| | # 1 | |
| Gastposter | Gewinnspiel-Service Winn Club droht mit Abbuchung Verbraucherzentrale rät Vertragsbestätigung zu widerrufen Zitat:
| |
|
| | # 2 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Widerruf von Lastschriften - die "6-Wochen-Mär" Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist | |
|
| | # 3 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Zitat:
Das ist ein typischer Laien-Fauxpas, den sich aber eine VZ in beratender, öffentlicher Tätigkeit eigentlich nicht leisten sollte. Es müsste heißen: "Widerspruch". Sofern es überhaupt anzuraten ist, mit solchen Klabautermännern irgendeine Brieffreundschaft anzufangen. Wenn es vorher niemals einen Kontakt gegeben hat, kann es jedenfalls auch keinen wie auch immer gearteten Vertrag geben. Also gibt es per definitionem keine Rechtspflicht, sich zur Sache bei der Gegenpartei äußern zu müssen. Ohnehin ist es so, dass man dieses dafür wohl verantwortliche Syndikat am besten mit kompletter Nichtachtung straft. Das sind skrupellose, absolut schmerzfreie Kriminelle, die sich ohnehin einen Sch... um das kümmern, was man da schreibt. Das einzig richtige, was man da machen sollte: Geld rückbuchen lassen und basta. Wenn man hartnäckig ist und es "noch ein bißchen mehr sein darf": Beschwerde an die abbuchende Bank inklusive Auskunftsersuchen nach dem Inhaber des abbuchenden Geschäftskontos. Anschließend Strafanzeige wegen versuchten Betrugs. Und, wenn man schon mal dabei ist: Meldung an die zuständige Finanzbehörde. Die brauchen das. Eine andere Sprache verstehen die nicht. | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |




