| | # 1 | ||
| Gastposter | Ist " Online-Downloaden.de " der Nachfolger von " 99downloads.de " und "online-zitatesammlung.de " Jetzt Michael Bar***hagen mit seinem Ab***dienst " Online-Downloaden.de " und der "Online-Downloaden-Service Limited Company " Zitat:
Das finde ich interessant. Zitat:
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| | # 2 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
die über Adsensewerbung User in die Abofalle locken | |
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| | # 5 |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| ich weiss, ihr werdet mich jetzt alle auslachen... Auch ich bin gerade auf diese Masche reingefallen. Habe zwar nur meine email Adresse ( Psydo ) angegeben und bei Namen und Strasse usw habe ich Musterstr... usw. Wie hier schon beschrieben wurde, gelang auch ich über den sogenannten Ad- Words zum Portal, wie oben im Bild schon abgebildet ist. So nun die Frage der Fragen. Wem ist das auch passiert. Zahlen werde ich auf keinen Fall. Habe da auch schon ein sehr gutes Video gesehen, wo Wiso darüber berichtete. Unglaublich, aber auch ich konnt emich davor nicht schützen. |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Die ******** werden Dir jetzt "Betrug" vorwerfen, weil Du dich mit falschen Daten angemeldet hast - aber das ist Mumpitz. Strafbar macht man sich nicht, wenn man aufgrund der Verschleierung der Preisangabe nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgehen musste. Für einen Vertragsschluß im Internet kommt es darauf an, ob auf der Anmeldeseite die Preisangabe klar und sofort sichtbar zu erkennen war. Ist das nicht so (und den Nachweis muss der Anbieter erbringen), dann werden versteckte Preishinweise (irgendwo in Kleinschrift oder in den AGB versteckt) nicht Vertragsbestandteil. Dazu gibt es 6 bekannte Urteile. Diejenigen, die die Füße stillhalten und nicht auf die Mahnungen reagieren, werden mit allerhöchster Sicherheit niemals verklagt. Man sollte den Abzockern auch nicht noch mehr Daten verraten, als sie ohnehin schon haben. Fakt ist, dass in 4 Jahren Hunderttausende Betroffene solcher Abzockfallen nicht reagiert haben, und dass von diesen noch nie jemand zur Zahlung verurteilt wurde. |
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| | # 9 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 10 |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| wäre es trotzdem nicht ratsam einen Widerruf ( Vordruck Verbraucherzentrale ) per Einschreiben mit Rückschein trotzdem vorzunehmen ??? Denn so hat man sich darum gekümmert, dass es widerrufen werden soll... |
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| | # 11 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Wäre ich an deiner Stelle, dann würde ich mich totstellen und alle weiteren emails von denen ignorieren.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 13 | |
| Gastposter | Zitat:
6. Muss ich mit einer Betrugsanzeige rechnen, weil ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe? Verbraucherzentrale Berlin : FAQ Internetvertragsfallen | |
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| | # 15 |
| Gastposter | Sperre die mailadresse. So habe ich es gemacht und dann auch keinerlei Post mehr bekommen. Da ich meine richtigen Daten jedoch angegeben hatte, begann es irgendwann mit den Anrufen eines Inkassobüros. Ganz Schluß war erst, nachdem ein Anwalt es gerichtet hatte. Aber, in Deinem Falle, weg mit der mailadresse (junkmailfilter o.Ä.) und in gar keinem Falle reagieren. Dann müßtest Du nach meiner Erfahrung jetzt schon Ruhe haben. Gruß antiTank |
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| | # 16 | |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| Zitat:
Nichts desto trotz, werde ich meine Mail Adresse erstmal deaktivieren. War ja eh nicht meine aktuelle sondern von GMX eine...Wobei die da meine Daten damals bekommen haben. Dazu gleich mal ne Frage: Darf die *********** Daten nachfragen ??? Ich meine nicht, denn es gilt ja, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, oder ??? | |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| Zitat:
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| | # 19 |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| Habe da nochmal eine Frage: Wie lange muss es dauern, bis das ganze sozusagen verjährt ist ??? Können die einen nach einen gewissen Zeitraum immer noch anschreiben oder haben Sie wie beim Filsharing auch nur einen gewissen Zeitraum zur Verfügung ? Gruß Eishockeyfreak |
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| | # 20 | |
| Gastposter | Zitat:
Regelmäßige Verjährung Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. § 199 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist [....] (Also beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24 o Uhr.)m.f.G. | |
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Ich weiss,das wird eh wieder "Off-Topic"
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o Uhr.)