Hallo Zusammen, war vor 1 Monat bei streamloads.de auf der Site. Jetzt bekomme ich eine Mahnung für einen jährlichen Mitgliedsbetrag von 96,00 . Vertragslaufzeit 2 Jahre. Bin mir aber überhaupt nicht bewusst, das ich mich dort angemeldet habe. Eine Anmeldbestätigung mit Bestätigungslink
habe ich auch nicht bekommen. Kennt jemand dieses Unternehmen?
Ist das Abzocke? Muss ich den Betrag zahlen? Danke für jede Hilfe und Antwort.
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20.10.2009, 13:14
#
2
Adrianus
Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 1
Mir ist das gleiche passiert.
Habe die Firma informiert Ihre betügerische AGBs und Geschäftspraktiken zu unterlassen. Ausserdem habe ich einen Link mit einem Urteil geschickt.
Diese ******** haben keine Chancen. Es ist Abzocke.
Einfach alle Mahnungen und Inkassos ignorieren.
Zitat:
Zitat von terranuovo
Hallo Zusammen, war vor 1 Monat bei streamloads.de auf der Site. Jetzt bekomme ich eine Mahnung für einen jährlichen Mitgliedsbetrag von 96,00 . Vertragslaufzeit 2 Jahre. Bin mir aber überhaupt nicht bewusst, das ich mich dort angemeldet habe. Eine Anmeldbestätigung mit Bestätigungslink
habe ich auch nicht bekommen. Kennt jemand dieses Unternehmen?
Ist das Abzocke? Muss ich den Betrag zahlen? Danke für jede Hilfe und Antwort.
-----Doppelpost zusammengeführt am 20.10.2009 um 12:16:45-----
Mir ist das gleiche passiert.
Habe die Firma informiert Ihre betügerische AGBs und Geschäftspraktiken zu unterlassen. Ausserdem habe ich einen Link mit einem Urteil geschickt.
Diese ******** haben keine Chancen. Es ist Abzocke.
Einfach alle Mahnungen und Inkassos ignorieren.
25.10.2009, 00:21
#
3
biokybernetik
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 2
Abofalle mit besseren Mitteln zurückschlagen
man muss seine Email eintragen um überhaupt zu sehen, was man angeboten bekommt. Damit hat man einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen, den man allerdings innerhalb 24 h kündigen kann. Hat man wie ich, Klarnamen, Adresse nicht eingetragen, so will streaml die auf meine Kosten ermitteln lassen. Pech für streamloasds.
In diesem Abzockefall steht im Kleingedruckten:
Vertragsabschluß: Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt wie folgt zustande: Der Kunde füllt die Registrierungsformulare auf der Webseite des Dienstleisters mit seinen persönlichen Daten aus.
Hat er die nicht eingetragen, dann gibt es keinen Vertrag.
Wenn streamloads schreibt, sie will die Daten über die Emailadresse ermitteln lassen, dann Beschwerde beim Datenschutz Sachsen. Habe ich gemacht.
Die Anwender müssen sich stark machen und die Schließung dieser Seiten fordern. Strafanzeige in Leipzig erstatten.
01.11.2009, 21:39
#
4
N-Traxx
Systemintegrator
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
Auch diese Thema gehört eher in den Bereich "Abofallen", daher hab ich es mal verschoben.
Gruß, Sebastian.
16.11.2009, 11:20
#
5
Dj-Ralph
Registriert seit: 16.11.2009
Ort: Essen NRW
Beiträge: 5
Hallo,
Mir ist das selbe passiert, nur wurde ich weil ich einen Treiber von Herkules downloaden wollte, wurde ich auf streamloads verlinkt - obwohl ich da gar nicht hin wollte.
Ich hatte nix in Anspruch da genommen, sondern habe gleich nach der Mail von denen einen Wiederruf gestartet.
Da ich nicht raus komme und diese mit dieser Rechnung von 96 kamen, habe ich denen gleich gekontert, das ich mich an der Verbraucher Zentrale melde und die Sache meinen Anwalt übergebe.
