| | # 26 | ||||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Zitat:
Gewisse Anwälte vertreten ganz klar und knallhart die abenteuerliche Rechtsmeinung ihrer halbseidenen Mandantschaft, mit dem "Klick" auf "Anmelden" käme trotz unzureichender Informationen über Preis, Art des Angebots, Vertragsgestaltung, Zahlungsmodalitäten etc. ein wie auch immer gearteter kostenpflichtiger "Dienstvertrag" zustande. Eigenartigerweise zucken genau diese Advokaten dann regelmäßig vor dem Versuch zurück, "Butter bei die Fische zu tun" und die feuchten Forderungsträume der ehrenwerten Mandantschaft vor Gericht geltend zu machen. Es sagt hier überhaupt niemand, dass bei einem Vertrag bei einem seriösen Webangebot im Internet, wo über alle Modalitäten vernünftig informiert wurde, etwa keine Zahlungspflicht entstünde und der "Kunde" sich etwa einfach durch Bestreiten der Zahlungspflicht entledigen könne/solle. Jemand, der Waren/Leistungen anbietet und seinen Pflichten auch nachkommt, hat ein Anrecht auf Vergütung. Allerdings bin ich schon der Meinung, dass dieses Nutzlos-Theater der letzten vier Jahre eine sehr böse, weitreichende Konsequenz leider auch für seriöse Webanbieter haben kann. Angesichts der um sich greifenden Tricks mit den Abzockfallen, z.B. die Verwendung verschiedener, je nach Session-Code wechselnder Seitenversionen (mal ist der Preis nicht zu sehen, mal ist er ...Kuckuck, April April... auf einmal da!) entwickelt sich eine Unkultur im Netz, die es auch seriösen Anbietern zunehmend schwer machen wird, argumentativ im streitigen Fall glaubhaft zu machen, dass der Kunde hinsichtlich der Preisangaben über die Zahlungspflicht belehrt wurde. Der Spruch "Webseiten sind nicht in Granit gemeisselt" hat etwas fatales an sich. Er wirkt sich auch auf die rechtliche Durchsetzbarkeit begründeter und seriöser Zahlungsansprüche bei Internetverträgen aus. Diesen Effekt, der sich schon lange andeutet, hat die Dialer- und Nutzlosbranche zu verantworten, in der Hauptsache aber das laissez-faire-Denken der Politik, die immer noch der Meinung ist, dass der Markt dies schon selbst regeln werde. Zitat:
Wir berichten nur über die Erfahrungen aus 4 Jahren Beobachtungen der Nutzlos-Branche. Und die sagen, dass noch nie jemand zur Zahlung eines Nutzlos-Angebotes verurteilt wurde, obwohl er nicht reagiert hat. Welche Schlüsse der einzelne daraus zieht, bleibt ihm überlassen. Antworten auf konkrete Anfragen ("Soll ich jetzt...") vermeiden wir tunlichst. Zitat:
Zitat:
Das Thema "Rechtsberatung im Forum" ist immer wieder Streitpunkt und wird im übrigen nicht nur hier kontrovers diskutiert. Aus der Beschäftigung mit dem Internet- und Forenrecht wird auch klar, dass man sich hier zum Teil immer auf dünnem Eis bewegen muss, wenn man überhaupt ernsthafte Informationsarbeit noch leisten will. Jedoch sollte man davon Abstand nehmen, allzu offensichtliche Steilvorlagen zu liefern. Dazu können z.B. auch solche Formulierungen wie: "Also ich an Deiner Stelle würde es so machen..." zählen. Dies kann unter Umständen als bewusster Umgehungsversuch bewertet werden (immer abhängig vom Einzelfall). Besonders kritisch wird es natürlich dann, wenn auf eine bestimmte Anfrage dann gleich zu diesem Einzelfall ein regelrechter Schriftsatz eingestellt wird, etwa: "Da schreibst Du folgendes: hiermit wiederrufe ich..." Präzedenzurteile gibt es nicht, aber ich kenne keinen Forenbetreiber, der das gern als erster in irgendeinem Landgerichtssaal ausdiskutieren möchte. Daher ist Zurückhaltung immer angebracht. | ||||
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| | # 27 | ||
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Warum würde wohl sonst die VZ HH offiziell zum Ignorieren raten. Was sollt ich jetzt tun Zitat:
Schädlich sind formgerechte Widersprüche dann, wenn sie den Abzockern weitere ( willkommene) Daten liefern, die in anderen "Projekten" eingesetzt werden können. Es ist nur einfach die halbe Wahrheit dies zu empfehlen und zu verschweigen, dass damit der Mahnmüll in den meisten Fällen keineswegs aufhört.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | ||
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| | # 28 | ||
| Gastposter | Zitat: In dem Augenblick das sie die Meinung eines "Mitarbeiters" Upps Rechtsanwalt, der Verbraucherzentrale Königreich Seehofer verbreiten,geben sie dessen Meinung als ihre weiter.Und muss ich jetzt wirklich zitieren wie oft Sie dazu raten "nicht" zu reagieren? Zitat:
>>Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Betreiberseite an. Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:<< Richtig,das nennt man "ignorieren" ![]() sehr guter "Ratschlag". m.f.G. | ||
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| | # 29 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Würde ich im allgemeinen behaupten wollen. Zitat:
Ich darf jederzeit meine Meinung zu Rechtsthemen äußern, ich darf fremde Meinungen zitieren, sie mir aneignen und meinetwegen auch so tun, als sei das schon anno 1962 immer schon mein Geschwätz gewesen. Wenn jemand eine Anfrage stellt: "Soll ich...?" Dann darf ich jederzeit einen Link auf einen Informationsartikel einstellen, der nicht auf diesen konkreten Einzelfall bezogen ist, aber durch qualifizierte Juristen auf Richtigkeit überprüft wurde und genügend Informationsinhalt liefert, um dem Leser eine eigene Entscheidung zu ermöglichen. Fragt er dann immer noch: "Soll ich...?" dann sage ich ihm: "Wenn die Informationen nicht ausreichen - bitte ab zum Anwalt oder zur VZ." | |
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| | # 30 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Der Tendenz zu Verbalinjurien und persönlichen Angriffen schließe ich mich nicht an. Nur soviel: Wer lesen kann, kann deutlich sehen, dass ich die Alternative der Schreibselei anspreche ( wie schon in mehreren Postings zuvor)
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 31 | |
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
| Zitat:
Die Verbraucherzentrale darf solche Ratschläge geben. Auf deren rechtmäßig erteilten Ratschläge darf man rechtmäßig hinweisen. Da brauchte es keine , mehr Rationalität wäre besser gewesen, wie schon gesagt das macht den Unterschied. | |
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| | # 32 | |
| Gastposter | Zitat:
Die Betreiber von Foren, in denen sich in der Mehrzahl oder zumindest in großer Anzahl Juristen tummeln scheint die in den postings zuvor geschilderte Problematik am wenigsten zu quälen. Nach allem, was bisher schon gesagt worden ist, glaube ich nicht, daß eine weitere Diskussion hier zu irgendeinem vernünftigen Ergebnis führen kann. Warum haben denn nicht unsere speziellen Freunde O.T. oder K.G. schon irgendwelche Bemühungen unternommen, den für sie "geschäftsschädigenden" Forenbetreibern Schwierigkeiten zu machen? Ich denke schon, daß sie das getan haben. Allerdings scheuen sie die Öffentlichkeit wie ein Vampir das Tageslicht, sind der absoluten Mehrzahl ihrer Berufskollegen ein Dorn im Auge und haben sicher auch kein Interesse daran, in weiteren TV-Berichten als "Hauptdarsteller" aufzutreten. | |
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| | # 33 |
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
| @ antiTank Ein saolcher Test ist für die bekannten Rechtsanwälte nicht ganz ungefährlich. Denn auch Sie wissen nicht, wer sich hinter einem Nick verbirgt, sachließlich könnte der Nutzer zwei juristische Staatsexamen haben. Dann dürfte er ja.. Da ist auch der Grund, weshalb Foren, bei denen erkennbar, sich Juristen rumtreiben, weniger vorsichtig zu sein scheinen: Sie müssen da nichts befürchten, ihre Mitglieder dürfen. |
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| | # 34 | |
| Gastposter | Zitat:
Gruß antiTank | |
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| | # 35 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Es ist und bleibt das Problem und in der Verantwortung des Forenbetreibers. Er steht dafür gerade, falls es zu Beanstandungen kommt, was im Ernstfall ihn teuer zu stehen kommen kann. Daher sind viele Forenbetreiber was Rechtsberatung betrifft sehr vorsichtig geworden. Wenn einige das lässiger sehn, ist das deren Bier, aber kein Freibrief für andere es ebenso zu sehen. Wenn jemand bei Rot über die Kreuzung fährt und dabei nicht erwischt wird, ist das keine Rechtfertigung für andere, es ihm nachzumachen
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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