Bei Mahnungen der Nutzlosen - Schreiben oder Ignorieren?

Alt 14.08.2009, 11:45   # 1
arthus
 
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Ronny Jahn ist nach den mir zur Verfügung stehenden Infos seit Ende März nicht mehr
Anwalt der VZ Berlin
Auf der HP der VZ taucht er vor einem Jahr zum letzten Mal auf
Verbraucherzentrale Berlin : telefongewinn.com – Werbeanrufe locken in Vertragsfalle
m.E. ist das ein älteres Interview mit dem ZDF

Verbrauchertipps gegen Fallstricke im Internet: Auf keinen Fall zahlen!
Zitat:
Donnerstag, 23. Juli 2009
Auf keinen Fall zahlen!

Interview mit Ronny Jahn bei Stiftung Warentest:
ein recht junges Interview, bei dem er offensichtlich als Privatmann auftritt

Betrug am Telefon - ZDF.de
Zitat:
* 13.08.2009

Betrug mit Hotlines oder untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das
Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wie Sie sich dagegen wehren können, erklärt Verbraucherschutzanwalt Ronny Jahn aus Berlin.

....
Auf keinen Fall zahlen!

Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben,
sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen,
mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. "Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande
gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren", erklärt Jahn.
Das Widerrufsrecht komme
nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich
über das Widerrufsrecht informiert wurde. "Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den
Widerspruch erklären."
Aus welchem Grund man auf Nummer sicher gehen soll, erklärt er nicht.

Ein Verbraucherschutzanwalt ist nicht zwangsläufig Anwalt der Verbraucherschutzzentrale

verbraucherrechtliches…
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 14.08.2009, 12:44   # 2
schnippewippe
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Zitat:
Aus welchem Grund man auf Nummer sicher gehen soll, erklärt er nicht.
Was gibt es denn da noch zu erklären ? Wir sind alle keine Hellseher ! Keiner kann 100%tig sagen ob nicht mal ein Betreiber doch ernst macht und Kunden die nichts gemacht haben verklagt. Das kann er dann auch machen, ohne vorher einen Mahnbescheid zu schicken.

Wie hatte mir ein User auf meine Frage hier mitgeteilt.
Frage :
Was ist aber wenn ein Kunde der nicht reagiert vor Gericht kommt und verliert ?
Antwort: Dann hat er eben Pech gehabt! Er hätte sich ja anders entscheiden können. Er hatte ja die Auswahl.

Der Anwalt oder die Verbraucherzentralen zeigen jetzt oft beide Möglichkeiten auf und können sich damit wohl den Rücken frei halten. Der Kunde hatte ja die Wahl gehabt sich zu entscheiden.
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Alt 14.08.2009, 13:14   # 3
arthus
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Keiner kann 100%tig sagen ob nicht mal ein Betreiber doch ernst macht und Kunden die nichts gemacht haben verklagt.
Und wo sollte da der Unterschied liegen, wenn laut seiner eigenen Aussage ( und vieler anderer Experten)
kein Vertrag abgeschlossen wird?
Genau das würde ich gerne wissen und das hat absolut nichts mit hellsehen zu tun.
Natürlich hält er sich wie jeder Jurist ein Hintertürchen offen. ( wenn das Wörtchen wenn nicht wär )
Jeder Jurist antwortet auf die Frage:
Wie beurteilen Sie den Fall: "Ohne Kenntnis der Aktenlage kann ich nichts dazu sagen"

Von mir aus können sich die Leute die Finger wund schreiben, wenn sie das
glücklich macht bzw ihnen das Gefühl vermittelt "etwas getan zu haben"

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Das kann er dann auch machen, ohne vorher einen Mahnbescheid zu schicken..
[ironie]Ach was, das war mir völlig neu [/ironie]
__________________
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 14.08.2009, 15:36   # 4
schnippewippe
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Zitat:
Und wo sollte da der Unterschied liegen, wenn laut seiner eigenen Aussage ( und vieler anderer Experten)
kein Vertrag abgeschlossen wird?
Ich würde aber mal sagen, dass die Experten die zum einmaligen Schreiben raten, weit in der Überzahl liegen.
Ich würde es so sehen.
Die rechtliche Lage scheint kompliziert zu sein, da die Gesetze zu viele Schlupflöcher zu haben scheinen. Das man eben nicht genau sagen kann , wie ein Richter es sieht.

