Veröffentlichung von Zitaten auf Homepage

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Umfrageergebnis anzeigen: Ist es erlaubt, auf seiner Homepage das positive Feedback eines Kollegen zu zitieren?
Ja, es ist erlaubt 0 0%
Zitate aus Briefen/eMails, die man erhalten hat, kann man unbedenklich verwenden 0 0%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 0. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 20.01.2008, 14:20   # 1
onkeltom002
Gastposter
 
Hallo, ich möchte gerne das positive Feedback eines bekannten Berufskollegen zu meinem Buch auf meiner Homepage veröffentlichen. Ist das o.k. oder gibt es da Urheberprobleme?
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Alt 21.01.2008, 13:44   # 2
FreewareGuide
Moderator
 
Benutzerbild von FreewareGuide
 
Registriert seit: 31.10.2002
Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
Moin,

ich gehe recht in der Annahme, dass wenn ich Deine Frage und die Fragestellung dieser (unnötigen) Umfrage (unnötig, weil sich Recht nicht durch Abstimmung in einem Forum bestimmt sondern nach Paragraphen und deren Auslegung) zusammen nehme, dann hat dieser Kollege Dir in einer privaten Nachricht (Brief, E-Mail) etwas zu Deinem Buch gesagt?

Dann würde ich erst einmal vorschlagen, Du fragst ihn! Nicht wegen Paragraphen, sondern einfach aus Höflichkeit. Eine private Nachricht ist erst einmal nur für den privaten Gebrauch gedacht, diese zu veröffentlichen ist erst einmal unhöflich. Ab wann es rechtswidrig ist, weiß ich aber nicht, müsste ich recherchieren. Was spricht gegen einholen des Einverständnisses?

Grüße,
Thorsten
__________________
Wieder da: FreewareGuide.de
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! smiley crystal ball
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Alt 21.01.2008, 17:36   # 3
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von onkeltom002
Hallo, ich möchte gerne das positive Feedback eines bekannten Berufskollegen zu meinem Buch auf meiner Homepage veröffentlichen.
Du stellst 2 Fragen, und bei jeder hat man nur die Möglichkeit positiv zu antworten.
zitieren darf man nur was veröffentlich wurde.(§ 51
Zitate
)
Zitat:
Zitate aus Briefen/eMails, die man erhalten hat, kann man unbedenklich verwenden
Es gibt in Deutschland ein Briefgeheimnis, darunter fällt auch die E-Mail.
Zitat:
Zitat von FreewareGuide
Du fragst ihn! Nicht wegen Paragraphen, sondern einfach aus Höflichkeit.
Wie @FreewareGuide sagt,schon aus Höflichkeit sollte man es tun.

m.f.G.
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Alt 01.04.2008, 21:01   # 4
Mirro
 
Benutzerbild von Mirro
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 16
Wenn er dir dass Recht dazu gibt oder du keinen Namen angibst müsste es erlaubt sein.
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Alt 28.05.2012, 23:06 # --
News Flash
 
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