| | # 3 |
| Threadstarter Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Hi spacereiner, komisch, ich hab die Firma über Google gesucht aber nichts wirklich negatives gefunden. Auf einen Anwalt bin ich jetzt nicht unbedingt scharf, aber ich denke, wenn, dann greift der Rechtsschutz, oder? Meine Mutter hat extra einen abgeschlossen weil es seit gut einem Jahr immer wieder Probleme gibt. Ich bin seit der Zeit auch wöchentlich dabei, 1-5 Widerrufe zu schreiben weil ich keine Ahnung habe, was mein Vater am Telefon alles angenommen oder bestätigt hat. Er kriegt täglich bis zu 50 Anrufe, die meisten davon unbekannt und bei manchen sagt er jetzt nur noch, sie sollen die Unterlagen zuschicken, das entspricht für die ja gleich einer Zusage. Mittlerweile hat er zwar verstanden das er die Anrufe alle abweisen muß, aber den ein oder anderen erwischt es halt doch. Zumindest versteht er noch, das er seine Kontodaten nicht nennen oder bestätigen darf, aber wer weiß wie lang das noch möglich ist. Dennoch kommt fast jeden Tag auch Post in dem seine Kontodaten säuberlich abgedruckt sind, selbst wenn er mit den Firmen keinen Kontakt hatte. Meine Mutter rennt nur noch um das abgebuchte Geld zurückzuholen und ist schon fast am Verzweifeln. Ich bin grad dabei, das Telefon soweit sperren zu lassen das hier keiner mehr mit sowas kommt. Aber zu meiner Frage zurück, kann diese Firma überhaupt noch Geld kassieren, und wenn auch nur durch das HÖRZU-Abo, obwohl ich der Teilnahme an der Mitgliedschaft widerspreche? Ich persönlich denke das eigentlich nicht da es ja weiterführend heißt, das dieses Abo nur im Rahmen der Mitgliedschaft gilt. Demnach wäre es also ungültig und ich könnte sehr wohl widersprechen weil ich bei GALA-premiumservice nicht mitmache, oder? Muß man Abzockern einen Brief schreiben? Ja, in diesem Fall schon. Ich weiß nämlich nicht, wie die an die Daten meines Vaters gekommen sind da er erstens, dement ist, zweitens, ich daher nicht weiß, ob die angerufen haben und einen fernmündlichen Vertrag abgeschlossen haben weil er sowas nicht erzählt oder einfach vergisst, drittens, grundsätzlich bekannte Daten von ihm vorhanden sind.
__________________ Viele Grüße, Conny ![]() ![]() ![]() ---------------------------------- Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder. |
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| | # 4 | |||
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
TVM Firmenservice GmbH - Google-Suche Zitat:
Wenn noch Zeitschriften kommen kann man die natürlich zurückschicken oder in den Müll werfen Zitat:
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| | # 5 |
| Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 152
| Ich würde als allererstes deinem Vater Telefon und Internetzugang abschalten bzw verwehren oder abschalten, während er allein im Haus ist. Es hört sich nicht nett an, aber Demenz und Geschäftsunfähigkeit gelten für solche Nutzlosanbieter nicht als Ausrede. Und wenn ihm das immer wieder passiert, dass er Nutzlosanbietern seine echten Daten gibt, dann solltet ihr das unterbinden. Weiterhin empfehle ich dir auch, mal ein Gespräch mit einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale zu führen. Zudem würde ich die Telefonnummer wechseln. |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Ein direktes Abschalten des Telefons wäre eine sehr, sehr rabiate Maßnahme, die ich persönlich nun wirklich nur im äußersten Notfall befürworten würde. Im Regelfall sollte man derartige Maßnahmen mit alten Menschen vermeiden, so lange es geht. Da gibt es viel bessere, sinnvollere Maßnahmen. Wenn die Telefonnummer des alten Herrn bei ehrenhaften "Werbetreibenden" (ich enthalte mich hier mal nicht druckreifer Begriffe...) "verbrannt" ist, dann hilft evtl. wirklich eine neue Nummer. Zusätzlich würde ich dann die Anschaffung einer intelligenten Telefonanlage wie der "Fritz!-Box" überlegen. Diese Anlagen kann man (am ISDN-Anschluß) so einstellen, dass Anrufe mit unterdrückter Rufnummer entweder ganz geblockt werden, oder auf einem internen Anrufbeantworter auflaufen. (Die AB-Daten kann man bei der Fritz z.B. auf einem USB-Stick speichern.) Da die Callcenter fast immer nur mit unterdrückter Rufnummer anrufen (denn die Herrschaften möchten natürlich nicht gegriffen werden...), wäre dann schon mal absolute Ruhe vor den allermeisten Werbeanrufen. Dein alter Herr bzw. Du müsstest dann nur noch seinen Verwandten und engen Freunden mitteilen, dass sie künftig nur noch mit Rufnummernübermittlung durchgestellt werden. Kann man aber auch bei alten Analoganschlüssen inzwischen so standardmässig schalten lassen, dass "CLIP" übermittelt wird. Zur rechtlichen Situation bei diesen unseriösen "Telefonverträgen" gibt es im Wiki bei Antispam.de jede Menge Info: Kategorie:Telefon-Spam - Antispam Wiki Bei diesen "Verträgen" gibt es tatsächlich in fast allen Fällen derart große Mängel, dass ein "Vertragsschluß" hier später fast immer zu bestreiten ist. Meistens fehlt es hier an so ziemlich allem, was § 312c in Verbindung mit BGB-InfoV bei solchen Fernabsatzgeschäften fordern:
In einem streitigen Verfahren wäre das "ehrenwerte Unternehmen" als klagende Partei in der aktiven Beweispflicht. Die müssten nachweisen, dass alle vorgeschriebenen Angaben Deinem alten Herrn während des Werbegesprächs gemacht wurden. Schon hier würden die allermeisten "Anbieter" jämmerlich scheitern. Oft wird in diesem Zusammenhang mit "Gesprächsmitschnitten" gedroht. Diese sind jedoch ohne vorherige Zustimmung des Gesprächspartners regelrecht illegal und strafbar (§ 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) und können im streitigen Zivilverfahren als Beweismittel dann nicht herangezogen werden. Selbst, wenn Dein alter Herr dem Mitschnitt zugestimmt hätte: dann würde vor Gericht nur herauskommen, welch jämmerliche bzw. falsche Angaben der "Anbieter" während des Werbegesprächs gemacht hat, bzw. welcher regelrecht betrügerischer Mittel der CCAgent sich dabei evtl. bedient hat. Kaum ein CC-Betreiber wird da "die Hosen runterlassen" und so ein "Beweismittel" präsentieren, das u.U. noch gegen ihn als Schuss nach hinten losgehen wird. Selbst, wenn der Nachweis eines "Vertragsschlusses" hier gelungen wäre (die Wahrscheinlichkeit ist hier schon extrem gering), dann wäre spätestens beim geforderten Nachweis der Widerrufsbelehrung Schluß mit Lustig. Diese Widerrufsbelehrung hätte Deinem alten Herrn nachweisbar in Textform zugehen müssen, erst ab Zugang einer wirksamen Belehrung beginnt überhaupt erst die Widerrufsfrist zu laufen. Auch die Pseudo-Widerrufsbelehrungen, die bei der sogenannten "Auftragsbestätigung" enthalten sind, sind in sehr vielen Fällen wegen grober Formfehler unwirksam. Widerrufsrecht - Antispam Wiki Kurzum: die groben Formfehler solcher "Verträge" sind den "Unternehmen" natürlich auch bestens bekannt. Daher versuchen die (trotz aller Drohungen) in aller Regel auch nicht, die feuchten Träume ihrer Phantasieforderungen gerichtlich zu verwirklichen. Die Frage ist, ob man überhaupt eine Brieffreundschaft mit derartigen "Unternehmen" beginnen sollte. Falls mit Sicherheit eine Bestellung nicht erfolgt ist, braucht man eigentlich sich nicht in der Sache zu äußern. Falls fraglich eine Zustimmung möglich war (nicht erinnerlich etc.): wenn man 120% sicher gehen will, bestreitet man ein einziges Mal das Vorliegen eines Vertrags und widerruft hilfsweise. Diese beiden damit gesetzten Hürden wird der "Anbieter" im Klagefall mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht nehmen können. Falls ein Mahnbescheid kommt (eher unwahrscheinlich), das lesen: Mahnbescheid - Antispam Wiki |
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| | # 7 |
| Threadstarter Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Danke für Eure Antworten. Bezüglich Konto, das wird jetzt auf jeden Fall aufgelöst, sonst kriegt meine Mutter noch einen Nervenzusammenbruch. Wegen dem Telefon hab ich jetzt beim Anbieter ein Paket beantragt, mit dem man unbekannte Nummern sperren kann und erlaubte sowie unerlaubte Anrufer auf White- und Blacklists setzen kann. Das werde ich die nächsten Tage einrichten, dann ist da auch mal etwas ruhiger. Wenn es nach mir ginge, könnte ich gut auf die "Brieffreundschaften mit diesen Firmen verzichten, aber da meine Mutter in der Hinsicht alles auf mich