Ein wichtiges Urteil gegen Abo-Fallen!

Alt 25.08.2009, 15:14   # 1
falco
 
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Wegweisendes Urteil gegen Abofallen-Anwältin - pressetext.deutschland
Zitat:
Wegweisendes Urteil gegen Abofallen-Anwältin
Gericht sieht in Inkasso-Versand "Beihilfe zum versuchten Betrug"

Karlsruhe (pte/25.08.2009/13:50) - Das Amtsgericht Karlsruhe http://www.amtsgericht-karlsruhe.de hat ein Urteil gefällt, das große Auswirkungen auf den Kampf gegen Internet-Abofallen haben dürfte. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wird darin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen. Der Rechtsanwalt Benedikt Klas, der Vertreter der Klagenden, ließ das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig war. Auch ist in der Urteilsbegründung von der "Beihilfe zum versuchten Betrug" die Rede - eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen.
mfg falco

* aus urheberrechtlichen Gründen geändert. Weiter im obigen Link
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Alt 25.08.2009, 15:19   # 2
arthus
 
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Aus der Feder eines Berufenen:
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Nichts Neues,es gibt einige solcher Urteile.
z.B.>> Urteil vom 12.02.2009/(Az.: 106 C 6778/08m.f.G.
...
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Alt 25.08.2009, 16:15   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Aus der Feder eines Berufenen:
Anwaltskanzlei BORCHARDT - Urteile
...
Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite....... Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Aber Vorsicht !!! Es gibt auch andere Urteile. Da hat der Kunde nicht Recht bekommen.

Zivilurteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az: 93 C 619/08 - 41) (Erstattung der Anwaltskosten).
Hier haben Kunden auf Erstattung ihrer Anwaltkosten vom Betreiber geklagt und sie haben verloren.
TITELSEITE / AG Wiesbaden 93 C 619/08 ? 41 - Klarstellung (Andere Ansicht)
Zitat:
aus dem Link
In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten.
Die folgenen Zitaten sind aus diesem Link. Wichtige Urteile bei Abzocke im Internet

Zitat:
AG Recklinghausen
vom 05.03.2008 - 14 C 372/07 - (Erstattung der Anwaltskosten). Die Klage auf Erstattung der Anwaltskosten wurde abgewiesen, weil nicht bewiesen werden konnte, dass sich der Anbieter der Internetplattform eines Betruges schuldig gemacht hat. Hiermit hat das Gericht aber keine Entscheidung darüber getroffen, ob zivilrechtlich Ansprüche der Anbieter von Abos im Internet berechtigt sind!
Zitat:
AG Peine vom 19.12.2007 - 18 C 135/07
(Erstattung von Anwaltskosten). Hier wurde ebenso die Klage auf Erstattung der Anwaltskosten abgewiesen. Das Gericht sah es auch nicht als bewiesen an, dass ein Betrug vorliege. Hiermit hat das Gericht aber keine Entscheidung darüber getroffen, ob zivilrechtlich Ansprüche der Anbieter von Abos im Internet berechtigt sind!
Zitat:
AG Groß-Gerau
vom 13.03.2008 - 65 C 65/07 (71) - (Erstattung von Anwaltskosten). Hier wurde ebenso die Klage auf Erstattung der Anwaltskosten abgewiesen. Das Gericht sah es auch nicht als bewiesen an, dass ein Betrug vorliege. Hiermit hat das Gericht aber keine Entscheidung darüber getroffen, ob zivilrechtlich Ansprüche der Anbieter von Abos im Internet berechtigt sind!
Also wer glaubt er könnte auf Zahlung seiner Anwaltskosten klagen , sollte auch diese Urteile kennen.
Auch wenn es schwer zu verstehen ist was läuft.
Aber das bedeutet noch lange nicht, dass man einen Prozess nicht gewinnen würde.
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Alt 25.08.2009, 18:07   # 4
Goofy62
 
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Beiträge: 435
Ich glaube, dass sich hier eine Trendwende in der Rechtsprechung andeutet.

Maßgebend dafür war nicht zuletzt, dass der Baden-Badener Anwalt sehr gut dokumentiert hat, dass die Münchner Anwältin G. in Fällen anwaltlicher Gegenwehr sofort kuscht und auf die Forderung verzichtet.

Sie möchte wohl lieber keine negative Feststellungsklage riskieren, und klagen möchte sie selbst lieber auch nicht.

Trotzdem hat sie aber weiterhin alle anderen Opfer angemahnt.
Hieraus hat das Gericht (plausibel) abgeleitet, dass sie in voller Kenntnis der Unhaltbarkeit der Forderungen ihre Massenmahnungen ausstellt.
Es wurde sogar der Verdacht der Beihilfe zum Betrug aufgeworfen.
Eine sehr weitreichende Aussage.

Unter diesen gut dokumentierten Gesamtumständen war dann die Beitreibung nicht als "normales Lebensrisiko" zu verstehen, sondern es ist die Abwehr des Betrugsversuchs mit anwaltlicher Hilfe erfolgt. Eine völlig andere Konstellation, wodurch dann auch der Schadenersatzanspruch zustande kam.

Bisher haben sich solche Inkassoanwälte ja immer mit ihrem "Nichtwissen" herausreden können.

Die behaupten doch immer, "im guten Glauben zu handeln" und blasen die Backen auf: natürlich sei das alles rechtens, und wer das Gegenteil behauptet, werde gleich verklagt etc.

Nun denn. Wenn sie aber dann ganz offensichtlich doch nicht so überzeugt davon sind - dann lügen sie nachweislich.
Das ist der springende Punkt.
Wenn man sie darauf festnageln kann, hat man Erfolg.
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Alt 25.08.2009, 18:48   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
I
[..]
Bisher haben sich solche Inkassoanwälte ja immer mit ihrem "Nichtwissen" herausreden können.

