Neu und Stress mit GO WEB LTD.


Alt 16.07.2009, 15:03   # 1
Karma
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 2
Hallo an Alle!

habe wie bereits oben angekündigt Probleme mit GO WEB LTD und suche seitdem nach Hilfe und anderen Meinungen zu der Sache - so bin ich dann auch hier gelandet!
Fange dann mal mit meiner "Geschichte" an:
Habe mich im www nach Tattoos umgeschaut und bin bei tattoos-welten.de gelandet. Ja, habe mich angemeldet... ABER ohne zu wissen, dass sich ein kostenpflichtiger Vertrag hinter der Anmeldung versteckt.
Habe keine Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen, statt dessen nach 4 Wochen eine Rechnung.
Gut, mit alle dem könnte ich noch umgehen (mich also wehren), ABER die scheinen doch tatsächlich ihre Anmelde-Seite geändert zu haben, so dass es jetzt für jeden ganz klar ist, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Leistung handelt: Der Preis steht direkt unter der Anmeldung und in den AGB´s!! War definitiv voher nicht dort vorhanden - ganz so blöd bin ich dann doch nicht!!! Lese nämlich tatsächlich AGB´s vorher und untersuche sie nach Preisen...
Mir ist bekannt, dass schnell Seiten geändert werden und die Anbieter zudem in der Beweispflicht sind.
Trotzdem: soll ich den "Vertrag" nun anfechten? - warscheinlich besser als tot stellen, oder?! Und wie kann ich dann am besten darauf reagieren, wenn die mir damit kommen, dass der Preis doch ordnungsgemäß auf der Anmeldeseite angegeben ist!!

Ich danke all´ denen, die mir eine hilfreiche Antwort zukommen lassen!!!!!!!
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Alt 16.07.2009, 20:11   # 2
immorb
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Zitat:
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Hallo an Alle!

habe wie bereits oben angekündigt Probleme mit GO WEB LTD und suche seitdem nach Hilfe und anderen Meinungen zu der Sache - so bin ich dann auch hier gelandet!
[...]
Ich danke all´ denen, die mir eine hilfreiche Antwort zukommen lassen!!!!!!!
Bei der Netzwelt ist es oft so das man Antworten auf Fragen bekommt die man noch garnicht gestellt hat.
Konkret zu GO WEB LTD.>> Go Web Ltd. und genealogie.de - weitere Projekte vom Frankfurter Kreisel
Allgemein zu solchen Problemen>> @Pittiplatsch erklart die Nutzlosen
Und Allgemein zu diversen Anbieter>> Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen) - netzwelt.de Forum

m.f.G.
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Alt 16.07.2009, 20:15   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Hallo Karma

Herzlich Willkommen bei uns im Forum
Da stelle ich dir doch gleich auch noch was zum lesen ein.

antiabzockenet.blogspot.com: Teure Tattoos von der Go Web Ltd.

Watchlist nach Firmennamen - ombudsmann.at - Schlichtungsstelle fr den Onlinehandel

Ich habe mal bei Google " www. tattoos-welten.de " eingegeben.
Da habe ich dann bei
Zitat:
TATTOO SERVER
tattoos-welten.de ist ein Projekt der. Go Web Ltd. Quirinsstr. 8 ...
rauf geklickt.

Zuerst bin ich auf der Seite des Immpressum gelandet. Hm kann ich nichts mit anfangen und klicke auf das Feld Anmeldung.
scr2905761
Von Kosten sehe ich da auch nichts. Also klicke ich auf """ » Hier geht es zu den Tattoo - Vorlagen """"
scr3061403
Immer noch keine Kosten. Aber ein tolles Gewinnspiel gibt es auf der Seite. Da melde ich mich doch gleich mal an.

Wo sind denn nun die Kosten zu sehen ????
Versteckt und erst nach dem Scrollen nach unten zu finden. Das darf nicht sein.
scr4816730

Der Preis muss klar auf der ersten Seite zu sehen sein.
Auch wenn er in der AGB steht ist er versteckt.

