| | # 102 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
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Eins ist jedenfalls sicher: Bestrittene Forderungen dürfen nicht an die Schufa gemeldet werden. Es gibt natürlich andere Möglichkeiten, dass Porto zu sparen: 1.) Klärung, ob das Inkasso Büro mit der Schufa zusammenarbeitet. Wenn die nicht mit der Schufa zusammenarbeiten, können die nichts melden. 2.) Ich habe soviele Eintragungen, dass es auf eine mehr oder weniger nicht ankommt. 3.) Ich bin sicher, daß ich in den nächsten drei Jahren keine Kredite oder Handyverträge benötige. | |
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| | # 103 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Zitat:
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| | # 104 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
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Warum sollten die nicht auch behaupten, dass der Schufa Klausel zugestimmt wurde? Meinst Du, dass die auf Nachfrage dem Inkassierer erklären, "Ich bin ein Nutzlosanbieter, meine Forderungen sind unberechtigt, ich habe Strafe verdient und ich bitte um eine gehörige solche?" Wer sagt Dir, dass die Schufa Klausel nicht Bestandteil der AGB ist? | |
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| | # 105 | |||
| Gastposter | Zitat:
in bestimmten Fällen darf man das auch als "Laie". Laie in Bezug auf Ausbildung zum Rechtsanwalt.Zitat:
![]() Herr @Goofy;als superschlaues Mitglied eines anderen Forums sollte ihnen das Problem "Schufa-Klausel"+ AGB doch bekannt sein. Warum erklären sie es nicht so das es auch ein "Laie" versteht? Oder ganz einfach mit dem Hinweis auf ein Urteil?? Zitat auf meine Weise ![]() >> 1. Soweit in einem Kreditkartenvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine allgemeine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa unter Verzicht auf eine Interessenabwägung enthalten ist, ist diese Einwilligung nach § 307 BGB unwirksam.<< Und woher stammt dieses Zitat >> LG Düsseldorf: Zur Unzulässigkeit einer Schufa-MeldungZitat:
![]() m.f.G. | |||
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| | # 106 | |||||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
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Wenn die ohne Rechtsgrundlage einen Eintrag bei der Schufa lancieren, dann hat man als angeblicher "Schuldner" das Recht, mit Fristsetzung die Entfernung des Eintrags zu fordern. Und zwar umgehend. Kommt der Inkassohengst dieser Forderung nicht nach, handelt er sich eine einstweilige Verfügung ein - mit 5-stelliger Strafbewehrung. Widerspricht er der einstweiligen Verfügung, muss er schon verdammt gute Argumente in der Hand haben und z.B. die unterschriebene Schufa-Klausel nachweisen können. Ein online-Blanko-Klick ("Ich akzeptiere die Datenweitergabe... bla...") dürfte hierzu nicht ausreichen. Selbst mit unterschriebener Schufa-Klausel muss er weitere wichtige Gründe zur Datenweitergabe geltend machen können (s. das von Immorb gepostete Urteil). Die Unterschrift unter die Schufa-Klausel reicht nicht allein. Das ist doch auch der eigentliche Grund dafür, weshalb es tatsächlich diese Schufa-Einträge bei den Nutzlos-Anbietern nicht gibt. Die wären absolut rechtswidrig, und die Inkassohengste wissen ganz genau, dass sie sich damit reihenweise schweren Ärger einhandeln würden. Ansonsten würden wir hier jeden Tag hundertmal davon hören. -----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 20:06:29----- Interessante Urteile zu Schufa-Einträgen (neben dem oben von Immorb geposteten): Landgericht Düsseldorf, 12 O 392/01 Landgericht Düsseldorf, 12 O 392/01 Zitat:
Creditreform Zitat:
Schufa-Eintrag Widerruf Zitat:
AG Plön, 2 C 650/07, vom 10.12.2007 http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_012.pdf Zitat:
23 U 221/07 Oberlandesgericht Frankfurt am Main Entscheidung Auch eine bestrittene Forderung kann zu einem Schufa-Eintrag führen. Aber nur bei sogenannten "harten Fällen", insbesondere, wenn (wie hier vorliegend) das Bestreiten unbegründet erfolgt ist, und es sich nicht um einen Bagatellbetrag handelte. Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen". "Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.
