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Alt 24.06.2009, 17:47   # 101
spacereiner
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Zitat:
Mails und Schreiben des Anbieters würde ich ignorieren,wenn etwas von einem Inkasso Büro käme,würde ich schreiben (Einschreiben, Rückschein),dass ich die Forderung bestreite,weil ich rechtzeitig von meinem Widerufsrecht Gebrauch gemacht habe.
Ob den Inkassokasper das irgendwie juckt mag ich zu bezweifeln.Der lustige Mahnmüll wird weiterhin kommen.Das Geld fürs Einschreiben kann man sinnvoller nutzen
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Alt 24.06.2009, 18:05   # 102
Drstrunck
 
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Zitat:
Zitat von spacereiner Beitrag anzeigen
Ob den Inkassokasper das irgendwie juckt mag ich zu bezweifeln.Der lustige Mahnmüll wird weiterhin kommen.Das Geld fürs Einschreiben kann man sinnvoller nutzen
Wenn Du das Geld fürs Einschreiben ordentlich anlegst, benötigst Du keine Kredite und brauchst deswegen auch keine Negativauskünfte bei der Schufa zu befürchten. (Ha, Ha, Ha kleiner Scherz, muss auch mal sein)

Eins ist jedenfalls sicher: Bestrittene Forderungen dürfen nicht an die Schufa gemeldet werden.

Es gibt natürlich andere Möglichkeiten, dass Porto zu sparen:
1.) Klärung, ob das Inkasso Büro mit der Schufa zusammenarbeitet. Wenn die nicht mit der Schufa zusammenarbeiten, können die nichts melden.
2.) Ich habe soviele Eintragungen, dass es auf eine mehr oder weniger nicht ankommt.
3.) Ich bin sicher, daß ich in den nächsten drei Jahren keine Kredite oder Handyverträge benötige.
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Alt 24.06.2009, 19:48   # 103
Goofy62
 
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Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Wenn die nicht mit der Schufa zusammenarbeiten, können die nichts melden.
Auch, wenn die mit der Schufa zusammenarbeiten, dürfen die (jedenfalls bei "weichen" Bagatellforderungen) nur dann melden, wenn eine sogenannte "Schufa-Klausel" unterschrieben wurde. Was wohl in Fällen von Nutzlos-Angeboten regelmäßig nicht der Fall ist.
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Alt 24.06.2009, 19:58   # 104
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Auch, wenn die mit der Schufa zusammenarbeiten, dürfen die (jedenfalls bei "weichen" Bagatellforderungen) nur dann melden, wenn eine sogenannte "Schufa-Klausel" unterschrieben wurde. Was wohl in Fällen von Nutzlos-Angeboten regelmäßig nicht der Fall ist.
Die Anbieter behaupten doch, dass man mit Ihnen einen Vertrag hat.

Warum sollten die nicht auch behaupten, dass der Schufa Klausel zugestimmt wurde?

Meinst Du, dass die auf Nachfrage dem Inkassierer erklären, "Ich bin ein Nutzlosanbieter, meine Forderungen sind unberechtigt, ich habe Strafe verdient und ich bitte um eine gehörige solche?"

Wer sagt Dir, dass die Schufa Klausel nicht Bestandteil der AGB ist?
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Alt 24.06.2009, 20:33   # 105
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von spacereiner Beitrag anzeigen
Musst Du entscheiden.Rechtsberatung darf ich hier leider nicht geben da ich kein Anwalt bin
Nur so nebenbei.. in bestimmten Fällen darf man das auch als "Laie". Laie in Bezug auf Ausbildung zum Rechtsanwalt.
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Auch, wenn die mit der Schufa zusammenarbeiten, dürfen die (jedenfalls bei "weichen" Bagatellforderungen) nur dann melden, wenn eine sogenannte "Schufa-Klausel" unterschrieben wurde. Was wohl in Fällen von Nutzlos-Angeboten regelmäßig nicht der Fall ist.
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
[..]
Warum sollten die nicht auch behaupten, dass der Schufa Klausel zugestimmt wurde?
[...]
Wer sagt Dir, dass die Schufa Klausel nicht Bestandteil der AGB ist?
Es wäre sehr hilfreich wenn die "Gast-User" ihre Aussagen mal untermauern würden.
Herr @Goofy;als superschlaues Mitglied eines anderen Forums sollte ihnen das Problem "Schufa-Klausel"+ AGB doch bekannt sein.
Warum erklären sie es nicht so das es auch ein "Laie" versteht?
Oder ganz einfach mit dem Hinweis auf ein Urteil??

Zitat auf meine Weise
>> 1. Soweit in einem Kreditkartenvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine allgemeine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa unter Verzicht auf eine Interessenabwägung enthalten ist, ist diese Einwilligung nach § 307 BGB unwirksam.<<
Und woher stammt dieses Zitat>> LG Düsseldorf: Zur Unzulässigkeit einer Schufa-Meldung
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
[..]
Wer sagt Dir, dass die Schufa Klausel nicht Bestandteil der AGB ist?
Die Frage sollte durch das Urteil,und ich vermute es gib noch mehr zu dem Thema, beantwortet sein.

m.f.G.
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Alt 24.06.2009, 20:34   # 106
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Die Anbieter behaupten doch, dass man mit Ihnen einen Vertrag hat.

Warum sollten die nicht auch behaupten, dass der Schufa Klausel zugestimmt wurde?
Dafür wären die in der aktiven Nachweispflicht.

Wenn die ohne Rechtsgrundlage einen Eintrag bei der Schufa lancieren, dann hat man als angeblicher "Schuldner" das Recht, mit Fristsetzung die Entfernung des Eintrags zu fordern. Und zwar umgehend.
Kommt der Inkassohengst dieser Forderung nicht nach, handelt er sich eine einstweilige Verfügung ein - mit 5-stelliger Strafbewehrung.

Widerspricht er der einstweiligen Verfügung, muss er schon verdammt gute Argumente in der Hand haben und z.B. die unterschriebene Schufa-Klausel nachweisen können.
Ein online-Blanko-Klick ("Ich akzeptiere die Datenweitergabe... bla...") dürfte hierzu nicht ausreichen.
Selbst mit unterschriebener Schufa-Klausel muss er weitere wichtige Gründe zur Datenweitergabe geltend machen können (s. das von Immorb gepostete Urteil). Die Unterschrift unter die Schufa-Klausel reicht nicht allein.

Das ist doch auch der eigentliche Grund dafür, weshalb es tatsächlich diese Schufa-Einträge bei den Nutzlos-Anbietern nicht gibt. Die wären absolut rechtswidrig, und die Inkassohengste wissen ganz genau, dass sie sich damit reihenweise schweren Ärger einhandeln würden.

Ansonsten würden wir hier jeden Tag hundertmal davon hören.

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 20:06:29-----

Interessante Urteile zu Schufa-Einträgen (neben dem oben von Immorb geposteten):

Landgericht Düsseldorf, 12 O 392/01
Landgericht Düsseldorf, 12 O 392/01
Zitat:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung,

1. aufgegeben, in ihrem über den Antragsteller geführten Datenbestand den Negativeintrag "Saldo DM 590,00 13.08.2001" sowie alle mit diesem Negativeintrag verbundenen Daten, die den Antragsteller betreffen, aus ihrem Datenbestand, sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form, zu löschen.

2. untersagt, diesen Negativeintrag "Saldo DM 590,00 / 13.08.2001" an Dritte; auch Mitgliedsunternehmen der Antragsgegnerin, weiterzuleiten.
Landgericht Berlin, 14 O 243/09
Creditreform
Zitat:
Der Creditreform wurde es untersagt, strittige Inkassoverfahren als negativ zu bewerten, im Internet darzustellen sowie Dritten mitzuteilen. Das Gericht stellte fest, dass die genannten Rechnungen teilweise bezahlt waren oder aber nur Bagatellcharakter hatten und daher eine Rechtfertigung für eine negative Bewertung nicht hergaben.
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 69/06 vom 14.12.2006
Schufa-Eintrag Widerruf
Zitat:
Die Beklagte wird verurteilt, die der Schufa Holding AG, xxxxxxxxxxx übermittelten Daten des Klägers wegen einer Forderung der Beklagten, die mit 697,00 € am 21.05.2005 mit der Kontonummer xxxxx fällig gestellt, am 15.06.2005 zum Einzug an ein Inkassoinstitut übergeben und am 05.07.2005 getilgt worden ist, zu widerrufen.
[...]
bb) Hiervon ausgehend hat in jedem Fall eine Interessenabwägung zu erfolgen, welche vorliegend zur Unzulässigkeit der Datenübermittlung führt.

(1) Dies folgt schon daraus, dass die Beklagte dem Vorbringen des Klägers, keine Interessenabwägung vorgenommen zu haben, nicht entgegen getreten ist und einräumt, quasi einem Automatismus folgend, die Daten weitergeleitet zu haben.

Ist aber eine Interessenabwägung gänzlich unterblieben, kann die Datenübermittlung den vorstehenden Anforderungen nicht genügen (vgl. AG Potsdam, Urt. v. 03.06.2005, Az. 22 C 30/05).
[/quote]

AG Plön, 2 C 650/07, vom 10.12.2007
http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_012.pdf
Zitat:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin wegen der streitigen Forderungen aus dem Telekommunikationsvertragsverhältnis der Parteien beider Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder dem Fraud Prevention Pool zu melden, bevor sie einen rechtskräftigen Titel über die Forderungen erwirkt hat.

23 U 221/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Entscheidung
Auch eine bestrittene Forderung kann zu einem Schufa-Eintrag führen. Aber nur bei sogenannten "harten Fällen", insbesondere, wenn (wie hier vorliegend) das Bestreiten unbegründet erfolgt ist, und es sich nicht um einen Bagatellbetrag handelte.

Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen".

"Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
  • Hier darf auch ohne vorherige Einwilligung eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen.


"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.
  • Hier muss grundsätzlich eine Einwilligung in eine wirksame "Schufa-Klausel" vorliegen, damit überhaupt Daten an die Schufa übermittelt werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis ist die Datenweitergabe rechtswidrig.
  • Eine Datenübermittlung darf nur dann erfolgen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, und wenn dieses Interesse den Anspruch auf Persönlichkeitsschutz überwiegt.
  • Die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt im Streitfall das übermittelnde Institut.
  • Ein Bestreiten der Forderung ist kein pauschaler Hinderungsgrund für die Datenweitergabe, wenn ansonsten gewichtige Gründe für das "berechtigte Interesse" sprechen (z.B.: hoher Geldbetrag, Bestreiten nicht substanziell begründet etc.).


Guter Artikel zum Thema Schufa:
http%3A%2F%2Fwww.endlich-ohne-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.phpe-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.php
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Alt 24.06.2009, 21:21   # 107
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Dafür wären die in der aktiven Nachweispflicht.

Wenn die ohne Rechtsgrundlage einen Eintrag bei der Schufa lancieren, dann hat man als angeblicher "Schuldner" das Recht, mit Fristsetzung die Entfernung des Eintrags zu fordern. Und zwar umgehend.
Kommt der Inkassohengst dieser Forderung nicht nach, handelt er sich eine einstweilige Verfügung ein - mit 5-stelliger Strafbewehrung.

Widerspricht er der einstweiligen Verfügung, muss er schon verdammt gute Argumente in der Hand haben und z.B. die unterschriebene Schufa-Klausel nachweisen können.
Ein online-Blanko-Klick ("Ich akzeptiere die Datenweitergabe... bla...") dürfte hierzu nicht ausreichen.
Selbst mit unterschriebener Schufa-Klausel muss er weitere wichtige Gründe zur Datenweitergabe geltend machen können (s. das von Immorb gepostete Urteil). Die Unterschrift unter die Schufa-Klausel reicht nicht allein.

Das ist doch auch der eigentliche Grund dafür, weshalb es tatsächlich diese Schufa-Einträge bei den Nutzlos-Anbietern nicht gibt. Die wären absolut rechtswidrig, und die Inkassohengste wissen ganz genau, dass sie sich damit reihenweise schweren Ärger einhandeln würden.

Ansonsten würden wir hier jeden Tag hundertmal davon hören.
Was der "Inkassohengst" macht, ist mir eigentlich egal. Was nutzt es mich, wenn ich gegen eine Briefkastenfirma eine vollstreckbare Forderung habe.

Um es so deutlich zu sagen, dass es auch der Bundesoberinkassoanwalt versteht: Ich will keinen negativen Schufa Eintrag wegen eines Nutzlosanbieters.

Ich denke, dass ein schriftliches Bestreiten einfacher und risikoloser ist als ein Rechtstreit mit der Schufa oder einem Inkassobüro.

Die Aussage, dass Eintragungen nicht stattfinden, weil wir nichts davon hören, ist irrelevant.

Vielleicht ist es ja unbekannt, aber die Schufa teilt dem Betroffenen Einträge nicht mit.
Meinst Du, dass sich Betroffene alle drei Monate Selbstauskünfte besorgen?
Meinst Du, der Kreditsachbearbeiter teilt Dir mit, dass mit der Schufa was nicht stimmt?

Du hast ja recht, wenn ich eine Schaden nachweisen kann, habe ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Nutzlosanbieter, gegen das Inkassobüro oder gegen die Schufa.

Meinen Kredit habe ich damit allerdings immer noch nicht.

Übrigens auch Computerbetrug rät bzgl Inkasso und Schufa:"......Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben......."

Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 20:36:14-----

Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Nur so nebenbei.. in bestimmten Fällen darf man das auch als "Laie". Laie in Bezug auf Ausbildung zum Rechtsanwalt.

Es wäre sehr hilfreich wenn die "Gast-User" ihre Aussagen mal untermauern würden.
Herr @Goofy;als superschlaues Mitglied eines anderen Forums sollte ihnen das Problem "Schufa-Klausel"+ AGB doch bekannt sein.
Warum erklären sie es nicht so das es auch ein "Laie" versteht?
Oder ganz einfach mit dem Hinweis auf ein Urteil??

Zitat auf meine Weise
>> 1. Soweit in einem Kreditkartenvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine allgemeine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa unter Verzicht auf eine Interessenabwägung enthalten ist, ist diese Einwilligung nach § 307 BGB unwirksam.<<
Und woher stammt dieses Zitat>> LG Düsseldorf: Zur Unzulässigkeit einer Schufa-Meldung

Die Frage sollte durch das Urteil,und ich vermute es gib noch mehr zu dem Thema, beantwortet sein.

m.f.G.
Das Urtei ist interessant, ich habe einen Hypothekenkredit und dort habe ich der Schufa Klausel auch nicht durch Unterschrift zugestimmt, die Klausel ist aber Bestandteil der AGB.

Ihr werdet verstehen, dass ich diesen Vetrag nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stelle.

@Immorb wäre der Vertrag nach Deiner Meinung unwirksam? Ich habe ja nicht der Schufa Klausel zugestimmt. Kann ich mich notfalls auf Dich berufen?

Aber Vorsicht, hier geht es nicht um die übliche 100 €.
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Alt 24.06.2009, 21:43   # 108
schnippewippe
Gastposter
 
Also meine Tochter wollte mal einen Vertrag abschliessen und bekam eine Absage. Sie hatte einen Schufa Eintrag. Obwohl sie von dem Gläubiger der diesen Eintrag veranlasst hat, die Bestätigung bekam ,dass es sich um ein Irrtum handelt, hatte sie echt Probleme diesen Eintrag wegzubekommen. Der Gläubiger kümmerte sich erst gar nicht darum.
Ich finde es echt stark, dass man so einen Eintrag bekommen kann und weiss es nicht einmal.Hätte sie nicht diesen Vertrag abschliessen wollen wüsste sie es immer noch nicht.
Die Selbstauskunft ist auch noch Kostenpflichtig.
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Alt 24.06.2009, 21:51   # 109
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Was der "Inkassohengst" macht, ist mir eigentlich egal. Was nutzt es mich, wenn ich gegen eine Briefkastenfirma eine vollstreckbare Forderung habe.
Inkassohengste sind keine Briefkastenfirmen (im Gegensatz zum Nutzlosanbieter selbst). Die Schufa macht keine Verträge mit Briefkastenfirmen.

Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Um es so deutlich zu sagen, dass es auch der Bundesoberinkassoanwalt versteht: Ich will keinen negativen Schufa Eintrag wegen eines Nutzlosanbieters.
Den negativen Schufa-Eintrag vom Inkassoschergen des Nutzlosanbieters gibt es so selten wie Kokospalmen auf den Klippen von Helgoland.
Und zwar aus den bereits genannten Gründen.

Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Ich denke, dass ein schriftliches Bestreiten einfacher und risikoloser ist als ein Rechtstreit mit der Schufa oder einem Inkassobüro.
Ein negativer Schufa-Eintrag bei einer Bagatellforderung aus einem angeblichen Nutzlos-Vertrag wäre so oder so rechtswidrig.
Völlig egal, ob mit oder ohne Einspruch-Schreibselei beim Inkassohengst. Insofern sehe ich hier keine konkrete Schutzwirkung der Einspruchsschreibselei.

Eine 100-%-ige Garantie, dass der Inkassohengst einen Eintrag, der so oder so rechtswidrig wäre, nicht auch trotz Einspruchsschreibselei vornimmt, gibt es nicht.
Ein Inkassohengst, der die Illegalität seiner Datenweitergabe ignoriert, würde sich auch nicht an einem Einspruch stören.
Aber er wüsste ganz genau, dass ihn das eine Menge Geld kosten kann.
So oder so - ob mit oder ohne Einspruch: allein die Erfahrung bei inzwischen Millionen von Betroffenen zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit extremst gering ist.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Der Gläubiger kümmerte sich erst gar nicht darum.
Dem hätte man mit einer einstweiligen Verfügung Beine machen können.
Urteile siehe oben. Streitwerte 5-stellig.
Das hätte der einmal und nicht wieder gemacht.
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Alt 24.06.2009, 22:02   # 110
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Dafür wären die in der aktiven Nachweispflicht.

Wenn die ohne Rechtsgrundlage einen Eintrag bei der Schufa lancieren, dann hat man als angeblicher "Schuldner" das Recht, mit Fristsetzung die Entfernung des Eintrags zu fordern. Und zwar umgehend.
Kommt der Inkassohengst dieser Forderung nicht nach, handelt er sich eine einstweilige Verfügung ein - mit 5-stelliger Strafbewehrung.

Widerspricht er der einstweiligen Verfügung, muss er schon verdammt gute Argumente in der Hand haben und z.B. die unterschriebene Schufa-Klausel nachweisen können.
Ein online-Blanko-Klick ("Ich akzeptiere die Datenweitergabe... bla...") dürfte hierzu nicht ausreichen.
Selbst mit unterschriebener Schufa-Klausel muss er weitere wichtige Gründe zur Datenweitergabe geltend machen können (s. das von Immorb gepostete Urteil). Die Unterschrift unter die Schufa-Klausel reicht nicht allein.

Das ist doch auch der eigentliche Grund dafür, weshalb es tatsächlich diese Schufa-Einträge bei den Nutzlos-Anbietern nicht gibt. Die wären absolut rechtswidrig, und die Inkassohengste wissen ganz genau, dass sie sich damit reihenweise schweren Ärger einhandeln würden.

Ansonsten würden wir hier jeden Tag hundertmal davon hören.

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 20:06:29-----

Interessante Urteile zu Schufa-Einträgen (neben dem oben von Immorb geposteten):

Landgericht Düsseldorf, 12 O 392/01
Landgericht Düsseldorf, 12 O 392/01


Landgericht Berlin, 14 O 243/09
Creditreform


Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 69/06 vom 14.12.2006
Schufa-Eintrag Widerruf
AG Plön, 2 C 650/07, vom 10.12.2007
http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_012.pdf



23 U 221/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Entscheidung
Auch eine bestrittene Forderung kann zu einem Schufa-Eintrag führen. Aber nur bei sogenannten "harten Fällen", insbesondere, wenn (wie hier vorliegend) das Bestreiten unbegründet erfolgt ist, und es sich nicht um einen Bagatellbetrag handelte.

Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen".

"Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
  • Hier darf auch ohne vorherige Einwilligung eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen.


"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.
  • Hier muss grundsätzlich eine Einwilligung in eine wirksame "Schufa-Klausel" vorliegen, damit überhaupt Daten an die Schufa übermittelt werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis ist die Datenweitergabe rechtswidrig.
  • Eine Datenübermittlung darf nur dann erfolgen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, und wenn dieses Interesse den Anspruch auf Persönlichkeitsschutz überwiegt.
  • Die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt im Streitfall das übermittelnde Institut.
  • Ein Bestreiten der Forderung ist kein pauschaler Hinderungsgrund für die Datenweitergabe, wenn ansonsten gewichtige Gründe für das "berechtigte Interesse" sprechen (z.B.: hoher Geldbetrag, Bestreiten nicht substanziell begründet etc.).


Guter Artikel zum Thema Schufa:
http%3A%2F%2Fwww.endlich-ohne-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.phpe-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.php[/QUOTE]

Besser wärs, wenn Deine Links nicht auf Urteile zu strittigen Forderungen hinweisen würden. Sowas nennt man offene Türen einrennen.

Das auch strittige Forderungen eingetragen werden düfen, bei Insolvenz, Betrug oder einer rechrkräftigen Verurteilung ist, auch so neu nicht.

Einzig das Urteil, das von @Immorb zitiert wird hat gewisse Aussagekraft, es ist aber ein Einzefallurteil.

Mir geht es auch nicht um die Schufa Theorie, sondern um die Praxis.
Ich meine, dass ein Bestreiten von Inkassoforderungen sicher vor Schufa Einträgen schützt (Es geht hier nicht um Insolvenz oder Scheckbetrug).

Und wie @Schnippewippe schreibt, man merkt es nicht unbedingt, wenn ein negativer Eintrag vorliegt, oder man merkt es zu spät.
Und den ganzen Ärger, den es dann gibt, kann man sich sparen.

Was steht auf dem Grabstein des Autofahrers: "Er hatte aber Vorfahrt"

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 21:17:57-----

Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Inkassohengste sind keine Briefkastenfirmen (im Gegensatz zum Nutzlosanbieter selbst). Die Schufa macht keine Verträge mit Briefkastenfirmen
Aber der Anbieter sitzt in Dubai und die Schuld wird von Einem auf den Anderen geschoben. Die übliche Ausrede vom Inkasso und von der Schufa: Wir sind selber Opfer.

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 21:22:37-----

Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen

Den negativen Schufa-Eintrag vom Inkassoschergen des Nutzlosanbieters gibt es so selten wie Kokospalmen auf den Klippen von Helgoland.
Und zwar aus den bereits genannten Gründen.
Diese Aussage wird durch ständige Wiederholung auch nicht wahrer.
Ich behaupte das sich die "Opfer" weder bei Dir noch bei Netzwelt melden.