Für mich ist der Preis nicht ohne scrollen zu sehen.
Da gab es auf einer anderen Seite schon ein Urteil.
Neues Urteil gegen Lebenserwartung.de und co! - Forum - CHIP Online

Wettbewerbszentrale
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Alt 17.07.2009, 00:53   # 4
computerophil
 
Benutzerbild von computerophil
 
Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 430
Zitat:
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Hallo an Alle!

habe wie bereits oben angekündigt Probleme mit GO WEB LTD und suche seitdem nach Hilfe und anderen Meinungen zu der Sache - so bin ich dann auch hier gelandet!
Fange dann mal mit meiner "Geschichte" an:
Habe mich im www nach Tattoos umgeschaut und bin bei tattoos-welten.de gelandet. Ja, habe mich angemeldet... ABER ohne zu wissen, dass sich ein kostenpflichtiger Vertrag hinter der Anmeldung versteckt.
Habe keine Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen, statt dessen nach 4 Wochen eine Rechnung.
Gut, mit alle dem könnte ich noch umgehen (mich also wehren), ABER die scheinen doch tatsächlich ihre Anmelde-Seite geändert zu haben, so dass es jetzt für jeden ganz klar ist, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Leistung handelt: Der Preis steht direkt unter der Anmeldung und in den AGB´s!! War definitiv voher nicht dort vorhanden - ganz so blöd bin ich dann doch nicht!!! Lese nämlich tatsächlich AGB´s vorher und untersuche sie nach Preisen...
Mir ist bekannt, dass schnell Seiten geändert werden und die Anbieter zudem in der Beweispflicht sind.
Trotzdem: soll ich den "Vertrag" nun anfechten? - warscheinlich besser als tot stellen, oder?! Und wie kann ich dann am besten darauf reagieren, wenn die mir damit kommen, dass der Preis doch ordnungsgemäß auf der Anmeldeseite angegeben ist!!

Ich danke all´ denen, die mir eine hilfreiche Antwort zukommen lassen!!!!!!!
zuerst mal grüß Dich!

also unbedingt zum Konsumentenschutz, Verbrauerzentrale oder wie diese Dinge auch immer heissen, latschen (bei uns 10€ Verwaltungsbeitrag zahlen) und das bekämpfen.
Das ist nur eine Form des Trickdiebstahls: Viele lassen sich einschüchtern und zahlen wenn dann Briefe von einer eintreibenden Firma kommen.
Zumeist distanzieren sich die Geldeintreiber von deren Auftraggebern sobald ein Anwalt vom Konsumentenschutz denen einen Brief hinschickt.
Dann kommen noch ein zwei Schreiben von der Firma in der Hoffnung Deine Nerfen liegen blank und dann hast Du endlich wieder Deine Ruhe.
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Alt 17.07.2009, 14:12   # 5
Karma
Threadstarter
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 2
Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten!!!

@ computerophil
Werde mich mal mit so einer Intuition in Verbindung setzen - schaden kann es ja nicht! Für 10€ Ruhe in die Sache bringen - hört sich gut an! Werde zunächst so ein vorangefertigtes Schreiben aus dem Netz (wo man vorsorglich alles bestreitet und kündigt) hinschicken. -Aber wahrscheinlich werde ich eh keine Antwort erhalten - was mich ja nicht interessieren muss. Noch ist ja kein Brief von einer eintreibenden Firma gekommen - nur eine Rechnungsmail. Meine Adresse haben sie aber. Mal abwarten...

@schnippewippe
Vielen Dank für die vielen Seiten!!! Trotzdem hätte ich gedacht, da der Preis unter der Anmeldung steht und er somit offenkundig zu sein scheint, dass das nicht als versteckt gilt - auch wenn gescrollt werden muss.
Außerdem war zum damaligen Zeitpunkt gar kein Preis angegeben (Oh mein Gott, hoffentlich bilde ich mir das nicht nur ein...).
Habe gehört, dass die dann mit Screenshots (richtig?) den Beweis antreten müssen. Hast du dazu auch Infos oder kennst du solche Fälle (wenn es stimmen sollte)?!

@immorb
Danke auch für "deine" Seiten! Habe denen überigens auch eine Mail geschickt, wo ich alles anfechte und darauf hinweise, keine Widerrufsbelehrung bekommen zu haben - Mail konnte aber nicht zugesandt werden. Probiere es jetzt mit Einschreiben/Rückschein.

Werde euch auf dem Laufenden halten!!! - nicht zuletzt auch darum, weil es mich beruhigt mich mit euch auszutauschen!
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Alt 17.07.2009, 16:05   # 6
schnippewippe
Gastposter
 
Damit du es auch glaubst was ich geschrieben habe.

