Den Kommentar verkneif ich mir, sonst müßte das Posting ediert werden: :wut:
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
10.03.2010, 17:27
#
2
NeeBee44
Crazy Tank
Registriert seit: 26.12.2008
Beiträge: 641
He He, frei nach dem Motto: Eine Kähe hackt der anderen kein Auge aus
10.03.2010, 18:05
#
3
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Dann können wir ja wieder mit einer neuen Mahnwelle rechnen.
Wenn auch nur 10% der Angemahnten die Schreiben mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückschicken hat Frau G. ne Menge Lesestoff und n Haufen Papier
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
10.03.2010, 18:55
#
4
arthus
Threadstarter
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Bei geschätzten 20000 € Tageseinkommen, kann die sich jede Menge Hilfskräfte engagieren
oder glaubst du allen Ernstes, dass die bei einer Million Mahnungen pro Jahr auch nur irgendetwas
selber macht.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
10.03.2010, 22:54
#
5
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hab im REchti Forum (El-inkasso-Forum/ Info per Mail) eine ehemalige Angestellte eines Rechtsanwalts die mal ein bischen aus dem Nähkästchen plauderte. Die empfiehlt jedenfalls auch die Rücksendung.
Dadurch bricht denen nämlich das Drohkasperletheater zusammen. Wer soll denn da noch eingeschüchtert werden und zahlen, wenn keiner die Briefe liest? Und feststellen, wer so frech war, müssen die doch um nicht schon wieder 55Cent umsonst zu investieren.
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Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße vermutlich einstellen, erklärte deren Sprecher G. N. auf Anfrage unserer Zeitung.
11.03.2010, 12:51
#
7
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
NAJA, 68er Generation. Die halten es lieber wie die
Ironie an:
Man müsste mal deren Dingsbums angeben, mal sehen wie die dann reagieren wenn sie selbst Opfer werden.
IRONIE AUS
Frei nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Da hilft dann wirklich nur noch Selbsthilfe, indem man die Banken informiert und Mahndrohgemülle mit "Annahme verweigert" zurückschickt.
Dementsprechend werde ich meine Anregungen dementsprechend auslegen.
KEIN GELD den Abofallenstellern und ihren Inkassierern
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11.03.2010, 17:03
#
8
Kasulske
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 29
Hallo @ all.
Das aus der Nummer nichts wird, hätte ich euch gleich sagen können.
Was hattet ihr denn erwartet? Berufsverbot? Lebenslange Sicherheitsverwahrung?
Ich bitte euch. Dann müßte man auch jedem, der mehr
als 3 mal geblitzt worden ist, auch dauerhaft die Fahrerlaubnis entziehen.
Und ín so einem Staat will doch wohl keiner von uns leben.
Seht euch doch mal die mögliche Schadenshöhe im Einzelfall an.
Normalerweise beläuft die sich auf 100€. Das erfüllt doch in den Augen
der ermittelnden Staatsanwälte den Tatbestand der Rabattmarkenfälscherei.
Außerdem hat die liebe Katja die Juristerei wohl doch studiert.
Und wenn sie bei den Vorlesungen nicht nur gepennt hat, bewegt sie sich hübsch
brav diesseits der Legalitätsgrenze. Insofern unterschätzt ihr das Können
der Anwälte, die in diesem miesen Spiel mitmachen, ganz gewaltig.
Ergo bleibt den potentiellen Opfern weiterhin nichts anderes übrig, als diese
Dinge einfach auszusitzen. Aufklärung heißt die Devise. Erst wenn die
Porto- und Verwaltungskosten höher als die Einnahmen werden, hört dieser
Unsinn auf.
11.03.2010, 18:16
#
9
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hi Kasulske,
und wenn die keine Bankkonten mehr bekommen, weil sich jeder der Abofallenopfer bei den Banken beschwert und die Konten gekündigt werden kommt kein Geld mehr rein. Erledigt sich von selbst.
Ausserdem bleibt uns noch die Rücksendung des Mahndrohmülls mit dem Vermerk "Annahme verweigert", denn wo den Schrott keiner liest kommt der Mahndrohmüll auch nicht an und das Drohgebäude bleibt als Abrissruine zurück.
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11.03.2010, 18:51
#
10
arthus
Threadstarter
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Kuerasser
und wenn die keine Bankkonten mehr bekommen, weil sich jeder der Abofallenopfer bei den Banken beschwert und die Konten gekündigt werden kommt kein Geld mehr rein
Man stellt bereits auf wirecard um und die sind völlig merkbefreit bzw taub
gegenüber solchen Beschwerden.
11.03.2010, 19:13
#
11
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Auch eine Wirecardbank bekommt man ind die Knie.
Wer sagt mir denn, dass ich den Betrag von 96 in einem Betrag überweisen muss? Wenn meine Bank mitspielt bekommen die alle möglichen Beträge unter der gleichen Konto und Rechnungsnummer bis die 96 voll sind. Jede Buchung verursacht Kosten. Wenn ich für 96 45 Buchungen brauche ist die Hälfte des Geldes weg. Das lässt sich eine Wirecardbank dann auch nicht gefallen und schmeisst den Kunden raus. Ziel erreicht.
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11.03.2010, 19:16
#
12
arthus
Threadstarter
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Auch eine Wirecardbank bekommt man ind die Knie.
Dann mach es. Du erwirbst dir damit bei vielen größten Respekt
und Dankbarkeit. ( nicht ironisch gemeint)
11.03.2010, 19:33
#
13
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hi Arthus,
das war zwar gerade ernst gemeint, aber trotzdem dumm gemacht.
Es soll ja keiner zahlen.