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 21:29:46-----

Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Eine 100-%-ige Garantie, dass der Inkassohengst einen Eintrag, der so oder so rechtswidrig wäre, nicht auch trotz Einspruchsschreibselei vornimmt, gibt es nicht.
Ein Inkassohengst, der die Illegalität seiner Datenweitergabe ignoriert, würde sich auch nicht an einem Einspruch stören.
Aber er wüsste ganz genau, dass ihn das eine Menge Geld kosten kann.
So oder so - ob mit oder ohne Einspruch: allein die Erfahrung bei inzwischen Millionen von Betroffenen zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit extremst gering ist.
Nimmst Du es mir übel, wenn ich Dir die persönliche Erfahrung mit den Millionen nicht glaube?
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Alt 24.06.2009, 22:39   # 111
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Besser wärs, wenn Deine Links nicht auf Urteile zu strittigen Forderungen hinweisen würden. Sowas nennt man offene Türen einrennen.
Nicht nur. Es sind auch Urteile bei den Beispielen, bei denen die Forderung nicht bestritten wurde und trotzdem der Schufa-Eintrag als rechtswidrig bewertet wurde.

Es ging mir aber auch darum, zu zeigen, dass ein pauschales (womöglich unbegründetes) "Einfach-So-Bestreiten" keinen Pauschal-Schutz vor dem Schufa-Eintrag darstellt.

Zentraler Punkt der Bewertung, ob Schufa-Eintrag zulässig ist oder nicht, ist die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Schuldners und Schutzinteresse des Gläubigers.

Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Mir geht es auch nicht um die Schufa Theorie, sondern um die Praxis.
Ich meine, dass ein Bestreiten von Inkassoforderungen sicher vor Schufa Einträgen schützt (Es geht hier nicht um Insolvenz oder Scheckbetrug).
Bezüglich der rechtswidrigen Bagatellforderungen der Nutzlosbranche bleibst Du diesen Beweis bisher schuldig.

Fälle von Schufa-Einträgen der Nutzlos-Branche sind mir unbekannt (egal, ob Forderung bestritten oder ignoriert). Schon anhand der "nicht vorliegenden" Zahlen lässt sich also diese Aussage treffen.

Gäbe es diese Schutzwirkung, dann müssten wir reihenweise von Schufa-Einträgen von Abzock-Opfern hören, die nicht reagiert haben. Die Inkassohengste würden doch auf dieses Druckmittel nicht verzichten, wenn sie es denn tatsächlich hätten.

Aber Hunderttausende zahlen nicht und reagieren nicht. Schufa-Eintrag? So gut wie Fehlanzeige (mir ist in 4 Jahren Beobachtung der Szene nicht ein Fall bekanntgeworden).

Meine Aussage mit den "Millionen" beziehen sich auf Umfragen, bei denen sich herausgestellt hat, dass inzwischen fast jeder dritte deutsche Internetnutzer bereits mindestens einmal mit der Nutzlos-Branche zu tun gehabt hat.

Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Und wie @Schnippewippe schreibt, man merkt es nicht unbedingt, wenn ein negativer Eintrag vorliegt, oder man merkt es zu spät.
Und den ganzen Ärger, den es dann gibt, kann man sich sparen.
Das ist leider richtig, man merkt es nicht sofort, und keiner sagt es einem.
M.E. müsste hier eine Informationspflicht der Schufa her.
Die gängige Praxis, dass Einträge vorgenommen werden können, ohne den Betroffenen zu informieren, verstößt gerade angesichts der Brisanz solcher Einträge gegen jeden Grundgedanken des Datenschutzes.

Aber ich wiederhole mich: ein Schufa-Eintrag bei einer Nutzlos-Bagetellforderung wäre (egal, ob Forderung widersprochen oder ignoriert...) absolut illegal.

Ein Inkassierer, der so merkbefreit wäre, das damit verbundene Risiko einer einstweiligen Verfügung nebst Schadensersatzforderungen auf sich zu nehmen, den würde ein Bestreiten der Forderung dann auch nicht mehr wirklich stören.

Aber aus den genannten Gründen schrecken die bekannten Inkassohengste, egal ob O.T., K.G., F.B., U.P., S.S., egal wie sie heißen, davor zurück.
Das ist denen definitiv zu teuer.

Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Was steht auf dem Grabstein des Autofahrers: "Er hatte aber Vorfahrt"
Richtig, das hilft ihm post mortem nichts mehr.