Zitat:
Verbraucherzentrale Brandenburg : Internetrechnungen trotz versteckter Preise
Verbraucher einzuschüchtern.
Denn tatsächlich ist sich Frau H. wie viele andere Betroffene keiner Schuld bewusst und hat deshalb auch auf vorausgegangene Mahnungen per E-Mail nicht mit Einzahlungen reagiert. Sie hatte beim Surfen auf der Seite.gedichte-server.com ein Werbefenster für eine Gedichte-Datenbank angeklickt und soll nun für einen Sechs-Monats-Zugang 59,95 Euro bezahlen.
Das steht auch wirklich so im Internetauftritt – aber den Hinweis findet man erst nach langem Scrollen am Ende der Seite, wenn man regelrecht danach sucht. Als genügten die eigenen Verschleierungen nicht, übernahm die Firma auch die Seiten der Firma NetContent Ltd, die Preise in ähnlich versteckter Form angibt. „Bereits 2007 entschied das Amtsgericht München, dass derart versteckte Preisangaben irreführend sind und betroffene Nutzer daher nicht zahlen müssen“, ermutigt Norbert Richter,

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Alt 29.10.2009, 14:56   # 7
KleinesBiest75
 
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Damit du es auch glaubst was ich geschrieben habe.
Hallo, Habe das gleiche Problem mit Tattoos-welten, habe heute vom Deutsche Zentral Inkasso ein Schreiben bekommen.
ich weiß nur noch nicht was ich da jetzt machen soll
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Alt 31.10.2009, 22:52   # 8
sarazena
Plaudertasche
 
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Hallo Kleinesbiest

welcome00068xu3
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Alt 01.11.2009, 18:58   # 10
N-Traxx
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Das Thema gehört doch eher unter "Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen)".

Habs daher mal verschoben.


Willkommmen im Forum KleinesBiest75.
herzlich willkommen


Gruß, Sebastian.
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Alt 01.11.2009, 19:08   # 11
N-Traxx
Systemintegrator
 
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Ich habe mir das Anmeldeformular von tattoos-welten.de angesehen. Das erste, was auffällt ist, dass der Preis fürs Abo nicht eindeutig hervorgehoben ist. Zur Beweissicherung würde ich also hier einen Screenshot des Anmeldeformulars machen.
Dem deutschen Gesetz nach, müssen Produkte erkennbar mit einem Preis versehen sein. Auf dem Anmeldeformular wird der Preis jedoch nur ganz klein unten angegeben, was irreführend ist. Im Prinzip also eine typische Abofalle.
Ich würde also auf den Brief nicht reagieren. Die Sache erledigt sich in der Regel von selbst.


Gruß, Sebastian.
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Alt 01.11.2009, 20:59   # 12
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
... also eine typische Abofalle.
Ich würde also auf den Brief nicht reagieren.
Auch ich würde den Mahnmüll ignorieren und fachgerecht in der grünen/blauen Tonne entsorgen.
Wer sich mal die Mühe macht und nach DZI und/oder Go Web googeld, wird schnell feststellen, wie mies das Renommee der Firmen ist.
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 01.11.2009, 21:32   # 13
N-Traxx
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Stimmt! Bevor nichts vom Gericht kommt, achte ich auf solche Schreiben garnicht. Man macht sich nur unnötig verrückt. Die Inkassoschreiben sind die typische Masche solcher "Firmen", die u.a. genau wissen, dass sie auf dem Rechtswege kaum eine Chance vor Gericht haben. Immerhin verstossen solche Abo-Angebote gegen das Gesetz, daher vorerst ignorieren und abwarten, was weiter passiert.

Einen Screenshot des Angebots würde ich allerdings vorsorglich empfehlen.
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Alt 01.11.2009, 22:01   # 14
KleinesBiest75
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Stimmt! Bevor nichts vom Gericht kommt, achte ich auf solche Schreiben garnicht. Man macht sich nur unnötig verrückt. Die Inkassoschreiben sind die typische Masche solcher "Firmen", die u.a. genau wissen, dass sie auf dem Rechtswege kaum eine Chance vor Gericht haben. Immerhin verstossen solche Abo-Angebote gegen das Gesetz, daher vorerst ignorieren und abwarten, was weiter passiert.

