Gerichtlicher Mahnbescheid

Alt 05.10.2009, 21:42   # 1
Suga
 
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Hallo

habe heute einen Gerichtlichen Mahnbescheid von web.de bekommen
wegen dem "geschenkabo"
jetzt weiss ich nicht was ich machen soll, weil web.de ist ja eine bekannte firma nicht wie die meist anderen briefkastenfirmen..
soll ich jetzt widerspruch einlegen oder die rechnung bezahlen?
bitte um schnelle antwort
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Alt 05.10.2009, 22:12   # 2
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Suga Beitrag anzeigen
soll ich jetzt widerspruch einlegen oder die rechnung bezahlen?
Das darf und kann dir nur eine Verbraucherzentrale oder Anwalt beantworten.
Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist ohnehin keine Aussage dazu möglich.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet daüberhinaus persönliche Beratung.
Rechtsdienstleistungsgesetz ? Wikipedia
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 05.10.2009, 22:15   # 3
Suga
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da werde ich auch aufjedenfall hingehen wollte mir hier mal ein paar meinungen einholen
weil es ja normal heißt das es nur in sehr sehr seltenen fällen zu einem gerichtlichen mahnbescheid kommt
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Alt 05.10.2009, 22:17   # 4
arthus
 
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Vorab lies diese Infos
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten:

web.de hat m.W noch nie einen Prozess deswegen geführt
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Alt 05.10.2009, 22:22   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Also hier noch mal der eine link.
Abzocke Web.de - Sat.1 Forum

http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...m_internet.pdf
Ich habe dir da mal noch einen Link aus dem Post rausgesucht. Lese dir das über Web.de mal durch.

Bitte bleibe doch auf einer Seite. Wie ich gesehen habe, gehst du zur Verbraucherzentrale. Ich glaube du wirst gute Karten haben.
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Alt 05.10.2009, 22:26   # 6
Suga
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okay bleibe jetzt auf dieser seite
werde gleich morgen zur verbraucherzentrale gehen und evtl auch einen anwalt einschalten

Danke für eure Hilfe
werde dann mitteilen wie es weiterlaufen wird..
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Alt 05.10.2009, 22:28   # 7
schnippewippe
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Wäre schön wenn du dich wieder meldest. Die Verbraucherzentrale haben ja Anwälte.
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Alt 05.10.2009, 22:30   # 8
Suga
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Hab aber grad gesehen auf der Internetseite das die Verbraucherzentrale morgen geschlossen hat -.- wohne in ner kleinstadt
dann werd ich wohl bis mittwoch warten müssen...
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Alt 05.10.2009, 22:32   # 9
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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nicht nervös werden. die Frist für den Widerspruch beträgt 14 Tage
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Alt 05.10.2009, 22:37   # 10
Suga
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ja is schon ein komisches gefühl wenn man ein gerichtliches schreiben kriegt..(aber jetzt weiss ich ja das, dass jeder machen könnte)
wie kaputt ist diese welt wenn man schon versucht ehrliche bürger um ihr geld zu kriegen..
ich versteh nicht warum man dagegen kein gesetz verabschiedet das sowas verbietet -.-
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Alt 05.10.2009, 22:39   # 11
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Auch WEB.de wegen Abofalle zum Unterlassen verurteilt
Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet. http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...m_internet.pdf
Also mache dir da mal keinen Kopf.

Gesetze genug gibt es schon. Nur wer von uns klagt schon gegen die. Ich habe es bei mir auf einer Aboseite auch nicht gemacht.
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Alt 05.10.2009, 22:45   # 12
Suga
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okay danke nochmal für eure hilfe
ich werde mich dann wieder melden wenn ich bei der verbraucherzentrale war..
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Alt 07.10.2009, 14:53   # 13
Suga
Threadstarter
 
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so habe heute erstmal mit meiner rechtsschutz telefoniert und die haben mir gesagt widerrufen und musterbrief an web.de schicken das werde ich jetzt auch mal machen
falls noch was kommen sollte werde ich es euch mitteilen
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Alt 07.10.2009, 17:41   # 14
vanHelsing
hell-singer
 
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Suga Beitrag anzeigen
so habe heute erstmal mit meiner rechtsschutz telefoniert und die haben mir gesagt widerrufen und musterbrief an web.de schicken
Du solltest auch mal überlegen, die RS zu wechseln.
Wie können die dir zu so einem Schwachsinn raten.
Bei einem Mahnbescheid helfen keine Widerrufe und Musterbriefe mehr.
An deiner Stelle würde ich schnellstmöglich zur Verbraucherzentrale gehen.
Du hast jetzt keine Zeit mehr zu verlieren und musst schleunigst reagieren.
Innerhalb von zwei Wochen muss dein Widerspruch beim absendenden Gericht eingegangen sein.
Ein Kreuz (an der richtigen Stelle) auf dem Bescheid reicht dazu aus.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 07.10.2009, 19:37   # 15
Suga
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vielleicht hab ich mich da schlecht ausgedrückt ich meinte damit den mahnbeischeid widerrufen
und dann hat er gesagt soll zur sicherheit trozdem ein musterbrief an die schicken
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Alt 25.10.2009, 23:28   # 16
Suga
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Beiträge: 12
hab jetzt den widerspruch eingeschickt und habe nun einen brief vom anwalt bekommen alles außergerichtlich zu klären
was sollte ich nun tun?
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Alt 26.10.2009, 09:39   # 17
Freakcity
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von Suga Beitrag anzeigen
hab jetzt den widerspruch eingeschickt und habe nun einen brief vom anwalt bekommen alles außergerichtlich zu klären
was sollte ich nun tun?
Warst Du jetzt schon bei der Verbraucherzentrale? Die können Dich hierbei beraten. Also Brief vom Anwalt eingesteckt und schnurstracks zur Zentrale....

Freak
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Alt 02.11.2009, 00:01   # 18
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Freakcity Beitrag anzeigen
Warst Du jetzt schon bei der Verbraucherzentrale? Die können Dich hierbei beraten. Also Brief vom Anwalt eingesteckt und schnurstracks zur Zentrale....

Freak
Was, bitte soll denn dieses? Wenn ich richtig gelesen habe, wurde doch Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Was Anderes würden die Verbraucherschützer doch auch nicht empfehlen.

Das Ganze wird jetzt zum Gedultspiel, der nächste Schritt der Gegenseite wäre eine Klage vor Gericht. Damit können die sich allerdings Zeit lassen, wenn sie das überhaupt ernsthaft anstreben.

Erfolgversprechend ist hier meiner Meinung der Gang zu einem Anwalt. Ich würde dem auf jeden Fall den Mahnbescheid und das Angebot der außergerichtlichen Klärung vorlegen.
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Alt 02.11.2009, 09:11   # 19
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.179
Mahnbescheid erhalten und widersprochen.

Nun versucht der gegnerische Anwalt mit Zuckerbrot und Peitsche doch noch an die Kohle zu kommen.

Ich würde das ignorieren und die ganze Sache jetzt aussitzen. M.E. haben die keine Chance vor Gericht, zumal der VZBV bereits tätig ist.

Wer die Nerven behält kann sein Geld behalten.
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Alt 02.11.2009, 09:52   # 20
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Nun versucht der gegnerische Anwalt mit Zuckerbrot und Peitsche doch noch an die Kohle zu kommen.
Den tun die 23€ weh, die sie haben vorstrecken müssen und die sie abschreiben müssen,
wenn sie nicht klagen und den Prozess gewinnen.
Von denen gewonnene Prozessen ist mir nichts bekannt.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 28.05.2012, 17:58 # --
News Flash
 
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