Aber umgekehrt: hilft es ihm was, wenn er einen Aufkleber am Auto hatte: "Mir bitte nicht die Vorfahrt nehmen"?
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Alt 24.06.2009, 22:59   # 112
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Inkassohengste sind keine Briefkastenfirmen (im Gegensatz zum Nutzlosanbieter selbst). Die Schufa macht keine Verträge mit Briefkastenfirmen.
Eine 100-%-ige Garantie, dass der Inkassohengst einen Eintrag, der so oder so rechtswidrig wäre, nicht auch trotz Einspruchsschreibselei vornimmt, gibt es nicht.
Ein Inkassohengst, der die Illegalität seiner Datenweitergabe ignoriert, würde sich auch nicht an einem Einspruch stören.
Aber er wüsste ganz genau, dass ihn das eine Menge Geld kosten kann.
So oder so - ob mit oder ohne Einspruch: allein die Erfahrung bei inzwischen Millionen von Betroffenen zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit extremst gering ist.
Wie Du richtig bemerkst, mach die Schufa nicht mit jedem Verträge (Die haben sogar schon welche rausgeschmissen).

Ich rede jetzt im weiteren von seriösen Inkasso Firmen, nicht von Inkasso Hengsten oder Inkasso Butzen.
Die Hengste und Butzen haben mit der Schufa sowieso keine Verträge, sind also hier uninteressant.
Seriöse Inkasso Firmen geben bestrittene Forderungen auch zurück (ja, das kommt vor) und die wollen auch keinen Ärger.
Und hier, und nur hier, hilft bestreiten.
Und weil ich nicht weiß, wer eine Butze und wer eine Firma ist, behandle ich alle wie Firmen. Merkt man auch an meiner Sprachweise.
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Alt 24.06.2009, 23:11   # 113
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Bei seriösen Inkassobüros magst Du mit der Vermutung recht haben, dort wird ein Bestreiten der Forderung ja auch ernstgenommen und der Vorgang an den Mandanten zurückverwiesen.

Aber bei der Nutzlosbranche und ihren klebrigen Inkassobutzen reden wir ja von einer ganz anderen Kategorie, wo schon seit langem die Maßstäbe, die sonst im normalen Geschäftsleben gelten, z.T. gar nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind.
Tatsächlich gibt es leider einige Nutzlos-Anwälte und Nutzlos-Inkassobüros, die tatsächlich auch Schufa-Mitglieder sind. Trotzdem scheinen auch die das nicht als rechtswidriges Druckmittel nutzen zu wollen.
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Alt 24.06.2009, 23:22   # 114
Drstrunck
 
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Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen


Das ist leider richtig, man merkt es nicht sofort, und keiner sagt es einem.
M.E. müsste hier eine Informationspflicht der Schufa her.
Die gängige Praxis, dass Einträge vorgenommen werden können, ohne den Betroffenen zu informieren, verstößt gerade angesichts der Brisanz solcher Einträge gegen jeden Grundgedanken des Datenschutzes.

Aber aus den genannten Gründen schrecken die bekannten Inkassohengste, egal ob O.T., K.G., F.B., U.P., S.S., egal wie sie heißen, davor zurück.
Das ist denen definitiv zu teuer.
Da sind wir uns wieder einig. Seit längerem habe ich über das Schufa Thema recheriert. Die Informationspolitik von denen ist nicht so grossartig, man ist vielleicht gerne die graue Eminenz im Hintergrund.

Gut wäre es, wenn die eine Liste mit allen angeschlossenen Firmen und Inkasso Büros veröffentlichen würden (z.B. im Internet).
Dann wüßte ich zumindest, wo Gefahr besteht und wo nicht. Das könnte den schwarzen Schafen auch den Boden unter den Füßen wegziehen.

Mich ärgert das Ganze auch, zumal es sich um eine deutsche Spezialität handelt.
Ich treibe Handel mit den USA und es ärgert mich auch, wenn ich dort nicht mehr über Heydelbörg sondern über Äschbourne angesprochen werde.
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Alt 24.06.2009, 23:54   # 115
Goofy62
 
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Beiträge: 426
Äschbourne - das gäb es in den USA auch so nicht.
Das gibt es nur bei uns. Und hier hat es über ein Jahr gedauert, bis der Plötze seine Lizenz endlich mal los war. Macht nix, auf der anderen Rheinseite hat er ja ne neue Butze - über Strohmann.

In den USA würde man den teeren und federn.
Die USA mögen zwar "wirtschaftsliberal" sein, aber was Wirtschaftskriminalität angeht, verstehen die da keinen Spaß. Jemand, der hier mit Bewährungsstrafe davonkommt, kriegt da drüben für das gleiche ein paar Jahre Cafe Viereck nebst Millionenstrafe.
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Alt 25.06.2009, 01:26   # 116
krux16
 
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 2
Hi @ All,
ich war auch so schlau wie manch einer und hab mich da angemeldet...
Heute kam die email mit der Rechnung als PDF...
Was ich fragen wollte ob jemand von euch damit erfolg hatte den Brief zu schreiben wie es im Forum empfohlen wurde?
Gruß
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Alt 25.06.2009, 01:53   # 117
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Es kommt darauf an, was man unter "Erfolg" versteht.