abdrückt weil sie gar keine Ahnung davon hat und ich zumindest ein klein wenig, muß ich das ja wohl übernehmen. Dennoch bin ich oft unsicher, ob ich auf diese ganzen Schreiben reagieren soll oder nicht. Heute kam anscheinend auch wieder Post, eine Zeitschrift TVGlück. Wurde nicht abonniert. Hier ist die Sachlage ähnlich wie in meinem ersten Thread, eine Firma Greco Flash Ltd. mit Postfach und Adresse in Österreich hatte meinem Vater vor ein paar Wochen über einen Verlag in Berlin einen Großumschlag geschickt mit der angeblich telefonisch besprochenen Teilnahme bei Gewinnspielen, als Bonus war gleich ein kostenloses Heft der TVGlück dabei. Da alles in einem Umschlag war habe ich einen Widerruf nach Österreich geschickt und dem Verlag einen bösen Brief und das Heft zurück. Was machen wir nun mit dem Heft, wegwerfen, den Umschlag zulassen und zurücksenden mit der Aufschrift "Annahme verweigert"? Leider kann ich auch nicht alle Post an meinen Vater abfangen, manche Sachen macht er dann doch auf wenn er seinen Namen drauf liest. Zumindest kann er jetzt auch nicht mehr auf solche Seiten im Internet, das konnte ich auch blocken. Und das Telefon ist halt noch ein Angriffspunkt, aber das hat sich bald erledigt.
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| | # 8 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
Guck mal hier http://www.google.de/search?hl=de&q=...meta=&aq=f&oq= http://www.media-win.de/index.php?page=agb Zitat:
Man sollte Fremden am Telefon NIEMALS persönliche Daten geben.Egal mit welchen Argumenten sie kommen.Am besten sofort wortlos auflegen | ||
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| | # 9 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Ob man in solchen Fällen "Brieffreundschaften" anfängt oder nicht, ist z.T. Einschätzungssache. Wenn mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass während eines Werbetelefonats eine Zusage erfolgt ist, dann hat man keine Rechtspflicht, Stellung nehmen zu müssen, auch keinerlei Rechtsnachteile. Wenn man die Zustimmung nicht 100%-ig ausschließen kann, nimmt man die Freßzettel, die sich da "Auftragsbestätigung" nennen, und schreibt an die dort angegebene Adresse ein Einschreiben mit Rückschein, dass man den Vertrag bestreitet und hilfsweise den Widerruf erklärt. Widerrufsrecht - Antispam Wiki Beachten sollte man, dass ein Widerruf nur möglich ist, wenn
Es kann natürlich sein, dass man dann in der Folge Mahn- und Drohbriefe bekommt. Dort wird dann i.d.R. behauptet: die Widerrufsfrist sei längst um, es habe eine Belehrung gegeben, der Vertrag sei gültig, blabla, trallafitti u.s.w. Wenn man sich aber seiner Sache sicher ist, sollte man auch bei seiner Linie bleiben. Weil man sich bereits einmal in der Sache geäußert hat, kann man diese Mahnbriefe ignorieren. Erfahrungsgemäß führt die Brieffreundschaft hier ohnehin zu nichts. Falls ein Mahnbescheid kommt (eher unwahrscheinlich): Mahnbescheid - Antispam Wiki Wenn eine Ware/Zeitschrift ohne wirksame Bestellung geliefert wurde, dann entsteht hieraus keine Zahlungspflicht (§ 241a Abs. 1 BGB). Man muss die Zeitschrift strenggenommen nicht einmal zurückschicken. Aber "zurück an den Absender, Annahme verweigert" ist natürlich immer eine mögliche Option. |
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| | # 10 | ||
| Threadstarter Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Die Greco Flash Ltd. hat mehrere Adressen, das ist mir auch schon aufgefallen. Zitat:
Zitat:
Im Text steht, daß man das Abo für die Zeitschrift im Rahmen der Mitgliedschaft bei diesem Gewinnabo erhält. Wenn ich also das Gewinnabo widerrufe, dann widerrufe ich doch gleichzeitig auch das Zeitschriftenabo obwohl die "Unterfirma" einen Widerruf ausschließt? Puh, bin grad etwas verwirrt
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Zitat:
Der Vertragspartner für das Zeitungsabo muss explizit genannt werden. Kann das nicht geklärt werden, geht es zu Lasten des Forderungsstellers. Irgendwelche Bedingungen des "Untervertragspartners" des Vertragspartners müssen Dich nicht interessieren, wenn Du diesen Bedingungen niemals beweisbar zugestimmt hast, und wenn diese in der Bestellung nicht eindeutig und beweisbar als Dein Vertragspartner für diese Teilleistung benannt sind. Zum Teil kann hier eine unklare Vertragsgestaltung auch ein totales Bestreiten des Vertrags begründen. Im Zweifelsfall von einem Anwalt oder von der Verbraucherberatung klären lassen. Im äußersten Fall kann einer dementen Person, die ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr in Eigenverantwortung führen kann, die Geschäftsfähigkeit ganz oder teilweise entzogen werden. Diese Entscheidung muss vom Vormundschaftsgericht gefällt werden, unter Befürwortung von Medizinern, und sollte aber immer als letzter Schritt angesehen werden. Das ist eine einschneidende Maßnahme. Allerdings hat man danach eine höhere Rechtssicherheit gegen unseriöse Forderungssteller. | |
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| | # 12 |
| Threadstarter Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Hallo Goofy, also wäre dann die Firma TVM der Vetragspartner, weil diese das Zeitungsabo IM RAHMEN DER MITGLIEDSCHAFT anbieten. Und das Zeitungsabo würde dann widerum über die Firma Media Kontakt laufen, die ein Widerrufsrecht ausschließt. Da ich aber bereits diese MITGLIEDSCHAFT bei TVM widerrufe, fällt doch das Zeitungsabo dann auch automatisch weg, richtig oder falsch? Stimmt, die Geschäftsfähigkeit könnte meinem Vater entzogen werden. Vor dem Schritt schrecken wir aber bisher noch zurück, momentan haben wir die Vorsorgevollmacht und erledigen das was er nicht mehr selbst auf die Reihe bekommt. Meine Mutter muß ihm schon täglich aufschreiben, was er zu tun hat, sei es was Gescheites anziehen wenn er außer Haus geht (sonst würde er nur in fleckigen Freizeithosen rumrennen), wann er meinen Sohn vom Kindergarten holen soll (der zum Glück nur 50m entfernt ist), was er ihm und sich dann zu essen machen soll und wann ich meinen Sohn bei ihm abhole. Und vor allem, das er nicht ans Telefon geht wenn anonyme Anrufe kommen. Letzteres macht er halt leider trotzdem ab und zu. Im Grund können wir jetzt nur mal hoffen, das er zumindest noch ein paar Monate durchhält bis meine Mutter in Rente geht, der Termin steht schon fest. Noch kann er aber zumindest die paar Sachen machen, kann auch noch Kleinigkeiten einkaufen oder fährt auf den Sportplatz wenn mal ein Spiel seiner Mannschaft stattfindet. Es ist furchtbar schlimm seinen Verfall mit anzusehen, kaum vorstellbar was noch kommt und kaum zu glauben, das er jetzt selbst auf solche Sachen reinfällt die er früher rigoros in den Schredder geschmissen hat.
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| | # 13 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Wegen der ersten Frage mit der Vertragspartnerschaft bin ich überfragt. Das sollte ein Anwalt oder die Verbraucherberatung klären, die müssten dazu auch mal den Bestellwisch, die Auftragsbestätigung etc. sehen. Da kommt es manchmal auf Haarspaltereien in den Formulierungen an. Gegen Demenz ist medizinisch kein richtiges Kraut gewachsen. Man kann allenfalls den Verlauf bremsen. Wichtig ist, dass der Betreffende so lange wie möglich seinen gewohnten Tagesablauf verfolgt, dass er möglichst viel selbst macht, auch wenn das z.T. umständlich erfolgt, lange dauert und z.T. nicht richtig gemacht wird. Trotzdem sollte man ihm die Selbständigkeit lassen, die irgendwie gemäß dem jeweiligen Status zu vertreten ist. Besonders die Ehefrau kann hier erheblichen Einfluß nehmen. Die Neurologen sagen: Ehefrauen neigen besonders dazu, bei Demenzkranken diesen zuviel "Arbeit abzunehmen". Es wird dann schnell gesagt: "komm, lass mich das machen". Solange er aber einfache Aufgaben selbst noch erledigen kann, soll er das unbedingt beibehalten. Wenn er selbst sein Essen machen kann, ist das doch sehr viel wert. Sowas soll er alles weiter selbst machen, solange es irgend geht (auch, wenn nicht immer alles perfekt ist...) und er sich nicht selbst gefährdet. Wichtig ist auch möglichst viel geistige Beschäftigung, Lesen, soviel geht, evtl. Spiele etc. Man weiß, dass man durch die Verfolgung geeigneter Taktiken den Verlauf der Demenz in vielen Fällen wesentlich bremsen kann. |
