| | # 2 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
zu gut deutsch "Hunde, die bellen, beißen nicht" Was die erste Zahlung betrifft, stellt die keine Forderungsgrundlage dar Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen?
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | # 6 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de | |
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| | # 7 | |
| Threadstarter Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
Okay ich hoffe es kommt nichts mehr! Was mach ich wenn sie mir vorschlagen dass ich 50 Euro zahlen soll und die Sache ist erledigt? Sorry wegen meiner vielen Fragen! ![]() LG | |
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
1.) die 50 Eur zahlen und die Sache ist möglicherweise erledigt. 2.) Nicht zahlen und die Sache ist möglicherweise erledigt. Aber mal ernsthaft, wer reduziert eine rechtmäßig bestehende Forderung ??? Vor allem, wenn er vorher einen Mahnbescheid angekündigt hat. Das 50 Eur Schreiben wäre der letzte Versuch an Dein Geld zu kommen und der muß ja nicht zum Erfolg führen. Zum Spass: Prüf doch mal, ob die Forderung nicht am 1.1.2010 verjährt ist. Möglicherweise hast Du dann den Grund für die neuerlichen Aktivitäten | |
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