Das beste Beispiel was Experten sagen ist das doch hier.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Abzocke im Internet

Zitat:
Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder sogar Anwaltskanzleien ein. Unberechtigte Forderungen sollte man zurückweisen. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale zwei Musterbriefe Forderungen gegenüber Minderjährigen bzw. Forderungen gegenüber Erwachsenen an, die Sie entsprechend anpassen bzw. um Ihre persönlichen Daten ergänzen können.

* Rechnungen nicht zahlen: Ist man sich sicher, dass es sich um Internetabzocker handelt, kann man alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Die Verbraucherzentrale rät aber zur Sicherheit unberechtigte Forderungen mit Hilfe des Musterbriefes schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
Hier mal was von der Verbraucherzentrale Bayern . Update März 2009:
Abzocke im Internet
Zitat:
Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros
Haben Sie auf die erste Zahlungsaufforderung reagiert und der Forderung z.B. mit unserem Musterbrief deutlich widersprochen, dann brauchen Sie sämtliche Mahnschreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Inkassodezernaten usw. nicht zu beachten!
Das obwohl der Anwalt dieser Verbraucherzentrale im Fernsehen erklärte , das man erst beim Mahnbescheid reagieren braucht.

Zitat:
Schriftlichen Widerspruch verfassen
Nach Erhalt der Rechnung sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. "Am Besten per Einschreiben mit Rückschein", so Beraterin Elsbeth Noatzsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Mit dem Rückschein gilt das Einschreiben als zugestellt und der Widerspruch ist damit wirksam."
Das findet man doch überall bei den Verbraucherzentralen.

Anwälte raten sich einmal zu wehren.
http://www.netzwelt.de/forum/blogs/s...-erkennen.html
Wieso dann überall dieser Rat einmal zu schreiben , wenn doch alles so klar ist. Wenn der Richter nur so und nicht anders entscheiden kann.

Möchte nicht wissen wieviele Experten ich davon im Internet noch finden würde.

Aber es kann ja jeder User selber entscheiden was er macht.
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Alt 14.08.2009, 16:27   # 5
arthus
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich würde aber mal sagen, dass die Experten die zum einmaligen Schreiben raten, weit in der Überzahl liegen.
Ob das Mehrheitsprinzip für eine abschließende Beurteilung als Kriterium geeignet ist, wage ich zu bezweifeln.
Nur weil seit Jahren dasselbe nachgebetet wird, muß es nicht richtig sein.

Bestes Beispiel: Das sechs Wochen Lastschrift Märchen, das seit fast 10
Jahren von nahezu allen Medien nachgebetet wird.
__________________
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 14.08.2009, 17:40   # 6
schnippewippe
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Was hat das Beispiel "sechs Wochen Lastschrift Märchen," mit den Abgeschlossenen Verträgen zu tun ?

Bei der Einzugsermächtigung gibst du einer Firma die Ermächtigung, Lastschriften von Deinem Konto einzuziehen.
Wenn ich einen Vertrag abschliesse und ich meine Bankdaten zwecks Abbuchen des Betrages von meiner Bank in das dafür vorgesehende Feld eingebe, hat der Gläubiger somit meine Einwilligung zur Abbuchung von meinen Konto erhalten.
Wenn ich das nicht will, gebe ich auch nicht meine Bankdaten ein und es kommt auch kein Vertrag zustande.
Die 6-Wochen-Frist gilt nur für Lastschriften, bei denen tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorlag!......
aus deinen link
Also nicht anderes wird hier mitgeteilt .

Zum Beispiel haben die Kunden auf der Strasse beim Zeitungsabo ,einen Vertrag und meistens auch gleich die Zustimmung zur Abbuchung des Beitrags von der Bank ,handschriftlich unterschrieben.

Bei Computerbetrug.de ist das die Meinung eines Forums. Aber ob das auch so läuft ???????
Meine Bank ist wohl die grösste die es hier gibt und die würden auch nach meiner Bitte das Geld nicht mehr an die Firma zu überweisen , es trotzdem weiterhin überweisen. Sie haben mich gefragt, ob ich ein Urteil habe , woraus zu ersehen ist, dass es bei mir Abzocke ist und das die Firma bei mir nicht abbuchen darf.
Ich sollte eben mein Konto im Auge behalten und dann das Geld jedesmal wieder zurück holen lassen.
Sollte mich mit der Firma in Verbindung setzen und das klären.
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Alt 14.08.2009, 18:02   # 7
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Es ging darum, dass die Banken oft bei unberechtigten und nicht genehmigten Forderungen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist Zicken machen und nicht rückbuchen wollen. Das müssen sie aber, laut BGH-Urteil.
Immer wieder taucht aber dieses 6-Wochen-Märchen in der Presse auf.

