Hier mein WIderruf:
--------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren von my-downloads.de,
hiermit widerrufe ich mit ihnen einen Vertrag geschlossen zu haben.
(oder lieber)
hiermit erkläre ich mit ihnen niemals einen Vertrag geschlossen zu haben.
Sie wissen ganz genau, dass sie ein Nutzlosanbieter sind, und ich diese von ihnen angebotenen Programme genauso kostenlos im Internet finden würde. Warum sollte ich also auf die schwachsinnige Idee kommen, mir diese Programme bei ihnen erwerben zu wollen?
Sie sollten sich schämen, das Geld gebe ich lieber einem Penner auf der Straße als ihnen.
Ich freue mich schon auf ihre Mahnungen, die direkt im Papierkorb landen werden.
Mit freundlichen grüßen,
-----------------------------
Ist der so okeh oder soll ich neutraler? Und soll ich das erläutern oder einfach nur ich widerrufe...punkt, Unterschrift?
helft mir mal aus...^^°
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07.06.2009, 15:01
#
62
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von GypsyAusBerlin
[...]
Ist der so okeh oder soll ich neutraler? Und soll ich das erläutern oder einfach nur ich widerrufe...punkt, Unterschrift?
helft mir mal aus...^^°
Wenn man schon Kontakt mit denen haben möchte,dann sollte man einen Musterbrief verwenden.Und diesen 1 zu1 übernehmen.
Jede eigene Hinzufügung ist überflüssig und "könnte" sogar eine negative Auswirkung haben.
m.f.G.
07.06.2009, 17:34
#
63
sn00py603
Gastposter
Zitat:
Zitat von GypsyAusBerlin
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Sehr geehrte Damen und Herren von my-downloads.de,
hiermit widerrufe ich mit ihnen einen Vertrag geschlossen zu haben.
(oder lieber)
hiermit erkläre ich mit ihnen niemals einen Vertrag geschlossen zu haben.
Sie wissen ganz genau, dass sie ein Nutzlosanbieter sind, und ich diese von ihnen angebotenen Programme genauso kostenlos im Internet finden würde. Warum sollte ich also auf die schwachsinnige Idee kommen, mir diese Programme bei ihnen erwerben zu wollen?
Sie sollten sich schämen, das Geld gebe ich lieber einem Penner auf der Straße als ihnen.
Ich freue mich schon auf ihre Mahnungen, die direkt im Papierkorb landen werden.
Mit freundlichen grüßen,
Da gebe ich @immorb vollkommen Recht. Wenn Musterbrief, dann richtig. Die gewisse Rechtsform sollte schon gewahrt werden. Wenn ich als Nutzlosbacke solch einen Brief bekommen würde, tät ich noch einen Schritt weiter gehen, um dich vor nen Richter zu ziehen.
07.06.2009, 18:31
#
64
GypsyAusBerlin
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 4
wollt ja auch nen Musterbrief tippen, hab aber keinen gefunden. Ich weiß, dass dazu links in dieses forum reingestellt wurden, habe sie aber nicht wiedergefunden.
Könnt ihr mir den link nochmal schicken?
Danke
-----Doppelpost zusammengeführt am 7.6.2009 um 17:38:17-----
Also ich hab jez den hier gefunden, und den kann ich auch identisch übernehmen?
------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom (Datum der Rechnung eintragen), in dem Sie einen Betrag von 192 Euro für ein zweijähriges Abonnement verlangen.
Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ih-nen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses An-gebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich eben-falls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenser-klärungen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
------------------------
Das mit dem Beweis versteh ich noch nicht ganz...
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.
Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Betreiberseite an.
Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
07.06.2009, 23:31
#
66
Drstrunck
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von GypsyAusBerlin
wollt ja auch nen Musterbrief tippen, hab aber keinen gefunden. Ich weiß, dass dazu links in dieses forum reingestellt wurden, habe sie aber nicht wiedergefunden.
Könnt ihr mir den link nochmal schicken?
