Beweisumkehr

Alt 04.01.2010, 20:26   # 1
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.179
Hi Alle,

die Abozocker handeln nach dem Prinzip "Was nicht ausdrücklich ver boten ist ist erlaubt"

Damit zocken sie hundertausende User ab und machen Millionen Gewinne.

Wie wäre es, wenn wir eine Initiative z.B. beim EUGH starten, dass alles was nichterlaubt ist verboten ist?

Damit müsste sich jeder Internetanbieter erst mal ein Plazet bei einer noch zu bennenden Behörde für seinen Internetauftritt einholen. Auch rückwirkend für alle Abofallensteller und Einschüchterungsfuzzies.

Ich bin zu alt, um z.B. zu wissen, wie man hier so ne Umfrage started. Arthus kann das evtl. auch zu computerbetrug exportieren. Immorb wäre evtl. für die österreschichen User interessant.

Ich glaube, dass die Netzwelt prädestiniert ist sowas, mit Hilfe einiger anderer Foren (Rechti.de/Computerbetrug.de/antiscam.de/pcpraxis.de etc. etc.) durchzuziehen.

Ergreifen wir als "Helferlein" doch endlich mal die Initiative zu einer entsprechenden Gesetzgebung innerhalb Europas.

Ich Glaube, dass sich uns viele andere Verbraucherschutzforen in der EU anschliessen würden, wenn sie von so einer Initiative wüssten.

Grüsse

Küerasser/Krennz/klatoax/ Klaus-Werner

PS: Sorry, ich dürfte mich hier eigentlich nicht mehr äussern, aber urteilt selbst.

Danke.
 
Alt 04.01.2010, 21:20   # 2
Der Jurist
 
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Ich bitte um Nachsicht, aber ich halte das für eine Schnaps-Idee.

Bisher konnte kein einziger aus der Nutzlos-Branche seinen vermeintlichen Anspruch durchsetzen.

Immer dann, wenn er auch einen Gegner kam, der den Vertragsschluss bestritten hat, machte der Kläger eine herrliche Bauchlandung.
Näheres, wie so etwas geht, steht weiter unten in dem Link.

Es gibt einige wenige Urteile, wo die Kerle gewonnen haben. Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Sieg einvernehmlich mit dem Beklagten errungen wurde. Möglicherweise war das ein Komplize, der sich vorsätzlich verurteilen ließ. Das ist im Zivilrecht so, dass wenn man sich nicht gut verteidigt, der Richter nicht anders kann, als der Klage stattzugeben.

Ein prüfende Behörde kann sich auch ganz verheerend auswirken. Denn sie gibt einer Seite einen amtlichen Segen und hat vielleicht die versteckte Falle gar nicht erkannt. Denkst Du etwa eine BNetzA kommt auf so einen Trick, wie hier geschildert: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Dort steht auch, wie die zivilrechtliche Verteidigung aussehen muss, wenn sie erfolgreich sein soll.

Die werden immer behaupten die Seite sei in Ordnung gewesen, was sogar möglicherweise stimmt, weil sie den Segen für etwas Anderes gegeben haben, als dann später im Netz stand.

Behördliche Einsegnung war übrigens am Anfang das Elend mit den Dialern. Da galt noch aus der Zeit der Behörde - nämlich der Bundespost - die Vermutung, dass wer gewählt hat, auch die Verbindung wollte, also einen Vertrag geschlossen habe.

Erst ganz mühsam ist es gelungen, durch eine andere Behörde - das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik BSI - zu belegen, dass es auch Programm gibt, die sich automatisch einwählen.
Erst als dieser quasi Segen einer Behörde zerstört war, konnte mit den gleichen zivilrechtlichen Mitteln wie eingangs schon gezeigt, die Klagen abgewehrt werden.
Nur noch ein ganz besonders dämliches Amtsgericht im Nordschwarzwald fiel auf den Anscheinsbeweis aus Behördenzeiten noch rein.
 
Alt 05.01.2010, 06:27   # 3
Kuerasser
Helferlein
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Hi der Jurist.

an diese Möglichkeit des "amtlichen Segens" hatte ich nicht gedacht.

Dann belibt also nur noch, dass die Internetanbieter, alle, gezwungen werden im Kopf jeder Interntsite, ob Originalsite oder Landingpage oben ein Fenster, gut lesbar, anzubringen indem auf die Kostenpflichtigkeit hingeweisen wird.

In Frankreich soll sowas ja gewirkt haben.

