my-downloads.de


Alt 28.05.2009, 20:24   # 21
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von James_Cologne Beitrag anzeigen
[..]
Möglicherweise ist eine 14-Tagige Frist für den Widerruf nicht Rechtskräftig?? Normalerweise bekommt man 4 Wochen beim kauf von Artikel im Internet.
[...]
Jein.
Frist 14 Tage.
Aber! Erfolgt die Belehrung nach Vertragsabschluss einen Monat
Muss nicht mehr erwähnt werden:
Voraussetzung ist richtige Belehrung über das Widerrufsrecht.

Klartext:!
deutlich gestaltete Belehrung, in Textform
Mit Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn.

Anmerkung:
Da die Anbieter nicht gestzkonform belehren,gibt es keine Frist,das Recht auf Widerruf erlischt nicht.

Zitat:
Zitat von James_Cologne Beitrag anzeigen
[..]Theoretisch ist das bei my-download auch "kauf von Artikel" oder?[..]
Jein.
Irrtümlich wird immer angenommen man kauft eine "Software",
richtiger wäre: man "kauft" Datentransfer.

Auch namhafte Firmen wie Chip haben in der Vergangenheit Geld für den Download von Freeware genommen.
Man wurde aber auf die Kosten hingewiesen.
Softonic.de hat diese Möglichkeit noch heute.
Aber auch hier,deutlicher Hinweis auf die Kosten.


m.f.G.
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Alt 28.05.2009, 21:41   # 22
Naley
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 3
Hi!

Also, ich bin auch drauf reingefallen und hab eben die Rechnung bekommen... nicht dass mich das in Morz Unkosten stürzen würde, aber ich finds ne Frechheit, zumal ich mich danach bei denen gar nicht mehr einloggen konnte... (hatte das mit den 96 EUR und 2 Jahren aber NICHT gesehen!!)

Habe meinen Email-Account bereits gelöscht, aber... ich war so dämlich mich dort mit meinem richtigen Namen usw. anzumelden!!

Habe jetzt hier überflogen, dass ihr meint, man solle einen Widerruf schreiben. Klingt jetzt vll. doof, aber so oft fall ich auf sowas - GSD - nicht rein. Also könnte mir jemand sagen, wie ich besagten Widerruf formulieren muss?

Das wär echt super. Danke im Voraus!
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Alt 28.05.2009, 22:24   # 23
schnippewippe
Gastposter
 
Einen Musterbrief findest du hier im Link. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz : Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden Verbraucherzentrale: Nicht einschüchtern lassen Klicke da auf hier.

Hier im Forum gibt es auch User die der Meinung sind, dass man nichts machen muss bevor ein Mahnbescheid kommt.
Nur kann man auch klagen ohne vorher einen Mahnbescheid zu schicken.
Seit ein Anwalt einer Verbraucherzentrale von ca. 16 Verbraucherzentralen auch der Meinung ist das man auf den Mahnbescheid warten kann , geht es hier im Forum oft etwas rauh zu.

Ich selber würde mich absichern. Sollten die mal auf die Idee kommen , mit Kunden vor Gericht zu gehen, um zu sehen ob sie gewinnen dann bin ich bestimmt nicht das Versuchskaninchen. Habe mich ja gewehrt.

So nun kannst du entscheiden ob du schreibst oder ob du wartest was kommt.
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Alt 28.05.2009, 22:25   # 24
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von Naley Beitrag anzeigen
Habe jetzt hier überflogen, dass ihr meint, man solle einen Widerruf schreiben.
An deiner Stelle würde ich erstmal abwarten, ob etwas mit der Schneckenpost ankommt. Sollte das zutreffen, dann könntest Du immer noch schreiben, wenn Du dann noch der Meinung bist, es sei wichtig für dich.
In der Zwischenzeit kannst Du dich hier ja mal durch die Themen wühlen und die für dich entscheidenden und hilfreichen Tipps anlesen.

PS: die Erfahrungen aus meinem Umfeld zeigen deutlich, dass man nicht immer auf jeden Pups reagieren muss.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 28.05.2009, 22:29   # 25
Naley
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 3
Okay... ich hab halt bisschen Angst, weil ich - dumme Pute - mich da mit richtigen Daten angemeldet hab ... weil ich das natürlich net richtig gelesen hab mit dem Geld und weil ich dachte, ich müsst mich fürs Programm anmelden...