Die behaupten doch immer, "im guten Glauben zu handeln" und blasen die Backen auf: natürlich sei das alles rechtens, und wer das Gegenteil behauptet, werde gleich verklagt etc.
[..]
Hierzu sollte angemerkt werden,"Anwälte" betreiben auch strittige Forderungen".
Teile ich einem Inkasso-Büro mit das die Forderung strittig ist,darf es die Forderung "normal" gesehen nicht weiter betreiben und muss den Auftrag an den Gläubiger zurück geben.

Ich vermute das die Abofallen-Betreiber aus dem Grund die Dienste von "Rechtsanwälte" in Anspruch nehmen.

m.f.G.
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Alt 25.08.2009, 19:24   # 6
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Teile ich einem Inkasso-Büro mit das die Forderung strittig ist,darf es die Forderung "normal" gesehen nicht weiter betreiben und muss den Auftrag an den Gläubiger zurück geben.
Genau dieser Punkt ist umstritten.

Zwar ist es so: hat ein Inkassobüro Kenntnis von der Streitigkeit der Forderung, dann kann es ab diesem Zeitpunkt keine Inkassokosten mehr geltend machen - selbst dann nicht, wenn ein Gericht die Forderung als rechtmäßig anerkennen sollte.

Trotzdem wird dies jedoch immer wieder versucht, und es steht auch leider in diesem unsäglichen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht explizit, ob Inkassobüros das grundsätzlich dürfen oder nicht.

Es steht im RDG nicht ausdrücklich, dass ab Streitigkeit der Forderung die weitere Vertretung ausschließlich von Rechtsanwälten zu erfolgen hat.
Es gibt keine Handhabe, um etwa daraus direkt schon einen Unterlassungsanspruch zu begründen.
Ein Fehler, wenn man das mit dem ausländischen Recht vergleicht.

Auch der Kommentator Seitz (Inkassorecht) soll sich dahingehend so geäußert haben, dass es nicht grundsätzlich verboten ist, dass Inkassobüros streitige Forderungen eintreiben (wenn auch ohne Anspruch auf Inkassokosten - als karitative Hilfeleistung ).

Gerade diese Rechtslücke wird immer wieder gegenüber rechtsunkundigen Opfern ausgenutzt.

Genau diese Taktik ist aber, konsequent betrachtet, ein Punkt, den man gegen solche Inkassobüros drehen könnte - wenn die trotz besserem Wissen in solchen Fällen weiterhin Inkassokosten verlangen.
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Alt 27.08.2009, 10:23   # 7
Bene1234
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite....... Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Aber Vorsicht !!! Es gibt auch andere Urteile. Da hat der Kunde nicht Recht bekommen.

Zivilurteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az: 93 C 619/08 - 41) (Erstattung der Anwaltskosten).
Hier haben Kunden auf Erstattung ihrer Anwaltkosten vom Betreiber geklagt und sie haben verloren.
TITELSEITE / AG Wiesbaden 93 C 619/08 ? 41 - Klarstellung (Andere Ansicht)


Die folgenen Zitaten sind aus diesem Link. Wichtige Urteile bei Abzocke im Internet


Also wer glaubt er könnte auf Zahlung seiner Anwaltskosten klagen , sollte auch diese Urteile kennen.
Auch wenn es schwer zu verstehen ist was läuft.
Aber das bedeutet noch lange nicht, dass man einen Prozess nicht gewinnen würde.

Zwischen dem Urteil des AG Leipzig vom 12.02.2009 (Az.: 106 C 6778/08 ) und dem Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009 (Az.: 9 C 93/09) gibt es einen entscheidenden Unterschied. Während im Leipziger Verfahren "nur" der Abofallen-Betreiber verklagt wurde, wurde im Karlsruher Fall einen Schritt weiter gegangen und die Anwältin, die die Forderungen der Abofallen-Betreiber beitreiben wollte, verklagt. Es handelt sich also um einen anderen Ansatzpunkt.

Aus praktischer Sicht stellt sich nämlich bei einem Vorgehen gegen die Abofallen-Betreiber oft das Problem, dass es sich bei bei vielen der Betreiber um Unternehmen mit Sitz im Ausland – meist Briefkastenfirmen in der Rechtsform einer Limited (Ltd.) – handelt. Und auch Firmen mit Sitz im Inland gründen sich ständig um.
Die Anwältin ist dagegen eine natürliche Person, bei der schon allein die Zustellung der Klage deutlich leichter fällt.

Richtig ist, dass auch einige (Fehl-)Urteile gefällt wurden, die im Gegensatz zur neuen Karlsruher Entscheidung stehen.
Die Entscheidungsgründe vieler der angeführten entgegenstehenden Urteile lassen allerdings meiner Ansicht nach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Thematik und den Hintergründen vermissen. Dies zeigt umso mehr, wie wichtig ein guter und ausführlicher Vortrag im Verfahren ist.
Nun besteht nach dem Vorliegen der Karlsruher Entscheidung allerdings die Hoffnung, dass sich mehr Gerichte "trauen", gegen die Abofallen-Betreiber und deren Anwälta zu entscheiden.

Nach meiner Ansicht spricht eine Vielzahl guter Argumente dafür, einen Schadensersatzanspruch der Verbraucher gegen die Inkassoanwälte der Kostenfallen-Betreiber anzunehmen, wobei selbstverständlich jeder Einzelfall im Hinblick auf das Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gesondert zu prüfen ist.
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Alt 28.05.2012, 17:57 # --
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