Weis ich, ist aber ein nettes Tool um die Gegenseite in die Pfanne zu hauen!
mfg
aquateam
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30.07.2009, 00:21
#
182
Respacetaxi
Threadstarter
Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 152
@aquateam:
Immer langsam mit der Anzeigerei. Mein Anwalt sagte, wenn ich nochmal ein Mahnschreiben bekomme, kann ich die Firma u.A. wegen Nötigung anzeigen. Dann habe ich auch wirklich 100%ig was gegen die in der Hand.
Wenn man sich wirklich dort angemeldet hat, kann man leider rechtlich schlecht von Betrug sprechen, da die Firma ja leider Leistungen hat, die der Nutzer in Anspruch nehmen kann. Von dem her war es nicht wirklich Betrug, aber ein Vertrag ist trotzdem nicht zustande gekommen, weil nicht deutlich genug darauf hingewiesen wird.
Alles etwas kompliziert
Aber ich würde euch raten, bevor ihr irgendwelche Firmen anzeigt, sprecht das vorher mit eurem Anwalt ab, der weiß über Gesetze und Klauseln Bescheid und darf ganz offiziell Rechtsberatung geben.
30.07.2009, 20:42
#
183
zerozero
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 9
habe jetzt mitlerweile schon eine schriftliche mahnung bekommen und werde morgen das einschreiben losschicken, ob es nun sinnvoll ist oder nicht. meine adresse haben sie schon und somit kann ich nichts mehr von mir preis geben. eigentlich bin ich nichtmal auf die adresse bei der gemeinde angemeldet.
eigentlich melde ich mich nirgends an und mir ist auch nicht wirklich bewusst dass ich das getan haben soll aber naja. nach 3 mahnungsemails bin ich dann doch stutzig geworden. ich habe solche emails schon einmal bekommen und einfach nie geantwortet. irgendwann hat es aufgehoert nur hier scheint ein sturrer gegner dahinterzustehen.
vorallem finde ich es mehr als dubios das ich nicht sofort nach der anmeldung (falls ich das beim download von open office gemacht haben soll) eine email bekommen habe sonder erst tage später als ich im urlaub war. ich habe etwa am 14.juni open office geladen und soviel ich weiss die erste bescheuerte mail anfang juli bekommen. logisch dass man dann nichtmehr von seinem wiederrufsrecht gebrauch machen kann.
bei dem thema koennte ich echt durchdrehen.
ich bin normal der vorsichtigste mensch bei soetwas und kann es mir eigentlich nicht vorstellen mich dort angemeldet zu haben. bzw gelesen zu haben das es etwas kostet.
grml
30.07.2009, 23:58
#
184
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von zerozero
ich bin normal der vorsichtigste mensch bei soetwas und kann es mir eigentlich nicht vorstellen mich dort angemeldet zu haben.
grml
Dann würde ich doch warten , bis ich was mit der Post bekomme. Dann weiss ich auch ob sie wirklich meine Daten haben. E-Mails: Vor Gericht nur - Schall und Rauch
Dann auch für die Anbieter
Aber wie ich lesen kann hast du da doch schon deine Erfahrungen gemacht.
Klicke doch mal unten in meiner Signatur auf den ersten Link. Lasse dich aber nicht von den ganzen Seiten erschlagen.
01.08.2009, 11:29
#
185
zerozero
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 9
ich habe ja schriftlich schon etwas bekommen. ich werds nachher mal fotografieren und online stellen
ich habe ja schriftlich schon etwas bekommen. ich werds nachher mal fotografieren und online stellen
Eine für die Nutzlosbranche übliche, stinknormale Mahnung.
Mit dem bekannten Mahndrohmüll.
Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren.
03.08.2009, 18:37
#
188
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
"Im Westen nichts neues."
Derselbe Mahn- und Droh-Müll wie immer.
Und die dort geäußerten Rechtsmeinungen, naja...
Zitat:
Zitat von Mahn-Blödsinn
Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
Schwachsinn.
Wenn schon noch nicht einmal eine wirksame "Schufa-Klausel" bei dem angeblichen "Vertragsschluß" akzeptiert wurde, dann wäre bei solchen Bagatellforderungen ein negativer Schufa-Eintrag ganz klar rechtswidrig.
Dazu gibt es etliche Urteile.
Sollte der das tatsächlich wahrmachen, gibt es einen auf die Lampe, ggf. mit einstweiliger Verfügung.
Eigentlich muss man das auch bereits Nötigung nennen. Denn es wird hier gegenüber rechtsunkundigen Personen ganz bewusst mit einer rechtswidrigen Maßnahme gedroht, von der die betreffenden Personen i.d.R. nicht wissen, dass sie so gar nicht bzw. nur unter hohem Risiko zu verwirklichen wäre.
Das ist eine dieser typischen unhaltbaren Drohungen, mit denen diese Inkassobüros immer wieder rechtsunkundige Opfer zur Zahlung von Forderungen ohne Vertragsgrundlage bewegen wollen.
