| | # 2 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Das darf und kann dir nur eine Verbraucherzentrale oder Anwalt beantworten. Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist ohnehin keine Aussage dazu möglich. Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet daüberhinaus persönliche Beratung. Rechtsdienstleistungsgesetz ? Wikipedia
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Vorab lies diese Infos Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: web.de hat m.W noch nie einen Prozess deswegen geführt |
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| | # 5 |
| Gastposter | Also hier noch mal der eine link. Abzocke Web.de - Sat.1 Forum http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...m_internet.pdf Ich habe dir da mal noch einen Link aus dem Post rausgesucht. Lese dir das über Web.de mal durch. Bitte bleibe doch auf einer Seite. Wie ich gesehen habe, gehst du zur Verbraucherzentrale. Ich glaube du wirst gute Karten haben. |
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| | # 11 | |
| Gastposter | Zitat:
Gesetze genug gibt es schon. Nur wer von uns klagt schon gegen die. Ich habe es bei mir auf einer Aboseite auch nicht gemacht. | |
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| | # 14 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Wie können die dir zu so einem Schwachsinn raten. Bei einem Mahnbescheid helfen keine Widerrufe und Musterbriefe mehr. An deiner Stelle würde ich schnellstmöglich zur Verbraucherzentrale gehen. Du hast jetzt keine Zeit mehr zu verlieren und musst schleunigst reagieren. Innerhalb von zwei Wochen muss dein Widerspruch beim absendenden Gericht eingegangen sein. Ein Kreuz (an der richtigen Stelle) auf dem Bescheid reicht dazu aus.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Das Ganze wird jetzt zum Gedultspiel, der nächste Schritt der Gegenseite wäre eine Klage vor Gericht. Damit können die sich allerdings Zeit lassen, wenn sie das überhaupt ernsthaft anstreben. Erfolgversprechend ist hier meiner Meinung der Gang zu einem Anwalt. Ich würde dem auf jeden Fall den Mahnbescheid und das Angebot der außergerichtlichen Klärung vorlegen. | |
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| | # 19 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Mahnbescheid erhalten und widersprochen. Nun versucht der gegnerische Anwalt mit Zuckerbrot und Peitsche doch noch an die Kohle zu kommen. Ich würde das ignorieren und die ganze Sache jetzt aussitzen. M.E. haben die keine Chance vor Gericht, zumal der VZBV bereits tätig ist. Wer die Nerven behält kann sein Geld behalten. |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
wenn sie nicht klagen und den Prozess gewinnen. Von denen gewonnene Prozessen ist mir nichts bekannt.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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