| | # 2 |
| Gastposter | Hallöchen, @Hali, guggst du->>netzwelt.de Forum - Ankündigungen im Forum : Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen) , da dürfte erstmal alles drinstehen, was du wissen musst. Diverse links kannst du da auch noch verfolgen und ich denke, da wirst du fündig werden. Ansonsten kann ich dir noch -->> netzwelt.de Forum - schnippewippe empfehlen, das du dich dort mal durchlesen tust. |
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| | # 3 | ||
| Gastposter | Zitat:
Es handelt sich um ein Abonnement mit einer "Mindestlaufzeit von 24 Monaten und.. Zitat [...]Der Vertrag verlängert sich -vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr[...] Zitat Ende.Probenverzeichnis.net Zitat:
Auch wenn ich für ein Jahr das Abonnemt bezahlt habe,will nicht sagen das ich den Vertrag anerkenne. Hierzu gibt es auch ein Urteil>> Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? (2. Link im Posting #13). Ein Weiterer Grund; Zitat: Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 8 Euro monatl. Zitat Ende. Eine stillschweigende Verangerung ist nicht.. Zitat: [..] Die Düsseldorfer Richter haben dem Zahlungsbegehren eines Dienstleisters eine klare Absage erteilt. Dieser hatte die Information, dass sich ein Probe-Abonnement automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, schlecht lesbar platziert. [...] Zitat Ende; Quelle>> Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis m.f.G. | ||
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| | # 4 |
| Threadstarter Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 3
| @immorb Sie hat einfach bezahlt und wollte jetzt per eMail kündigen, da sagte ich bzw. dachte ich mir das Einschreiben mit Rückschein doch viel sicherer ist. nur was schreibt man da ? Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin ? Ich weiß es nicht. sie hat noch nix widerrufen oder angefechtet . also meint ihr ich könnte diesen Vertrag hier dort hinschicken ? oder etwas ändern ? http://www.verbraucherzentrale-bayer...big/63371A.doc das Problem ist ich brauche noch heute eine Lösung da ich morgen in den Urlub fahre. |
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| | # 6 | |
| Gastposter | Zitat:
Das Problem. Da deine Mutter schon einmal bezahlt hat,bin ich der Meinung das sie den Vertrag anfechten muss und selbst den schon bezahlten Betrag zurückfordern muss. Nach meiner laienhaften Kentnis greift hier: § 812 Herausgabeanspruch (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses. Quelle:>> gesetze-im-internet Hilfreich auch: Zitat: Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück Zitat Ende. Quelle: >> Content Services Ltd. zahlt ersten Jahresbeitrag zurück Fazit,eine gute "Rechtsberatung" kann mehr bringen. m.f.G. | |
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| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| POinkasse find ich gut Hier sitze ich dann das Ganze einfach aus. Selbst das Bundesministerium der Justiz sagt: Zitat: Bei Internetabzocke nicht bezahlen! Siehe BMJ | Kostenfallen im Internet Wer seine Nerven bewahrt und sich nicht einschüchtern lässt kann sein Geld behalten. |
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