Betrug

Laut § 263 StGB wird der Tatbestand eines Betruges von einer Täuschungshandlung des Täters vorrausgesetzt, wodurch beim Opfer ein Irrtum hervorgerufen wird und daraus eine Vermögensverfügung stattfindet. Wenn diese einen Vermögensschaden anrichtet und die Absicht des Täters besteht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern, besteht der Tatbestand des Betruges.


Verwandte Begriffe

Internet, Geld, Rechtsanwalt, Verbraucherschutz, Freiheitsstrafe, Diebstahl, Täter, Definition, Hamburg, eBay

Facebook-Scam: Chuck Norris ist nicht tot

von Annika Demgen
Facebook-Scam: Chuck Norris ist nicht tot Auf Facebook grassiert die Meldung das Chuck Norris tot sei. (Bild: Naked Security/Sophos)

Phishing-Versuch auf Facebook: Bei der Meldung über Chuck Norris Tod handelt es sich um eine absichtliche Falschmeldung.

Facebook Chronik: Betrüger locken mit Deaktivierungs-Funktion Cyberkriminelle werben mit Möglichkeiten die Facebook-Chronik zu deaktivieren. (Bild: Inside Facebook)

Cyberkriminelle machen sich die neue Facebook-Chronik zunutze. Sie bieten von der Chronik genervten Nutzern die Möglichkeit, diese wieder zu deaktivieren. Tatsächlich ist dies gar nicht möglich.

Abofallen: Erste Hauptverhandlung gegen Betrügergruppe

von Annika Demgen
Abofallen: Erste Hauptverhandlung gegen Betrügergruppe Vor dem Landgericht Hamburg beginnt heute der Prozess gegen die mutmaßlichen Abofallen-Betrüger. (Bild: Screenshot, via Google Street View)

Heute beginnt der Abofallen-Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Verantworten müssen sich die Betreiber der Belleros Premium Media Ltd. Unter den Beklagten ist auch ein Anwalt, der die mutmaßlichen Betrüger unterstützt haben soll.

Betrug per Vorkasse: Polizei nimmt Internetbande fest

von Alexander Zollondz
Betrug per Vorkasse: Polizei nimmt Internetbande fest Vorsicht! Über solche Webshops boten die Betrüger ihre Waren an. Die im Bild angezeigte Seite ewe-ewe.com ist aber mittlerweile vom Netz. (Bild: LKA Bayern)

Die Polizei ermittelte bereits länger nach der Betrügergruppe. Sie boten ihre Waren zur Zahlung in Online-Shops gegen Vorkasse an, die Waren wurden aber nie versandt. Nach Angaben der Ermittler wurden rund 100.000 Kunden geschädigt.

Sony: Hacker bieten Kreditkartendaten von Playstation Network-Nutzern an Sicherheitsexperten berichten via Twitter davon, dass Hacker eine Datenbank mit den Kreditkartendaten von Sony-Kunden zum Verkauf anbieten. (Bild: Screenshot)

Der Angriff auf das Playstation Network sorgt weiter für Schlagzeilen. Im Netz werden die Kreditkartendaten von 2,2 Millionen Sony-Kunden zum Verkauf angeboten - inklusive Prüfnummer.

Die drei Betreiber der Internetseite farbrik-einkauf.com wurden vom Landgericht Göttingen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Vor Gericht gaben die Angeklagten zu, mit dem Portal mehr als 130.000 Euro verdient zu haben.

eBay: Der Riese strauchelt

von Patrick Woods

Auktionsriese eBay kommt ins Stolpern. Immer mehr Anbieter wandern zu anderen Plattformen ab. Negative Presse und Beschwerden der Händler häufen sich. Die Konkurrenz freut sich. Netzwelt beleuchtet, was andere Auktionshäuser besser machen.

Podcast: Internet-Abzocke

von Yasmin Kötter

Viele Angebote im Internet sind nur vermeintlich kostenlos - plötzlich flattert eine Rechnung ins Haus. Welches Ausmaß diese Abzocke erreicht hat, zeigt das Ergebnis einer Online-Befragung der Verbraucherzentralen. Netzwelt sprach mit Ute Klaus von der Verbraucherzentrale Hessen über schwarze Schafe im Internet und die Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher.

Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis (Update)

von Patrick Woods

Der für seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Günter Freiherr von Gravenreuth wurde versuchter Betrug vorgeworfen. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die zuständige Richterin: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden".

