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| Gastposter | Zitat:
Neue Probenabzocke auf: Kostenlose-Artikel.com Unsere "Helden" ![]() Hier die beiden Links aus den Post des Forums boocompany.com Warenproben-Eintragsdienst mit Reseller-Lizenz bei eBay.de: Geschäftsverkäufe Domains (endet 19.08.09 18:25:03 MESZ) Warnung vor Kostenpflicht auf Waren-Proben.net der Intelias UG aus Flensburg | Abzocknews.de | |
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| Gastposter | Sorry, aber der User Jurist hat dir doch schon darauf eine Antwort ( Link )gegeben. Schau mal auf die andere Seite wo du auch schon die Sache eingestellt hast. Als bei mir was mit der Post kam , hatte ich bei meiner Sache nur kurz mitgeteilt, dass ich den Vertrag fristgerecht widerrufen habe und es somit keinen Vertrag gibt. War aber eine andere Seite . Spielt aber keine Rolle. Schau mal auf deine Kündigungsbestätigung zu welchen Zeitraum die Kündigung angenommen wurde. Meistens ist das Datum zum Ende der Vertragszeit angegeben. Wenn die Kündigung erst mit dem Datum zum Ende des Vertrages angenommen wurde ,würde ich dieser widersprechen. Aber was du machst , musst du selber entscheiden. Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net Da man in letzter Zeit der Meinung ist, dass eh nicht geklagt wird, gehen die Meinungen sehr auseinander. Auch im Internet auf's Kleingedruckte achten Verbraucherzentrale Bayern : Auch im Internet auf's Kleingedruckte achten Zitat:
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| Threadstarter Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
| Hallo. Habe heute nach einem Kurzurlaub eine erneute Mahnung bekommen: >>>>>>>>>>>>>> Sehr geehrte Frau Semmler, wir verweisen auf das Urteil vom 10.04.2007 (siehe fortfolgend). Bitte ueberweisen Sie entsprechend den von uns geforderten Betrag innerhalb der naechsten 7 Werktage. Sollte eine Komplettzahlung derzeit fuer Sie nicht moeglich sein, so bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen mit einer Ratenzahlung weiterhelfen koennen. Preisklarheit bei Geschäften im Internet Das Urteil des Landesgerichts Bonn vom 10.04.2007 besagt, das ausreichende Preistransparenz im Online-Bereich durch Verlinkung zu den Endpreisen gegeben sei. Damit folgt das Landesgericht der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) von Online Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2006 entschieden, dass es zur Verbraucher- und Preisinformation genügt, gut sichtbare Links zu den AGB und Vertragsbedingungen auf der Webseite zu platzieren. Die Internetnutzer seien mit solchen Links vertraut und es kann ihnen durchaus zugetraut werden, sich mittels solcher Links zu informieren. Die Vertragsbedingungen werden durch das Anklicken des Links akzeptiert, so das Urteil. Auch die einfache Technik des \\\"Scrollens\\\", also des Hoch- und Herunterbewegens auf der Webseite mittels eines Tastenbefehls, gehört zum Handlungs-Repertoire jedes Internetnutzers und kann ihm zum Gelangen an die AGB eines Online-Angebots zugemutet werden. Vorausgesetzt wird in jedem Fall die ausreichende Sichtbarkeit eines Links zu den AGB. Aktenzeichen LG Bonn 11 O 165/06 Wir erwarten Ihre sofortige Zahlung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Proinkasso Team BITTE DRINGEND UM RAT WAS ICH JETZT TUN SOLL????? ![]() P.S. Habe geantwortet, daß ich gekündigt hatte und sie die Kündigung auch bestätigt hatten. Nur leider fin de ich die Bestätigung nicht mehr. Habe sie vielleicht versehentlich gelöscht?? |
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| Gastposter | Zitat:
Zitat:
So hast du erst einmal einen Vertrag an der Backe,und > Verträge sind einzuhalten.Bisher verlief der Kontakt "nur" über E-Mail, aber, da man dich mit "realem" Namen anspricht hast du vermutlich deine richtigen Daten angegeben. In DU ist der Namen recht selten. "Ich" würde mir fachlichen Rat holen;Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt. m.f.G. | ||
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| Registriert seit: 09.07.2009
Beiträge: 46
| Hallo Immorb, hast du dir mal das Urteil angesehen? Hier im Volltext: LG Bonn 11 O 165/06 Es geht dabei um eine Werbekampagne bezüglich Preselection-Festnetztelefonie welche im Herbst 2006 Mails mit der Bezeichnung "Vorteils-Wochen" versandte. Ein Mitbewerber klagt auf Unterlassung, scheitert aber... Was bitte hat das mit Scrollen zu tun? Nichts, gar nichts. Reine Nebelbombe, Hauptsache ein Urteil im Text. Was das Scrollen angeht, gibt es nur Userfreundliche Urteile: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bilde sich jeder sein eigenes Bild... | |||
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| | # 9 | |
| Threadstarter Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
| Zitat:
Meinst Du ich muß jetzt tatsächlich bezahlen?? Und ob ich dann die versprochene Ware bekomme ist auch noch fraglich oder? | |
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| Gastposter | Zitat:
![]() Kündigung und Widerruf sind zwei paar Schuhe.Du schreibst das du "gekündigt" hast. Du solltest dir schon im Klaren sein was du gemacht hast. Wenn du "widerrufen" hast,werden die dir keine Bestätigungsmail schicken,im Gegenteil,man wird dir mitteilen das die Widerrufung nicht akzeptiert wird. Habe davon etwas geschrieben? Und solche Äusserung werde ich auch nie machen.Wie du weiter vorgehen sollst,das hängt davon ab welche Daten die von dir haben. Das wurde dir auch schon hier geschrieben. m.f.G. | |
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| Gastposter | @ trueness Ich verstehe nicht was das mit dem Fall hier zu tun hat ? Was uns das hier sagen soll ? Neue Probenabzocke auf: Kostenlose-Artikel.com Unsere "Helden" Hier geht es doch darum, dass sie den Vertrag gekündigt hat und eine Bestätigung darüber erhalten hat. Habe mir eben die Widerrufsbelehrung angesehen. Zitat:
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| | # 12 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Dieser Nebelkerzenbrief von Pro Inkassso ist ein gutes Beispiel dafür, wie von den Inkassobüros Urteile in völlig falscher und verzerrter Weise wiedergegeben werden. Zu dem Urteil des LG Bonn siehe oben. Zu dem Urteil des BGH, angegeben ohne Az, gemeint ist wohl: BGH, Urteil vom 14.06.2006, I ZR 75/03 I ZR 75/03 vom 14.06.2006, folgendes: Bei diesem Urteil ging es schonmal überhaupt nicht um eine Abo-Falle. Es ging auch nicht um eine Preisangabe. Sondern es ging um den Umfang der Versicherungshaftung bei einem Paketdienst. Der Versicherungsumfang war in den AGB enthalten, und die AGB waren im Angebot gut verlinkt. Daher hat der Paketversand recht bekommen, weil er eine Haftung oberhalb des Umfangs, der in den AGB festgelegt war, abgelehnt hat. Hier hat man es also wieder mal mit einem völlig anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt zu tun. Der Herr S. von Pro Inkasso nimmt also in bewusst rechtsmissbräuchlicher Weise ein Urteil her, welches in dem Zusammenhang gar nicht passt, um bei rechtsunkundigen Personen den Eindruck zu erwecken, der BGH habe in dieser Frage ein Grundsatzurteil gesprochen, und die Opfer von Abzockfallen hätten daher gefälligst zu zahlen. Das ist erstunken und erlogen und ein höchst unseriöses Verhalten. |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
| habe jetzt die nase voll gehabt und habe mir alle unterlagen von proinkasso geschnappt, ne stunde zeit mitgenommen und bin dann zur nächsten polizei-wache(nicht zur bundespolizei, die sind nicht zuständig!!) gegangen und habe strafanzeige gestellt. kann nur jedem, der unberechtigt von proinkasso oder ähnlichen geiern belästigt wird, dazu raten. es befreit, man wird gut beraten und je mehr leute anzeige erstatten, desto schneller geht herr stefan s., seines zeichens geschäftsführer der proinkasso, und seine **** alte, die wohl ein anwaltsbüro oder sowas führt, das auch für die proinkasso arbeitet, dahin, wo sie hingehören. nämlich in den knast. und das am besten, bevor die sich mit ihrer ******en kohle ins ausland absetzen, das an deutschland nicht ausliefert. wenn sie es nicht schon getan haben und von dort alles steuern. aber selbst dann kann noch ein internationaler haftbefehl erwirkt werden, den dann wohl interpol oder so eintreibt. sowas spricht sich in verbrecherkreisen nämlich rum, und könnte in zukunft auf andere unseriöse "unternehmen" abschreckend wirken.müssen halt nur genug leute anzeige erstatten.. also leute, keine falsche scham oder ausreden, unterlagen schnappen und stafanzeige stellen. gruß c. * aus rechtlichen Gründen geändert. Forenregeln beachten! |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
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| | # 18 |
| Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
| p.s. es gibt auch noch eine firma "nanoFX GmbH, Frankfurt am Main", die einem stefan straßburg, alter 42j. aus Frankfurt am Main gehört. ob das wohl irgendwie zusammenhängt....? will ja auch keinen unschuldigen namensvetter anprangern. :idea: |
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| | # 19 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| Die Info wäre ganz interessant, wenn man wüßte, was diese nanoFX GmbH so treibt Google liefert nichts nähereres außer ganz wenigen Links auf Auskunfteien, wo es mehr nur gegen Bares gibt. Sonderlich aktiv kann das "Unternehmen" also nicht (gewesen) sein PS: das Alter könnte stimmen.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
| ganz meine worte.. könnte man evtl. über gelbe seiten oder auskunft herausbekommen oder vielleicht auch über das gewerbe-aufsichtamt oder die entsprechende behörde, was sich für mich aber als Sisyphosarbeit gestalten würde, da ich aus nrw bin und so viel tagesfreizeit leider auch nicht habe..gruß |
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Hallo. Bin auf dieser Seite auch gewesen(k*stenl*se-art1k3l.com), und bin drauf reingefallen. Habe ausgefüllt und abgeschickt. Das war am 11.6.09. Auf deren Bestätigung hin, worin ich dann erst von den 96 € gelesen habe, habe ich gleich eine Email mit der Kündigung zurückgeschickt. Einen Tag später bekam ich die Bestätigung, daß die Kündigung akzeptiert wurde. Sie hätten sich aber die Computer ID gemerkt, für den Fall, daß meine Kinder so was noch mal machen würden. Habe ich auch ausdruckt noch vorliegen.

