Avanio Mitgliedsgebühr

Alt 14.02.2010, 14:19   # 1
_Icke_
 
Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 45
Hallo Leute,

ich habe mal einen Tag meine Telekomrechnung bissel besser studiert und gesehen das dort ein Betrag von 4,39 € mtl. abgebucht wird unter sonstige Anbieter.

habe dann mal in meine anderen Rechnungen geschaut und kann bis zu 2005/2006 diesen Betrag zurückverfolgen. Wir reden also hier um ca. 200 Euro.

nun ist meine eigentliche Frage, wielange man beiträge die fälschlich gezahlt wurden, zurückfordern kann und ob es dafür nen rechtsgrundlage gibt, das zeigt, das die dazu verpflichtet sind z.b. 13 monate zurück zu erstatten oder so ...

Alles zu Avanio unter

Avanio-Internetzugang - Urteil gegen Funsurf24 - Meldung - Stiftung Warentest - test.de

danke
  Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2010, 15:00   # 2
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Wenn Du das Geld zurückhaben willst, dann wird das nicht anders gehen, als über einen Anwalt.

Bei einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) hat man einen Anspruch auf Herausgabe. Freiwillig wird diese "Firma" Dir das aber voraussichtlich nicht rausgeben. Also wirst Du einen Anwalt brauchen, möglicherweise auch klagen müssen, um Deinen Anspruch durchzusetzen.

Prinzipiell dürfte als Frist hier die Regelverjährung einschlägig sein. D.h. 3 volle abgelaufene Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist. D.h. alle Ansprüche aus 2006 und älter wären jetzt verjährt.
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 18:00 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:00 Uhr.