Die Empfehlung, mit Formschreiben zu antworten, beruht ebenfalls auf einer lang tradierten Gewohnheit, die aus guten alten Zeiten seriösen Geschäftslebens stammt.

Die Empfehlung mit dem Formschreiben ist nicht grundsätzlich falsch.

Wer das machen will und sich damit besser fühlt - bitte.

Man sollte nur beachten:
  • In den Fällen, wo man sich mit falschen Daten angemeldet hat, reichert man damit die Datensätze des Abzockers mit echten Daten an und bekommt die Mahnungen dann auch mit der Post nach Hause.
  • Der gewünschte Effekt, dass man nach dem Formschreiben weniger Mahnungen erhält, wird regelmäßig nicht erreicht.
  • Der Rechtsvorteil aus den Formschreiben ist marginal, eigentlich de facto nicht vorhanden.
  • Wenn es schon keinen Vertrag gibt, kann man diese Ansicht der Gegenpartei auch noch im unwahrscheinlichen Fall der Klage mitteilen. Daraus ergibt sich kein Rechtsnachteil.
  • Die Anfechtung in den Formschreiben ist allgemein gehalten und nicht qualifiziert begründet, dies ist auch vom Laien nicht zu leisten. Daher ist hier schon fraglich, ob dies greifen würde.
  • Ohnehin ist die Anfechtung bei den bisher bekannten Verfahren nicht zum Tragen gekommen.
  • Das Formschreiben schützt weder vor dem Mahnbescheid noch vor der Klage. Beides kann selten passieren, egal ob mit oder ohne Formschreiben.

Solange man den Leuten klipp und klar sagt, dass es anschließend nicht weniger Mahnungen gibt, kann man aufgrund einer Geschmacksfrage die Formschreiben weiter empfehlen. Einen sachlichen Grund sehe ich nach wie vor nicht.
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Alt 14.08.2009, 18:47   # 8
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Es ging darum, dass die Banken oft bei unberechtigten und nicht genehmigten Forderungen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist Zicken machen und nicht rückbuchen wollen.
[...]
was hat dies mit dem Thema " Bei Mahnungen der Nutzlosen - Schreiben oder Ignorieren? zu tun?


Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Ronny Jahn ist nach den mir zur Verfügung stehenden Infos seit Ende März nicht mehr
[..]
Und wo ist das Problem? Ist seine Aussage darum nichts mehr wert?
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
[..]m.E. ist das ein älteres Interview mit dem ZDF
[..]
Das Interview mit dem Anwalt aus Bad Seehofen ist auch schon einige Monate her..., Sorry,ich habe es vergessen;er redet so wie Sie es gerne sehen.

Vielleicht beantworten sie mal eine Frage;
Warum haben Leute die sich wehren Erfolg??Und damit meine ich,Leute die sich nicht scheuen ein Risiko einzugehen und einen Anwalt beauftragen.
Wo kommen die Urteile her,die nicht von einer Verbraucherzentrale oder von der Wettbewerbszentrale, errungen wurden? Nicht von Leuten die schweigen und sich weiter von Mails nerven lassen.

Sie,und der Sohn von Walt Disney können der Meinung sein,spiele Vogel Strauss.Ich teile diese Meinung nicht und niemand schickt mir ungestraft dubiose Rechnungen.

Es wäre mal schön wenn sie die Missionarskutte ablegen würden und auch die Meinung anderer akzeptieren.

Ps.
Es gibt ein Problem.. Und es gibt vermutlich zig Wege um das Problem zu lösen,und zig Leute werden sagen: Mein Weg ist der richtige!!
Wer von den Leuten gibt mir die Garantie??

Upps;vergessen,Vogel Strauss sag: es gibt nur gefakte Urteile.

m.f.G.
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Alt 14.08.2009, 19:30   # 9
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Von Garantie war nie die Rede. Die gibt es auch beim Arzt nicht.
Aber das hat jetzt auch wieder nichts mit Nutzlosfallen zu tun.