Habe den eine Frist bist zum kommenden Mittwoch gesetzt,passiert da nix,wird sich mein Anwalt die Sache annehmen.
Auch ist das wiedersprüchlich was die da auf der Seite schreiben.
Da steht das mann Wiederspruch einlegen kann, tut mann dieses,kommen die gleich damit, mann hätte Dienstleistung in Anspruch genommen.
Das ist abzocke der übelsten Sorte.
16.11.2009, 14:31
#
6
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Ja, aber die würden damit vor Gericht nicht durchkommen.
Für einen Vertragsschluß im Internet kommt es darauf an, ob auf der Anmeldeseite die Preisangabe klar und sofort sichtbar zu erkennen war.
Beweispflichtig hierfür ist der Anbieter.
Ist das nicht so, dann werden versteckte Preishinweise (irgendwo in Kleinschrift oder in den AGB versteckt) nicht Vertragsbestandteil. Dazu gibt es 6 bekannte Urteile.
Diejenigen, die die Füße stillhalten und nicht auf die Mahnungen reagieren, werden mit allerhöchster Sicherheit niemals verklagt.
Wer 127% sicher gehen will und unbedingt meint, etwas schreiben zu müssen, _kann_ einen Brief schreiben in der Art der Musterbriefe, wie sie von den Verbraucherzentralen angeboten werden.
Oder auch hier: Musterbriefe
Allerdings wird man danach auch nicht weniger Mahnungen erhalten, als wenn man gar nicht reagiert. Darüber sollte man sich im klaren sein.
Fakt ist, dass in 4 Jahren Hunderttausende Betroffene solcher Abzockfallen nicht reagiert haben, und dass von diesen noch nie jemand zur Zahlung verurteilt wurde.
Prozesse gegen Abzockopfer sind daher extremst selten und werden von den Abzockern bei richtigem Vorgehen der Opfer verloren.
Ebenfalls sehr selten sind gerichtliche Mahnbescheide (gelber Brief vom Amtsgericht). Auf diese müsste man dann innerhalb 14 Tagen mit Widerspruch und Zustellung per Einschreiben an das Gericht reagieren. Aber - wie gesagt: ist sehr selten. Bitte auch nicht mit den sogenannten "anwaltlichen Mahnbescheiden" verwechseln, diese haben lediglich den Status einer ganz normalen Mahnung und haben nichts mit einem Gericht zu tun.
Irgendwelche Angst ist völlig unangebracht.
Die Inkassobüros, die sich für die Eintreibung solcher unseriöser Massenforderungen hergeben, arbeiten nach dem Prinzip der Droh- und Weichkochtaktik, die inzwischen nur noch in ca. 10% der Fälle Erfolg hat. Aber auch das reicht, um die Ferraris zu bezahlen.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater: Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Es gibt jedoch keinen triftigen Grund, für derartige Bereicherungsmodelle einen Beitrag zu leisten.
16.11.2009, 15:19
#
7
Dj-Ralph
Registriert seit: 16.11.2009
Ort: Essen NRW
Beiträge: 5
Hi,
Nein, es war auf der HP nur ein Bild zu sehen, ein Eingabefeld für Email und das Kästchen für AGB.
Erst danach kamen die mit dem Mißt.
Bis Mittwoch habe ich denen eine Frist gegeben zur löschung der Daten und löschung der Rechnung sowie alles weitere.
Erst danach geht es zur Verbraucher Zentrale und Anwalt.
Gegebenfalls leite ich eine Straf Anzeige gegen die ein.
Gruß;
Ralph
16.11.2009, 15:37
#
8
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von Dj-Ralph
Nein, es war auf der HP nur ein Bild zu sehen, ein Eingabefeld für Email und das Kästchen für AGB.
Erst danach kamen die mit dem Mißt.
Mit denen mache ich jetzt kurzen Prozess.
