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| Registriert seit: 14.11.2009
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| Hallo liebes Forum, ich wollte mal hören ab wann ich für eine private Webseite einen jugendschutzbeauftragten brauche, und wie ich an den überhaupt komme. Es befindet sich keinerlei Werbung oder sonstige banner auf der Webseite. Kann mir da jemand weiter helfen? Und in wie weit vor betreten der Webseite der Webseite ein "Ich bin 18 ja/nein Button" langt. Es geht dabei nicht um eine Webseite mit Pornografie sondern um ein Fotoprojekt im "Halloween Make Up" bereich, mir wurde mal von anwaltlicher Seite gesagt das diese Bilder zwar nicht jedermans geschmack sind aber auf jedenfall unter die Kunstfreiheit fallen würden, da man ganz klar erkennen kann das sie nicht echt sind. Ich hab das ganze mein "schneewitchen" Projekt genannt, weiß wie Schnee, rot wir Blut.. sprich vor einem rein weißen Hintergrund steht eine Dame mit glatter Haut auf der rotes Blut lang läuft. BlutWerk.org <-> ....weiß wie Schnee, rot wie Blut, schwarz wie Ebenholz.... ist die Seite. Wäre für Informationen dankbar Gruß Stephan |
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