Abmahnung
Eine Abmahnung ist der formale Weg, eine Person aufzufordern, ein unerwünschtes Verhalten oder eine Handlung künftig zu unterlassen. Abmahnungen sind in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. In Deutschland ist eine Abmahnung eine ausdrückliche Vorraussetzung für eine Kündigung eines gegenseitigen Vertrages.
Verwandte BegriffeInternet, Kündigung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Filesharing, Rechtsanwalt, Kosten, Anwalt, Markenrecht, Urheberrecht
Der "Gefällt mir"-Button könnte bald ein weiteres Stück seiner Unschuld verlieren. (Bild: iFrick.ch) Der Klick auf den "Gefällt mir"-Button unter rechtsverletzende Inhalte kann eine Abmahnung nach sich ziehen, zu diesem Schluss kommen unabhängig voneinander zwei Rechtsanwälte.
Facebook-Nutzer können auch für die Inhalte, die Freunde in ihrem Profil posten, abgemahnt werden. (Bild: Screenshot facebook.com) Haften Facebook-Nutzer, wenn Freunde in ihrem Profil urheberrechtlich geschützte Bilder veröffentlichen? Ein betreffender Fall liegt nun vor und überrascht sogar Anwälte.
Universal Music löschte das Megaupload PR-Video offenbar eigenhändig aus YouTube. (Bild: Screenshot/Megaupload) Eine angebliche Anwaltskanzlei mit dem Namen Dr. Kroner und Kollegen verschickt seit Kurzem Abmahnungen. In dem Schreiben werden Nutzern illegale Downloads im Zusammenhang mit der Filesharingseite Megaupload vorgeworfen. Bei den E-Mails handelt es sich offenbar um Betrugsversuche.
Weiterer Schlag gegen Filesharer. Die britische Behörde SOCA nahm das Musikblog RnBXclusive vom Netz. Den ehemaligen Nutzern wird mit zehn Jahren Haft gedroht, denn sie haben "die Zukunft der Musikindustrie beschädigt".
Die Zahl der Abmahnungen sank 2011 deutlich im Vergleich zum Vorjahr. (Bild: Verein gegen den Abmahnwahn) Am häufigsten wird das Filesharing von Songs, Spielfilmen und Pornos abgemahnt. Dabei sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Im Schnitt lagen die Forderungen bei 682 Euro.
Die Kanzlei Urmann + Collegen versteigert offenbar Urheberrechtsforderungen im Internet. (Bild: Screenshot/u+c) Eine "ungewöhnliche" Versteigerung: Die Kanzlei Urmann+Collegen versteigert offenbar Urheberrechtsforderungen mit einem Gesamtwert von 90 Millionen Euro im Internet.
Schluss mit dem forum shopping! Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das Abmahngeschäft von Anwälten begrenzen, die sich nur darauf spezialisiert haben, Bagatelldelikte im Internet ausfindig zu machen und zu ahnden.
Vollständige Überwachung aller Dokumente für Hausverwalter.
Fox Mobile hat neben anderen Anbietern auf die Abmahnungen der Verbraucherzentrale reagiert und seine Internetseite Jamba.de angepasst. (Bild: Screenshot) Die Verbraucherzentrale NRW hat zehn Klingeltonanbieter wegen fehlenden Preisinformationen und Abofallen abgemahnt. Betroffen sind auch die Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Filesharing kann teuer werden: Bis zu 1.317 Euro forderten Rechteinhaber und ihre Anwälte für eine der fast 600.000 im Jahr 2010 versendeten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen.
Hoffnung für Filesharer: Nach einem Urteil des Landgerichtes Hamburg müssen diese bei zu unspezifischen Abmahnungen nicht mehr die Rechtsanwaltskosten mittragen.
Das Landgericht Hamburg hat die Rechtmäßigkeit einer per E-Mail verschickten Abmahnung anerkannt, obwohl die Nachricht nicht im Posteingang angelangt ist. Darauf weist die Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in einer Pressemitteilung hin.
Die Klage einer Filesharerin könnte die bisherige Beweisführung der Unterhaltungsindustrie gegen Filesharer infrage stellen. Die Klägerin ging gerichtlich gegen wiederholte Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei vor. Die Sozietät stützte ihre Abmahnungen auf Daten des Unternehmens Media Protector GmbH. Nun soll ein Gutachten klären, ob das Material überhaupt beweiskräftig ist.
Teures Filesharing: Schon eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts kann bis zu eintausend Euro kosten. Den Wucher-Forderungen soll ein neuer Paragraf im Urheberrechtsgsetz entgegenwirken, der am 1. September 2008 in Kraft tritt.
In Tauschbörsen lebt es sich gefährlich: Immer mehr Anwälte vertreten die Urheber der Dateien, die dort illegal verbreitet werden - und mahnen fleißig ab. Die Kanzlei Wilde & Beuger hat jetzt eine schwarze Liste der Dateien veröffentlicht.
Wer sich in Tauschbörsen herumtreibt, hat die Angst im Nacken: Eines Tages könnte eine teure Abmahnung ins Haus flattern. Es gibt aber noch ein größeres Risiko für den Filesharer: Die peinliche Porno-Abmahnung. Realität, wie jüngste Ereignisse bestätigen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) mahnte das Online-Netzwerk StudiVZ ab. Der vzbz kritisierte, dass Nutzer mit nur einem Klick ihre Daten für Werbezwecke freigeben. Dieser Umgang sei rechtswidrig, so der vzbz.
Abmahnungen nach dem Vorbild der Musikindustrie - geht es nach den US-Pornoanbietern auf der XBiz-Konferenz, ist das ein adäquates Mittel gegen den Rückgang der Verkäufe. Sie sehen die Zeit gekommen, einige P2P-Nutzer für ihren Pornotausch abzumahnen.
"The Internet is for porn" - ein bekanntes Lied aus einem Musical und für viele die Realität. Dies soll sich nun ändern - zumindest was die freien, kostenlosen Inhalte ohne Altersverifikation angeht. Mit einer Abmahnwelle versucht ein Unternehmen aus Hannover nun, frei zugängliche Pornos aus dem Netz zu verbannen. Bislang mit Erfolg. Das Wunderliche: Die Firma verdient ihr Geld selbst mit Erotik im Netz.
Der für seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Günter Freiherr von Gravenreuth wurde versuchter Betrug vorgeworfen. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die zuständige Richterin: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden".

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