Doch bei jeder lastschrift, die über die abgewickelt wird sollte man unbedingt der Wirecardbank ein Beschwerdeschreiben schicken, bis die so zugemüllt sind wies nur eben geht. Irgendwann platzt auch denen der Kragen. Habe schon mit Negativwerbung angefangen. Hoffe das es bei Dooyoo veröffentlicht wird.
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28.07.2010, 17:45
#
14
arthus
Threadstarter
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
siehe unten
28.07.2010, 19:27
#
15
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
siehe unten
25.11.2010, 15:49
#
16
GreasySpoon
Administrator
Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
P R E S S E E R K L Ä R U N G
der Kanzlei Kötz im November 2010
Landgericht Berlin verurteilt Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU)
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) untersagt,
Pressemitteilungen herauszugeben, in denen er verlautbaren lässt, er habe gegen die Münchener
Rechtsanwältin Katja G. Strafanzeige erstattet. Außerdem wurde ihm untersagt, den Eindruck zu
erwecken, Frau G. und ein von ihr betriebenes Inkasso-Unternehmen (RAZ GmbH) rechneten
Internetangebote ab, deren Preisangaben in AGB versteckt oder nur mit großer Mühe auf der
entsprechenden Internetseite zu entdecken seien.
Der BDIU hatte in einer Pressemitteilung vom 28. Juli 2010 verbreitet, dass er Strafanzeige gegen Rechtsanwältin
G. wegen des Verdachtes des versuchten Betruges erstattet habe. Frau G. habe versucht, als
Geschäftsführerin der RAZ GmbH Forderungen aus sog. Abofallen zu realisieren. Dies seien Internetangebote, deren
Preisangaben meistens in den AGB versteckt, kaum lesbar oder nur mit großer Mühe zu entdecken seien. So etwas
sei unzulässig. Diese Presseerklärung fand in Internet und Presse große Verbreitung.
Die Staatsanwaltschaft München allerdings hatte das Ermittlungsverfahren schon am 22. Juli 2010 mangels
Tatverdacht wieder eingestellt, was dem BDIU ab dem 2. August 2010 bekannt war. Die Presseerklärung wurde
nicht geändert, sondern weiter verbreitet.
Die weitere Verbreitung dieser Presserklärung wurde dem BDIU mit Verfügungsurteil vom 21. September 2010 (
(Az. 16 O 38/10) untersagt. Die Presseerklärung des BDIU ist nach Auffassung des Landgerichts
wettbewerbswidrig. Die RAZ GmbH werde herabgesetzt und verunglimpft. Weiter sei das Persönlichkeitsrecht von
Frau G. in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Mittlerweile hat der BDIU die Entscheidung des Landgerichts als
endgültige und materiell-rechtlich verbindliche Regelung anerkannt.
Die Berliner Entscheidung macht deutlich, dass der BDIU – beraten von einer externen PR-Agentur - eine
Strafanzeige nicht ohne weiteres als Marketing-Tool verwenden darf. Tatsächlich beruhte die Anzeige auf gerade
einmal acht Beschwerden von Internetnutzern, von denen sich keine einzige über angeblich nicht erkennbare Preise
verhielt. Der BDIU konnte im Prozess kein Internetangebot vorlegen, auf dass die selbst genannten Kriterien der
verdeckten Preisangaben passen. Die PR-Maßnahme des BDIU ist gründlich misslungen und kann nur noch als
Marketing-Desaster bezeichnet werden. Klar ist auch, dass die weitere Verbreitung der Erklärung im Internet – durch
wen auch immer – ebenfalls rechtswidrig ist.
Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Blumenstraße 7
40212 Düsseldorf
Na ja, was solls, zuviele Persilscheine machen Übermütig und dann stolpert man. Die Zeit wird es zeigen.
25.11.2010, 19:33
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18
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Die Inkassolobby wehrt sich seit Jahrzehnten gegen die Einführung a) eines verbindlichen Gebührenrahmens für Inkassobüros und b) gegen verbindliche, gesetzlich niedergelegte Verhaltensregeln für den Forderungseinzug.
Diese Aktion mit der Strafanzeige war von vornherein zum Fehlschlag verurteilt. Der BDIU hätte wissen müssen, dass die StA München erst wenige Monate vorher einen Persilschein ausgestellt hat. Dieselben Lobbyisten, die erst dafür sorgen, dass Inkassobüros in Deutschland Narrenfreiheit haben und keinem berufsrechtlichen Ordnungsrahmen für die Durchführung der Tätigkeit unterliegen, brauchen sich jetzt nicht zu beschweren, wenn dieser Verzweiflungsschuss voll nach hinten losgegangen ist.
26.11.2010, 08:53
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19
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Mit scheints, dass die deutschen Staatsanwälte und Richter nicht nur mit Scheuklappen, sondern mit Augenbinden (wie Justitia) agieren.
Wenn der ******** also jetzt meint: "Italien ist weit weg, die können mich mal...", dann kann er sich da u.U. ganz gewaltig verschätzt haben. Auch eine Firmenbestattung hilft da nicht unbedingt zwingend.
Sicherlich kann man mit einem Pfund Stammeinlage eine Limited gründen. Die persönliche Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen und die Gesellschaft haftet mit dem einen Pfund.
Und genau liegt das Problem. Das Gesellschaftsvermögen beträgt nur ein Pfund. Ab einer Forderung über einem Pfund wäre die Limited damit zahlungsunfähig. Wenngleich das englische Recht eine dem deutschen Recht entsprechende Insolvenzantragspflicht nicht kennt, könnte man praktisch gleich mit der Gründung Insolvenz anmelden. Bei wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland ist jedoch das deutsche Insolvenzrecht regelmäßig anwendbar. Insolvenzstrafrecht greift in diesem Fall ziemlich schnell. Auch droht eine Haftung mit dem Privatvermögen.