Abzocke durch softwaresammler.de? (Nachfolger von opendownload...)

Alt 17.12.2009, 11:39   # 101
Henry1965
 
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Hi euch allen!!!
Brauche dringend Eure Hilfe!!!
Vermutlich ist mein Sohn auf Die Firma:softwaresammler hereingefallen und nun haben wir diesen Vertrag von 96,00 Euro an der Backe!!!
Kann uns bitte jemand einen Rat geben wie wir uns verhalten sollen!!!
Mein Sohn ist erst 13 Jahre,und die IP-Adresse stimm auch nicht!!!
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Alt 17.12.2009, 11:42   # 102
arthus
 
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Es gibt bereits einen Thread zu dem Thema

Lies hier
Abzocke durch softwaresammler.de? (Nachfolger von opendownload...)
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Alt 17.12.2009, 11:47   # 103
Henry1965
 
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Und wie sollen wir uns nun verhalten???
Den beitrag habe ich übrigens gelesen!
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Alt 17.12.2009, 11:53   # 104
Henry1965
 
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Beiträge: 5
Wie soll man sich denn nun verhalten wenn so ein Vertrag mit softwaresammler.de zustande gekommen ist???
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Alt 17.12.2009, 12:19   # 105
Goofy62
 
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Beiträge: 435
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme jederzeit von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden. Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?

Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite

Nach ein paar Droh- und Mahnbriefen schläft das Theater von selbst ein.
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Alt 17.12.2009, 12:21   # 106
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Was für ein Vertrag?

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?
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Alt 17.12.2009, 12:26   # 107
Henry1965
 
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Beiträge: 5
Danke für diese kongrete Antwort!!!
Weden uns erstmal auf irgendwelche Schreiben von dieser Firma nicht melden!
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Alt 17.12.2009, 13:05   # 108
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Zitat:
Zitat von Henry1965 Beitrag anzeigen
Weden uns erstmal auf irgendwelche Schreiben von dieser Firma nicht melden!
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText

Was sollt ich jetzt tun
Zitat:
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.

Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte:
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Zitat:
Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen,

Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen
!
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 28.12.2009, 03:44   # 109
deer
 
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Hallo! Bin neu hier. Leider aber auch nur auf euch gestoßen, weil ich ebenfalls post von softwaresammler bekommen habe (rechnung+mahnung per mail) und jetzt nicht weiß, wie ich mich weiter verhalten soll! War leider etwas unvorsichtig auf der suche nach avira antivir, habe meine daten angegeben und abgeschickt, hatte danach aber kein gutes gefühl dabei und nichts heruntergeladen! Kurz darauf eben eine mail mit rechnung für (anmeldung über 12-Monatszugang für softwaresammler.de
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus, Preis:
96,00 EUR) erhalten! Und jetzt eine neue mail (Mahnkosten: 3,00 EUR)!
Habe aber keine fake-daten angegeben, sondern meine reellen daten! Meine frage daher, unterscheidet sich meine mögliche verhaltensweise von den hier schon genannten (wobei es ja oftmals um phantasieadressen ging)? Bin gerade absolut ratlos und verunsichert!
Wäre deshalb über eine antwort eurerseits sehr dankbar!
Mfg deer
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Alt 28.12.2009, 08:30   # 110
Kuerasser
Helferlein
 
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@deer

Ich verhalte mich in diesem Fall wie die drei Affen.

Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

Früher oder später geht denen die Lust aus und ich habe Ruhe.

Wenn ich die Nerven bewahre und mich nicht einschüchtern lasse kann ich mein Geld behalten.
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Alt 28.12.2009, 09:03   # 111
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von deer Beitrag anzeigen
Habe aber keine fake-daten angegeben, sondern meine reellen daten! Meine frage daher, unterscheidet sich meine mögliche verhaltensweise von den hier schon genannten (wobei es ja oftmals um phantasieadressen ging)?
Da es sich um Phantasieforderungen handelt, ist es völlig egal ob echte oder Fakedaten.
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Alt 19.01.2010, 17:09   # 112
Henry1965
 
Registriert seit: 17.12.2009
Beiträge: 5
Hi Leute!
Habe heute eine Mahnung von einem gewissen Rechtsanwalt Olaf Tank in höhe von 138,00 Euro erhalten! Mein Sohn(13) Jahre soll bei softwaresammler.de sich angeblich angemeldt haben und ein Programm kostenlos runtergeladen haben.
Die IP-Adresse war übrigens auch noch falsch die die Deppen angegeben haben mit der sich mein Sohn sich bei denen angemeldet haben soll
Habe mich in anderen Foren schon mal belesen sowie mich auf Google informiert was das für ein ,,rechtschaffender" Anwalt ist!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie soll ich mich verhalten
Danke schon mal an alle die antworten
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Alt 19.01.2010, 17:17   # 113
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Henry1965 Beitrag anzeigen
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht
Schätzungsweise einige hunderttausend
Zitat:
Zitat von Henry1965 Beitrag anzeigen
und wie soll ich mich verhalten
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText

Was sollt ich jetzt tun
Zitat:
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.

Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte:
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Zitat:
Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen
!
Was hat sich denn geändert, außer dass ein berüchtigter Anwalt Mahnmüll schickt?

Anwälte sind bezahlte Schreibknechte und haben keine Sonderrechte.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 28.05.2012, 17:56 # --
News Flash
 
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