Mahnung von proinkasso bekommen, was tun?


Alt 26.07.2009, 15:31   # 1
Katzenfreundin
 
Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
Hallo. Bin auf dieser Seite auch gewesen(k*stenl*se-art1k3l.com), und bin drauf reingefallen. Habe ausgefüllt und abgeschickt. Das war am 11.6.09. Auf deren Bestätigung hin, worin ich dann erst von den 96 € gelesen habe, habe ich gleich eine Email mit der Kündigung zurückgeschickt. Einen Tag später bekam ich die Bestätigung, daß die Kündigung akzeptiert wurde. Sie hätten sich aber die Computer ID gemerkt, für den Fall, daß meine Kinder so was noch mal machen würden. Habe ich auch ausdruckt noch vorliegen.
Heute am 26.7.09 bekam ich eine Email von einer Firma proinkasso, daß ich innerhalb von 3 Tagen bezahlen müsse, und zwar Hauptforderung+Mahnkosten+Inkassokosten= insges. 17X,XX EUR.
Was soll ich tun? Einspruch erheben oder gar nichts?

Sehr geehrte/r Katzenfreundin,

sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?

Sie habe auf unsere Zahlungsaufforderung (Forderung des Gläubigers: KZ-International ) nicht reagiert und die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist ohne Nachricht verstreichen lassen.

Wir geben Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, die offene Forderung zu begleichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens weitere Kosten anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.

Wir weisen Sie im Übrigen auf unsere Kooperation mit verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien hin; bei Nichtzahlung kann Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst werden. Dies kann sogar zur Kündigung bestehender Bankverbindungen oder Verträge mit Mobilfunkprovidern führen bzw. diese empfindlich stören.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 17X,XX Euro innerhalb der nächsten drei Tage auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei XXXX einzuzahlen.

Hiermit erkenne ich die oben genannte Forderung in vollem Umfang an. Da ich den Betrag nicht einer Summe ausgleichen kann, möchte ich in monatlichen Raten zahlen. Ich werde sofort die erste Rate überweisen:

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Proinkasso Team


Mein Mann hatte vor einiger Zeit auch mal so einen Fall. Der hat 5 oder 6 Briefe bekommen, den letzten im Sept. 2008, dann nicht mehr.

Wäre für eine baldige Hilfestellung sehr dankbar.
MfG
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Alt 26.07.2009, 17:17   # 2
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Mein Mann hatte vor einiger Zeit auch mal so einen Fall. Der hat 5 oder 6 Briefe bekommen, den letzten im Sept. 2008, dann nicht mehr.

Wäre für eine baldige Hilfestellung sehr dankbar.
MfG
Na da kennst du doch schon den Ablauf der Sache Immer das gleiche Spiel.

Neue Probenabzocke auf: Kostenlose-Artikel.com Unsere "Helden"

scr6211590
Hier die beiden Links aus den Post des Forums boocompany.com
Warenproben-Eintragsdienst mit Reseller-Lizenz bei eBay.de: Geschäftsverkäufe Domains (endet 19.08.09 18:25:03 MESZ)

Warnung vor Kostenpflicht auf Waren-Proben.net der Intelias UG aus Flensburg | Abzocknews.de
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Alt 26.07.2009, 18:11   # 3
Katzenfreundin
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
hallo. Danke für die schnelle Antwort.

Diesen Artikel habe ich gelesen. Also habe ich doch keinen Vertrag mit denen? Und eigentlich ist die Email ja auch nicht so gültig wie ein Brief?

Soll ich trotzdem noch auf diese Email antworten? Weil ich des öfteren hier gelesen habe, daß es besser wäre als nichts zu tun!?

Hatte eigetnlich gehofft, daß die sich an ihre Kündigungsbestätigung halten. Wenn ich EmailAntwort schreibe, soll ich daß wegen der Kündigung erwähnen?

Danke und schönen abend noch. LG aus Duisburg
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Alt 26.07.2009, 18:41   # 4
schnippewippe
Gastposter
 
Sorry, aber der User Jurist hat dir doch schon darauf eine Antwort ( Link )gegeben. Schau mal auf die andere Seite wo du auch schon die Sache eingestellt hast.

Als bei mir was mit der Post kam , hatte ich bei meiner Sache nur kurz mitgeteilt, dass ich den Vertrag fristgerecht widerrufen habe und es somit keinen Vertrag gibt. War aber eine andere Seite . Spielt aber keine Rolle.

