Zitate auf eigener Homepage erlaubt?

Alt 27.03.2006, 17:15   # 1
--Spatzenei--
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Ich wollte mal fragen, ob ich auf meiner Homepage Zitate veröffentlichen darf?

(Mit Zitat ist in meinem Fall eine Aussage eines (mehr oder weniger) bekannten Menschen gemeint. Also z.B. wie in meiner Signatur.)

Denn hier (http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm ) steht, man sollte es lassen...

Aber andererseits gibt es ja unzählige Internet-Seiten mit Zitaten...

Kann man es nun bedenkenlos tun, oder nicht??
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Alt 28.03.2006, 15:10   # 2
immorb
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Zitat:
Zitat von --Spatzenei--
Ich wollte mal fragen, ob ich auf meiner Homepage Zitate veröffentlichen darf?
>> Das Recht zum Zitieren ist also eine unabdingbare Voraussetzung für eine freiheitliche Auseinandersetzung mit dem Geistesgut anderer<<.Zitat Ende

Zitieren ist laut § 51 Nr. 1 UrhG erlaubt.
Aber inwieweit man ein bstehendes Zitat verwenden darf
guggste zb >> §51 UrhG
Aber es gibt ja auch Großzitat, Kleinzitat und Musikzitat.
Vieleicht hilft diese Erklärung>> 3.1.1 Zitate (§ 51 UrhG)

M.f.G.
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Alt 28.03.2006, 21:49   # 3
Lady
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Und wie sieht es dann auswenn man den Autor des Zitat dazu schreibt oder auch die Quelle angibt?
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Alt 08.04.2006, 12:40   # 4
Crotaphytus
 
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Also, prinzipiell gilt natürlich: Wenn du ein Ausspruch einer anderen Person einbauen willst, dann musst du da natürlich auch angeben, von wem der stammt. Wenn du das Zitat von einer der bekannten Zitatseiten hast würde es sich auch gehören, auf diese zu verlinken.

So... Und jetzt zur Sache mit dem Urheberrecht. Das macht da nämlich durchaus Probleme. Wenn die Person, von der das Zitat stammt, schon ne ganze Weile tot ist (ich mein es waren so um die 60 Jahre) hast du keine Probleme, dann kannst du die ohne weiteres verwenden. Anders siehts mit Zitaten zeitgenössischerer Menschen aus - die könnten da was dagegen haben. Im Zweifelsfall musst du also nachfragen, ob der Autor mit der Veröffentlichung auf deiner Seite einverstanden ist.

Dies ist natürlich relativ aufwendig. Und wenn du nicht nachfragst kannst du dir nie vollkommen sicher sein, ob das jetzt wirklich legal ist, was du tust. Darum wird mittlerweile wohl auch davon abgeraten, Zitate einzubauen. Denn es existieren einige "Anwälte", die es sich zur Aufgabe gemacht haben, mögliche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und abzumahnen. Also würd ich mir sehr genau überlegen, welches Zitat ich einbaue und ob das wirklich notwendig ist.
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Alt 08.04.2006, 13:25   # 5
--Spatzenei--
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Na dann lasse ich es mal lieber.

Aber eine andere Frage stellt sich mir mittlerweile:
Zitate von Leuten, die länger als 60 Jahre tot sind, darf ich völlig legal verwenden, bei Zitaten von Leuten, die noch leben muss ich nachfragen. Was ist aber mit Leuten, die z.B. erst 10 Jahre tot sind??
Legal ist es nicht, aber fragen macht sich ja auch irgendwie schlecht...
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Alt 08.04.2006, 17:12   # 6
Crotaphytus
 
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Die Rechte an deren geistigem Eigentum haben dann für gewöhnlich die Erben. Die versuchen auch teilweise recht rigoros, das durchzusetzen, wie dieser Fall hier zeigt: http://www.martinschlu.de/editorials/editorial24.htm
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Alt 08.04.2006, 20:54   # 7
immorb
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Zitat:
Zitat von --Spatzenei--
Zitate von Leuten, die länger als 60 Jahre tot sind,
Es ist 70 Jahre.
Zitat:
Zitat von Crotaphytus
Die Rechte an deren geistigem Eigentum haben dann für gewöhnlich die Erben.
Logisch, Erich Kästner ist ja auch erst 1974 gestorben.
In deinem Link geht es um " Texte".Ist hier demnach nicht anzuwenden.
Texte und Zitate sind 2 Paar Schuhe.
Zitieren ist eigentlich erlaubt.
Ich wiederhole mich:
>>>> Das Recht zum Zitieren ist also eine unabdingbare Voraussetzung für eine freiheitliche Auseinandersetzung mit dem Geistesgut anderer<<.Zitat Ende<<

M.f.G.
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Alt 10.04.2006, 16:54   # 8
Crotaphytus
 
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Ich hab das jetzt eher so verstanden, dass er Zitate, die auf anderen Seiten gesammelt worden sind, in seine Seite einbauen will. Sprich nicht irgend ein bestimmtes Zitat aus einem speziellen Text rausziehen (dass das erlaubt ist stell ich sicher nicht in Frage), sondern bereits vorhandene Zitate weiterverwenden. Ob da die Rechtslage genauso ist?
Spätestens wenns in Richtung Aphorismen geht dürfte das auf jeden Fall was anderes werden. Denn dann ist der Aphorismus an sich ja schon das komplette Werk, und die Übernahme kommt dann nem Vollzitat gleich. Zumindest ich hab das jetzt so verstanden, dass auch solche Sachen zitiert werden sollten.
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Alt 10.04.2006, 17:08   # 9
--Spatzenei--
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Also ich habe mir das etwas so vorgestellt:

Ich gehe hierhin: http://de.wikiquote.org/wiki/Charles_Bukowski
und suche mir da ein paar gute Zitate raus und baue die in meine Website ein.
Dann gehe ich z.B. hierhin: http://de.wikiquote.org/wiki/Joachim_Fuchsberger
und suche mir da ein paar gute Zitate raus und baue diese ebenfalls bei mir ein.

So, vielleicht ist jetzt klarer, was ich will.
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Alt 10.04.2006, 20:25   # 10
immorb
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Zitat:
Zitat von --Spatzenei--
So, vielleicht ist jetzt klarer, was ich will.
Was du möchtest ist mir klar, nur was der Gesetzgeber möchte ist mir nicht klar.
"Zitieren" ist erlaubt,aber wenn ich z.B. dieses lese>> rechtliche Seite kommen mir Zweifel.
Bei einem Zitat aus einem literarischem Werk könnte ich es noch begreifen.
Es gibt aber auch Zitate deren Ursprung z.B. ein Interview ist (siehe Sepp Herberger>> "der Ball ist rund") Nun heisst auch ein Programm beim HR "der Ball ist rund". wird hier das Urheberrecht verletzt?
Er hat zwar nicht mein ganzes Vertrauen,aber man findet bei ihm gute Tipps>>
RA Bahr

M.F.G.
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Alt 28.04.2006, 23:42   # 11
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Zitieren ist auf jeden Fall erlaubt(in kleinem Umfang). Wichtig ist nur, das die Quelle angegeben ist. Die Inhalte der Wikiquote stehen sowieso unter der GNU, so das du diese sicher verwenden darfs. Du solltest jedoch angeben, dass diese Zitate unter der GNU GPL stehen und du sie von WikiQuotes hast(evtl. link)
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Alt 28.04.2006, 23:45   # 12
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Hallo, ich kann dir hier nur einen kleinen Gesetzesauszug aus dem schweizer Landesrecht geben, aber ich denke in Deutschland(EU) ist dies nicht viel anders:

Art. 25 Zitate URG

1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.

2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.

Quelle: www.admin.ch
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Alt 15.08.2007, 13:15   # 13
stracciatella182
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Hallo

Ich weiß die Diskussion ist schon etwas länger her aber hoffentlich schaut trotzdem nochmal jemand vorbei.

Ich hab eine ähnliche Frage. Ich möchte gerne Poster und Einladungskarten etc. mit meinen Fotos veröffentliche. Ich habe auch schon viele Aufträge. Mein Problem ist nur ich habe ab und an unter ein Bild Auszüge aus einem Songtext bzw ein Zitat geschrieben. Zitat in sofern, das Albert Einstein mal "das und das" in einem Interview gesagt hat. Und songestext eben nur als Auszug.

Bis jetzt habe ich diese Bilder nicht verkauft, war mir zu "gefährlich" . Wie sieht denn die Rechtslage aus? Bei wem kann ich mir die Erlaubnis holen und was kostet das?

Wäre über eine Antwort danbar

Grüße
Stracciatella
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Alt 15.08.2007, 22:42   # 14
immorb
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Zitat:
Zitat von stracciatella182
Bei wem kann ich mir die Erlaubnis holen und was kostet das?
Für Texte wendet man sich an==>> VG Wort

Zitat:
Honorarfreie Verwendung von fremden Texten und Zitaten?
Frage: Wenn man für ein kleines Buch mit Sinn-Sprüchen zahlreiche kurze Stücke aus Gedichten, Liedern und anderen Texten verwenden möchte, deren Autoren zum größten Teil noch leben....
Wie lang dürfen solche Zitate sein und wie ausführlich muss auf die Quelle verwiesen werden? Ist es beispielsweise möglich, eine Strophe aus einem aktuellen Lied oder sechs Zeilen aus einem Gedicht zu veröffentlichen, ohne dafür die Rechte einzuholen und bezahlen zu müssen? Gibt es für diese Dinge - abgesehen vom Todestag des Kreativen vor mehr als 70 Jahren - eine quantitative Obergrenze (z.B. Zeichen- oder Zeilenanzahl)?
Antwort: Die Übernahme urheberrechtlich geschützter Werke in z.B. Geschenkbücher etc. hat nichts mit dem Zitatrecht zu tun, sondern ist stets nur mit Einverständnis des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Voraussetzung für § 51, das Zitatrecht, ist, dass kleine Teile anderer Werke in einem durch den Zweck gebotenen Umfang in ein eigenes Werk übernommen werden. Diese Übernahme muss immer als "Beleg" erfolgen, d.h., Sie müssen sich in einem eigenen Text mit dem Fremdtext auseinandersetzen und dürfen den fremden Text nur in dem Umfang übernehmen, wie er zu diesem Zweck unbedingt erforderlich ist.
Quelle: ==>> VG Wort - Fragen - Antworten
M.f.G.
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Alt 28.05.2012, 21:10 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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