AGB
Die Abkürzung AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie sind die vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei vor Abschluss des Vertrags erstellt. Die andere Vertragspartei muss den AGB zustimmen, damit ein Vertrag gültig wird. Die Regeln zu den AGB in Deutschland sind im deutschen AGB-Gesetz festgelegt.
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Nutzungsbedingungen: Datenschützer fordern Facebook-Mitglieder zum Widerspruch auf
von Annika DemgenMal wieder neue Nutzungsbedingungen bei Facebook. Das Soziale Netzwerk aktualisierte die Erklärung der Rechte und Pflichten und reagierte in den Änderungen auch auf die anhaltende Kritik. Datenschützer raten Nutzern trotzdem zum Widerspruch.
Das Eingeben einer PSN-ID hinter der Play Station Home-URL führt in Japan zu einer Darstellung der persönlichen Spieledaten des Nutzers. (Bild: IT Media News) Neuer Streit um Nutzungsbedingungen: In Japan wird über die AGBs des PlayStation Networks diskutiert, denn derzeit behält sich Sony das Recht vor, alle Spielinformationen von Nutzern der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ständig werden Computernutzer mit Vertragswerken konfrontiert, die ellenlang und in feinstem "Bürokraten-Deutsch" verfasst sind. Netzwelt-Redakteur Mehmet Toprak nimmt sich dieses Themas an und beschreibt seine Sicht der Dinge.
Sektion 15 der US-amerikanischen AGBs beinhaltet den Ausschluss von Sammelklagen, so lange Sony einer solchen nicht selbst zustimmt (Bild: Screenshot) Sony schützt sich durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig vor Sammelklagen der Nutzer. Mitgliedern des PlayStation Network und des Sony Entertainment Network wird dadurch untersagt, Sammelklagen vor Gericht zu bringen.
Ab Januar 2008 wird es beim Online-Netzwerk StudiVZ neue AGB- und Datenschutzregelungen geben. StudiVZ schickte allen Nutzern dazu eine E-Mail mit dem entsprechenden Text, online sind die Bestimmungen noch nicht abzurufen. Eine wichtige Änderung: StudiVZ wird Werbung an Nutzer schicken - per E-Mail und SMS.
Neues vom Probenbutler - dem Probendienst, bei dem der "Beschiss darin liegt, dass man Scheiß kauft!"* - Nach dem fulminanten Ausrutscher seiner Geschäftsführer-Marionette redet sich diesmal Chef-Butler Sebastian S. um Kopf und Kragen.
Geködert. Geklickt. Gezockt. - In Deutschland tobt das Netz. Und in Wien klingeln die Kassen. Grund: Ein dubioses Filesharing-Programm, das kostenloses Testen verspricht - und damit immer mehr Nutzer in die teure Abo-Falle lockt. Firstload.de und die "Geldmaschine Internet" - der neuste Coup eines umtriebigen Österreichers auf virtuellem Beutezug.
Früher der dicke Quelle-Katalog, heute der Online-Shop: Das Bestellen vom Sofa aus ist bequem. Dumm nur, wenn die Ware nicht einwandfrei ist. Dann ist nämlich Schluss mit Sofa, und die Rennerei beginnt. Die Ware will reklamiert werden, sonst droht Geldverlust. Wichtig ist dabei aber vor allem die Einhaltung der Fristen, denn sonst droht die Verjährung.

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