Schau mal auf deine Kündigungsbestätigung zu welchen Zeitraum die Kündigung angenommen wurde.
Meistens ist das Datum zum Ende der Vertragszeit angegeben.
Wenn die Kündigung erst mit dem Datum zum Ende des Vertrages angenommen wurde ,würde ich dieser widersprechen.
Aber was du machst , musst du selber entscheiden.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net
Da man in letzter Zeit der Meinung ist, dass eh nicht geklagt wird, gehen die Meinungen sehr auseinander.

Auch im Internet auf's Kleingedruckte achten
Verbraucherzentrale Bayern : Auch im Internet auf's Kleingedruckte achten
Zitat:
Betroffene haben die Wahl, überhaupt nicht auf derartige Rechnungen zu reagieren, oder die Forderungen schriftlich abzulehnen. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu die nachfolgenden Musterbriefe zum Einspruch an. Kommt es im Einzelfall wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so bittet die Verbraucherzentrale Bayern um entsprechende Information.
Ich stelle fest, dass die Verbraucherzentrale nicht mehr so klar schreibt, dass man gar nichts machen muss.
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Alt 26.07.2009, 20:03   # 5
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Katzenfreundin Beitrag anzeigen
Hallo. Bin auf dieser Seite auch gewesen(k*stenl*se-art1k3l.com), und bin drauf reingefallen. Habe ausgefüllt und abgeschickt. Das war am 11.6.09. Auf deren Bestätigung hin, worin ich dann erst von den 96 € gelesen habe, habe ich gleich eine Email mit der Kündigung zurückgeschickt. Einen Tag später bekam ich die Bestätigung, daß die Kündigung akzeptiert wurde. Sie hätten sich aber die Computer ID gemerkt, für den Fall, daß meine Kinder so was noch mal machen würden. Habe ich auch ausdruckt noch vorliegen.
Heute am 26.7.09 bekam ich eine Email von einer Firma proinkasso, daß ich innerhalb von 3 Tagen bezahlen müsse, und zwar Hauptforderung+Mahnkosten+Inkassokosten= insges. 17X,XX EUR.
Was soll ich tun? Einspruch erheben oder gar nichts?

Sehr geehrte/r Katzenfreundin,

sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?

Sie habe auf unsere Zahlungsaufforderung (Forderung des Gläubigers: KZ-International ) nicht reagiert und die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist ohne Nachricht verstreichen lassen.

Wir geben Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, die offene Forderung zu begleichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens weitere Kosten anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.

Wir weisen Sie im Übrigen auf unsere Kooperation mit verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien hin; bei Nichtzahlung kann Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst werden. Dies kann sogar zur Kündigung bestehender Bankverbindungen oder Verträge mit Mobilfunkprovidern führen bzw. diese empfindlich stören.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 17X,XX Euro innerhalb der nächsten drei Tage auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei XXXX einzuzahlen.

Hiermit erkenne ich die oben genannte Forderung in vollem Umfang an. Da ich den Betrag nicht einer Summe ausgleichen kann, möchte ich in monatlichen Raten zahlen. Ich werde sofort die erste Rate überweisen:

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Proinkasso Team


Mein Mann hatte vor einiger Zeit auch mal so einen Fall. Der hat 5 oder 6 Briefe bekommen, den letzten im Sept. 2008, dann nicht mehr.

Wäre für eine baldige Hilfestellung sehr dankbar.
MfG
Die Reaktion sollte davon abhängig sein, welche Daten die von Dir haben.

Wenn die nur die E-mail Adresse haben, solltest Du über folgendes einmal nachdenken:
Post vom Gericht (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc.) wird vom Gericht nicht an E-mail Adressen versendet. Die brauchen Deine Postanschrift. Und die würdest Du bei einem Briefkontakt Deinerseits mitteilen.

Wenn die Mahnschreiben per Post kommen, kannst Du mit einem Einschreiben per Rückschein reagieren.
Ich würde darin die Forderung bestreiten.
Es wird empfohlen, kurz zu begründen, warum die Forderung bestritten wird.
Außerdem würde ich weitere Belästigungen untersagen.

Außderdem kannst Du mit der E-mail zur Polizei gehen, und Dich informieren, ob hier nicht eine Nötigung vorliegt. Hier gilt natürlich, dass die Sache mit der Beweiskraft von E-mails für beide Seiten gilt.
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Alt 05.08.2009, 08:35   # 6
Katzenfreundin
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
Hallo.
Habe heute nach einem Kurzurlaub eine erneute Mahnung bekommen:
>>>>>>>>>>>>>>
Sehr geehrte Frau Semmler,

wir verweisen auf das Urteil vom 10.04.2007 (siehe fortfolgend).

