Strafanzeigen
Eine Strafanzeige ist eine mündliche oder schriftliche Mitteilung über einen möglichen Straftatbestand an die Strafverfolgungsbehörden. Diese Behörden sind Polizei , Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht . Sobald die Strafverfolgungsbehörden einen Tatbestand als möglicherweise verwirklicht anerkennen, sind sie verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären.
Verwandte BegriffeMedien, Urteil, Gesetz, Staat, Meinung, Internet, Straftat, Daten, Software, Gericht
Rückschlag für Verbraucherschützer im Kampf gegen Internet-Abzocke. Das Landgericht Düsseldorf gab einer Firma recht, die wegen der Versendung vermeintlich ungerechtfertigter Rechnungen auf Unterlassung verklagt wurde. Berufung ist angekündigt.
Staatsanwaltschaft und Polizei in Düsseldorf ermitteln gegen die Betreiber von Abzock-Seiten im Internet. Inzwischen erstatteten über 2.000 Betroffene Anzeige. Über 670.000 Euro auf dem Konto der Betreiberfirma sind eingefroren.
Der Hackerparagraf sorgt nach wie vor für viel Aufregung. Der Diplom-Informatiker Michael Kubert ist einen drastischen Schritt gegangen, um die entstandene Panik einzudämmen: Er hat sich selber für den Gebrauch und das Bereitstellen von Hackertools angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. "Diese Forderung ist viel zu hoch", erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen."
Die große Durchsuchung - netzwelt war dabei. Nicht live, aber mit Augen und Ohren verlässlicher Partner. Kerstin Prosch von der "Frankfurter Neue Medien" war mit den Fotografen Hans Nietner und Maik Reuß Razzia-Augenzeugin vor Ort. Hier ihr Erlebnis-Bericht:
Mit Straftaten und Anzeigen ist das so eine Sache. Gerade bei kleinen Delikten lohnt es sich in den seltensten Fällen, die Polizei aufzusuchen, um Anzeige zu erstatten. Der Weg zur nächsten Polizeiwache ist nicht selten lang und gerade bei Bagatellfällen wie abgeschraubten Auto-Antennen oder Beleidigungen wird niemand stundenlang auf dem Polizeirevier sitzen wollen.
Alleine im Juni und Juli diesen Jahres sind bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft rund 20.000 Strafanzeigen gegen Filesharer eingegangen. Die Flut an P2P-Klagen hat eine Karlsruher Anwaltskanzlei eingeleitet, die mit dem Schweizer IT-Unternehmen Logistep zusammenarbeitet.
Ein niederländisches Gericht hat jetzt entschieden, dass Internet-Anbieter die Daten ihrer P2P-nutzenden Kunden nicht an die Musikindustrie übergeben müssen. Die Richter kritisierten zudem den Einsatz einer US-Firma zum Sammeln der Daten verdächtiger P2P-Nutzer.
Das ist doch mal was: Schwedische Gardinen, gesiebte Luft und ein 140 Kilo schwerer und unrasierter männlicher Kurschatten in Pumps als Liebhaber. An so einem Ort macht man doch von Herzen ungern Urlaub. Dumm, wenn man muss. Der Ort ist nämlich, für alle, die es noch nicht gemerkt haben sollten, das Gefängnis. Und da darf ein Ebay-Betrüger nun die nächsten 3,5 Jahre verbringen.
War es ein Versehen oder Absicht? Etwa 30000 "Kunden" staunten am Freitag nicht schlecht als sich eine ihnen nicht bekannte Mahnung in ihrem Postfach befand. In dieser wurden sie aufgefordert doch bitte umgehend 29,99 Euro auf das Konto eines 21-jährigen Bayreuthers zu überweisen. Andernfalls würde ein kostenpflichtiges, gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

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