Zitat:
Zitat von immorb
Warum haben Leute die sich wehren Erfolg??
Diejenigen, die sich mit Erfolg gewehrt haben, sind es ganz anders angegangen. Als Einleitung dazu kann zwar so etwas wie ein Formschreiben genommen werden (wichtig ist nur, dass der Vertrag bestritten wird). Dann aber wird natürlich unweigerlich die neue "anwaltliche Mahnung" eintrudeln. Das ist dann der Ausgangspunkt, wo man mit anwaltlicher Hilfe die negative Feststellungsklage überlegen kann - wenn der "Anbieter" in Deutschland sitzt, und wenn es da mit dem Kostenfestsetzungsbeschluß notfalls was zu pfänden gibt.

Ansonsten hat das keinen Sinn. Gegen einen Briefkasten in der 69 Great-Hampton-Street brauche ich keine negative Feststellungsklage anfangen. Auch nicht gegen einen deutschen Strohmann, der sich dann als insolventer Hartz-IV-ler entpuppt. Das macht nicht so richtig Spaß.
Also muss man das schon immer genau auf den Einzelfall bezogen abwägen und planen.

Auch sollte man den Leuten nicht vorenthalten, dass es hierzu ein gewisses (Mindest-)Maß an Risikobereitschaft braucht - die RVs geben i.d.R. keine Deckungszusage für die negative Feststellungsklage.
Der "Otto Normalverbraucher" hat aber typischerweise diese Risikobereitschaft nicht. Das ist leider so.

Und der sollte sich dann auch nicht der falschen Illusion hingeben, dass man sich etwa mit dem Formschreiben gegen irgendetwas "zur Wehr setzt".
Quatsch. Das Formschreiben allein beeindruckt die Nutzlosen aber sowas von überhaupt nicht. Das führt bei denen nicht mal zu einem müden Ar---runzeln.
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Alt 14.08.2009, 21:55   # 10
Scofield
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
Was es bringt seine Zeit mit irgendwelchen Brieffreundschaften mit der Nutzlosbranche zu verschwenden, zeigt ein kleines Beispiel anhand von 99downloads.de. Da bekam jemand, der sich nie auf dieser Abzocke angemeldet hatte, auf einen Widerspruch innerhalb von nur einer Minute folgendes per Mail mitgeteilt:

Zitat:
Sehr geehrte/r xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von 99Downloads.de - Ihrem
Service für schnelle und sichere Downloads im Internet.

Ihre Beanstandung weise ich auf das Schärfste zurück. Zwischen Ihnen und der
Belleros Premium Media Limited besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger
Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Downloadservice auf
w*w.99Downloads.de für 12 Monate. Die korrekte Hauptforderung von 60 Euro für
diesen Jahreszugang ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart
in Rechnung gestellt worden. Trotz unserer Vereinbarung haben Sie bisher keine
Zahlung geleistet und sind damit im Verzug.

Nach Prüfung des Sachverhaltes bestehen erhebliche Zweifel über Ihre
Lauterbarkeit. Aus diesem Grunde weise ich Sie darauf hin, das die Anmeldung
unter Täuschung über den tatsächlichen Zahlungswillen oder die Zahlungsfähigkeit
des Vertragspartners unter Umständen eine Straftat nach § 269 StGB darstellt und
auch von Relevanz für einen eventuellen Eingehungsbetrug zu unseren Lasten ist.

"§ 263a StGb(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)"

Wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen,
gleichzeitig aber strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wenn Sie eine
Bestellung durchführten, ob schon sie wussten, dass sie zur Leistung nicht bereit
oder nicht fähig sind. Dies werden wir durch unsere Rechtsanwälte nunmehr prüfen
lassen. Ich habe mir diesen Fall auf Wiedervorlage gelegt und erwarte Ihre
kurzfristige Rückmeldung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 0 1805 060 522 02
oder per Fax unter 0 1805 060 522 03 (0,14€ aus dem deutschen Festnetz, andere
Tarife aus Mobilfunknetzen) zur Verfügung.

--
Mit freundlichen Grüßen


xxx xxx
Kundensupport | 99Downloads.de


Belleros Premium Media Limited

...
Dies war Ende April 2009. Bis jetzt ist trotz mehrerer Mahnungen, auch von diesem Schulze, und diverser Androhungen kein Gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage gekommen.
  Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2009, 22:20   # 11
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.179
Warum streitet Ihr Euch um den Bart des Propheten?