Bitte ueberweisen Sie entsprechend den von uns geforderten Betrag innerhalb der naechsten 7 Werktage.

Sollte eine Komplettzahlung derzeit fuer Sie nicht moeglich sein, so bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an.



Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen mit einer Ratenzahlung weiterhelfen koennen.



Preisklarheit bei Geschäften im Internet

Das Urteil des Landesgerichts Bonn vom 10.04.2007 besagt, das ausreichende

Preistransparenz im Online-Bereich durch Verlinkung zu den Endpreisen gegeben

sei. Damit folgt das Landesgericht der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum

Thema Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) von Online Angeboten. Der

Bundesgerichtshof hat am 14.06.2006 entschieden, dass es zur Verbraucher- und

Preisinformation genügt, gut sichtbare Links zu den AGB und Vertragsbedingungen

auf der Webseite zu platzieren. Die Internetnutzer seien mit solchen Links vertraut

und es kann ihnen durchaus zugetraut werden, sich mittels solcher Links zu

informieren. Die Vertragsbedingungen werden durch das Anklicken des Links

akzeptiert, so das Urteil. Auch die einfache Technik des \\\"Scrollens\\\", also des Hoch- und

Herunterbewegens auf der Webseite mittels eines Tastenbefehls, gehört zum

Handlungs-Repertoire jedes Internetnutzers und kann ihm zum Gelangen an die AGB

eines Online-Angebots zugemutet werden. Vorausgesetzt wird in jedem Fall die

ausreichende Sichtbarkeit eines Links zu den AGB.

Aktenzeichen LG Bonn 11 O 165/06

Wir erwarten Ihre sofortige Zahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Proinkasso Team


BITTE DRINGEND UM RAT WAS ICH JETZT TUN SOLL?????




P.S. Habe geantwortet, daß ich gekündigt hatte und sie die Kündigung auch bestätigt hatten. Nur leider fin de ich die Bestätigung nicht mehr. Habe sie vielleicht versehentlich gelöscht??
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Alt 05.08.2009, 09:53   # 7
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Katzenfreundin Beitrag anzeigen
[...]
BITTE DRINGEND UM RAT WAS ICH JETZT TUN SOLL?????

P.S. Habe geantwortet, daß ich gekündigt hatte und sie die Kündigung auch bestätigt hatten. Nur leider fin de ich die Bestätigung nicht mehr. Habe sie vielleicht versehentlich gelöscht??
Zitat:
Zitat von Katzenfreundin Beitrag anzeigen
[...] habe ich gleich eine Email mit der Kündigung zurückgeschickt. Einen Tag später bekam ich die Bestätigung, daß die Kündigung akzeptiert wurde. [...]
Zitat:
Zitat von Katzenfreundin Beitrag anzeigen
Bin auf dieser Seite auch gewesen(k*stenl*se-art1k3l.com), und bin drauf reingefallen.
[..] habe ich gleich eine Email mit der Kündigung zurückgeschickt. Einen Tag später bekam ich die Bestätigung, daß die Kündigung akzeptiert wurde.
[..]
Kündigung So hast du erst einmal einen Vertrag an der Backe,und > Verträge sind einzuhalten.
Bisher verlief der Kontakt "nur" über E-Mail, aber, da man dich mit "realem" Namen anspricht hast du vermutlich deine richtigen Daten angegeben.
In DU ist der Namen recht selten.
"Ich" würde mir fachlichen Rat holen;Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt.

m.f.G.
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Alt 05.08.2009, 13:09   # 8
trueness
 
Registriert seit: 09.07.2009
Beiträge: 46
Hallo Immorb,

hast du dir mal das Urteil angesehen?

Hier im Volltext: LG Bonn 11 O 165/06

Es geht dabei um eine Werbekampagne bezüglich Preselection-Festnetztelefonie welche im Herbst 2006 Mails mit der Bezeichnung "Vorteils-Wochen" versandte. Ein Mitbewerber klagt auf Unterlassung, scheitert aber...

Was bitte hat das mit Scrollen zu tun? Nichts, gar nichts. Reine Nebelbombe, Hauptsache ein Urteil im Text.

Was das Scrollen angeht, gibt es nur Userfreundliche Urteile:

Zitat:
Das OLG München (Urteil vom 12.02.2004, Az. : 29 U 4564/03) hält einen Link zum Impressum auf der Homepage am unteren Rand, soweit die Bildschirmauflösung von 1024 x 768 ihn nicht darstellt, für nicht rechtsgemäß.
Ob nun Link zu den AGB oder dem Impressum ist erstmal zweitrangig.