Guter Artikel zum Thema Schufa: http%3A%2F%2Fwww.endlich-ohne-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.phpe-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.php | |||||
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| | # 107 | ||
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
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Um es so deutlich zu sagen, dass es auch der Bundesoberinkassoanwalt versteht: Ich will keinen negativen Schufa Eintrag wegen eines Nutzlosanbieters. Ich denke, dass ein schriftliches Bestreiten einfacher und risikoloser ist als ein Rechtstreit mit der Schufa oder einem Inkassobüro. Die Aussage, dass Eintragungen nicht stattfinden, weil wir nichts davon hören, ist irrelevant. Vielleicht ist es ja unbekannt, aber die Schufa teilt dem Betroffenen Einträge nicht mit. Meinst Du, dass sich Betroffene alle drei Monate Selbstauskünfte besorgen? Meinst Du, der Kreditsachbearbeiter teilt Dir mit, dass mit der Schufa was nicht stimmt? Du hast ja recht, wenn ich eine Schaden nachweisen kann, habe ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Nutzlosanbieter, gegen das Inkassobüro oder gegen die Schufa. Meinen Kredit habe ich damit allerdings immer noch nicht. Übrigens auch Computerbetrug rät bzgl Inkasso und Schufa:"......Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben......." Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de -----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 20:36:14----- Zitat:
Ihr werdet verstehen, dass ich diesen Vetrag nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stelle. @Immorb wäre der Vertrag nach Deiner Meinung unwirksam? Ich habe ja nicht der Schufa Klausel zugestimmt. Kann ich mich notfalls auf Dich berufen? Aber Vorsicht, hier geht es nicht um die übliche 100 . | ||
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| | # 108 |
| Gastposter | Also meine Tochter wollte mal einen Vertrag abschliessen und bekam eine Absage. Sie hatte einen Schufa Eintrag. Obwohl sie von dem Gläubiger der diesen Eintrag veranlasst hat, die Bestätigung bekam ,dass es sich um ein Irrtum handelt, hatte sie echt Probleme diesen Eintrag wegzubekommen. Der Gläubiger kümmerte sich erst gar nicht darum. Ich finde es echt stark, dass man so einen Eintrag bekommen kann und weiss es nicht einmal.Hätte sie nicht diesen Vertrag abschliessen wollen wüsste sie es immer noch nicht. Die Selbstauskunft ist auch noch Kostenpflichtig. |
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| | # 109 | |||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Zitat:
Zitat:
Und zwar aus den bereits genannten Gründen. Zitat:
Völlig egal, ob mit oder ohne Einspruch-Schreibselei beim Inkassohengst. Insofern sehe ich hier keine konkrete Schutzwirkung der Einspruchsschreibselei. Eine 100-%-ige Garantie, dass der Inkassohengst einen Eintrag, der so oder so rechtswidrig wäre, nicht auch trotz Einspruchsschreibselei vornimmt, gibt es nicht. Ein Inkassohengst, der die Illegalität seiner Datenweitergabe ignoriert, würde sich auch nicht an einem Einspruch stören. Aber er wüsste ganz genau, dass ihn das eine Menge Geld kosten kann. So oder so - ob mit oder ohne Einspruch: allein die Erfahrung bei inzwischen Millionen von Betroffenen zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit extremst gering ist. Dem hätte man mit einer einstweiligen Verfügung Beine machen können. Urteile siehe oben. Streitwerte 5-stellig. Das hätte der einmal und nicht wieder gemacht. | |||
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| | # 110 | ||||
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_012.pdf 23 U 221/07 Oberlandesgericht Frankfurt am Main Entscheidung Auch eine bestrittene Forderung kann zu einem Schufa-Eintrag führen. Aber nur bei sogenannten "harten Fällen", insbesondere, wenn (wie hier vorliegend) das Bestreiten unbegründet erfolgt ist, und es sich nicht um einen Bagatellbetrag handelte. Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen". "Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.
Guter Artikel zum Thema Schufa: http%3A%2F%2Fwww.endlich-ohne-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.phpe-schufa.de%2FRechtsgrundlagen_der_Verarbeitung_pers onenbezogener_Daten.php[/QUOTE] Besser wärs, wenn Deine Links nicht auf Urteile zu strittigen Forderungen hinweisen würden. Sowas nennt man offene Türen einrennen. Das auch strittige Forderungen eingetragen werden düfen, bei Insolvenz, Betrug oder einer rechrkräftigen Verurteilung ist, auch so neu nicht. Einzig das Urteil, das von @Immorb zitiert wird hat gewisse Aussagekraft, es ist aber ein Einzefallurteil. Mir geht es auch nicht um die Schufa Theorie, sondern um die Praxis. Ich meine, dass ein Bestreiten von Inkassoforderungen sicher vor Schufa Einträgen schützt (Es geht hier nicht um Insolvenz oder Scheckbetrug). Und wie @Schnippewippe schreibt, man merkt es nicht unbedingt, wenn ein negativer Eintrag vorliegt, oder man merkt es zu spät. Und den ganzen Ärger, den es dann gibt, kann man sich sparen. Was steht auf dem Grabstein des Autofahrers: "Er hatte aber Vorfahrt" -----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 21:17:57----- Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 21:22:37----- Zitat:
Ich behaupte das sich die "Opfer" weder bei Dir noch bei Netzwelt melden. -----Doppelpost zusammengeführt am 24.6.2009 um 21:29:46----- Zitat:
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| | # 111 | |||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
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Es ging mir aber auch darum, zu zeigen, dass ein pauschales (womöglich unbegründetes) "Einfach-So-Bestreiten" keinen Pauschal-Schutz vor dem Schufa-Eintrag darstellt. Zentraler Punkt der Bewertung, ob Schufa-Eintrag zulässig ist oder nicht, ist die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Schuldners und Schutzinteresse des Gläubigers. Zitat:
Fälle von Schufa-Einträgen der Nutzlos-Branche sind mir unbekannt (egal, ob Forderung bestritten oder ignoriert). Schon anhand der "nicht vorliegenden" Zahlen lässt sich also diese Aussage treffen. Gäbe es diese Schutzwirkung, dann müssten wir reihenweise von Schufa-Einträgen von Abzock-Opfern hören, die nicht reagiert haben. Die Inkassohengste würden doch auf dieses Druckmittel nicht verzichten, wenn sie es denn tatsächlich hätten. Aber Hunderttausende zahlen nicht und reagieren nicht. Schufa-Eintrag? So gut wie Fehlanzeige (mir ist in 4 Jahren Beobachtung der Szene nicht ein Fall bekanntgeworden). Meine Aussage mit den "Millionen" beziehen sich auf Umfragen, bei denen sich herausgestellt hat, dass inzwischen fast jeder dritte deutsche Internetnutzer bereits mindestens einmal mit der Nutzlos-Branche zu tun gehabt hat. Zitat:
M.E. müsste hier eine Informationspflicht der Schufa her. Die gängige Praxis, dass Einträge vorgenommen werden können, ohne den Betroffenen zu informieren, verstößt gerade angesichts der Brisanz solcher Einträge gegen jeden Grundgedanken des Datenschutzes. Aber ich wiederhole mich: ein Schufa-Eintrag bei einer Nutzlos-Bagetellforderung wäre (egal, ob Forderung widersprochen oder ignoriert...) absolut illegal. Ein Inkassierer, der so merkbefreit wäre, das damit verbundene Risiko einer einstweiligen Verfügung nebst Schadensersatzforderungen auf sich zu nehmen, den würde ein Bestreiten der Forderung dann auch nicht mehr wirklich stören. Aber aus den genannten Gründen schrecken die bekannten Inkassohengste, egal ob O.T., K.G., F.B., U.P., S.S., egal wie sie heißen, davor zurück. Das ist denen definitiv zu teuer. Richtig, das hilft ihm post mortem nichts mehr. Aber umgekehrt: hilft es ihm was, wenn er einen Aufkleber am Auto hatte: "Mir bitte nicht die Vorfahrt nehmen"? | |||
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| | # 112 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Ich rede jetzt im weiteren von seriösen Inkasso Firmen, nicht von Inkasso Hengsten oder Inkasso Butzen. Die Hengste und Butzen haben mit der Schufa sowieso keine Verträge, sind also hier uninteressant. Seriöse Inkasso Firmen geben bestrittene Forderungen auch zurück (ja, das kommt vor) und die wollen auch keinen Ärger. Und hier, und nur hier, hilft bestreiten. Und weil ich nicht weiß, wer eine Butze und wer eine Firma ist, behandle ich alle wie Firmen. Merkt man auch an meiner Sprachweise. | |
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| | # 113 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Bei seriösen Inkassobüros magst Du mit der Vermutung recht haben, dort wird ein Bestreiten der Forderung ja auch ernstgenommen und der Vorgang an den Mandanten zurückverwiesen. Aber bei der Nutzlosbranche und ihren klebrigen Inkassobutzen reden wir ja von einer ganz anderen Kategorie, wo schon seit langem die Maßstäbe, die sonst im normalen Geschäftsleben gelten, z.T. gar nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind. Tatsächlich gibt es leider einige Nutzlos-Anwälte und Nutzlos-Inkassobüros, die tatsächlich auch Schufa-Mitglieder sind. Trotzdem scheinen auch die das nicht als rechtswidriges Druckmittel nutzen zu wollen. |