Lasst es doch jeden Einzelnen selbst entscheiden, ob er ein paar Euro zur beruhigung seiner Nerven investieren will und ein Musterschreiben per Einschreiben mit Rückschein loslässt, oder ob er die Nervenstärke besitzt alles zu ignorieren und damit ebenso sein Geld behalten kann.´

Wir können doch im Endeffekt nur die Möglichkeiten aufzählen die es gibt.
Und dazu gehört nunmal ein Musterbrief der Verbraucherzentralen oder SAT1. Egal, ob es wirkungsvoll ist oder nicht. Im Falle eines Falles habe ich damit doch mein Möglichstes getan um die unberechtigte Forderung abzuwehren und das macht dann auch zumindest etwas Eindruck bei Gericht (möge der FAll nie eintreffen).
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Alt 15.08.2009, 00:31   # 12
Scofield
 
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Beiträge: 128
Ob die Nerven trotzdem beruhigt werden wenn es dem Nutzlosanbieter einen Dreck interessiert und trotzdem weiter mahnt? Na klar, dann schickt man eben den nächsten Widerspruch raus, bei der nächsten Mahnung dann wieder einen Widerspruch und so weiter und so fort. Denn das beruhigt einen die Nerven und die Post freut sich immer wieder gerne wenn man ständig die Widersprüche per Einschreiben/Rückschein an einen Briefkasten oder einem unseriösen Helfershelfer des Nutzlosanbieters schickt.

Und man ist dem Gericht nicht so hilflos ausgeliefert wie hier immer getan wird, nur weil man nicht vorher reagiert hat, sondern erst bei einem möglichen Gerichtlichen Mahnbescheid oder auf eine Klage reagiert hat.
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Alt 15.08.2009, 01:23   # 13
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Wie gesagt, jeder soll es nach seiner Facon halten. Es ist ein Stück weit Geschmacksfrage. Man macht nichts falsch, wenn man schreibt (Ausnahme 1: Anmeldung mit falschen Daten=>dann: Füße stillhalten!, Ausnahme 2: Anbieter im Ausland, dann=>Brief i.d.R. ohnehin nicht zustellbar), man macht aber auch nichts falsch, wenn man für diese Banden keinen Brief opfert und einfach Funkstille bewahrt.

Einen ersten Schritt zu aktiven Gegenwehr bietet der Einspruch nur dann, wenn er dann auch mit Hilfe eines Anwalts konsequent weiterverfolgt wird. Ansonsten interessiert ein Einspruch den ******** genauso viel wie den Ochsen der Satz des Pythagoras.
Diese Einsprüche werden lediglich per Autoresponder mit neuen Mahnungen beantwortet. Die bekannten Musterschreiben haben die ******** dazu bereits in ihren Schlüsselwort-Dateien hinterlegt.

Nervenstärke braucht es so oder so, egal was man macht. Der Psychoterror wird durch den Einspruch auch nicht weniger.

Wirkliche aktive Gegenwehr fängt immer erst mit anwaltlicher Hilfe an, meistens braucht es dazu die negative Feststellungsklage.

Wer jedoch das damit verbundende Kostenrisiko scheut - für den gibt es auch keinen zwingenden Grund, einen Einspruch schreiben zu müssen.
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Alt 15.08.2009, 18:00   # 14
vanHelsing
hell-singer
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
In der aktuellen Ausgabe (August 2009) der Zeitschrift Test befindet sich ein 3-seitiger Bericht über Abofallen.
Neben allgemeinen Infos, z.B. wie man in die Fallen geraten kann und der Arbeit/Erfolge der Verbraucherzentralen gibt es noch Tipps zur Gegenwehr und zum Mahnbescheid.
Zum Widerspruch lautet das Fazit:
Zitat:
Ob Widerspruch oder nicht, das Ergebnis ist das gleiche. Es kommen noch monatelang Drohbriefe - und irgendwann nichts mehr. Juristin Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg hat sogar den Eindruck, dass die ******** eher aufgeben, wenn der Kunde sich nicht rührt. "Offenbar glauben sie, dass diejenigen, die sich wehren, Nerven zeigen und nur weichgeklopft werden müssen."
Aus dem Bericht geht auch hervor, dass man nur bei einem Mahnbescheid reagieren muss.
Zitat:
Mahnbescheide

...... Anders als bei der üblichen Mahnpost, die Betroffene ungelesen wegwerfen können, sollte auf gerichtliche Mahnungen reagiert werden.
Zitate aus der Zeitschrift Test 8/2009
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 15.08.2009, 18:16   # 15
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Ob man weniger Mahnungen kriegt, wenn man nicht reagiert - darüber kann man nur spekulieren, es gibt dazu keine Zahlen/Beweise.