Beim Anwalt läuft die Sache und Strafanzeige folgt im Anschluss.
Solche Abzockerei darf mann nicht durch gehen lassen.
Dj-Ralph
23.11.2009, 18:48
#
10
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.856
Hi DJRalph,
Du wirst, genauso wie viele viele andere User feststellen müssen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren, nach Anhörung der Beschuldigten, einstellt. Die zeigen einfach die I-netSite, wo die Kosten ersichtlich sind und sind aus dem Schneider. Mal zu googlen, die Mühe macht sich die STA nicht.
Hier mache ich nur eins, AUSSITZEN. Mein Konto im Auge behalten und alle evtl. Schreiben von denen entweder ignorieren und in die Rundablage, oder mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und meiner unkenntlich gemachten Adresse ohne zu öffnen wieder zurück in den gelben Kasten.
Sollten die nur meine E-mehladdy haben, ab mit deren Adresse in den Spamverhinderer und regelmässig ohne zu lesen löschen.
Erst bei einem gelben Brief vom Amtsgericht MUSS ich tätig werden, indem ich innerhalb der 14 tägigen Frist auf dem beigefügten Formular widerspreche und zurück per Einschreiben mit Rückschein ans Gericht.
Die Beweislast, dass ein rechtmässiger Vertrag zustandegekommen ist, haben die.
Ich habe aber auf jeden Fall einen Trumpf im Ärmel. Das neue Widerrufsrecht. Aber dazu evtl. Später mehr.
23.11.2009, 19:02
#
11
Dj-Ralph
Registriert seit: 16.11.2009
Ort: Essen NRW
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Hi DJRalph,
Du wirst, genauso wie viele viele andere User feststellen müssen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren, nach Anhörung der Beschuldigten, einstellt. Die zeigen einfach die I-netSite, wo die Kosten ersichtlich sind und sind aus dem Schneider. Mal zu googlen, die Mühe macht sich die STA nicht.
Hier mache ich nur eins, AUSSITZEN. Mein Konto im Auge behalten und alle evtl. Schreiben von denen entweder ignorieren und in die Rundablage, oder mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und meiner unkenntlich gemachten Adresse ohne zu öffnen wieder zurück in den gelben Kasten.
Sollten die nur meine E-mehladdy haben, ab mit deren Adresse in den Spamverhinderer und regelmässig ohne zu lesen löschen.
Erst bei einem gelben Brief vom Amtsgericht MUSS ich tätig werden, indem ich innerhalb der 14 tägigen Frist auf dem beigefügten Formular widerspreche und zurück per Einschreiben mit Rückschein ans Gericht.
Die Beweislast, dass ein rechtmässiger Vertrag zustandegekommen ist, haben die.
Ich habe aber auf jeden Fall einen Trumpf im Ärmel. Das neue Widerrufsrecht. Aber dazu evtl. Später mehr.
Hi,
Danke erst mal.
Mal sehen was jetzt dabei raus kommt. Sollte ein Mahnbescheid kommen,wird da auch wiederspruch eingelegt.
Gruß;
Dj-Ralph
23.11.2009, 19:37
#
12
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Du wirst, genauso wie viele viele andere User feststellen müssen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren, nach Anhörung der Beschuldigten, einstellt. Die zeigen einfach die I-netSite, wo die Kosten ersichtlich sind und sind aus dem Schneider. Mal zu googlen, die Mühe macht sich die STA nicht.
So, denen von Streamloads habe ich einen auf dem Deckel gegeben und wie grins.
Meine Daten wurden gelöscht und sämtliche Forderungen wurden zurück gezogen.
Ich bin zwar raus aus der Sache, doch lasse ich da immer noch nicht locker.
Jetzt bin ich gespannt auf deren Verhalten gegenüber der Staatsanwaltschaft bez dem Gericht,was die da für Märchen erzählen wollen.
Es muss da was getan werden,das da nicht noch mehr Leute drauf reinfallen bez. abgezockt werden.
Gruß;
Ralph
02.05.2011, 13:58
#
14
jerhardt
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 4
Hallo Gemeinde,
auch ich seine 2009 bei streamloads.de auf der Seite gewesen zu sein und automatisch einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Forderungen nach der Bestätigung meines Vertragsabschlusses bekomme ich schriftlich kein Antwort und beim Telefonat mit einer unfreundlichen Dame bekomme ich die Antwort, ich wäre im November und Dezember 2009 auf der Web-seite gewesen. Stimmt vielleich, aber welche Leistung ich bekommen hätte kann sie mir nicht Beantworten. Als Antwort kommt nur es eine eine kostenpflichtige Seite. Also eine Internetbetrugsseite.
Im letzten Schreiben bietet man wohlwollend mit einer 7 Tagefrist an bei der Übernahme einer Kostenpauschale von 50 € das Verfahren einzustellen. Anderenfalls erfolgt Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug und weitere gerichtliche Massnahmen.
Gruß
Josef Erhardt
02.05.2011, 14:22
#
15
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von jerhardt
Anderenfalls erfolgt Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug und weitere gerichtliche Massnahmen.
daran kann man doch erkennen, das das nur falschspieler sind. denn eine reell arbeitende firma würde nie
auf fast 50% der leistung verzichten.
also ignorieren und ein lustiges lied pfeifen.
02.05.2011, 16:56
#
17
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.856
Ich kann mich da auch ein bischen wehren. Dazu sagt die Verbraucherzentrale Hamburg:
Zitat:
Am besten können Sie den Gaunern in die Suppe spucken, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurücküberwiesen wird.
Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurückzuüberweisen.
Mit freundlichem Gruß“
Auch die Verbraucherzentrale schreibt solche Briefe an die Banken/Sparkassen, aber es kann nützen, wenn auch viele Verbraucher sich dort beschweren!
Ist doch ne Überlegung wert.
Und wenn ne lernresistente Kabelknäuelbank das ignoriert gibt es immernoch die Möglichkeit:
Zitat:
Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut direkt bei der Bank oder bei der:
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.
„Den meisten Lärm machen die Demokraten, wenn sie auf ihr Recht pochen.“Werner Mitsch
03.05.2011, 08:18
#
18
biokybernetik
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von biokybernetik
Abofalle mit besseren Mitteln zurückschlagen
man muss seine Email eintragen um überhaupt zu sehen, was man angeboten bekommt. Damit hat man einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen, den man allerdings innerhalb 24 h kündigen kann. Hat man wie ich, Klarnamen, Adresse nicht eingetragen, so will streaml die auf meine Kosten ermitteln lassen. Pech für streamloasds.
In diesem Abzockefall steht im Kleingedruckten:
Vertragsabschluß: Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt wie folgt zustande: Der Kunde füllt die Registrierungsformulare auf der Webseite des Dienstleisters mit seinen persönlichen Daten aus.
Hat er die nicht eingetragen, dann gibt es keinen Vertrag.
Wenn streamloads schreibt, sie will die Daten über die Emailadresse ermitteln lassen, dann Beschwerde beim Datenschutz Sachsen. Habe ich gemacht.
Die Anwender müssen sich stark machen und die Schließung dieser Seiten fordern. Strafanzeige in Leipzig erstatten.
Widerspruch einlegen, nicht Zahlen! Strafanzeige stellen. Dich beim Datenschutz bbbbeschweren. Widerspruch einlegen. Im Internet recherschieren. Streit geht schon Jahre! Auf Klage ankommen lassen, die klaGEN nicht, da es genügend dumme gibt, die zahlten.Es geht um Millionenbeiträge. Augf die Mahnungen aber mikt Widerspruch reagieren.
03.05.2011, 10:15
#
19
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.856
@biokybernetik
ich kann auch einfach nichts tun. Ist im Endeffekt genau so wirkungsvoll.
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.
Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der ********, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.