Zitat:
Ein wirksamer Vertrag zu den Bedingungen, die die Klägerin in ihren AGB vorgibt, ist wegen eines versteckten Eignungsmangels über den Preis nicht zustande gekommen, § 155 BGB.
Zwar hat die Beklagte durch Anklicken akzeptiert, dass sie die AGB der Klägerin anerkennt.

Jedoch ist Ziffer 6 Satz 1 der AGB eine überraschende Klausel nach § 305c Absatz 1 BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden.
Aus dem Urteil des AG München, Aktenzeichen: 161 C 23695/06

Zitat:
Wenn eine Internetseite den Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt, entsteht kein Anspruch auf Entgelt, auch wenn dies in den AGB so geregelt ist. Derartige AGB-Klauseln sind überraschend und somit unwirksam.
OLG Hamm, 17 C 62/08

Bilde sich jeder sein eigenes Bild...
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Alt 05.08.2009, 14:01   # 9
Katzenfreundin
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Kündigung So hast du erst einmal einen Vertrag an der Backe,und > Verträge sind einzuhalten.
Bisher verlief der Kontakt "nur" über E-Mail, aber, da man dich mit "realem" Namen anspricht hast du vermutlich deine richtigen Daten angegeben.
In DU ist der Namen recht selten.
"Ich" würde mir fachlichen Rat holen;Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt.

m.f.G.
Aber ich habe doch nach 3 Tagen Widerspruch eingelegt und die haben mir eine Bestätigungs-Email geschickt.:bedrueck:

Meinst Du ich muß jetzt tatsächlich bezahlen?? Und ob ich dann die versprochene Ware bekomme ist auch noch fraglich oder?
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Alt 05.08.2009, 14:30   # 10
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Katzenfreundin Beitrag anzeigen
Aber ich habe doch nach 3 Tagen Widerspruch eingelegt und die haben mir eine Bestätigungs-Email geschickt.
[...]
Widerspruch
Kündigung und Widerruf sind zwei paar Schuhe.Du schreibst das du "gekündigt" hast.
Du solltest dir schon im Klaren sein was du gemacht hast.

Wenn du "widerrufen" hast,werden die dir keine Bestätigungsmail schicken,im Gegenteil,man wird dir mitteilen das die Widerrufung nicht akzeptiert wird.

Zitat:
Zitat von Katzenfreundin Beitrag anzeigen
Meinst Du ich muß jetzt tatsächlich bezahlen??
Habe davon etwas geschrieben? Und solche Äusserung werde ich auch nie machen.

Wie du weiter vorgehen sollst,das hängt davon ab welche Daten die von dir haben.
Das wurde dir auch schon hier geschrieben.
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Die Reaktion sollte davon abhängig sein, welche Daten die von Dir haben.
m.f.G.
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Alt 05.08.2009, 14:31   # 11
schnippewippe
Gastposter
 
@ trueness

Ich verstehe nicht was das mit dem Fall hier zu tun hat ?
Was uns das hier sagen soll ?

Neue Probenabzocke auf: Kostenlose-Artikel.com Unsere "Helden"

Hier geht es doch darum, dass sie den Vertrag gekündigt hat und eine Bestätigung darüber erhalten hat.
Habe mir eben die Widerrufsbelehrung angesehen.
Zitat:
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform nur über die Post widerrufen.
Sie hat nicht widerrufen sondern den Vertrag gekündigt und die Kündigung wurde angenommen.
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Alt 05.08.2009, 15:12   # 12
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Dieser Nebelkerzenbrief von Pro Inkassso ist ein gutes Beispiel dafür, wie von den Inkassobüros Urteile in völlig falscher und verzerrter Weise wiedergegeben werden.

Zu dem Urteil des LG Bonn siehe oben.

Zu dem Urteil des BGH, angegeben ohne Az, gemeint ist wohl:
BGH, Urteil vom 14.06.2006, I ZR 75/03
I ZR 75/03 vom 14.06.2006,

folgendes:

Bei diesem Urteil ging es schonmal überhaupt nicht um eine Abo-Falle.

Es ging auch nicht um eine Preisangabe.

Sondern es ging um den Umfang der Versicherungshaftung bei einem Paketdienst. Der Versicherungsumfang war in den AGB enthalten, und die AGB waren im Angebot gut verlinkt.
Daher hat der Paketversand recht bekommen, weil er eine Haftung oberhalb des Umfangs, der in den AGB festgelegt war, abgelehnt hat.

