Minderjährige soll Vertrag abgeschlossen haben

Alt 10.02.2010, 22:40   # 1
Collie
 
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Hallo ich brauch einmal eure Hilfe meine 12jährige Tochter soll auf der Seite Smilies Archiv einen 12-Monatsvertrag abgeschlossen haben (Kosten 59,95 € ). Die Betreiber dieser Seite schickten ihr eine Rechung an die Emailadresse meiner Tochter.
Da meine Tochter meinte sie habe sich da nicht angemeldet, kann es evtl möglich sein das sich ihre Freundin mit der es einen großen Streit gab dort mit ihrem Namen angemeldet hat. Will ihr das aber nicht unterstellen da mir die Beweise dafür fehlen.
Habe dort angerufen und versucht das klar zu stellen, die wollen das ich eine Kopie der Gebrutsurkunde zuschicke. Ist das okay. Ich solle auch beweisen das die Freundin sich da mit falschen Namen angemelfet hat. UIch bin der Meinung die sind in der Beweispflicht das ich den Vetrag haben wollte oder nicht. Wir haben jetzt erstmal per Mail dort eine Kündigung und Wiederuf hngeschickt. Vielen Dank

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 22:46:21-----

noch einen Nachtrag, laut Aussage der Dame am Telefon sollte meine Tochter bereits 20 Jahre sein und nicht 12. Was mir an der Rechnung noch aufgefallen ist, ist das unsere Straße einen Fehler enthält der unsere Tochter nicht unterlaufen wäre.
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Alt 10.02.2010, 22:51   # 2
arthus
 
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Zitat:
Go Web Ltd.
Quirinsstr. 8
60599 Frankfurt am Main

Director: V. A.
Google mal nach Go Web Ltd. . Der Betreiber ist selber im Visier der Sta
Go Web Ltd. im Visier der Staatsanwaltschaft: computerbetrug.de und dialerschutz.de
der soll sich mal ganz leise verhalten. Laß dich auf keine Diskussion mit diesem Typen ein
Außer Mahndrohmüll kommt von dem nichts
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 10.02.2010, 22:59   # 3
Collie
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Klasse, vielen Dank
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Alt 11.02.2010, 01:49   # 4
Kuerasser
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Hi Collie,

nach den einschlägigen §§ des BGB ist ein Kind mit 12 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig und bedarf daher zu jedem Geschäft, ausser im Rahmen des Taschengeldes zur Befriedigung des täglichen Bedarfs, der Zustimmung der Sorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern.

Um den Typen das klarzumachen genügt es, wenn ich denen mitteile, dass meine Tochter minderjährig ist und ich diese Zustimmung nicht erteile. Auf die Übersendung der Kopie einer, wie auch immer, gearteten Urkunde (Geburtsurkunde, Kinderausweis, Personalausweis etc.) haben die keinen Anspruch.

Wenn ich die davon in Kenntnis gesetzt habe, genügt es für die Zukunft entweder alle weiteren Briefe der Verwertung zuzuführen, oder mit dem Vermerk; Annahme von Eltern verweigert, wieder zurückzuschicken.
Dazu mache ich die Anschrift meiner Tochter unkenntlich, bringe den Vermerk an und zurück in den gelben Kasten.
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Alt 11.02.2010, 05:58   # 5
Collie
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Beiträge: 11
Hi, ich danke Dir für deine Antwort. Ich finde es von denen eine FRechheit nicht auf Emails zu antworten, aber ich habe gestern nacht noch im Internet alles mögliche über die Firma und deren Abzockmaschen gelesen
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Alt 11.02.2010, 08:03   # 6
Oldi
 
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Moin Collie,

ausser Mahnschreiben aus dem Baukasten würdest Du doch nichts Sinnvolles von den Ganoven bekommen.
Spar dir deine Nerven für Sinnvolles auf und mach es wie Kuerasser schon geschrieben hat: Return to Sender mit dem ungewollten Müll.

Grüßle ausm Norden
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Ich wachse noch...die Frage ist nur in welche Richtung
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Alt 11.02.2010, 09:05   # 7
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Oldi Beitrag anzeigen
ausser Mahnschreiben aus dem Baukasten würdest Du doch nichts Sinnvolles von den Ganoven bekommen.
so ist es.
law blog Archiv Bloß nicht diskutieren
Zitat:
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Geschreibsel bringt überhaupt nichts. Im Gegenteil, es provoziert meist noch mehr Mahnmüll.
Warum man angeblich unbedingt einmal reagieren soll, hat bisher noch keiner der Schreibselanhänger begründen können.

Ernstzunehmende Aktionen von Nutzlosanbietern wie z.B Mahnbescheide sind seltener als Schneestürme
in der Sahara und selbst wenn harmlos.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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Alt 11.02.2010, 10:39   # 8
Collie
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Hallo ich danke euch für die Zuschriften,...wir haben mal bei Google Ears nach der Adresse gesehen, schön in einem Mehrfamilienwohnvirtel, da denke ich kann man davon ausgehen das es eine Briefkastenfirma ist...was mir auch noch aufgefallen ist die Firma hat einen Sitz in Frankfurt am Main aber die Bank ist in Postdam!!! Ich kenne keine Firma die in Hannover z.b. die Firma hat und in München ihre Bank besitz.
Bei einem Anruf in der dubiosen Firma teilte man uns auch mit das auf Emailanfragen eine Wartezeit von mind. 8 Wochen besteht und um eine ordentliche REchnung zu bekommen sollte man mwst@smilie.de nehmen. Haben wir gemacht kam leider unzustellbar zurück.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.2.2010 um 10:49:50-----

Achja was mir gerade noch einfällt, eine Rehnung sollte doch eigentlich immer per Post kommen und nicht als Anhängsel in einer EMail.....oder?? Weil eine Email kann ich ja nicht bekommen, ist im Onlinedschungel abhanden gekommen )
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Alt 11.02.2010, 11:32   # 9
Kuerasser
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Da ist das LG Hamburg aber anderer Meinung, die finden es sogar rechtens, dass eine Abmahnung die per e-mail versandt wurde als zugestellt gilt und wirksam ist. (total weltfremd)

Also ggf. immer ausdrucken.

Der § 110 BGB der sogenannte Taschengeld§ besagt, dass der nicht voll geschäftsfähige Minderjährige einen wirksamen Vertrag abschliessen kann, wenn er dies aus ihm zur freien Verfügung, oder zu diesem Zwecke (ggf. von einem Dritten mit Zustimmung der Sorgeberechtigten)überlassenen Mitteln tätigt.

Hierzu heisst es in diversen Kommentaren, dass dies in der Regel die Geschäfte des täglichen Bedarf sind, wie z.B. Kauf einer CD mit Geld vom Opa, einer Portion Pommes, ner Tüte bei Donmakles oder Turnschuhen, wenn das Geld hierzu ausdrücklich überlassen wurde. Ein Abovertrag mit wiederkehrenden Kosten, oder einmaligen Gesamtkosten gehört nicht hierzu. Die Nutzlosanbieter berufen sich zwar auf den § 110 BGB und behaupten, dass ihre Kosten durch § 110 gedeckt seien, da sich der 110 aber auf die Deckung des täglichen Bedarf richtet liegen sie damit falsch.

Doch wie schon gepostet, entweder Mahnungen entsorgen, oder zurückschicken.

Merke: Wer die Ruhe bewahrt und sich nicht einschüchtern lässt darf sein Geld behalten.
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Alt 28.05.2012, 18:00 # --
News Flash
 
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