Was tun bei einem Mahnbescheid?

Alt 17.07.2009, 15:00   # 1
schnippewippe
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WISO: Gerichtliche Mahnbescheide von Internetabzocker – was tun sie dagegen

15. Juli 2009

Zitat:
Internet-******** erhöhen den Druck auf ihre vermeintlichen Kunden. Sie verschicken nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern jetzt auch gerichtliche Mahnbescheide ..WISO: Gerichtliche Mahnbescheide von Internetabzocker – was tun sie dagegen - Unsere Helden in Sachen "Abzocke"
http://fundus.blog.de/2009/07/15/wis...aucherzentrale erklärt im Video genau was zu machen ist.

Wer solch einen Mahnbescheid bekommt könnte es doch hier mal mitteilen.
Vielleicht auch hier einscannen oder per Fax an die Netzwelt schicken.
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Alt 17.07.2009, 16:30   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Wer solch einen Mahnbescheid bekommt könnte es doch hier mal mitteilen.
Wenn jemand vor Kurzem einen Mahnbescheid bekommen hätte, dann würde das in den Foren und Blogs schnell die Runde machen und auch hier mitgeteilt werden.
Zu dem verlinkten Artikel gibt es momentan keinen konkreten Anlass.
Das Video ist auch schon ein paar Wochen alt.
Weil darin aber gut dargestellt wird, wie man sich in so einem Fall verhalten soll, habe ich den Titel des Threads umbenannt und vorübergehend gepinnt.
__________________
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 17.07.2009, 16:58   # 3
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
[...]
Zu dem verlinkten Artikel gibt es momentan keinen konkreten Anlass.
[...]
Wer sagt das es keinen konkreten Anlass gibt?
Richtig;es ist ein älterer Beitrag,genau gesagt 25. Mai 2009
Wenn in dem Beitrag ein Herr Saller sich zu Wort meldet, und über einen Mahnbescheid redet,dann hat es ja wohl einen gegeben.
Der guten Ordnung wegen:
>> das Video mit der Vorgeschichte>> Mahnbescheid von Internet-Abzockern
In dem Video meldet sich jemand zu Wort der einen Mahnbescheid bekommen hat.

Ich habe noch nicht in den Themen nachgeschaut,aber so weit ich weiss wurde es hier schon diskutiert.

Nachtrag:
Netzwelt berichtet:
>> Abofallen: Anwältin beantragt gerichtliche Mahnbescheide

m.f.G.
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Alt 17.07.2009, 17:43   # 4
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Wenn jemand vor Kurzem einen Mahnbescheid bekommen hätte, dann würde das in den Foren und Blogs schnell die Runde machen und auch hier mitgeteilt werden.
Zu dem verlinkten Artikel gibt es momentan keinen konkreten Anlass.
Das Video ist auch schon ein paar Wochen alt.
Weil darin aber gut dargestellt wird, wie man sich in so einem Fall verhalten soll, habe ich den Titel des Threads umbenannt und vorübergehend gepinnt.
Leider habe ich mal echt wieder vergessen,
nachdem was hier schon gelaufen ist,wird wohl auch kein User mehr mitteilen,wenn er einen Mahnbescheid bekam.
von fundus Pro @ 2009-07-15 – 05:51:26
Sorry das fand ich nicht zu alt.

http://fundus.blog.de/2009/07/15/wis...aucherzentrale erklärt im Video genau was zu machen ist.
Soweit ich mich erinnern kann war da kein Link.
Es war der Satz :
Die Verbaucherzentrale erklärt im Video genau was zu machen ist.
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Alt 22.07.2009, 00:06   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Neue Mahnbescheide sind verschickt worden.
Belleros Premium Media Ltd. “99downloads.de”

Vorsicht : Ein Betroffener erzählt er hätte ihn per einfachen Brief zurückgeschickt. Ist verloren gegangen. Nun hat er einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Er bekam einen Mahnbescheid obwohl er die Rechnung bezahlt hatte.
Der Mandant reagierte nicht und erhielt sodann einen Vollstreckungsbescheid.

Also immer """ Einschreiben mit Rückantwort """

Edit: Hier ist der Richtige Link dazu.
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Alt 27.07.2009, 10:51   # 6
immorb
Gastposter
 
Wer einen Mahnbescheid bekommen hat,oder wenn er sich dafür interessiert, bekommt hier>> Gerichtliches Mahnverfahren
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
"ausführliche" Auskunft.