Warten... ok.
Also die Addy/E-Mail ist weg... gelöscht.
Was ziemlicher Mist ist... das war eine wichtige Addy *seufz*

Danke erstmal
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Alt 28.05.2009, 22:39   # 26
schnippewippe
Gastposter
 
Merke dir Eins. Wenn es was Gratis gibt brauchen die auch keine Daten.
Dann würde ich mir immer die AGB ganz genau durchlesen.
Noch besser ist man klickt es weg.
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Alt 28.05.2009, 22:42   # 27
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von Naley Beitrag anzeigen
Also die Addy/E-Mail ist weg... gelöscht.
Was ziemlicher Mist ist... das war eine wichtige Addy *seufz*
Den Spamfilter richtig eingestellt hätte es auch getan.
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Alt 28.05.2009, 22:42   # 28
Naley
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 3
Hm, ich bin doch ein Nixwisser bei sowas...

Aber gut, ich tu jetzt mal nix, warte ab und falls wirklich was kommt... dann bin ich sofort wieder hier!! Und dann schreib ich auch nen Widerruf. Sollte mir auch möglich sein, im Job an einen Anwalt zu kommen, der was dazu sagen kann ohne dass ich da gleich blechen muss...

Mh... menno
Sowas vermiest einem das ganze Internet.
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Alt 28.05.2009, 22:45   # 29
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Nur kann man auch klagen ohne vorher einen Mahnbescheid zu schicken.
Das ist grundsätzlich richtig. Aber klagen kann man immer, egal ob eine Reaktion des "Schuldners" erfolgt ist, oder nicht.

In jedem Fall betrachte ich den Mahnbescheid bzw. die Klage bei Nutzlos-Abzocke als absolute Versuchsballons, die im Vergleich zu den Zahlen der Betroffenen (seit 4 Jahren inzwischen im Millionenbereich) beide extrem selten sind.
Dabei ist der Mahnbescheid der billigere Versuchsballon für den ********, die Klage dagegen die deutlich teurere Variante. Den Prozess verlieren die ******** ohnehin, solange keine groben Fehler gemacht werden.
Welche Variante in welchen Fällen probiert wird, das ist reine Spekulation. In jedem Fall gibt es keinen Beleg dafür, dass Opfer, die nicht reagiert haben, eher verklagt würden oder eher einen Mahnbescheid bekämen.
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Alt 28.05.2009, 22:52   # 30
schnippewippe
Gastposter
 
Hier waren schon viele bei der Verbraucherzentrale oder haben sich einen Anwalt genommen. Aber dazu war mir das Geld bis jetzt auch zu schade.
Ich hatte auf den Seiten wo mir es passiert ist , nachdem ich was mit der Post bekam , ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt. Das reicht mir um mich sicher zu fühlen.
Mehr als einen Brief schicken Anwälte auch nicht.

Viele User haben danach dann zwar bald Ruhe gehabt. Aber mit deren Schreiben nach meinen Einschreiben kann ich leben.
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Alt 28.05.2009, 23:02   # 31
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich hatte auf den Seiten wo mir es passiert ist , nachdem ich was mit der Post bekam ,
ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt. Das reicht mir um mich sicher zu fühlen.
Das ist ja auch absolut ok, wenn es dem Seelenfrieden dient. Wogegen ich
mich wende, ist die Aussage, dass es zwingend erforderlich sei, um nicht
ggf zur Zahlung gezwungen werden zu können.
Neue OZ online : Der Rechtsanwalt kassiert und kassiert und kassiert . . .
Zitat:
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, vorsorglich dem
angeblichen Vertrag schriftlich zu widersprechen. Allerdings: Die Erfahrung
lehrt, dass ein Widerspruch gar nicht nötig ist. Den Verbraucherzentralen
ist bisher kein Rechtsstreit bekannt, in dem ein Verbraucher zu einer
Zahlung verurteilt wurde.

__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 29.05.2009, 08:32   # 32
Respacetaxi
Threadstarter
 
Benutzerbild von Respacetaxi
 
Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 152
Ich stimme Schnippe mal zu.
Ich würde ebenfalls sofort einen Wiederruf per Einschreiben schicken, sobald etwas per Post kommt. Damit fühlt man sich sicherer und beruhigter, weil man weiß, dass falls es jemals zu einer Anzeige oder einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, man dann auf der sicheren Seite ist. Hat man die echten Daten angegeben, lohnt es sich eher nicht, die Mailadresse zu löschen. Ich finde, da reicht es, einen kurzen Wiederruf per Mail und dann wenn was per Post kommt, nochmal einen per Post zu schicken und dann abzuwarten.

