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| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Es kommt immer ein Stück weit darauf an, was genau am Telefon gesagt wurde. Und es kommt darauf an, ob man eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform zugeschickt bekommen hat. Grundsätzliches zu "Telefon-Klabautergewinnspielen" hier: Telefonisch abgeschlossene Verträge - Antispam Wiki In sehr vielen Fällen ist es angesichts grober Form- und Informationsmängel bei diesen "Werbegsprächen" so, dass selbst bei scheinbarer "Zustimmung" ein wirksamer Vertrag nicht zustandekommt. In solchen unsicheren Fällen bestreitet man den Vertrag und widerruft hilfsweise - weil es i.d.R. eine wirksame Widerrufsbelehrung ebenfalls nicht gegeben hat, ist das dann auch noch nach der angeblichen "Frist" möglich. Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung - Antispam Wiki |
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| | # 7 |
| Gastposter | Bei der Adresse wird VABA AG. angegeben. VABA AG - Minister für bundesweite Preisausschreiben Unterschrieben vom "VABA AG-Minister für bundesweite Preisausschreiben", ![]() http://antiabzockenet.blogspot.com/2...1_archive.html Vielleicht haben sie die Daten auch mitunter hier her bekommen ? """ .umfrage-kompakt.de """ |
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| | # 8 |
| Gastposter | Die Schweizer haben eine sehr schòne Einrichtung. Dem SECO ist in der Bundesgesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb ein Klagerecht eingeräumt. Dieses kommt zum Tragen, wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland durch unlauteres Geschäftsgebaren von schweizerischen Unternehmen beeinträchtigt wird. Quelle: seco.admin/ch Also beschwert man sich bei SECO ùber die Firma. m.f.G. |
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