Müsste ich wenn ich eine Webseite hochlade und da Hintergrundmusik spielen lasse, diese bei der GEMA anmelden? Ich spiele diese Musik auch selber, aber ich weiß nicht ob es ein Problem werden könnte wenn die Originalmusik von nem anderen (bekannten) Künstler ist.
Leider wusste ich nicht genau in welche Kategorie ich diese frage stellen sollte, ich hoffe ich habe es mit "Webseitenbau" einigermaßen getroffen....
13.04.2007, 20:18
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netzwelt.de
14.04.2007, 11:18
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2
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von JacksonSG1
aber ich weiß nicht ob es ein Problem werden könnte wenn die Originalmusik von nem anderen (bekannten) Künstler ist.
Das gibt ein Problem.
Denn du bist nicht der "Schöpfer" der Melodie, und diese ist auch "Schutzwürdig".
Zitat:
In der Musik wird zunächst die Melodie, d.h. die individuelle Tonfolge als Ganzes geschützt. Die Kombination musikalischer Elemente, wie der Aufbau der Tonfolge, der Rhythmus, die Instrumentierung, sprich, das Arrangement, gehören auch dazu.
Quelle: urheberrecht-lexikon
Zitat:
Jede Inanspruchnahme urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Werken der Tonkunst mit und ohne Text, die
ohne vorherige Einwilligung der Urheberberechtigten bzw. der GEMA vorgenommen wird, stellt einen
rechtswidrigen Eingriff in geistiges Eigentum dar .........
Quelle: Gema,unerlaubte Musikdarbietung
................Ich spiele diese Musik auch selber, aber ich weiß nicht ob es ein Problem werden könnte wenn die Originalmusik von nem anderen (bekannten) Künstler ist.
Für eine Webseite zahlt man keine GEMA wenn es sich um eigene Musik handelt, man muss nur anmelden und den Hinweis geben eigene komposition.
Der Gestzgeber hat zu recht gesagt wir haben eine institution -GEMA- und damit nicht jeder künstler erst durch zufall darauf kommt das seine musik BENUZT wird und dann für seine leistung klagen muss sagt man GEMAVERMUTUNG, also geht man davon aus, dass die Rechte durch die Gema vertreten sind. Ist es deine musik wird da auch nicht gross was gemacht und es kostet nichts.
Anders sieht es aus wenn du einen bestehenden song nachspielst dann benutzt du ja eine Komposition die ein anderer gemacht hat, das darf du coverst den song ja nur.
auch da sind die abgaben nicht sehr hoch. und dann auch nur wenn das werk bei der GEMA ist.
Also spiel das Stück - nach deiner interpretation - dann ist es dein werk - wenns geht und du spielst das auf dem keybord dann lass die noten mitschreiben und schicke das als dein werk an die gema und dann kostet das nix wenn du das auf deiner webseite hast.
in einer publikation habe ich das ganze einmal mit der fahrt mit einem bus verglichen.
Ein musikstück gehört dem Komponisten. mit dem kauf einer CD hast du nur das recht diese musik zu hören.
Wenn du dir ne fahrkarte für den bus kaufst sagt das ja auch nur das du den bus entsprechend der fahrkarte benutzen darfst du hast ja nicht den bus gekauft.
da du nur den bus benutzen darfst kannst du auch nicht verlangen das der ne andere strecke fährt.
wenn du ne cd kaufst darfst du ja auch nicht das stück verändern.
wirst du beim Schwarzfahren erwischt zahlst du ein erhöhtes beförderungsgeld.
Bei ner anderen Verwendung der CD - ( kopieren) zahlst du ne entsprechende höhere Straflizenz.
wirst du beim schwarzfahren öfters erwischt bekommst du ärger mit dem gericht.
wirst du beim schwarzbrennen erwischt hast auch den ärger
also ich sehe da keinen unterschied -
Tip für das erstellen von musik für webseiten.
Viele songs die heute in den charts sind, haben ihren ursprung im mittelalter.
nimm einen solchen song und modernisiere ihn dann ist das eine koposition
Ist aber auch die Gefahr dabei, dass da der urheber was haben will. solltest nur darauf achten, dass die musik nicht nur gemafrei frei ist sondern ausdrücklich die verwendung erlaubt ist. was hilft es wenn du bei der GEMA 2.50 im monat für die musik zahlen musst, um das zu vermeiden gemafreie nimmst und nach einiger zeit der komponist oder dessen rechteverwalter später das 10 fache haben will. (ist nach dem urhebergestz möglich)
bei der GEMA hast du die lizenz erworben. da ändert sich nix und wenn du die musik rausnimmst teilst du das der gema mit und zahlst nix mehr.
13.06.2007, 00:18
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7
delforcer
...ist anders...
Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.120
Entscheidend ist die Lizenz. Es gibt viele Arten von Lizenzen. Solltest du also etwas selbst entwickeln kannst du dem GEMA-Gewirr auch mit einer freien Lizenz entgegen wirken.