Inhaltsverzeichnis:
1. Das Wichtigste über den Mahnbescheid

2. Vor der Einleitung des Mahnverfahrens:
Klage oder Mahnbescheid?

3. Voraussetzungen für das Mahnverfahren
3.1. Zahlungsverzug
3.2. Anspruch auf Zahlung in inländischer
/ ausländischer Währung

4. Zuständigkeit des Gerichts

5. Der Mahnbescheid
5.1. Schriftlicher Mahnantrag
5.2. Online-Mahnantrag
5.3. Elektronisches Mahnverfahren
5.4. Erlass des Mahnbescheids
5.5. Zustellung des Mahnbescheids

6. Widerspruch gegen den Mahnbescheid
6.1. Form und Frist der Widerspruchserhebung
6.2. Wirkung des Widerspruchs und Übergang
in das Streitverfahren
6.3. Ordentliches Streitverfahren

7. Vollstreckungsbescheid
7.1. Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids
7.2. Zustellung des Vollstreckungsbescheids

8. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
8.1. Form und Frist des Einspruchs
8.2. Wirkung des Einspruchs und Übergang in das
Streitverfahren
8.3. Ordentliches Streitverfahren

9. Zwangsvollstreckung

10. Kosten

m.f.G.
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Alt 11.08.2009, 02:29   # 7
schnippewippe
Gastposter
 
Beschreibung der Verbraucherzentrale Bremen über das Mahnverfahren.

Mahnverfahren

Umschlag
http://www.verbraucherzentrale-breme...n-umschlag.pdf

http://www.verbraucherzentrale-breme...iderspruch.pdf
Erklärung Verbraucherzentrale
Zitat:
Kreuzen Sie einfach an: Ich widerspreche der Forderung insgesamt, unterschreiben Sie es und schicken Sie es innerhalb der Frist von zwei Wochen an das Mahngericht zurück. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
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Alt 05.10.2009, 21:31   # 8
Suga
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 12
Hallo

habe heute von web.de einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen
wegen dem "geschenkabo"
jetzt weiss ich nicht was ich machen soll, weil web.de ist ja eine bekannte firma nicht wie die meist anderen briefkastenfirmen..
soll ich jetzt widerspruch einlegen oder die rechnung bezahlen?
bitte um schnelle antwort
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Alt 05.10.2009, 21:54   # 9
schnippewippe
Gastposter
 
Oft werden bestimmte Mahnungen mit einen Mahnbescheid verwechselt.

Würdest du uns mitteilen wie du ihn bekommen hast und wie er aussieht.
Wo hast du dich angemeldet.
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Alt 05.10.2009, 21:57   # 10
Suga
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 12
doch ist definitiv einer is in nem braunen Briefumschlag vom Amtsgericht Mayen gekommen

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.10.2009 um 22:03:14-----

achja und ich habe mir mal vor jahren ne eimail adresse bei web.de eingerichtet zwecks bewerbungen
als ich mich dann mal wieder einloggen wollte kam ich nicht direkt zu den mails sondern da kam das mit dem geschenk und ich idiot hab drauf gedrückt.. naja dann kamen einige mahnungs briefe und ich dachte mir
ja einfach ignorieren weil ich schonmal sowas hatte und immer ignoriert hab und eh nix kam
und heute kam dann der mahnbescheid..
was soll ich nun tun??
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Alt 05.10.2009, 22:05   # 11
schnippewippe
Gastposter
 
War es das hier ?
Abzocke Web.de - Sat.1 Forum

Geburtstagsgeschenk von web.de
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Alt 05.10.2009, 22:08   # 12
Suga
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 12
ja genau das war es..
was soll ich nun tun??
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Alt 05.10.2009, 22:15   # 13
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
wie oft willst du das eigentlich noch posten?
Zitat:
Zitat von Suga Beitrag anzeigen
Hallo

habe heute einen Gerichtlichen Mahnbescheid von web.de bekommen
wegen dem "geschenkabo"
jetzt weiss ich nicht was ich machen soll, weil web.de ist ja eine bekannte firma nicht wie die meist anderen briefkastenfirmen..
soll ich jetzt widerspruch einlegen oder die rechnung bezahlen?
bitte um schnelle antwort
siehe meine Antwort dazu
Zitat:
Zitat von myself Beitrag anzeigen
Das darf und kann dir nur eine Verbraucherzentrale oder Anwalt beantworten.
Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist ohnehin keine Aussage dazu möglich.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet daüberhinaus persönliche Beratung.
Rechtsdienstleistungsgesetz ? Wikipedia
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Alt 30.10.2009, 12:51   # 14
Hermann1
 
Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1
Hallo, hab auch einen Ger. Mahnbescheid erhalten.
Wegen GMX-Promail.
Einfach zurückgeschickt mit Kreuzchen an: Widerspreche der Forderung insgesamt. Und Einschreiben zur Sicherheit.

