Gewinnspiel-Service Winn Club droht mit Abbuchung

Alt 13.10.2009, 02:16   # 1
schnippewippe
Gastposter
 
Gewinnspiel-Service Winn Club droht mit Abbuchung

Verbraucherzentrale rät Vertragsbestätigung zu widerrufen


Zitat:
Besonders beängstigend: Der Firma liegen die richtigen Bankverbindungen der Verbraucher vor. Gegenüber der Verbraucherzentrale bestätigten die Betroffenen glaubwürdig, niemals ihre Daten am Telefon genannt noch einem Vertrag zugestimmt zu haben......................Verbraucherzentrale Niedersachsen : Gewinnspiel-Service Winn Club droht mit Abbuchung
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Alt 13.10.2009, 08:01   # 2
arthus
 
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Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Verbraucherzentrale Niedersachsen
Außerdem sollten in regelmäßigen Abständen die Kontoauszüge überprüft werden. Unrechtmäßig abgebuchte Beträge können innerhalb von sechs Wochen bei der Bank oder Sparkasse zurückgefordert werden.
Bedauerlich dass sogar Verbraucherzentralen das sechs Wochen Märchen tradieren.
Widerruf von Lastschriften - die "6-Wochen-Mär"
Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist
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Alt 13.10.2009, 11:38   # 3
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Zitat:
Verbraucherzentrale rät Vertragsbestätigung zu widerrufen
Wieso hier die VZ von "Widerruf" spricht, obwohl doch niemals ein Werbeanruf (und damit auch niemals eine Bestellung) erfolgt ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Das ist ein typischer Laien-Fauxpas, den sich aber eine VZ in beratender, öffentlicher Tätigkeit eigentlich nicht leisten sollte.

Es müsste heißen: "Widerspruch".
Sofern es überhaupt anzuraten ist, mit solchen Klabautermännern irgendeine Brieffreundschaft anzufangen.

Wenn es vorher niemals einen Kontakt gegeben hat, kann es jedenfalls auch keinen wie auch immer gearteten Vertrag geben. Also gibt es per definitionem keine Rechtspflicht, sich zur Sache bei der Gegenpartei äußern zu müssen.

Ohnehin ist es so, dass man dieses dafür wohl verantwortliche Syndikat am besten mit kompletter Nichtachtung straft. Das sind skrupellose, absolut schmerzfreie Kriminelle, die sich ohnehin einen Sch... um das kümmern, was man da schreibt.

Das einzig richtige, was man da machen sollte:

Geld rückbuchen lassen und basta.

Wenn man hartnäckig ist und es "noch ein bißchen mehr sein darf":

Beschwerde an die abbuchende Bank inklusive Auskunftsersuchen nach dem Inhaber des abbuchenden Geschäftskontos.

Anschließend Strafanzeige wegen versuchten Betrugs.

Und, wenn man schon mal dabei ist: Meldung an die zuständige Finanzbehörde.

Die brauchen das. Eine andere Sprache verstehen die nicht.
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Alt 28.05.2012, 17:58 # --
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