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| Registriert seit: 15.11.2008
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| Was genau ist Dein Problem? Wenn Du Dich bei den Privatamateuren nicht angemeldet hast, dann hast Du mit denen keinen wirksamen Vertrag. Im Streitfall (der sowieso nie eintreten wird...) müsste der Forderungssteller Dir nachweisen, dass Du Dich da angemeldet hast und niemand sonst. Wenn es schon keinen Vertrag gibt, dann gibt es auch keinen Zahlungsanspruch seitens AWT oder Privatdingsbums. Auch keinen Anspruch auf eine Stellungnahme Deinerseits. Es gibt keine Rechtspflicht, auf außergerichtliche Mahnungen reagieren zu müssen. Falls wider Erwarten ein Mahnbescheid (gelber Brief) vom Gericht käme: Widerspruch binnen 14 Tagen, und basta. Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)? Mahnbescheid: so sieht er aus Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte: Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de Nach ein paar bösen Briefen hört das Theater von selbst auf. |
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