Wenn etwas per Mail kommt, lohnt es sich m.M. nach nur zu wiederrufen, wenn man die echten Daten angegeben hat. In dem Fall lohnt es sich auch, die Mailadresse zu lösche vorrausgesetzt es ist keine wichtige E-Mailadresse. Ansonsten sollte man den Spamfilter auf "löschen" stellen.

Ich bin ja sonst oft wirklich dämlichst im Internet, aber meine echten Daten geb ich nur an, wenn ich was kaufen will^^
Grad bei Programmregistrierungen geb ich auch meistens eine erfundene Adresse ein... Die wollen und sollen mir ja schließlich nichts per Post schicken.
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Alt 30.05.2009, 00:05   # 33
GypsyAusBerlin
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 4
bin heute auch reingefallen

aber ich komm nicht ganz mit den AGB zurecht und zwar diesen beiden absätzen:

WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

BESONDERE HINWEISE
Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die Premium Content GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).


im ersten abschnitt versteh ich nur bahnhof, wie soll ich denen ihre leistungen denn zurückgewähren? wenn ich doch nur den Datenversand in dem sinne bezahle..? oder muss ich etwa für die kostenlosen programe blechen, die die anbieten?

den zweiten abschnitt habe ich so verstanden, dass ich solange recht auf widerruf hab, solange ich zwar mitglied bin, aber keine dienstleistungen nutze, zb Downloads...was ich leider getan habe -.- weil ich angenommen hatte, dass es wohl nicht sein kann, dass ich für KOSTENLOSE programme bezahlen müsste, die ich selber im web finden kann...

mein schock war wortlos, wenns erst selbst erwischt obwohl man immer aufpasst, kann man es einfach nicht fassen
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Alt 30.05.2009, 04:09   # 34
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von GypsyAusBerlin Beitrag anzeigen
bin heute auch reingefallen

aber ich komm nicht ganz mit den AGB zurecht und zwar diesen beiden absätzen:

WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls [blabla gekürzt]

BESONDERE HINWEISE
Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, [blabla gekürzt]


im ersten abschnitt versteh ich nur bahnhof, wie soll ich denen ihre leistungen denn zurückgewähren? ...

den zweiten abschnitt habe ich so verstanden, dass ich solange recht auf widerruf hab, solange ich zwar mitglied bin, aber keine dienstleistungen nutze, zb Downloads...was ich leider getan habe -.- ....
Das mit dem Widerruf ist ein absoluter Nebenkriegsschauplatz und interessiert im Zusammenhang mit diesen Nutzlos-Anbietern kaum.

Denn es ist so, dass bei einer verschleierten, schlecht auffindbaren Preisauszeichnung schon mal gar kein kostenpflichtiger Vertrag zustandekommt. Also gibt es da auch nix zu widerrufen, diese Frage stellt sich i.d.R. erst gar nicht.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung.. .Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
http://forum.computerbetrug.de/redir...e-drohungen%2F
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Alt 02.06.2009, 17:30   # 35
strh3
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 3
hey leute....überweißt dieser my-downloads-firma gar nichts!!!
auch nicht,wenn ihr eure richtige adresse oder sonstwas richtig angegeben habt!!!

lasst euch doch nicht verschaukeln. ihr habt keine leistung bezogen und jede behörde,jedes gericht kennt die leute schon.
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Alt 02.06.2009, 22:47   # 36
Hanseatin1309
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 15
Ich bin auch in die Falle getappt und heute aus allen Wolken gefallen, als heute die Rechnung kam. Da ich bisher keine Erfahrung mit sowas habe, habe ich aus einem Reflex heraus dort angerufen, da mir ja gar nicht klar war, warum ich diese Rechnung bekommen habe!!

(Bin über eine Fremdseite zu my-downloads geleitet worden und habe echt nichts von irgendwelchen Kosten gesehen)

Die Dame am Telefon war der Hammer!! Habe mich nur höflich erkundigt, was es damit auf sich hat und sie schreit mich an wie einen Schwerverbrecher von wegen wir haben Ihre IP-Adresse und können Sie jederzeit verklagen!! Und Wiederruf (bin noch in der 14-Tage-Frist) wäre auch nicht möglich, da mit der Aktivierung das Wiederrufsrecht erloschen wäre.....

Habe danach erstmal einen Cognac zur Beruhigung getrunken und mich im Netz auf die Suche gemacht. Dabei bin ich sehr schnell auf dieses Forum gestossen!

Inzwischen sehe ich das auch wieder entspannt. Da ich mich blöderweise mit meinen echten Daten angemeldet habe, werde ich sicherheitshalber einen Wiederspruch/Wiederruf schreiben und per Post dorthin schicken.

Meine Mail-Adresse kann ich leider nicht löschen, aber ich habe meinen Spam-Filter entsprechend eingestellt, sodassalles von den Brüdern geblockt wird.

Ansonsten werde ich erstmal abwarten.....

Das mit der IP-Adresse war übrigens das EINZIGE Argument, was von der Frau am Telefon kam. Das allerdings mehrmals.....Das spricht doch schon für sich oder ?

Habe ich mich bis jetzt richtig verhalten oder hat noch jemand Tips für mich ?
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Alt 02.06.2009, 23:02   # 37
ergo
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 17
ich bin auch auf sowas reingefallen.....

bin noch keine 18, hab keine echten daten angegeben......

bin mal gespannt was passieren wird, ich denke mal gar nichts.

hab denn account nichtmal aktiviert.

@ Respacetaxi: wie ist es denn bei dir ausgegangen? i.was weltbewegendes?
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Alt 02.06.2009, 23:03   # 38
strh3
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 3
du brauchst dir GAR keine sorgen machen. 1.mit aktivierung erlöscht das widerrufsrecht nicht! 2. beschwere dich doch einfach mal bei der bank über Fax-Nummer: (0) 6104 - 701299

....und beschwere dich mal über:

Premium Content GmbH alias My-Downloads.de
Konto 1966502
Bankleitzahl 50561315
Vereinigte Volksbank Maingau eG


Wirst dich über deren Antwort wundern und lachen, vielleicht etwas beruhigt sein.
Eine Bank die etwas auf sich hält, findet solche Schummelfirmen nämlich auch nicht so gut.....denn welche seriöse Bank will schon mit sowas in Verbindung gebracht werden?


Mfg

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.6.2009 um 22:11:13-----

An Ergo:
Wenn du minderjährig bist, kann dir GAR nichts pasieren. Meine Garantie darauf. Du kannst nähmlich keine LAufzeit-,Abo-,Raten- oder sonstwas Verträge unterzeichnen.
Es ist also nie ein Vertrag zwischen denen und dir entstanden (selbst wenn du deine Daten angegeben hättest).
Also alles nichtig.

Bsp.: Du kannst keinen Handyvertrag auf deinen Namen haben, kein Fahrrad auf Raten kaufen und so weiter. Du kannst nur Kaufverträge eingehen, wenn du sofort bezahlen kannst mit deinem eigenen "Taschengeld" (siehe auch "Taschengeldparagraph").
Das alles ist im BGB locker und einfach nachzulesen, aber das können wir uns auch sparen.

'Nacht.
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Alt 02.06.2009, 23:16   # 39
ergo
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 17
Ja das mit den Ratenzahlungen kenne ich aus der Schule, auch den Taschengeldparagraphen kenne ich gut.
Aber mal was andres: ICh habe mich ja nciht mit meinen richtigen Daten angemeldet, habe auch ein anderes Geburtstdatum angegeben. Können die das nicht i.wie so drehen, dass ich mich ja als volljährig ausgegeben habe oder so und deshalb zum Zahlen verpflichtet bin?
Naja wie auch immer ich werde nicht einen einizgen Pfennig an die Zahlen.

Noch einen Tipp an alle: schaut Euch mal die Sachen Vom "Katzenjens" bei youtube an. Der erzählt alles über solche Abzocke. Er ista cuh der Meinung, einfach nichts tun.
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Alt 02.06.2009, 23:49   # 40
sn00py603
Gastposter
 
Also @ergo, du hast dich da mit falschem Namen angemeldet, also auch mit falscher Adresse nehme ich an. Dann würde ich an deiner Stelle mal ganz schnell den Spamfilter aktivieren und die Füsse gaaaaaaanz ruhig unter deinen Schreibtisch schieben. In deinem Falle können die nichts machen.
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