Danke
-----Doppelpost zusammengeführt am 7.6.2009 um 17:38:17-----
Also ich hab jez den hier gefunden, und den kann ich auch identisch übernehmen?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom (Datum der Rechnung eintragen), in dem Sie einen Betrag von 192 Euro für ein zweijähriges Abonnement verlangen.
Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ih-nen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses An-gebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich eben-falls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenser-klärungen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
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Das mit dem Beweis versteh ich noch nicht ganz...
Der Brief ist gut so, und könnte per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.
Allerdings, wenn Du minderjährig bist, kannst Du gar nichts machen, sondern nur Deine Eltern informieren.
Außerdem, erfolgte der bisherige Schriftwechsel per E-mail oder per Post?
Wenn die bisherigen Kontakte per E-mail zustande kamen, hat der Anbieter, wenn du per Einschreiben mit Rückschein reagierst, deine Adresse. Bedenke bitte folgendes: Schufaeinträge, Mahnbescheide und Briefe vom Gericht sind definitiv nur möglich, wenn Deine Adresse bekannt ist. Deshalb nur schreiben, wenn die bisherigen Mahnungen per Post kamen.
08.06.2009, 12:16
#
67
GypsyAusBerlin
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 4
der hat die Adresse sowieso..hab mich ja mit allen meinen echten daten angemeldet -.-
und ich hab am Sa oder so nen Brief mit der Rechnung 96,- bekommen...
daher sollte ich auch mit nem Brief antworten oder nicht?
08.06.2009, 13:02
#
68
Drstrunck
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von GypsyAusBerlin
der hat die Adresse sowieso..hab mich ja mit allen meinen echten daten angemeldet -.-
und ich hab am Sa oder so nen Brief mit der Rechnung 96,- bekommen...
daher sollte ich auch mit nem Brief antworten oder nicht?
Die Meinung ist darüber im Forum geteilt, ich an Deiner Stelle würde den Musterbrief als Einschreiben mit Rückschein schicken. Kein Mensch kann Dir garantieren, dass Du danach Ruhe hast, aber Du hast dann erstmal das Mögliche getan.
Wenn Post von einem Inkassobüro oder Anwalt kommt, solltest Du denen konsequenterweise nochmal ein Einschreiben mit Rückschein schicken, in dem Du erklärst: "Die Forderung wird bestritten" mit Hinweis auf Dein erstes Schreiben. Die Frage ist, ob Dir das Ganze 2 x 4,80 Eur für die Einschreiben wert ist.
Reagieren mußt Du dann erst wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (ich schreibe bewußt wenn und nicht sobald, weil Mahnbescheide bei diesen Anbietern extrem unwahrscheinlich sind).
08.06.2009, 13:50
#
69
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von GypsyAusBerlin
daher sollte ich auch mit nem Brief antworten oder nicht?
Kurz und knackig von der Verbraucherzentrale Hamburg
ch habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!! Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.
Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen! Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Betreiberseite an.
Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
09.06.2009, 18:59
#
70
XxJakeBluesxX
Registriert seit: 23.11.2003
Beiträge: 16
Meine Schwester hat es heute irgendwie geschafft sich bei my-downloads.de anzumelden weil sie auf der Suche nach Open Office war.
Ich habe ich geraten morgen sofort per Einschreiben eine Kündigung zu schicken.
War das richtig oder sollte sie erst Kontakt mit dem Verein aufnehmen wenn eine Rechnung in's Haus flattert?
Runtergeladen hat sie zum Glück noch nichts von denen.
09.06.2009, 19:23
#
71
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX
Ich habe ich geraten morgen sofort per Einschreiben eine Kündigung zu schicken.
Wenn schon dann das Schreiben wie von der VZ vorgeschlagen:
Zitat:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Kündigung würde unterstellen, dass ein Vertrag zustanden gekommen ist. Genau das ist aber nicht der Fall.