Die Frage ist, bekommt jemand wegen 20Euro überhaupt einen Gerichtstermin.
Bei der GMX Sache darf nicht übersehen werden daß die Forderung nur für 6 Monate erhoben wird,
der eingeklagte Vertrag aber 1Jahr läuft.

Jedenfalls hab ich seit 6 Wochen nichts mehr von denen gehört.
Vorher bekam ich alle 3 Wochen Briefchen von Anwalt und Inkasso.

Also, einfach nicht aufgeben.

Diese Abzocke zielt genau auf Leute die nachgeben und zahlen.

Bei 10000 Opfern in EUROPA hat GMX 360.000 EURO abgezockt.
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Alt 30.10.2009, 13:17   # 15
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Hermann1 Beitrag anzeigen
Hallo, hab auch einen Ger. Mahnbescheid erhalten.
Wegen GMX-Promail.
Bevor jetzt hier die große Panik ausbricht. gmx.de ist kein Vertreter der Abofallenbranche.
gmx versucht es ähnlich wie web.de schon mal mit Mahnbescheiden.
Von Prozessen ist aber bisher nichts bekannt
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 04.11.2009, 11:50   # 16
Bernie
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 16
Wenn´s jetzt nicht gerade von nem Abofallen-******** ist, sollte man sich auf jeden Fall mal Gedanken machen, ob die Forderung nicht vielleicht auch berechtigt ist.
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Alt 04.11.2009, 12:21   # 17
JohannaNRW
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 45
Zitat:
Zitat von Bernie Beitrag anzeigen
Wenn´s jetzt nicht gerade von nem Abofallen-******** ist, sollte man sich auf jeden Fall mal Gedanken machen, ob die Forderung nicht vielleicht auch berechtigt ist.
Prinzipiell ein guter Vorschlag

Aber auf den Fall GMX-promail nur bedingt anwendbar, da auch hier mMn eine Form der "Abzocke" vorliegt... die stellen es nur etwas geschickter und vor allem weniger dreist an!
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Alt 04.11.2009, 12:44   # 18
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von JohannaNRW Beitrag anzeigen
Aber auf den Fall GMX-promail nur bedingt anwendbar, da auch hier mMn eine Form der "Abzocke" vorliegt... die stellen es nur etwas geschickter und vor allem weniger dreist an!
Die Parallelen im Vorgehen mit web.de sind frappierend.
Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?
Wie gesagt: geklagt hat meines Wissens noch keiner von beiden.
Insofern gibt schon Ähnlichkeit mit dem Vorgehen der Nutzlosbranche.
__________________
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 04.11.2009, 15:27   # 19
Nesura
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 1
Sind ja auch beide von United Internet!
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Alt 10.04.2010, 09:55   # 20
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
http://fundus.blog.de/2009/07/15/wis...aucherzentrale erklärt im Video genau was zu machen ist.

Wer solch einen Mahnbescheid bekommt könnte es doch hier mal mitteilen.
Vielleicht auch hier einscannen oder per Fax an die Netzwelt schicken.
Beide im Posting aufgeführten Links sind nicht mehr gültig.

Mahnbescheide sind im Gegensatz zu den angekündigten Mahnbescheidstsunamis
bis heute die extreme Ausnahme geblieben. Selbst von den von der Münchner Anwältin
selbst angegebenen ca 800 MB ( läge bei ca 1 Million "normaler" Mahnungen an der
Wahrnehmungsgrenze ) ist in Presse/Foren/Blogs bis heute nichts zu lesen gewesen.

Was wirklich von der Drohkasperlekulisse Mahnbescheid ( = für 23€ mit amtlichem Stempel
versehener Mahnmüll ) zu halten ist, kann hier nachgelesen werden:
>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
__________________
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 28.05.2012, 17:56 # --
News Flash
 
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