Hier hat man es also wieder mal mit einem völlig anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt zu tun.

Der Herr S. von Pro Inkasso nimmt also in bewusst rechtsmissbräuchlicher Weise ein Urteil her, welches in dem Zusammenhang gar nicht passt, um bei rechtsunkundigen Personen den Eindruck zu erwecken, der BGH habe in dieser Frage ein Grundsatzurteil gesprochen, und die Opfer von Abzockfallen hätten daher gefälligst zu zahlen.
Das ist erstunken und erlogen und ein höchst unseriöses Verhalten.
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Alt 11.11.2009, 17:05   # 13
iforgotti
 
Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
habe jetzt die nase voll gehabt und habe mir alle unterlagen von proinkasso geschnappt, ne stunde zeit mitgenommen und bin dann zur nächsten polizei-wache(nicht zur bundespolizei, die sind nicht zuständig!!) gegangen und habe strafanzeige gestellt.
kann nur jedem, der unberechtigt von proinkasso oder ähnlichen geiern belästigt wird, dazu raten. es befreit, man wird gut beraten und je mehr leute anzeige erstatten, desto schneller geht herr stefan s., seines zeichens geschäftsführer der proinkasso, und seine **** alte, die wohl ein anwaltsbüro oder sowas führt, das auch für die proinkasso arbeitet, dahin, wo sie hingehören. nämlich in den knast. und das am besten, bevor die sich mit ihrer ******en kohle ins ausland absetzen, das an deutschland nicht ausliefert. wenn sie es nicht schon getan haben und von dort alles steuern. aber selbst dann kann noch ein internationaler haftbefehl erwirkt werden, den dann wohl interpol oder so eintreibt. sowas spricht sich in verbrecherkreisen nämlich rum, und könnte in zukunft auf andere unseriöse "unternehmen" abschreckend wirken.müssen halt nur genug leute anzeige erstatten.. also leute, keine falsche scham oder ausreden, unterlagen schnappen und stafanzeige stellen. gruß c.

* aus rechtlichen Gründen geändert. Forenregeln beachten!
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Alt 11.11.2009, 18:34   # 14
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von iforgotti Beitrag anzeigen
.... herr stefan s., seines zeichens geschäftsführer der proinkasso, und seine ***** alte, die wohl ein anwaltsbüro oder sowas führt, das auch für die proinkasso arbeitet.....
Das ist nicht "seine ***** Alte", sondern seine liebe Schwester
  Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2009, 13:32   # 15
iforgotti
 
Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
ist ja echt ne nette familie, gibts da noch mehr von..?
  Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2009, 13:53   # 16
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von iforgotti Beitrag anzeigen
ist ja echt ne nette familie, gibts da noch mehr von..?
Keine Ahnung. Aber vom Boss kannst du dir HIER ein Bild machen!
  Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2009, 16:38   # 17
iforgotti
 
Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
da wünscht man sich doch gleich, das der chef mal persönlich vorbeikommt, um "sein" geld abzuholen, grins..
  Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2009, 17:52   # 18
iforgotti
 
Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
p.s. es gibt auch noch eine firma "nanoFX GmbH, Frankfurt am Main", die einem stefan straßburg, alter 42j. aus Frankfurt am Main gehört. ob das wohl irgendwie zusammenhängt....? will ja auch keinen unschuldigen namensvetter anprangern. :idea:
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Alt 14.11.2009, 18:58   # 19
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von iforgotti Beitrag anzeigen
p.s. es gibt auch noch eine firma "nanoFX GmbH, Frankfurt am Main",
Die Info wäre ganz interessant, wenn man wüßte, was diese nanoFX GmbH so treibt
Google liefert nichts nähereres außer ganz wenigen Links auf Auskunfteien, wo es mehr nur gegen Bares gibt.
Sonderlich aktiv kann das "Unternehmen" also nicht (gewesen) sein

PS: das Alter könnte stimmen.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 15.11.2009, 18:25   # 20
iforgotti
 
Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 5
ganz meine worte.. könnte man evtl. über gelbe seiten oder auskunft herausbekommen oder vielleicht auch über das gewerbe-aufsichtamt oder die entsprechende behörde, was sich für mich aber als Sisyphosarbeit gestalten würde, da ich aus nrw bin und so viel tagesfreizeit leider auch nicht habe..gruß
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Antwort


Alt 12.02.2012, 13:13 # --
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