Die Taktiken dürften dabei auch je nach Bande unterschiedlich sein.

Vorstellbar ist einerseits die Überlegung:
"Guck mal, der zuckt, der rührt sich. Der ist nervös. Da werden wir mal nachpieken."

Vorstellbar ist andererseits die Überlegung:
"Das lass ich mir jetzt nicht bieten, dass da 70% gar nicht reagieren. Die kriegen jetzt alle noch 5 Mahnungen. Wollen wir doch mal sehen."

Möglich ist das eine wie das andere.
Diese Banden sind einerseits vollkommen merkbefreit, andererseits fehlt denen jedes Unrechtsbewusstsein.
Die werden jedes Mittel einsetzen, was ihnen in den Sinn kommt, und was ihrer Meinung nach irgendwie geeignet sein könnte, um zum Ziel zu kommen.

Die werden auch immer wieder mal neue Dinge ausprobieren, so wie das mit den Mahnbescheiden. Aber auch Frau G. in München hat gemerkt, dass sie hier an eine Mauer kommt, wo es schwierig wird. Daher ist es auch dort bei Einzelfällen geblieben. Der befürchtete "Massenaufschrei" blieb aus.
Jedenfalls gibt es keine "Garantie", dass man keinen Mahnbescheid bekommt. Aber das kann mit oder ohne vorangegangenen Widerspruch passieren.
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Alt 15.08.2009, 19:44   # 16
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
[...]"Offenbar glauben sie, dass diejenigen, die sich wehren, Nerven zeigen und nur weichgeklopft werden müssen."[..]
Eine Rechtsanwältin sollte sich nicht mit "Werbung/Marketing" befassen.
Einen Verbraucher der reagiert,den muss ich nicht "weichklopfen",sondern den der schweigt und nicht reagiert.
Bei dem der reagiert hat man das Risiko das er "richtig" reagiert und sich Rechtsbeistand holt.
Als "********" muss ich die erreichen die Angst haben,die geizig sind,und aus dem Grund professionelle Hilfe scheuen.(Kónnte ja Geld kosten).
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
[..]In der aktuellen Ausgabe (August 2009) der Zeitschrift Test befindet sich ein 3-seitiger Bericht über Abofallen.[..]
Man sollte nicht aus Medien zitieren die nicht für jeden zugänglich sind.

m.f.G.
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Alt 15.08.2009, 20:59   # 17
vanHelsing
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Man sollte nicht aus Medien zitieren die nicht für jeden zugänglich sind.

m.f.G.
Muss ich das verstehen
Das Heft ist am Kiosk für jeden zugänglich (keine Alterbegrenzung).

Folgt man dem Link zur Zeitschrift Test 8/2009, kann man das auch (gegen einen kleinen Obolus) online abrufen.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 15.08.2009, 23:18   # 18
Goofy62
 
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Beiträge: 435
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Als "********" muss ich die erreichen die Angst haben,die geizig sind,und aus dem Grund professionelle Hilfe scheuen.
Es kann gute und logische Gründe dafür geben, wegen einer Nutzlos-Forderung nicht gleich zum Rechtsanwalt zu rennen.
Das hat mit "Geiz" überhaupt nichts zu tun.
Es ist nicht einzusehen, dass jeder, der mit so einer Forderung konfrontiert wird, gleich 30-40 Euro für das Beratungsgespräch ausgeben soll.
Und das angesichts eines Streitwerts von ca. 50-100 Euro.
Das können die machen, die energisch sind und Kosten und Risiko nicht scheuen.