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| | # 14 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Media Kontakt hat Deinen Widerruf nun unter Zitierung des BGB abgelehnt. Damit ist der aber nicht aus der Welt. Es muß nicht unbedingt stimmen, was die Anbieter schreiben. Wenn Du Dich in der Netzwelt einmal umsiehst wirst Du sehen, dass Widerrufe oft mit irgendwelchen Begründungen abgelehnt werden, oft auch um die "Kunden" zu verunsichern und zum Zahlen zu bewegen. Den § 491 / II habe ich hier mal verlinkt, damit alle sehen, wo die 200 € herkommen. § 491 BGB Verbraucherdarlehensvertrag Wenn Du dich jetzt fragst, was ein "Hör Zu" Abbo mit einem Verbraucherdarlehen zu tun hat, muß ich antworten, daß ich das auch nicht weiß. Geh also zur Verbraucherzentrale, nimm alle "Vertragsunterlagen" und den gesamten Schriftverkehr mit. Ich denke, daß die dich da beruhigen können. | |
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| | # 15 | |
| Threadstarter Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| @Goofy Da hast Du recht, man kann es höchstens verlangsamen, was seit einem dreiviertel Jahr per Tabletten (gegen Schizophrenie, wie paradox!) passiert, aber aufhalten geht auf keinen Fall. Es ist auch kein Alzheimer, aber ähnlich. Der Neurologe hat auch gesagt, solang mein Vater sich noch um meinen Sohn kümmern kann soll er das auf jeden Fall auch tun, somit hat er Beschäftigung und eine Art geregelten Tagesablauf. Als ich und mein Kleiner im Februar krank waren und der Zwerg eine Woche nicht in den Kindergarten konnte hat mein Vater in der Woche schon wieder ein gutes Stück abgebaut. Vorher konnte er noch PCs für andere reparieren, sein zweitliebstes Hobby seit er in Frühpension ist, plötzlich wußte er dann nicht mehr, wohin was gehört und worauf er achten muß. Im Fußball, sein allerliebstes Hobby, spielt er noch in der AH mit. Nun hab ich erfahren, das er oft nur noch am Spielfeldrand steht und immer wieder abzählt wieviel Personen in den Mannschaften sind, dabei feststellt, das in einer Mannschaft eine Person - nämlich er - fehlt und sich irgendwann umdreht und davon marschiert. Aber solang er noch dahin fahren kann und sich damit beschäftigen kann, wieso sollten wir das auch unterbinden? Für das Umfeld ist das unbegreiflich, viele, die mal seine angeblich besten Freunde waren, ignorieren ihn jetzt total.....traurig, weil er das doch in Abständen noch registriert und ihm das sicher weh tut. Sonst war er ja für alle recht solang er ihre Wünsche bedienen konnte. So Leute könnte ich sonstwohin wünschen! @Drstrunk nicht ganz richtig, ich hab bis jetzt eigentlich nur an die Firma TVM einen Widerruf geschickt weil ich wie gesagt davon ausgegangen bin das dieses Abo für die Zeitschrift, die von einer anderen Firma vertrieben wird, nur eben im Rahmen der Mitgliedschaft gilt. Ich hab jetzt aber nochmal ein Widerrufsschreiben an MediaKontakt verfasst, ich zitiere den wichtigen Teil: Zitat:
Was das Verbraucherdarlehen betrifft....ich schätze mal, weil der Wert der Hörzu weit unter 200 Euro liegt und selbst wenn man ein Abo für ein Jahr abschließt, man nicht auf diese Summe kommt. Und die Zeitung wird einem - so stelle ich mir das jedenfalls vor - sozusagen im Voraus "geliehen" bis man die Abosumme zahlt. Wenn ich das richtig sehe gibt es wohl Abos, ich hab da z. B. auch eines für einen bestimmten Roman, allerdings von einem seriösen Verlag, da zahle ich die Romane im Voraus und bekomme sie danach zugeschickt. Zahle ich nicht, erhalte ich auch keine weiteren Romane. Bei MediaKontakt läuft dies wohl etwas anders, da kriegt man 3 Monate umsonst die Zeitschrift (das setzt dann einen Vertrag voraus) und dann zahlt man ab Erhalt oder zwischendurch für die folgenden Monate. Schon hängt man im Darlehen drin, Du kriegst was vorgestreckt, nämlich die Zeitschrift, und mußt dann zahlen. Ist mein Gedankengang so richtig? Was meint Ihr?
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| | # 17 |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Wenn es Dir noch hilft; guck Dir mal diesen Link an TeleDirekt - Antispam e.V. die dort geschilderten Fälle sind deinem Fall sehr ähnlich. |
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