| | # 205 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Ist doch alles nicht Euer Problem. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile. Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren? Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt: Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung? Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen. Auch die Verbraucherzentrale sagt: InternetText Zitat:
Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein. | |
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| | # 209 |
| Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 74
| Hallo, zusammen. Leider keine gute Nachricht von heute: Der umstrittene Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank hat die Sparkasse Osnabrück gezwungen, ihm ein Girokonto einzurichten. Das Verwaltungsgericht gab dem Anwalt in einer Eilentscheidung Recht. http://www.neue-oz.de/preexport_star...Sparkasse.html ( der Link zur NOZ funktioniert leider nicht bzw. die Hompage ist überlastet ) |
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| | # 210 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Grundsatz nach Sparkassengesetz: Jeder bekommt Konto. Ausnahmsweise nicht bei Unzumutbarkeit z.B. Betrug. Aufgrund Entscheidungen STA ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass kein Betrug vorliegt. Ausnahme im Eilverfahren nicht belegt, also gilt vorläufig weiter der Grundsatz"Konto für Jeden". Der Rest wird sich im Hauptverfahren zeigen. Vor allem heißt es nicht, dass irgendjemand der von ihn belästigt wird, deswegen auf dieses Konto einzahlen müßte.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | # 212 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Wenn ja, kann man zur Unterstützung der Sparkasse den Musterbrief der vzhh loslassen. Denn da das Konto nur vorläufig gewährt wurde und die Hauptsache noch verhandelt werden muss kann ich so die Sparkasse unterstützen. Was kann ich tun, um den Betreibern das Handwerk zu legen
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 213 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Spamfilter und/oder grüne/blaue Wertstofftonne beseitigen die Ärgernisse kostengünstig und umweltfreundlich. >> Stories zum Schmunzeln |
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| | # 217 | |
| Registriert seit: 24.03.2010
Beiträge: 19
| Zitat:
stories- coole sache | |
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| | # 219 |
| Registriert seit: 31.12.2009
Beiträge: 14
| Hallo das habe ich heute bekommen von ABC-Load ich glaube das war der Widerruf den ich direkt gemacht hatte. ist ca 6 Monate her wo ich das gemacht hatte. Sehr geehrter Herr ..... Zwischen Ihnen und der Premium Software GmbH als Betreiberin von Abcload.de besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Download-Portals mit über 500 redaktionell aufbereiteten Einträgen Ihrer Lieblingssoftware, umfangreichen Bedienungsanleitungen für Anfänger, dem monatlich aktualisierten Downloadbereich sowie unserer Installations-Hotline für die Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Als Gegenleistung für die Bereitstellung dieser Dienstleistung haben Sie sich zur einmaligen Zahlung in Höhe von 60 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Anmeldung unter Täuschung über den tatsächlichen Zahlungswillen oder die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners stellt unter Umständen eine Straftat nach § 269 StGB dar und ist auch von Relevanz für einen eventuellen Eingehungsbetrug zu unseren Lasten. "§263a StGb(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)" Wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wenn Sie eine Bestellung durchführten, ob schon sie wussten, dass sie zur Leistung nicht bereit oder nicht fähig sind. Dieses Vorgehen sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt werden wir nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen durch unsere Rechtsanwälte prüfen lassen, insofern wir kein Angebot zur Klärung des Sachverhaltes von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Abcload.de Team |
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| Einschüchterungsfalle abcload.de - RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagment - Seite 24 | Beitrag #161 | Pingback | 31.03.2010 10:48 | |
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