Social Hacking: Sicherheitslücke Mensch

von Patrick Woods

Virenscanner, Firewall, regelmäßige Sicherheitsupdates: Die meisten Nutzer legen großen Wert auf Sicherheit. Doch oft ist nicht die Software das größte Sicherheitsrisiko, sondern der Anwender. Viele Menschen fallen auf Phishing herein, geben freiwillig ihre Passwörter preis. Geschickte Gauner schaffen es, mit einem Vorwand wichtige Daten am Telefon zu erfragen, und wichtige Rechenzentren sind oft nur halbherzig bewacht, sodass sich fast jeder Zutritt verschaffen kann. Wie wichtig ist die Sicherheitskomponente Mensch?

P2P-Heute.com: Anwaltsschreiben mit Virus im Anhang

von Sascha Hottes

In den letzten Tagen tauchen vermehrt E-Mails mit dem Absender "Olaf T." auf. Der Anwalt ist zu einer wenig schmeichelhaften Berühmtheit gelangt, weil er für bekannte Abo-Dienste den Forderungseinzug übernommen hat. Nun ist er selbst Opfer eines Viren-Versenders. Dieser nutzt T.s Namen, um Mails mit einem Trojaner im Anhang zu versenden.

Phishtank: Gemeinsam gegen Phishing

von Janko Röttgers

Phishtank.com setzt auf die Mithilfe seiner Nutzer, um Phishing-Webseiten zu enttarnen. Die Ergebnisse können von Software-Entwicklern genutzt werden, um die Betrüger-Seiten zu blockieren.

Verrückte WM-Wette: So gewinnt man Abo-Kunden

von Sascha Hottes

"Ob Ihr es glaubt oder nicht - Ich habe mit meiner Freundin Julia diese völlig verrückte WM-Wette laufen: Bei 11 Millionen Besuchern auf dieser Seite flitzt sie komplett nackt übers Spielfeld beim WM-Endspiel." Das verspricht Frank S. auf seiner Webseite. Stimmt die Statistik, dann dürfen wir uns auf ein tolles Finale freuen und seine Freundin dürfte ab Sonntag weltberühmt sein.

P2P-Betrüger muss zahlen

von Janko Röttgers

Die US-Handelsaufsichtsbehörde FTC hat einen P2P-Betrüger zur Rückzahlung von 15.000 US-Dollar verpflichtet. Der Betreiber der Website MP3Downloadcity.com darf zudem nicht mehr behaupten, die über seine Plattform angebotenen P2P-Programme seien zu 100 Prozent legal.

"Geld stinkt nicht!" - Wie sich der Strohmann-Geschäftsführer eines dubiosen Probendienstes vor aller Welt um Kopf und Kragen redet. Peinliches Bekenntnis-Stück in vier Akten... - Dass viele Probenanbieter ihr Geld nicht wert sind, pfeifen Medien und Verbraucherzentralen inzwischen von den Dächern. Neu ist, wenn ein Proben-Macher selbst seinen Service für unter aller Kanone hält - und dies auch freimütig zugibt.

Probino: Kein Anwalt unter dieser Nummer

von Alex Leinhos

Das Netzwerk durchsucht. Ein sechsstelliger Betrag sichergestellt. Doch er ist noch immer die große Unbekannte: Rechtsanwalt Olaf T. aus Osnabrück. Probino-Geldeintreiber Nummer zwei.

Vorsicht: Geld verdienen mit dem Bankkonto

von Christian Rentrop

Weihnachtszeit, Pleitezeit. Wer Lust auf ein kleines Zusatzeinkommen hat, sollte einmal seinen Spam-Ordner durchschauen. Dort findet sich dieser Tage nämlich ein Job-Angebot, das wohl niemand abschlagen kann: Geld verdienen mit dem eigenen Bankkonto, ohne weiteres Zutun. Verantwortlich ist eine ominöse Firma namens "Sonet Pay" und man sollte es tunlichst vermeiden, auf das Job-Angebot zu reagieren.

Neu: Google Earth-Positionsdaten und Opferdatenbank

von Sascha Hottes

In den letzten Wochen hat netzwelt zwei neue Services gestartet. Um einen besseren Überblick über Betrugsfälle und Neppereien im Netz zu gewinnen und Opfern gemeinsam eine Stimme zu verleihen, haben wir eine "Opferdatenbank" eingerichtet. Betroffene können sich anmelden und werden regelmäßig über Aktionen in dem Fall informiert. Ebenfalls neu ist die "Google Earth-Positionsdatenbank". Suchen Sie Ihre Stadt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, Prominente oder Sehenswürdigkeiten.

Nie bestellt. Nie geordert. - Und trotzdem sollen sie zahlen. Hunderten von Internet-Nutzern flattern in diesen Tagen Rechnungen ins Haus. Für Dienstleistungen, die sie nie in Anspruch genommen haben. Netzwelt über die Hintergründe und Hintermänner einer womöglich so perfiden wie einträglichen Geschäftsidee.

HandgranatenHarald und BKA verschicken keine Virenpost

von Michael Knott

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar. Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet. Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt."