my-downloads.de


Alt 03.06.2009, 00:03   # 41
arthus
 
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Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von sn00py603 Beitrag anzeigen
Also @ergo, du hast dich da mit falschem Namen angemeldet, also auch mit falscher Adresse nehme ich an.
Wenn sie die Adresse hätten, würde es eben statt virtuellem Mahnmüll diesen auf Papier gegeben.
Der dafür passende Spamfilter ist die grüne bzw blaue Tonne.
Angst und Unwissenheit der Verbraucher ist das eigentliche "Betriebskapital" der Nutzlosbranche.
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 03.06.2009, 00:22   # 42
strh3
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 3
selbst wenn du das falsche alter angegeben hättest um da ran zu kommen....der vertrag ist trotzdem nichtig...weil du eben trotzdem nicht voll geschäftsfähig bist.
diese gesetze haben auch einen sinn....junge,etwas unerfahrene leute sollen vor sich selbst geschützt werden.

ob du probleme kriegen könntest,weil du die daten absichtlich falsch angegeben hast,weiß ich jetzt nicht genau.theoretisch schon.da du die daten aber nicht absichtlich falsch hingeschrieben hast,ist schon alles ok.

ps: vor ein paar jahren wurde mein bester kumpel in der innenstadt von leuten angequatscht,welche ihm ein abo beim deutschen videoring mit monatlichem mindestbestellwert angedreht haben. er war erst 17, hat aber 18 angegeben.
nun wollte er aus dem vertrag raus. ich hab denen geschrieben, die meinem kumpel das alles nix angehe, da er noch keine 18 war,als der vertrag abgeschlossen wurde und hab noch ne ausweiskopie zugefügt. siehe da,das thema war erledigt und keine probleme falschangabe des alters. haben die nicht mal nachgefragt.
wenn ich jetzt ein kleines kind hätte, würd ich es aus scheis bitten, sich bei my-downloads.de ein paar mal anzumelden,nur um denen ärger zu machen. :eekdevil: theoretisch dürfte mein kind und ich heil da durch kommen.
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Alt 03.06.2009, 00:29   # 43
sn00py603
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Zitat:
Zitat von strh3 Beitrag anzeigen
wenn ich jetzt ein kleines kind hätte, würd ich es aus scheis bitten, sich bei my-downloads.de ein paar mal anzumelden,nur um denen ärger zu machen. :eekdevil: theoretisch dürfte mein kind und ich heil da durch kommen.
Das ist eine gute Idee, werde meine Enkeltochter von 15 Monaten mal auf die Brüder ansetzen... *lol*
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Alt 03.06.2009, 00:30   # 44
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von strh3 Beitrag anzeigen
ob du probleme kriegen könntest,weil du die daten absichtlich falsch angegeben hast,weiß ich jetzt nicht genau.theoretisch schon.
Nein. Da es sich mit Hilfe von Täuschungstricks um ( scheinbar ) kostenlose Angebote handelt,
liegt kein Betrug vor.
Wird aber gerne von der Nutzlosbranche als Druckmittel eingesetzt.

Sollten sie jemals damit vor Gericht gehen, bekämen sie den Unsinn rechts und links um die Ohren gehauen.
Da sie das genau wissen, versuchen sie es erst garnicht.
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Alt 03.06.2009, 17:43   # 45
ergo
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 17
die werden aber niemals damit vor gericht gehen.
in einem zivilrechtlichen verfahren muss jeder seinen anwalt selber zahlen, zudem würden sie von mir dann nur die 2x 96€ bekommen, also 192 €. Wenni ch aber einen amtlichen Mahnbescheid bekomme, den aber widerrufe, dann kosten die das 300€ um das zu überprüfen, ob deren Vorderungen gerechtferitgt sind. Allein aus der finanziellen Sicht machen die das nicht.
Leider gibt es aber genug Leute, die auf soclhe Drohungen eingehen.

P.S: Warum denn den Spamfilter drauf ansetzen?? Ein paar nette Drohmails können doch auch gut fürs Gemüt sein^^
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Alt 03.06.2009, 20:42   # 46
Hanseatin1309
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 15
So, Wiederspruch per Einschreiben/rückschein ist raus.
Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Ich komme ja nicht über die Frau am Telefon hinweg... Sowas dummdreistes!! Werden die eigentlich extra "ausgebildet"? Frage mich auch wer freiwillig so einen Job macht...

