierer sind Verbrecher". Glaubt man einem Bericht des Handelsblatts, dann wird der Slogan der IFPI demnächst mehr zutreffen als vielen von uns lieb ist. Die so genannte Bagatellklausel soll ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Offenbar hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Druck der Rechteinhaber nachgegeben und will künftig Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen.
Der deutsche Indie-Verband VUT hat jetzt eine Kampagne unter dem Motto "Respect The Music - Copy Protection Free" gestartet. Damit will man sich deutlich von der IFPI distanzieren, die weiterhin mit Klagen gegen Tauschbörsen-Nutzer vorgeht.
Die mittelalterliche Aufbausimulation "Stronghold 2" hat den Goldstatus erreicht. Der geplanten Veröffentlichung am 22. April dürfte somit nichts im Wege stehen. Gleichzeitig veröffentlichte Publisher Take 2 die Ergebnisse einer Umfrage, die man im Zusammenhang mit der Entwicklung des Spiels in Auftrag gab.
Ende März soll das reformierte Urheberrechtsgesetz den Segen des Bundeskabinetts bekommen. Laut dem Magazin Heise Online konnte sich das federführende Bundesjustizministerium mit seinen Reform-Vorstellungen weitgehend durchsetzen.
Während gegen die Kazaa-Macher Sharman-Networks derzeit zahlreiche Prozesse laufen, wird es den BitTorrent-Programmierern wohl so schnell nicht an den Kragen gehen.
Auf der Online-Auktionsplattform eBay tummeln sich einige schwarze Schafe. Ein Dortmunder hat Schnäppchenjägern mehr als tausend Raubkopien verkauft und sich selbst um einige tausend Euro bereichert. Im Auftrag der Musikindustrie haben die Ermittler der proMedia den "Geschäftsmann" ausfindig gemacht und Strafanzeige gestellt.
Die Bundesregierung möchte Spammern das Leben schwer machen. Mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro sollen die halblegal Werbetreibenden in die Knie gezwungen werden. Ob die Maßnahmen von Erfolg gekrönt sind, steht in den Sternen.

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