Wenn man nach dem Versenden so eines Formbriefs erwartet, künftig vom weiteren Mahn- und Drohkasperletheater verschont zu werden, wird man leider bitter enttäuscht werden.

Wenn man auf "Nummer 125 % sicher" gehen will, kann man trotzdem so ein Schreiben verschicken.

Der rechtliche Nachteil, wenn man auf diese Brieffreundschaft vollends verzichtet, wird von vielen (auch von mir) als sehr marginal bewertet.

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt jedenfalls bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.

Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der "Anbieter" überhaupt eine gerichtliche Durchsetzung seiner Forderung versucht, geringer als die, vom Blitz getroffen zu werden.

Selbst, wenn dieser "Blitzschlag" jemals eintreten sollte: in 4 Jahren gab es erst 5 "echte" (d.h. nicht von Komplizen der ******** selbst getürkte) Urteile, und in allen 5 Fällen haben die ******** verloren.
Und das bei inzwischen Millionen von Betroffenen dieser Abzocke verschiedener Banden.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung.. .Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
http://forum.computerbetrug.de/redir...e-drohungen%2F

Was passiert, wenn man weder zahlt noch reagiert?
Es gibt ein paar Monate lang Mahndroh-Kasperle-Theater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Aber das war es dann auch.

Was tun bei einem Mahnbescheid (extrem unwahrscheinlich)?
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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Alt 25.06.2009, 02:10   # 118
spacereiner
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Beiträge: 108
Zitat:
Was ich fragen wollte ob jemand von euch damit erfolg hatte den Brief zu schreiben wie es im Forum empfohlen wurde
In welchem Forum? Hier wird Geschreibsel nicht empfohlen!
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Alt 25.06.2009, 11:02   # 119
krux16
 
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von antiTank Beitrag anzeigen
Komischerweise hört man ja von den Leuten, die durch Eigeninitiative oder Anwalt aus solchen Geschichten herausgekommen sind, zumeist nichts mehr. Die haben sich hier meistens einmal kundig gemacht, evtl. einige Male gepostet, sich dann ihr eigenes Urteil gebildet und sind weg, verschwunden. Ich selbst bin wohl einer der ganz wenigen, der sich über einen Anwalt gewehrt hat und trotzdem hier geblieben ist.

Auffallend ist ferner, daß die user, die nach ihrem eigenen Bekunden dem Rat folgen "gar nichts zu machen", sich auffallend häufig wieder melden, so daß man zuweilen den Eindruck haben muß, sie seien etwas "nervös"??!! Vielleicht täusche ich mich ja auch, ist nur meine eigene Interpretation.

Servus,
du sagst du hattest Erfolg bzw. bist nach deinem Kontakt mit dem Anwalt wieder zurück ins Forum gekommen?
War das bei dir auch bei my downloads? Und Hats jetzt funktioniert?
Gruß
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Alt 25.06.2009, 17:14   # 120
michael00018
 
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 5
Bin leider auch auf diese Falle reingefallen!

Ich suchte nach dem Programm Irfan View, ein Kostenloses Bildbearbeitungsprogramm.

Ich ging also auf Google gab ein Irfan View, als erstes Suchergebniss lieferte er mir: www. irfanview.de laden sie sich die Neue Deutsche Fernsehen KOSTENLOS herunter.

Was dann folgte war noch eine "seriose" Seite wo auch nochmal alles ganz genau über das Programm stand und auch die Adresse war die selbe wie von Google angegeben, dann standen ein paar Links zur auswahl, Germany1, Germany2, und noch welche in USA und so weiter.

Ich komme aus Österreich also dachte ich mir nimmst du Germany1 das wird vielleicht am schnellsten gehen, und zack war ich auf einmal auf my-downloads.de

Registrieren Sie sich um Irfan View downzuloaden. Also dachte ich mir nicht viel dabei weil ich ja doch über eine recht "seriose" Seite hier her gekommmen bin, ich hatte vorher auch noch nie etwas von my-downloads.de und diesen Abzockern gehört.

Es ist ja heute auch schon fast überall üblich, dass du dich für alles registrieren musst also dachte ich mir nicht viel dabei. Und zack gestern bekam ich die Email die wir alle bekommen haben.

Der Konsumentenschutz in Österreich hat mir geraten ich soll einen Musterbrief mit diesem Rücktrittsrecht Eingeschrieben an die Firma Premium Content schicken.

Habe übrigens meine Adresse und Geburtsdatum gefälscht. Weiß noch nicht wie ich jetzt weiter vorgehe aber falls ich was weiß werd ich es Posten.
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