Ich sag nur "Wir haben Ihre IP-Adresse..." *kopfschüttel*
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Alt 03.06.2009, 20:56   # 47
ergo
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 17
warum eig per einschreiben mit rückschein
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Alt 04.06.2009, 00:09   # 48
Hanseatin1309
 
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Beiträge: 15
Wegen der Beweiskraft! Gehe da lieber auf Nummer sicher. Und mit Rückschein gilt es (wenn es dazu kommen sollte) auch vor Gericht als Beweis, das es zugestellt wurde.

Wenn ich dem Forum glauben darf wird zwar eh nichts passieren, aber ich bin lieber vorsichtig zumal ich ja leider meine echten Daten angegeben habe...
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Alt 04.06.2009, 08:51   # 49
Respacetaxi
Threadstarter
 
Benutzerbild von Respacetaxi
 
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Beiträge: 152
Und bei einem Einschreiben muss man seine Absenderadresse nicht angeben, so wie bei einem normalen Brief. Das hat den Vorteil, dass entsprechende Firma nicht noch mehr Daten in die Hände bekommt.
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Alt 04.06.2009, 08:57   # 50
sn00py603
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Respacetaxi Beitrag anzeigen
Und bei einem Einschreiben muss man seine Absenderadresse nicht angeben, so wie bei einem normalen Brief. Das hat den Vorteil, dass entsprechende Firma nicht noch mehr Daten in die Hände bekommt.
Wenn ich meine richtigen Daten schon angegeben habe, haben die Meine Adresse doch schon
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Alt 04.06.2009, 09:40   # 51
ergo
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 17
Das mit dem Einschreiben ist eine gute Idee. HAt jemand hier das auch schonmal gemacht und eine Antowrt bekommen?
Ich glaub cihs chreibe denen auch mal einen Brief, in dem ich sage, dass der Vertrag ja ehh nicht gültig ist, weil ich ja noch nicht volljährig bin.
Oder soll ich einfach Füße hochlegen und nichts tun, hab ja eh nicht meine richtigen Daten angegeben.
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Alt 04.06.2009, 09:53   # 52
sn00py603
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ergo Beitrag anzeigen
weil ich ja noch nicht volljährig bin.
Oder soll ich einfach Füße hochlegen und nichts tun, hab ja eh nicht meine richtigen Daten angegeben.
Genau das würde ich an deiner Stelle machen. Und nicht vergessen den Spamfilter aktivieren, denn alles was von denen per Mail kommt, gehört in den elektronischen Mülleimer.
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Alt 04.06.2009, 11:06   # 53
James_Cologne
 
Benutzerbild von James_Cologne
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Respacetaxi Beitrag anzeigen
Ich würde ebenfalls sofort einen Wiederruf per Einschreiben schicken, sobald etwas per Post kommt. Damit fühlt man sich sicherer und beruhigter, weil man weiß, dass falls es jemals zu einer Anzeige oder einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, man dann auf der sicheren Seite ist.
Am Montagabend hat Akte 09 in SAT1 nochmal das Thema aufgegriffen. Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale hat "dringendst" empfohlen, ein Widerrufsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Das werde ich auch machen!
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Alt 04.06.2009, 11:23   # 54
sn00py603
Gastposter
 
Good Morning James_Cologne, vergiss aber nicht, dass es ein Einschreiben mit Rückschein wird. Mit dem Rückschein hast du dann den Beweis in der Hand, das du den Brief abgeschickt hast. Sonst behaupten die noch "Wir haben garkeinen Brief, noch nicht mal ein Einschreiben bekommen"
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Alt 04.06.2009, 11:31   # 55
schnippewippe
Gastposter
 
YouTube - Akte 09 - Gerichtliche Schlappe für Internetabzocker

Die Jugendlichen die Angst ,weil sie ein falsches Datum angegeben haben sollten sich das mal bis zum Ende ansehen.
Die Betreiber dürfen nicht mehr schreiben , dass es Betrug ist.
Also lasst Euch keine Angst machen.
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Alt 04.06.2009, 12:10   # 56
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von James_Cologne Beitrag anzeigen
Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale hat "dringendst" empfohlen, ein Widerrufsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Das werde ich auch machen!
Du solltest allerdings dann wissen, dass Du anschließend keinesfalls weniger Mahnungen kriegst (das hat die liebe Sprecherin nämlich nicht gesagt).

