| Maßnahmen im Zuge einer Selbstjustiz sind keinesfalls anzuraten.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes dürfen nach deutschem Recht persönliche Daten von Firmeninhabern (Geburtsdatum, Privatanschriften etc.) nicht veröffentlicht werden.
Ohnehin tun diese Daten nicht wirklich etwas zur Sache. Bei einer unbegründeten Forderung gibt es keinen Anspruch, egal, ob der Geschäftsführer "Muckermann" oder "Mainzelmann" heißt. Egal ist auch, wann er Namenstag hat, oder ob er in einem rosa oder lila lackierten Haus residiert. |