Illegale Downloads
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Kim Dotcom sagte vor Gericht, er erhalte unmoralische Angebote im Gefängnis. (Bild: Screenshot/One News) Ein neuseeländischer Richter hat Kim Dotcom gegen Kaution entlassen. Dafür muss er strenge Auflagen erfüllen. Zum Beispiel darf er das Internet nicht nutzen.
Filesharing ist mittlerweile innerhalb der Computergemeinde fast schon zum Volkssport geworden. Tausende tummeln sich in Peer-to-Peer Netzwerken, um Daten auszutauschen, eigene Dateien hochzuladen oder Files von anderen Servern herunterzuladen. Eigentlich ist daran ja nichts Verwerfliches zu erkennen, wenn nicht immer wieder auch illegale Inhalte über Programme wie BitTorrent, eDonkey, Gnutella oder FastTrack angeboten würden. Nicht nur der Computer-, Musik- oder Filmindustrie entsteht durch illegales Filesharing ein enormer Schaden, auch der Privatanwender läuft Gefahr, sich durch die Freigabe von ganzen Laufwerken des heimischen Rechners, Schädlinge auf den Rechner zu holen. Verhindern kann man dies durch die Benutzung von dezentralen Peer-to-Peer (P2P) Netzwerken, die ausschließlich eine direkte Verbindung zum Gegenüber herstellen und keine Fremden mit einbeziehen. Ein Vertreter dieser dezentralen P2P-Netzwerken ist Alliance, der somit Filesharing sicherer machen kann.
Filesharing ist trotz Peer-Netzwerk ein einsames Hobby; die Freunde bleiben außen vor und auch die Kollegen im P2P-Kreis sind bis auf ihre Nicknames Unbekannte. Die Freeware Torrent Swapper gibt dem Torrent-Tausch einen persönlichen Anstrich: Benutzer können Download-Empfehlungen einholen und die Bandbreite von Bekannten mitnutzen.
"Wir wollen niemanden kriminalisieren, aber die aktuelle Rechtslage zwingt uns dazu, den Weg der Strafverfahren zu gehen. Und wir wollen auch niemanden durch überzogene Schadensersatzforderungen ruinieren. Aber jedem muss klar sein, dass Internet-Piraterie kein Kavaliersdelikt ist und im Netz niemand anonym bleibt." - Klare Worte von Michael Haentjes, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Die Musikindustrie macht also ernst und ist sogar bereit die Zahl der P2P-Klagen in den nächsten Monaten noch stärker auszuweiten.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat eine deutliche Niederlage im Verfahren gegen eine angebliche P2P-Nutzerin hinnehmen müssen. Der zuständige Richter entschied, dass die Plattenfirmen nicht Eltern stellvertretend für die Verfehlungen ihrer Kinder verklagen dürfen. Gleichzeitig kündigten eine Reihe weiterer Klageempfänger an, sich gegen die juristischen Schritte der RIAA zu wehren.
Er ist kein Unbekannter. In diversen Communities kennt man seinen Namen nur allzu gut, den hier preiszugeben allerdings unfair wäre. Nennen wir ihn deshalb Mario, nein Lars oder besser - weil noch anonymer - schlicht L. Würde man L auf der Straße begegnen, so läge mit Sicherheit eine Verwechslung vor. Denn L hält sich nicht auf Straßen auf, sein Platz ist am Computer. L ist Anfang 20, real einsam, nicht dumm, nur ein bisschen faul. Wenn er sich überhaupt bewegt, dann zwischen Computer, Küche und Klo.

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