Grüsse Klaus-Werner
 
Alt 05.01.2010, 08:22   # 4
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Dann belibt also nur noch, dass die Internetanbieter, alle, gezwungen werden im Kopf jeder Interntsite, ob Originalsite oder Landingpage oben ein Fenster, gut lesbar, anzubringen indem auf die Kostenpflichtigkeit hingeweisen wird.
Und was soll dagegen unternommen werden, zumal wenn die Anbieter nominell in Dubai oder sonstwo sitzen?
Hinweis auf Kosten plötzlich da

Das Problem sitzt woanders und das ist in Frankreich eben anders: das Inkasso(un)wesen.
Es geht doch überhaupt nicht um echte rechtliche Ansprüche, sondern dass vermeintliche
Forderungen mit unsauberen bis zu illegalen Methoden eingefahren werden.

Die Diskussion kommt mir so bekannt vor...
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
 
Alt 05.01.2010, 16:06   # 5
Kuerasser
Helferlein
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Beiträge: 2.179
Ja, und deshalb bitte ich die Mods das ganze in den Orkus zu schieben.

War ein Rückfall in "ALTE ZEITEN" und eine Flasche Mazedonischer Rotwein. Sorry.

Bin geade etwas von meinem Ischias genervt.
 
Alt 05.01.2010, 20:20   # 6
Goofy62
 
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Beiträge: 435
Beim Dialer war damals das "Norm-Fenster" noch organisatorisch lösbar. Es musste jeder Dialer bei der damaligen RegTP registriert werden, es wurde für diesen Dialer ein Hash-Wert vergeben, und das Akzeptieren der Verbindung wurde über ein normiertes Fenster abgenickt.

Das ist aber in der Form mit Webseiten nicht möglich. Es gibt auf der Welt Millionen Webseiten, wovon sicherlich hunderttausende irgendwie kostenpflichtig sind. Und die kann die BNETZA unmöglich alle zertifizieren und registrieren. Ohnehin (das wurde schon von den Vorrednern gesagt) können sich diese Webseiten schnell ändern, bzw. es kann mehrere Versionen geben.

Wieviel das französische Norm-Fenster bei kostenpflichtigen Webseiten wirklich gebracht hat, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass das französische Wettbewerbsrecht in einigen Punkten anders aussieht, es gibt dort m.W. im "Code Civile" einige strenge Auflagen sowie auch eine Wettbewerbsbehörde (die DGCCRF), die sehr streng durchgreifen und Ordnungsgelder (auch gegen Inkassobüros) verhängen darf. Aufgrund der Sprachbarriere spielen in Frankreich Webseitenbetreiber aus dem Ausland auch kaum eine Rolle, so dass die dortige Behörde die Szene wohl auch effektiv kontrollieren kann.

Auch darf man sicher konstatieren, dass die Franzosen längst nicht so obrigkeitsgläubig sind wie die Deutschen, und sich nicht gleich bei jeder "allerletzten anwaltlichen Inkassmahnbescheidsmahnung" in die Hosen machen.

Der wichtigste und vordringlichste Ansatzpunkt für das deutsche Recht wäre dagegen die Schaffung eines Verhaltenskodex für Inkassobüros und Inkassoanwälte.
Abzocke und kein Ende. Was ist zu tun - Antispam Wiki

Die Forderung nach einer "Beweis[last]umkehr" ist obsolet, denn schon nach jetzigem Recht hat in Deutschland ein Forderungssteller immer die Beibringungspflicht. Er ist beweispflichtig, dass eine Willenserklärung des Kunden erfolgt ist, dass er seinen Informationspflichten nach § 312 c BGB i.V.m. BGB-InfoV nachgekommen ist (transparente Preisangabe, Anbieterkennzeichnung etc.), und dass der Kunde sich auf einer Webseite angemeldet hat, wo er über genau diese Dinge sofort auffindbar belehrt wurde.
 
Alt 06.01.2010, 11:21   # 7
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Ja, und deshalb bitte ich die Mods das ganze in den Orkus zu schieben.

War ein Rückfall in "ALTE ZEITEN" und eine Flasche Mazedonischer Rotwein. Sorry.

Bin geade etwas von meinem Ischias genervt.
Willkommen im neuen Jahr!

Da Kuerasser aka krennz ja nunmehr gezeigt hat, dass es eher eine "Schnaps-/Wein-Idee" war -

der Thread wird geschlossen.

Die anderen Poster haben auf die wichtigsten Informationen verlinkt - und auch Beispiele genannt, wo zu sehen ist, was behördlicher Wahnsinn anrichten kann bzw. wie man sich gegen die unberechtigten Forderungen wehren kann.

Übrigens gilt auch weiterhin:
Ohne Gesetz keine Strafe - was nicht ausdrücklich irgendwo im deutschen / europ. Paragraphendschungel erwähnt ist - bleibt straffrei.
(nur Unwissenheit schützt bekanntlich nicht davor ... )

In diesem Sinne:
Auf ein Neues auch im Jahr 2010 - auf in den Kampf gegen Abzocke im Internet
 

Alt 28.05.2012, 18:00 # --
News Flash
 
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