Der ******** mag sich wünschen, die "Ignorierer" zu erreichen. Allerdings gelingt ihm das nicht, weil die sich i.d.R. kompetente Information aus dem Internet holen, wo dann z.B. auf die Tatsache hingewiesen wird, dass 6 Mahnbriefe nur der Beweis dafür sind, dass der ******** selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glaubt.
An der "Aussitztaktik" beißen sich die Nutzlosen nun schon seit mehreren Jahren relativ erfolglos die Zähne aus.
Es ist die Taktik, die unter dem Strich mit minimalem Einsatz den maximalen Erfolg bringt: sein Geld zu behalten.
Lasst die doch ihre Mahnungen schreiben und waschkorbweise zur Post fahren! Es kostet nicht unseren Druckertoner, nicht unser Porto.
Ob die dann nach 6 oder nach 10 oder nach 25 Mahnungen (<=absoluter, bekannter Rekord...) endlich damit aufhören... das kann doch uns und auch den Opfern eigentlich wurstegal sein!
Ich weiß nicht, warum diesem Papier immer so ein unendlich tragischer Wert beigemessen wird.
Das ist Papier, nichts als Papier, mit dem man sich die Lokuswand tapezieren kann. Was muss man das immer so dramatisieren?

Indem man jeden anwaltlichen Mahn- und Inkassopfurz kreuz und quer durch die Foren jagt und das Gegacker dann mit Formbriefen anheizt, ohne dazuzusagen, dass die den erwünschten Zweck nicht erfüllen, arbeitet man den Nutzlosen zu. Man kann sich dann weidlich mit den entsetzten Antworten befassen, weil ja der Formbrief nichts geholfen hat und wieder eine Mahnung gekommen ist...
Mit dem ganzen Gequassel verschafft man den Nutzlosen nur die Aufmerksamkeit, die sie gerne hätten.

Und wollt ihr dann wirklich von Fall zu Fall Empfehlungen aussprechen: "Jaaaaa, der ist ne Ltd. in England, also da kommt der Brief immer nicht an. Also lass es da mal mit dem Widerspruch." - "Ja, aber da steht doch bei Euch, man soll den Formbrief schreiben... also jetz kapier ich gar nichts mehr..."

Warum soll man nicht aus ganz pragmatischen Gründen den einfachen, kristallklaren und logischen Weg beschreiten und den Leuten eine Taktik nahelegen, die einfach zu befolgen ist, und die sich seit Jahren bewährt hat?
Und wo dann das wenigste Gegacker entsteht? Wo man einfach nur Ruhe in die Sache reinbringt (was m.E. das allerwichtigste ist)? Wo man den Leuten nur einen einfachen, klaren, eindeutigen, geschlossenen Standpunkt vermittelt? - Und kein Gequassel: "jaaa, wenns ne Ltd. in England ist, dann keinen Formbrief, wenn der aber in Rodgau sitzt, dann doch nen Einspruch, wenn der aber nicht zustellbar ist, dann doch nichts mehr, wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann schreibt den Widerruf mit rein, und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht vergessen, aber nur, wenn Ihr auch wirklich getäuscht wurdet, und vergesst die Briefmarke nicht, und..."

Wenn der Fuchs im Hühnerstall unterwegs ist, dann vertreibt man den nicht mit noch mehr Gegacker, als dort drin eh schon los ist.

Warum man sich den einfachsten und dabei trotzdem erfolgreichen Taktiken immer wieder verschließt, will mir nicht ins Hirn.
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Alt 16.08.2009, 09:51   # 19
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Dann werde ich ab sofort nur noch die Helmut-Kohl-Taktik anwenden, aussitzen und abwarten. Falls ein gelber Brief vom Gericht kommt, widerspreche ich dem. Womit die Sache für mich dann gegessen sein dürfte.
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Alt 16.08.2009, 10:22   # 20
immorb
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Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Muss ich das verstehen
Das Heft ist am Kiosk für jeden zugänglich (keine Alterbegrenzung).
[...]
Mein Zeitschriftenhändler,so wie Kollegen von ihm, hat/haben diese Zeitschrift nicht,also ist sie für "mich" nicht zugänglich.
Auch diese Lösung.
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Folgt man dem Link zur Zeitschrift Test 8/2009, kann man das auch (gegen einen kleinen Obolus) online abrufen.
ist für mich nicht akzeptabel.

Ausserdem,viele geprellte regen sich auf wenn man auf die "kostenpflichtige" Hilfe der Verbraucherzentralen hinweisst.
Ich glaube nicht das die wegen "einem" Artikel die Zeitschrift kaufen.
Viele sind auch finanziell nicht in der Lage um sich die Zeitschrift zu kaufen.

m.f.G.
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