Bundesministerium der Justiz stellt Verhaltensregeln bei Abzocke zur Verfügung

Alt 13.01.2010, 12:43   # 1
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.179
Hi,

habe anlässlich mehrerer Kontakte zum BMJ von denen einen Link erhalten, indem Sie Verhaltensweisen bei Reinfall auf Abofallen zur Verfügung stellen.

BMJ | Kostenfallen im Internet

Etwas umfangreich, aber im Endeffekt bestätigt das was alle Helferlein hier und in anderen Foren immer sagen:

Nicht bezahlen, Ruhe bewahren, nicht Einschüchtern lassen und sein Geld behalten.

Grüsse Klaus
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Alt 13.01.2010, 18:33   # 2
Goofy62
 
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Beiträge: 435
Zitat:
Zitat von Bundesjustizministerium
7. Was die Bundesregierung gegen Kostenfallen im Internet unternimmt

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet geboten ist.
Haben die sich dort nicht einmal die Frage gestellt, warum es diese Art von Abzocke mit versteckter Preisangabe überall sonst im EU-Ausland nicht gibt?

Warum sind das immer nur Anbieter aus Deutschland, oder Deutsche mit ausländischen Tarnfirmen (Ltd.-Kasperbude, 69 Great Hampton Street, Birmingham)?

Warum sind fast immer nur deutsche Inkassobüros beteiligt?

Was soll da eine EU-Richtlinie bringen?
Das ist für mein Dafürhalten absolut kein europäisches, sondern ein fast rein deutsches Problem. Bei einer Recherche im Internet findet man in England, in Frankreich, in den Niederlanden, in Spanien gar nicht davon. Das Thema existiert dort so gut wie nicht.

Daher sollte zuerst einmal der eigene Saustall gekehrt werden - und das ist meiner Meinung nach das deutsche Inkassorecht, wo es keinen Verhaltenskodex gibt, wie überall sonst im Ausland. Der typisch deutsche, übersteigerte Liberalisierungs- und Deregulierungswahn, der sich immer wieder nur auf genau die falschen Bereiche kapriziert, hat dazu geführt, dass Inkassobüros und Anwälte im Forderungseinzug "kreative Freiheiten" haben, wie sonst nirgends in Europa. Es ist doch nicht so, dass es in Österreich, in der Schweiz, in Holland keine unseriösen Geschäftsleute gibt. Aber nicht mal in Österreich trauen die Gauner sich so recht an das Inkassostalking. Die österreichischen oder schweizerischen Opfer von Webseitenabzocke bekommen immer Post von deutschen Inkassobüros.

Bevor man also mit irgendwelchen EU-Richtlinien darangeht, wäre es sinnvoller, das Inkassorecht den Gegebenheiten anzupassen, die überall im Ausland gelten, und die auch jetzt schon nach dem EU-Recht möglich sind.
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Alt 13.01.2010, 20:57   # 3
Kuerasser
Helferlein
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Wenn Ihr meint, dass man da was drehen muss, habe ich eine Mailadresse des BMJ, die ich gerne an mir bekannte Helferlein per PN weitergebe, inclusive meinem Aktenzeichen.

Grüsse Klaus
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Alt 14.01.2010, 15:10   # 4
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Besonders bedauerlich ist, dass auch die Verbraucherzentralen sich zum eigentlichen Kernpunkt des
Problems in vornehmes Schweigen hüllen und an den Symptomen rumdoktern anstatt das Thema
Inkassostalking der Öffentlichkeit und der Politik verständlich zu machen und nahe zu bringen und
entsprechende Forderungen stellen.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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