Einen Screenshot des Angebots würde ich allerdings vorsorglich empfehlen.
Danke für die Antwort,
was ist ein Screenshot, und wie mach ich das?
ich hoffe wirklich das da nix mehr nachkommt
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Alt 01.11.2009, 22:27   # 15
N-Traxx
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Beiträge: 4.641
Ein Screenshot ist lediglich eine Kopie einer Bildschirmansicht.
Rufe das Anmeldeformular auf und drücke dann die Druck-Taste. Öffne Paint und drücke dan STRG+V. Das Formular wird als Bild eingefügt, welches Du nun speichern solltest. Drucke es dann aus und hefte es mit dem Inkassoschreiben in einem Ordner ab. Sollte von dieser Firma noch was kommen, so hast Du zumindest einen Beweis darüber, dass der Preis nicht eineindeutig ausgeschrieben war, das Angebot irreführend und somit gesetzeswidrig ist. Das dürfte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (sehr unwahrscheinlich) als Beweis ausreichend sein, um die Klage abzuwehren.

Schreib Dir auch zum Ausdruck das Datum und die Uhrzeit auf, wann Du diesen Screenshot gemacht hast. Somit kann das Gericht dann auch nachvollziehen, dass zum Zeitpunkt des "Vertragsabschlusses" eine irreführende Angebotsbeschreibung vorgelegen hat.

Eine Kopie der Hauptseite des Angebots würde ich ebenfalls machen, denn wie ich das so sehe, wird dort auch nicht auf ein Abo hingewiesen.

Gruß, Sebastian.
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Alt 01.11.2009, 22:44   # 16
KleinesBiest75
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Ein Screenshot ist lediglich eine Kopie einer Bildschirmansicht.
Rufe das Anmeldeformular auf und drücke dann die Druck-Taste. Öffne Paint und drücke dan STRG+V. Das Formular wird als Bild eingefügt, welches Du nun speichern solltest. Drucke es dann aus und hefte es mit dem Inkassoschreiben in einem Ordner ab. Sollte von dieser Firma noch was kommen, so hast Du zumindest einen Beweis darüber, dass der Preis nicht eineindeutig ausgeschrieben war, das Angebot irreführend und somit gesetzeswidrig ist. Das dürfte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (sehr unwahrscheinlich) als Beweis ausreichend sein, um die Klage abzuwehren.

Schreib Dir auch zum Ausdruck das Datum und die Uhrzeit auf, wann Du diesen Screenshot gemacht hast. Somit kann das Gericht dann auch nachvollziehen, dass zum Zeitpunkt des "Vertragsabschlusses" eine irreführende Angebotsbeschreibung vorgelegen hat.

Eine Kopie der Hauptseite des Angebots würde ich ebenfalls machen, denn wie ich das so sehe, wird dort auch nicht auf ein Abo hingewiesen.

Gruß, Sebastian.


So ich hab das mal gemacht, prima-wieder was dazugelernt,
Danke noch mal
Gruß
Tanja
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Alt 01.11.2009, 23:03   # 17
computerophil
 
Benutzerbild von computerophil
 
Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 430
Screenshot als Beweissicherung ist oft wichtig.
Für wen das mit der Drucktaste und Paint etc. zu kompliziert ist - es gibt da ein super Programm dazu WinSnap1.1.10

es ist aber schon gut generell bei Verträgen sich anzugewöhnen einen pdf-print anzulegen z.B. Primo oder BullZip oder eDocPrint, etc.
Da wird ein Drucker angelegt, man druckt aber nicht auf Papier sondern in eine PDF-Datei.
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Alt 02.11.2009, 22:50   # 18
Der Jurist
 
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FireShot bei Firefox tuts auch

https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/5648
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Alt 03.11.2009, 09:12   # 19
vanHelsing
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Mit welchen Programmen, Addons oder sonstigen Möglichkeiten ein Screenshot angefertigt werden kann ist bei den Nutzlosanbietern doch völlig wurscht.
Wenn man wissentlich keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat, ist immer der Fordernde in der Beweispflicht.
Die Betreiber von Nutzlosdiensten werden ihr dubioses Geschäftsmodell sicher nicht vor Gericht verteidigen wollen und können.

Meiner Meinung nach ist Ignorieren noch die beste Reaktion, denn:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
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Alt 03.11.2009, 09:47   # 20
arthus
 
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Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach ist Ignorieren noch die beste Reaktion, denn:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Bin deiner Meinung. Rechtlich gesehen ist es de facto überflüssig. Es scheint aber einen gewissen
psychologischen (= beruhigenden ) Nutzen für User zu geben wie bei der gesamten Schreibseleiempfehlung:

Man hat etwas getan
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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