JMStV-1.1.2012

Alt 03.12.2010, 19:00   # 1
Fasselst
 
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Horror, wird dieser Tag für viele sein.
Nach dem neuen JMStV, muss jede Seite 100% Abgesichert sein für eine Altersstufe, d.h wenn eine Seite für 12 Jährige Freigegeben ist, und du irgendwas mit Sexuellen Inhalt postest, kriegst du 5000 euro Mahnung aufn Deckel. Des-weiteren braucht jede Seite jetzt einen Jugendschutz beauftragten.
Wer weitere Infos braucht schaut auf: Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV » t3n News
Wer mit dagegen stimmen will, obwohl Demokratie es in Deutschland eh nicht gibt: JMStV ablehnen!

Grüße Daniel
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Alt 03.12.2010, 19:00 # --
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Alt 03.12.2010, 19:07   # 2
Arthur Spooner
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Diese Regelung ist echt zum K*****. Wie weit soll das noch gehen? Muss man demnächst seine Perso-Nummer eingeben um eine Seite zu besuchen? Jugendschutz schön und gut aber bitte nicht so.
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Alt 03.12.2010, 19:12   # 3
Fasselst
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Zitat:
Zitat von Arthur Spooner Beitrag anzeigen
Diese Regelung ist echt zum K*****. Wie weit soll das noch gehen? Muss man demnächst seine Perso-Nummer eingeben um eine Seite zu besuchen? Jugendschutz schön und gut aber bitte nicht so.
Ich frage mich nur was aus den VZ Seiten werden soll. So langsam habe ich das Interesse aus zuwandern zur Schweiz
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Alt 09.12.2010, 08:27   # 4
Arthur Spooner
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Eben auf t3n.de dieses Flow-Chart entdeckt. Vielleicht bringt es ein wenig Licht ins Dunkle, wer wann und wie seine Angebote kennzeichnen muss.
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Alt 09.12.2010, 08:38   # 5
FreewareGuide
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Naja, aber gerade die fraglichen Punkte (insbes. "*4") werden damit kaum klarer, oder weißt Du, ob dieses Forum mit seinem Benutzer-erzeugten Inhalt etwas enthält, was nicht geeignet ist "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen"? Oder die uralte Streitfrage ab wann etwas ein "geschäftliches Angebot" ist? Was ist ein "reines Nachrichtenangebot"? Und insbesondere, welche Konsequenzen es hat, wenn man von seinem "Wahlrecht" Gebrauch macht und auf eine Kennzeichnung verzichtet (oder die Kennzeichnung strittig wird)?

Intention, Vorgehen und Technik sind gar nicht das Problem, einzig dass das für kein normales kleines Unternehmen leistbar und rechtssicher ist. Eine Webseite zu betreiben ist eben doch was anderes als einen Fernsehsender.

Die Formulierung zum "User-Generated Content" ist putzig: "Nach (strittiger) Ansicht bestehen keine Prüfungspflichten; wer aber keine Schutzmaßnahmen ergreift, muss sich aber wohl in die Alterstufe einordnen, die alle Inhalte auf dem Angebot umfasst - auch die, von denen er keine Kenntnis hat." Also alles ab 18 hier, so auf Verdacht...
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Alt 11.12.2010, 19:52   # 6
Haraldus1964
 
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Habe Beitrag von einem Rechtsanwalt Solmecke gefunden zum JMStV unter Verfehlen des Jugendschutzes durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 .

Gefällt er Euch? Finde ihn nicht übel. Verweist auch auf einen Text mit Tipps für Webmaster...

Heinz
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Alt 11.12.2010, 19:58   # 7
Fasselst
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Berlin ist dafür..
Wir brauchen eine Verfassungs Klage.
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Alt 15.12.2010, 11:45   # 8
FreewareGuide
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Beiträge: 5.581
Ich bin ja vorsichtig und sage "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", aber erstmal scheint das auf den letzten Metern zu verrecken:

heise newsticker: Novellierung des Jugendmedienschutzes kippt [X. Update]
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Alt 25.05.2013, 20:35 # --
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