Link: de.wikipedia.org/wiki/Creative_commons#Music_Sharing_License
(In die Adresszeile kopieren)
Es gibt auch negative Punkte an der GEMA, auch wenn der Hintergrund (der Existenz) nachvollziehbar ist. Jedoch kann man auch andere Wege einschlagen und dennoch erfolgreich zu sein und etwas fuer das Gemeingut zu tun.
delforcer
13.06.2007, 06:13
#
8
wilsonrecords
Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Neuwied
Beiträge: 5
so ganz kann ich dem allen nicht zustimmen,
jede seite mit hintergrundmusik muss gemeldet werden.
sachlich richtig ist da der ausdruck "GEMAVERMUTUNG"
da die Gema der einzige Verein ist dem der Gesetzgeber das recht gibt zu beurteilen ob das Gemapflichtig ist, heisst dass ich melde meine seite bei der GEMA an nenne den komponisten -EIGENWERK und dein name - dann bist du befreit das geht auch per e-mail du musst sowiso die URL nennen - aber das prüft keiner - kann keiner prüfen - die GEMA hat 1.000.000 mitglieder da kennt keiner an der melodie von wehm das ist -
also einen song selbst bauen und der GEMA melden dann seit ihr raus.
Die Gefahr die besteht ist im grunde die, arbeitslose rechtsanwälte kommen mit abmahnungen - reagierst du nicht - hast du die abmahnkosten am hals und die GEMA bekommt den Hinweis auf deine seite -
13.06.2007, 22:38
#
9
delforcer
...ist anders...
Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.120
Okay dann muessen wir das Thema mal etwas missbrauchen um das Anliegen der freien Musik abzuklaeren.
Erschaffe und kreaiere ich eine sogenannte Eigenkomposition, bin ich Urheber. Somit ist es auch an mir selbst was ich mit meiner Musik mache. Sollte ich ein Interesse an einem Gemeingut wahren, so kann ich bestimmen das meine Musik frei ist.
Entscheide ich mich also dafuer dass meine Musik frei verfuegbar ist, so ist diese Musik definitiv nicht GEMA-pflichtig sollte ich die Creative Commons (als Beispiel) waehlen die dazu passt.
Vergiss an diesem Punkt nicht das ich die Wahl habe ob die GEMA meine Interessen vertritt oder nicht. Man ist nicht dazu gezwungen.
Hier mal die AllwissendeMuellhalde: de.wikipedia.org/wiki/Gema
(Link kopieren und in den Browser)
Dieser Link erklaert dir ebenfalls, dass GEMA und freie Lizenzen nicht zusammen funktionieren koennen.
Viele freie Radios spielen aus diesem Grund ausschliesslich freie Musik.
Sollte ich nun eine Vorstellung planen bei der Musik gespielt wird, welche GEMA-pflichtig ist, so habe ich das zu melden. Ist es jedoch meine Musik, welche ich unter einer freien Lizenz veroeffentliche, hat die GEMA damit nichts zu tun.
Um wieder einen Schwenk zum eigentlichen Anliegen zu machen. Sollte ich gefallen finden an offener (bzw. freier) Musik und moechte diese auf meine Seite stellen. So kann ich es tun, sofern die Lizenz stimmt. Und dies muss ich nicht melden. Man kann es auch so ausdruecken, dass freie Musik ein GEMA-freier Raum darstellt.
delforcer
14.06.2007, 19:38
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10
wilsonrecords
Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Neuwied
Beiträge: 5
was du da schreibst ist vom gedanken her richtig und sollte auch so sein.
aber da gibt es diesen knüppel den man dir zwischen die beine wirft.
BEI JEDER MUSIK BESTEHT ZUNÄCHST DIE GEMA VERMUTUNG UND SOLANGE ES KEINE ERKLÄRUNG GIBT DAS DIE MUSIK VON DIR IST BEZAHLST DU AUCH AN DIE GEMA
18.06.2007, 21:14
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11
delforcer
...ist anders...
Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.120
Zitat:
Zitat von wilsonrecords
was du da schreibst ist vom gedanken her richtig und sollte auch so sein.
aber da gibt es diesen knüppel den man dir zwischen die beine wirft.
BEI JEDER MUSIK BESTEHT ZUNÄCHST DIE GEMA VERMUTUNG UND SOLANGE ES KEINE ERKLÄRUNG GIBT DAS DIE MUSIK VON DIR IST BEZAHLST DU AUCH AN DIE GEMA
Mag richtig sein, jedoch sollte ich Musik von anderen verwenden dann nenne ich diese auch. Und dort wo ich die Musik her habe ist oder sollte ein Vermerk sein unter welcher Lizenz etwas steht. Sollte keine genannt werden, so kann man davon ausgehen, dass diese der GEMA unterliegt.
Ist es jedoch meine, so bezeichne ich diese auch korrekt. Somit ist meine Musik einfach meine Sache. Dort muss ich keine Beweise bringen, ich bin Urheber.
Generell verweist man bei Webseiten immer auf Inhalte dritter oder Informationen dritter, dies sollte auch bei Musik sein.
Ich habe mich mit diesem Thema intensiv befasst in Bezug auf freier Musik. Daher hilft dir auch schreihen nicht, deine Argumente vorzubringen.
Das ist alles so einfach im Grunde. Man kann sich aber auch alles schwer reden...
d3l
07.01.2010, 20:46
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12
nettybetty
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 2
Spoiler:
kauf einfach hier musik, ist nicht teuer, keine gema
keine probleme und klingt eben nicht wie auf alles HP's