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| | # 114 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Gut wäre es, wenn die eine Liste mit allen angeschlossenen Firmen und Inkasso Büros veröffentlichen würden (z.B. im Internet). Dann wüßte ich zumindest, wo Gefahr besteht und wo nicht. Das könnte den schwarzen Schafen auch den Boden unter den Füßen wegziehen. Mich ärgert das Ganze auch, zumal es sich um eine deutsche Spezialität handelt. Ich treibe Handel mit den USA und es ärgert mich auch, wenn ich dort nicht mehr über Heydelbörg sondern über Äschbourne angesprochen werde. | |
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| | # 115 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Äschbourne - das gäb es in den USA auch so nicht. Das gibt es nur bei uns. Und hier hat es über ein Jahr gedauert, bis der Plötze seine Lizenz endlich mal los war. Macht nix, auf der anderen Rheinseite hat er ja ne neue Butze - über Strohmann. In den USA würde man den teeren und federn. Die USA mögen zwar "wirtschaftsliberal" sein, aber was Wirtschaftskriminalität angeht, verstehen die da keinen Spaß. Jemand, der hier mit Bewährungsstrafe davonkommt, kriegt da drüben für das gleiche ein paar Jahre Cafe Viereck nebst Millionenstrafe. |
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| | # 116 |
| Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 2
| Hi @ All, ich war auch so schlau wie manch einer und hab mich da angemeldet... Heute kam die email mit der Rechnung als PDF... Was ich fragen wollte ob jemand von euch damit erfolg hatte den Brief zu schreiben wie es im Forum empfohlen wurde? Gruß |
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| | # 117 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Es kommt darauf an, was man unter "Erfolg" versteht. Wenn man nach dem Versenden so eines Formbriefs erwartet, künftig vom weiteren Mahn- und Drohkasperletheater verschont zu werden, wird man leider bitter enttäuscht werden. Wenn man auf "Nummer 125 % sicher" gehen will, kann man trotzdem so ein Schreiben verschicken. Der rechtliche Nachteil, wenn man auf diese Brieffreundschaft vollends verzichtet, wird von vielen (auch von mir) als sehr marginal bewertet. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt jedenfalls bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der "Anbieter" überhaupt eine gerichtliche Durchsetzung seiner Forderung versucht, geringer als die, vom Blitz getroffen zu werden. Selbst, wenn dieser "Blitzschlag" jemals eintreten sollte: in 4 Jahren gab es erst 5 "echte" (d.h. nicht von Komplizen der ******** selbst getürkte) Urteile, und in allen 5 Fällen haben die ******** verloren. Und das bei inzwischen Millionen von Betroffenen dieser Abzocke verschiedener Banden. Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren? Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt: Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung? Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen. Wer den Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung.. .Prozess...Schufa. .." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte: http://forum.computerbetrug.de/redir...e-drohungen%2F Was passiert, wenn man weder zahlt noch reagiert? Es gibt ein paar Monate lang Mahndroh-Kasperle-Theater: Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln Aber das war es dann auch. Was tun bei einem Mahnbescheid (extrem unwahrscheinlich)? Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de |
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| | # 119 | |
| Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
Servus, du sagst du hattest Erfolg bzw. bist nach deinem Kontakt mit dem Anwalt wieder zurück ins Forum gekommen? War das bei dir auch bei my downloads? Und Hats jetzt funktioniert? Gruß | |
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| | # 120 |
| Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 5
| Bin leider auch auf diese Falle reingefallen! Ich suchte nach dem Programm Irfan View, ein Kostenloses Bildbearbeitungsprogramm. Ich ging also auf Google gab ein Irfan View, als erstes Suchergebniss lieferte er mir: www. irfanview.de laden sie sich die Neue Deutsche Fernsehen KOSTENLOS herunter. Was dann folgte war noch eine "seriose" Seite wo auch nochmal alles ganz genau über das Programm stand und auch die Adresse war die selbe wie von Google angegeben, dann standen ein paar Links zur auswahl, Germany1, Germany2, und noch welche in USA und so weiter. Ich komme aus Österreich also dachte ich mir nimmst du Germany1 das wird vielleicht am schnellsten gehen, und zack war ich auf einmal auf my-downloads.de Registrieren Sie sich um Irfan View downzuloaden. Also dachte ich mir nicht viel dabei weil ich ja doch über eine recht "seriose" Seite hier her gekommmen bin, ich hatte vorher auch noch nie etwas von my-downloads.de und diesen Abzockern gehört. Es ist ja heute auch schon fast überall üblich, dass du dich für alles registrieren musst also dachte ich mir nicht viel dabei. Und zack gestern bekam ich die Email die wir alle bekommen haben. Der Konsumentenschutz in Österreich hat mir geraten ich soll einen Musterbrief mit diesem Rücktrittsrecht Eingeschrieben an die Firma Premium Content schicken. Habe übrigens meine Adresse und Geburtsdatum gefälscht. Weiß noch nicht wie ich jetzt weiter vorgehe aber falls ich was weiß werd ich es Posten. |
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in bestimmten Fällen darf man das auch als "Laie". Laie in Bezug auf Ausbildung zum Rechtsanwalt.