Es gibt inzwischen auch andere Stimmen bei den Verbraucherzentralen, wie z.B. Markus Sailer/VZ Bayern :
Zitat:
Zitat von WISO
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

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Alt 04.06.2009, 13:02   # 57
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von James_Cologne Beitrag anzeigen
[...]
Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale hat "dringendst" empfohlen, ein Widerrufsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Zitat:
Du solltest allerdings dann wissen, dass Du anschließend keinesfalls weniger Mahnungen kriegst (das hat die liebe Sprecherin nämlich nicht gesagt).
SIE hat das nicht gesagt,aber der Herr Olaf.
Einfach mal das Video "richtig und aufmerksam" anschauen,und besonders den Brief des Herrn Olaf lesen.

"Rechtsanwalt"/Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen hilft.
zumindest wo der Herr Olaf seine Hände im Spiel hat.

Bildzitat:

6bd7f7bbrief2

Ende Bildzitat.

m.f.G.
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Alt 04.06.2009, 13:26   # 58
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Nun ja, eigentlich wurde in dem Video nirgends ausdrücklich gesagt, dass ein Widerspruch zwingend notwendig sei.
Wer das Geld für einen Anwalt ausgeben möchte, der wird im Falle des Herrn O.T. tatsächlich von weiteren Mahnungen verschont. (Bei anderen Inkassoschergen ist das allerdings nicht so.)

Tatsache ist aber auch, dass derselbe Herr T. auch bei Opfern, die einfach nicht reagieren (und die sich auch das Geld für den Anwalt gespart haben...) regelmäßig seine leeren Drohungen nicht wahr macht.
Es gibt von dem Herrn lediglich ein paar getürkte Prozesse, die er auch in der Geweih-Sammlung auf seiner Webseite präsentiert. Echte Prozesse gegen nichtzahlende und nicht reagierende Opfer sind von ihm nicht bekannt.

Wenig passend war die Empfehlung der Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, man solle solche Anwälte anzeigen.
Wie wir nur zu gut wissen, werden solche Strafverfahren ohnehin eingestellt.
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Alt 04.06.2009, 15:00   # 59
jero
Gastposter
 
Hallo zusammen.....ich brauche mal Hilfe.....
Habe Bockmist gebaut und auf der Internetseite My Downloads.de open Office geladen für mein Sohnemann und habe mich mit meinem richtigen namen registriert,dachte das wäre für das Programm nötig.....und 5 tage später habe ich eine Email im kasten von der Buchhaltung soll 96 Euro überweisen........habe mir die Seite nochmals angeschaut weil beim ersten mal ist mir das nicht bewusst geworden das es Geld kostet weil in der Suchmaschine gratis stand für den download und jetzt habe ich diese Rechnung an der backe..........kann ich mich dagegen wehren oder habe die den Anspruch auf die 96 Euro und das mal 2 weil ich jetzt angeblich für 2 Jahre abonniert habe....bin schon ganz angeschlagen ist ja kein Pappenstiel 96 Euro.....
wer kann mir Hilfe oder einen rat geben?
danke im voraus
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Alt 04.06.2009, 15:06   # 60
sn00py603
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@jero: Na denn man tau. Les dich mal hier durch den Thread und beachte auch die diversen links. Es gibt da Musterbriefe und dergleichen. Lass dich durch die Drohgebärden der Nutzlosbranche nicht beeindrucken. Wenn du nichts machst und es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, dann ist es der letzte Zeitpunkt etwas zu tun. Du musst dann dieser Forderung widersprechen. Tust du das dann nicht, ziehen diese Typen vor Gericht. Sonst ist kein Fall bekannt geworden, wo ein Gericht einen User zur Zahlung verurteilt hat. Also wie gesagt LESEN LESEN LESEN. Dann kannst du entscheiden was du machen willst.
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