| | # 1 |
| Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 31
| Horror, wird dieser Tag für viele sein. Nach dem neuen JMStV, muss jede Seite 100% Abgesichert sein für eine Altersstufe, d.h wenn eine Seite für 12 Jährige Freigegeben ist, und du irgendwas mit Sexuellen Inhalt postest, kriegst du 5000 euro Mahnung aufn Deckel. Des-weiteren braucht jede Seite jetzt einen Jugendschutz beauftragten. Wer weitere Infos braucht schaut auf: Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV » t3n News Wer mit dagegen stimmen will, obwohl Demokratie es in Deutschland eh nicht gibt: JMStV ablehnen! Grüße Daniel |
|
| | # -- |
| netzwelt.de | |
| | # 4 |
| Halb Mensch, halb Admin Registriert seit: 10.05.2006
Beiträge: 4.103
| Eben auf t3n.de dieses Flow-Chart entdeckt. Vielleicht bringt es ein wenig Licht ins Dunkle, wer wann und wie seine Angebote kennzeichnen muss. |
|
| | # 5 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.581
| Naja, aber gerade die fraglichen Punkte (insbes. "*4") werden damit kaum klarer, oder weißt Du, ob dieses Forum mit seinem Benutzer-erzeugten Inhalt etwas enthält, was nicht geeignet ist "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen"? Oder die uralte Streitfrage ab wann etwas ein "geschäftliches Angebot" ist? Was ist ein "reines Nachrichtenangebot"? Und insbesondere, welche Konsequenzen es hat, wenn man von seinem "Wahlrecht" Gebrauch macht und auf eine Kennzeichnung verzichtet (oder die Kennzeichnung strittig wird)? Intention, Vorgehen und Technik sind gar nicht das Problem, einzig dass das für kein normales kleines Unternehmen leistbar und rechtssicher ist. Eine Webseite zu betreiben ist eben doch was anderes als einen Fernsehsender. Die Formulierung zum "User-Generated Content" ist putzig: "Nach (strittiger) Ansicht bestehen keine Prüfungspflichten; wer aber keine Schutzmaßnahmen ergreift, muss sich aber wohl in die Alterstufe einordnen, die alle Inhalte auf dem Angebot umfasst - auch die, von denen er keine Kenntnis hat." Also alles ab 18 hier, so auf Verdacht... |
|
| | # 6 |
| Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 1
| Habe Beitrag von einem Rechtsanwalt Solmecke gefunden zum JMStV unter Verfehlen des Jugendschutzes durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 . Gefällt er Euch? Finde ihn nicht übel. Verweist auch auf einen Text mit Tipps für Webmaster... Heinz |
|
| | # 8 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.581
| Ich bin ja vorsichtig und sage "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", aber erstmal scheint das auf den letzten Metern zu verrecken: heise newsticker: Novellierung des Jugendmedienschutzes kippt [X. Update] |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
| | # -- |
| netzwelt.de | |