Ansonsten ist es ziemlich egal, ob mal einmal widerspricht oder sich von Anfang an taubstumm stellt.
Die Mailmahnroboter lesen es eh nicht.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
09.06.2009, 19:36
#
72
XxJakeBluesxX
Registriert seit: 23.11.2003
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von arthus
Wenn schon dann das Schreiben wie von der VZ vorgeschlagen:
Kündigung würde unterstellen, dass ein Vertrag zustanden gekommen ist. Genau das ist aber nicht der Fall.
Ansonsten ist es ziemlich egal, ob mal einmal widerspricht oder sich von Anfang an taubstumm stellt.
Die Mailmahnroboter lesen es eh nicht.
O.K., habe ich meiner Schwester mitgeteilt. Den Link zu diesem Thread habe ich ihr auch gemailt.
11.06.2009, 14:23
#
73
bernd24340
Gastposter
Hallo, ich bin auf auf my-downloads.de hereingefallen. Ich bin eingeknickt als das gerichtliche Mahnschreiben Anfang dieses Jahres bei mir eintraf und habe € 96,- überwiesen. Nachdem ein Kollege von mir auch von my-downloads.de abgezockt wird, habe ich etwas herumgegoogelt und bin u.a. auf netzwelt gestoßen.
Wie soll ich reagieren, wenn Anfang kommenden Jahres die Zahlungsaufforderung für die zweiten € 96,- (für das zweite Nutzungsjahr) bei mir eintrifft? Kann ich die bereits gezahlte Gebühr für das erste Nutzungsjahr zurüch fordern?
Ich freue mich auf jeden Tip - Danke + Gruß, Bernd
11.06.2009, 14:48
#
74
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von bernd24340
Ich bin eingeknickt als das gerichtliche Mahnschreiben Anfang dieses Jahres bei mir eintraf und habe € 96,- überwiesen.
Ein echter gerichtlicher Mahnbescheid so wie hier beschriebn? > Der Mahnbescheid
Du wärst der erste von zigtausenden , der das berichtet
Zitat:
Zitat von bernd24340
Wie soll ich reagieren, wenn Anfang kommenden Jahres die Zahlungsaufforderung für die zweiten € 96,- (für das zweite Nutzungsjahr) bei mir eintrifft? Kann ich die bereits gezahlte Gebühr für das erste Nutzungsjahr zurüch fordern?
Ich reihe mich mal ein in die Reihe der Deppen... -.-
Und - auch wenn ihr die Fragen nicht mehr hören könnt - was tun? Ich hab natürlich nicht meine echten Daten angegeben, jedoch auf die erste ePost reagiert (ohne Angabe von richtigen Daten, versteht sich).
Beine hochlegen und ignorieren? Ich würd eigentlich lieber auf Nummer sicher gehen und den Musterbrief schicken, aber ich kann ja schlecht unter falscher Identität Briefe schreiben, oder?
15.06.2009, 19:46
#
76
spacereiner
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
Zitat:
Ich würd eigentlich lieber auf Nummer sicher gehen und den Musterbrief schicken, aber ich kann ja schlecht unter falscher Identität Briefe schreiben, oder
? Ich würd eigentlich lieber auf Nummer sicher gehen und den Musterbrief schicken, aber ich kann ja schlecht unter falscher Identität Briefe schreiben, oder?
Warum bloß immer der Schreibseldrang? Echte Adressen zu liefern wäre voll der Schuss ins Knie. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt. Verbraucherzentrale Hamburg e.V. InternetText
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.
Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht.Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte:
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Zitat:
Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Betreiberseite an.
Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert. Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
15.06.2009, 22:49
#
78
schiene1003
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15.06.2009, 22:54
#
79
spacereiner
Gesperrt
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Zitat:
Die angeforderte URL wurde als potentiell gefährliche Webseite identifiziert
Treffender könnte man es nicht ausdrücken
So können wenigstens die Avira Nutzer nicht in die Kostenfalle tappen
Zitat:
Abzock-Seiten / Abofallen
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