03.08.2009, 19:36
#
189
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von zerozero
habe jetzt mitlerweile schon eine schriftliche mahnung bekommen und werde morgen das einschreiben losschicken
[...] meine adresse haben sie schon und somit kann ich nichts mehr von mir preis geben.
[..]
Zitat:
Zitat von Mahnung
[...]dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
[..]
Für Leute,die nicht der Vogel-Strauss-Brigarde angehören,und sich wehren wollen,gibt es ein sehr schönes Urteil.
Zitat:
Das AG Frankfurt a.M. vertritt die Rechtsansicht, dass gegen ein Inkassounternehmen, das Mahnschreiben nicht-existenter Kunden über nicht-existente Forderungen versendet, Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ansicht des Amtsgerichts dienten die fraglichen Mahnschreiben dem Inkassounternehmen allein dazu, den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen.
[...]
Zitat Ende.
Quelle: jurablogs.com/Bei unberechtigtem Mahnschreiben Anspruch auf Unterlassung
Ps. Der Verlierer zahlt die Zeche.
m.f.G.
03.08.2009, 23:17
#
190
zerozero
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 9
ihr gebt mir etwas hoffnung
05.08.2009, 23:24
#
191
Jaze85
Gastposter
Ich habe von My-downloads.de Post bekommen dass ich mich dort angemedet haben soll uns soll nun für 2 Jahre 96 bezahlen.
Ich habe dort angerufen und habe ein rieen Theater dort gehabt weil ich das erst mal versuchen wollte so zu regeln dass es nicht meine Absicht war.
Habe gesehen neben dem Anmeldebutton steht es geschrieben dass es kostenpflichtig ist...aber wie gesagt kann mich nicht dran erinnern das jemals ausgefüllt zu haben.
Die haben natürlich meine richtige Adresse (Postbrief) und die meinten die haben meine IP Adresse.
Was soll ich jetzt tun. Habe mittlerweile schon 2 Mahnungen bekommen per Post und per Mail.
Soll ich es ignorieren oder was dagegen tun? (Brief schreiben mit drohung mit Anwalt etc)
Ich habe wirklich gar keine Ahnung was ich jetzt tun soll. Ich nutze diese Seite noch nicht mal.:bedrueck:
Können die mir wirklich was?
Bitte kann mir jemand helfen ?????????
05.08.2009, 23:47
#
192
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Selbst, wenn die die IP-Adresse haben: damit ist noch kein Vertragsschluß bewiesen.
Für einen Vertragsschluß im Internet kommt es darauf an, ob auf der Anmeldeseite die Preisangabe klar und sofort sichtbar zu erkennen war.
Ist das nicht so (und den Nachweis muss der Anbieter erbringen), dann werden versteckte Preishinweise (irgendwo in Kleinschrift oder in den AGB versteckt) nicht Vertragsbestandteil. Dazu gibt es 6 bekannte Urteile.
Diejenigen, die die Füße stillhalten und nicht auf die Mahnungen reagieren, werden mit allerhöchster Sicherheit niemals verklagt. Falls ein Mahnbescheid kommt (ist extrem selten, wenn: dann gelber Brief vom Gericht), dann binnen 14 Tagen ans Gericht widersprechen, Einschreiben.
Wer 127% sicher gehen will und unbedingt meint, etwas schreiben zu müssen, _kann_ einen Brief schreiben in der Art der Musterbriefe, wie sie von den Verbraucherzentralen angeboten werden.
Oder auch hier: Musterbriefe
Allerdings wird man danach auch nicht weniger Mahnungen erhalten, als wenn man gar nicht reagiert. Darüber sollte man sich im klaren sein.
Fakt ist, dass in 4 Jahren Hunderttausende Betroffene solcher Abzockfallen nicht reagiert haben, und dass von diesen noch nie jemand zur Zahlung verurteilt wurde.
06.08.2009, 02:53
#
193
spring
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 3
Hi,
ich habe mich jetzt schon über mehrere Stunden durch diese Rechtsbelehrungen durchgekämpf und bin auch zu dem Schluß gekommen, dass man nicht reagieren sollte.
Ich habe mich am 15.06 versehentlicherweise bei mydownload.de angemeldet (natürlich mit korrekten Daten *TIRED*),da ich durch Google mehrfach auf den beschriebenen Anmeldebogen gestoßen bin ... die ersten drei angezeigten Seiten führten alle zu mydownload.de. (Ich hielt dies danach für eine allgemeine Aufnahme meiner Daten für die Nutzung dieser Sofware)
Mein Suchbegriff war wie bei vielen "openoffice Freeware" und ich habe den Download auch leider durchgeführt, da ich den Hinweis auf ein vermeindliches Abo über zwei Jahre nicht gesehen und dementsprechend nicht gelesen habe.
