Hallo zusammen,
wie schon oben geschrieben,habe ich mir am 27.11.2008 bei Aldi Nord den neuen PC 7300D Dual Core Quad 2,33 Ghz. mit ner Nvidia Geforce 9600GT gekauft.Der PC hat zwei B.S. Vista Home Premium 32 Bit und die gleiche als 64 Bit Version.Mein Problem ist,wenn ich die 64 Bit Version installiere zeigt die graphik-Karte im System nur 32 Bit an obwohl ich mir den 64 Bit Graphik-Kartentreiber installiert habe.Ob den von Medion,als auch von Windows Update und auch den von Nvidia.
Medion meint das die Graphik-Karte nicht für 64 Bit geht,warum dann die Windows Version mit 64 Bit.Außerdem darf ich diese Version nicht nutzen.Wenn ein Schaden eintritt kostet mich das in der Garantie 99 extra weil der PC im Ur Zustand wieder Hergestellt werden muß.Stimmt das?
Ich weiß,das sindreichlich fragen,dennoch hoffe ich das mir jemand helfen kann.
Vielen dank schon mal im vorraus
Xyflashpoint
Werbung
01.12.2008, 08:16
#
2
schnurri_
Weiß von allem etwas
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
Hmmmmm...schon komisch, das wenn 2 OS mitgeliefert werden, man nur eins nutzen darf - in dem falle sogar nur das 32-Bit Macht ja nicht irgendwie richtig Sinn, wenn MEDION diese Politik vertreibt - da hätten sie das Geld auch sparen können und eine bessere grafikkarte einbauen sollen oder keine QUAD-CPU mit 4GB Ram - dann hätte es auch weniger HW mehr getan
ne mal im ernst - soweit ich weiss, bleibt die garantie erhalten, solange du das gehäuse nicht öffnest - softwareseitig kanst du eigentlich machen was du willst - von daher wird die garantie nicht in mitleidenschaft gezogen.
um ganz sicher zu gehen, würd ich MEDION mal auf den suspekten Irrsinn von denen hinweisen.....
01.12.2008, 09:01
#
3
FreewareGuide
Moderator
Registriert seit: 31.10.2002
Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.346
Moin,
ich bin irritiert, die "64bit Recovery DVD" wird ja explizit in der Werbung erwähnt. Ich denke schon, dass sie Dir den Support (für Probleme wie Du sie grade hast) dafür verweigern können, sie haben Dir ein funktionierendes System ausgeliefert. Aber durch Anwendung der mitgelieferten 64bit-Version darf Deinem Rechner keinen Schaden entstehen, wenn er es doch tun sollte, können sie keine 99 EUR extra berechnen. (KEINE RECHTSBERATUNG, nur mein unbegründetes Rechtsempfinden!) Ansonsten solltest Du mit der 32bit-DVD ja stets Dein System selbst wiederherstellen können. Haben sie das mit den 99 EUR und dem "darf ich diese Version nicht nutzen" begründet? Nachhaken!
Warum soll es denn 64-bit sein?
Grüße,
Thorsten
__________________
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht!
soweit ich weiss, bleibt die garantie erhalten, solange du das gehäuse nicht öffnest -
Und wie willst du zusätzliche Hardware einbauen?Willst du 6 Monate warten um z.B. eine TV-Karte einzubauen.(Allgemein gesehen,TV-Karte ist bei diesem enthalten)
Versiegelung,eine, nach meiner Meinung,fadenscheinige Schutzbehauptung der Hersteller.
m.f.G.
01.12.2008, 13:25
#
5
schnurri_
Weiß von allem etwas
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
es geht ja eigentlich nicht um den einbau neuer hardware, sondern um das OS 64Bit - und mein beitrag bezog sich eben darauf und das die garantie bei software intallationen nicht beeinflusst wird
//edit:
in bezug auf versiegelung zwecks garantie vom hersteller sehe ich das genauso wie du.
leider hat da jedoch der hersteller des komplett-pc das letzte wörtchen, denn mit kauf verpflichtet sich der käufer den mehr oder weniger kuriosen geschäftsbedingungen des herstellers.
meiner meinung nach ist es völlig egal, ob ein gehäuse mit oder ohne siegel in die garantie kommt - garantie ist garantie und da kann auch ein siegel nix dran ändern.
01.12.2008, 13:56
#
6
immorb
Gastposter
Um mal eben etwas Off-topic zu bleiben,weil es mit dem Problem direkt nichts zu schaffen hat.
Zitat:
Zitat von schnurri_
leider hat da jedoch der hersteller des komplett-pc das letzte wörtchen,
Nein,der Gesetzgeber und die Richter haben das Letzte Wort.
Hier mal die Erklärung eines Experten zu dem Problem "Versiegelung".
Zitat:
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.
Quelle:>> RA Dr. M. Michael König
Off-Topic Ende
m.f.G.
02.12.2008, 10:05
#
7
Xyflashpoint
Threadstarter
Registriert seit: 08.06.2006
Beiträge: 3
hallo immorb und alle anderen netten User hier im Forum,ich wollte mich bei euch allen erst einmal für Eure Hilfe bedanken.Medion hat seine Meinung in Sachen anderes B.S. revidiert und am Telefon gesagt,das Sie es nur nicht gerne sehen,wenn die vorinstallierte Version gelöscht wird,weil die Techniker bei einen Schadensfall die Ursache schwerer finden können.aber ich kann das B.S. wechseln ohne Verlust der Garantie.Mit der Farbtiefe 32 Bit ist wohl auch alles so in ordnug.
Also noch einmal vielen Dank für eure tatkräftige Unterstützung und noch einen schönen Tag an euch allen.
Xyflashpoint