Ich habe damals sofort einen Musterbrief an das Unternehmen geschickt und eine Zukenntnissnahme in Form einer Kündigungsbestätigung per E-mail erhalten.
Daraufhin dachte ich mir, dass ich erst einmal abwarte.
Heute Abend habe ich allerdings meine E-mails gecheckt und die erste Mahnung in E-mail Form bekommen, nach 1,5 Monaten!
Meine Frage ist jetzt nur, da ich die Serviceleistung ja in gewisserweise genutzt habe (durch den Download von openoffice), ob das für die Vertragsschließung reichen würde.
Ich habe die vorherigen Beiträge fast alle gelesen und weiß auch, dass man erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren muss, aber ich bin jetzt ein bisschen verunsichert, ob das in meinem Fall etwas ändern würde.
Ich hoffe, dass ihr ein paar Tipps für mich habt und mich ein bisschen beruhigen könnt. Bin bis auf diese Sache eigentlich auch gewillt das ganze mit Sturheit über die Bühne zu bringen.
06.08.2009, 10:38
#
194
banny1981
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 3
Hallo,habe heute auch eine Mahnung per MAIL mit richtiger Anschrift bekommen.
Muss mich da damls versehentlich da angelemdet haben ,weiss aber auch nicht ob ich den Aktivierungslink benutzt habe.
Weiss nur das ich im Urlaub war und mit einem Web and Walk Stick online war und so die IP auch nicht auf mein Festnetzanschluss zurück zuführen ist oder?
Dummerweise kann ich diese email adresse löschen dazu ist sie für mich zu wichtig.
Was soll ich am besten tun?
06.08.2009, 10:39
#
195
sn00py603
Gastposter
@spring: Hast du jetzt dieser Sache widersprochen oder hast du einen Vertrag gekündigt?
Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Einen Vertrag kann ich nur kündigen, wenn selbiger auch zu Stande gekommen ist. Und dann bin ich auch bis zum Ablauf des selbigen zur Zahlung verpflichtet.
Ich kann also dieses "Abo" eigentlich nur widerrufen und anfechten.
06.08.2009, 11:01
#
196
schnippewippe
Gastposter
@ spring
Auch wenn hier wieder Andere User schreiben werden , dass man nichts machen muss usw.
Zitat:
Ich habe damals sofort einen Musterbrief an das Unternehmen geschickt und eine Zukenntnissnahme in Form einer Kündigungsbestätigung per E-mail erhalten.
Da bis jetzt alles per E-mail lief , würde ich würde mich bei der Verbraucherzentrale schlau machen. Die können dir am besten sagen was ist.
06.08.2009, 11:08
#
197
banny1981
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 3
@schnippewippe
gezahlt hast du aber bis heute nicht oder?
wie weit ist das denn dann bei dir bisher gegangen?
Mahnungen?
Mahnverfahren?
06.08.2009, 11:13
#
198
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von banny1981
Hallo,habe heute auch eine Mahnung per MAIL mit richtiger Anschrift bekommen.
Muss mich da damls versehentlich da angelemdet haben ,weiss aber auch nicht ob ich den Aktivierungslink benutzt habe.
Weiss nur das ich im Urlaub war und mit einem Web and Walk Stick online war und so die IP auch nicht auf mein Festnetzanschluss zurück zuführen ist oder?
Dummerweise kann ich diese email adresse löschen dazu ist sie für mich zu wichtig.
Was soll ich am besten tun?
Es gibt 2 Meinungen hier. Entweder du schreibst ihnen , wenn was mit der Post kommt um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Oder du wartest auf einen Mahnbescheid. Da muss man sich melden.
Die den Rat geben .gehen davon aus das es eh nicht vor Gericht geht. Auch kein Einzelfall.
Nur zur Information. Man kann auch ohne Mahnbescheid verklagt werden.
Was ist besser: Klage oder Mahnverfahren?
Zitat:
Das kommt darauf an und ist in letzter Konsequenz nicht zu beantworten. Das Mahnverfahren ist gegenüber der Klage grundsätzlich kostengünstiger und schneller abgeschlossen. Erklärt der Gegner im Mahnverfahren aber den Widerspruch, so verlängert sich mit der dann notwendigen Klage die Verfahrensdauer. Widerspricht also der Gegner mit hoher Wahrscheinlichkeit, ist anzuraten, sofort Klage zu erheben. Insbesondere, wenn der Gegner von Insolvenz bzw. Vermögensverfall bedroht ist und zahlungsunwillig, sollte die Klage vorgezogen werden.
-----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 10:15:25-----
Zitat:
Zitat von banny1981
@schnippewippe
gezahlt hast du aber bis heute nicht oder?
wie weit ist das denn dann bei dir bisher gegangen?
Mahnungen?
Mahnverfahren?
Ich bin bei Simsen .de reingefallen. Nein ich habe nicht gezahlt und würde auch wo anders nicht zahlen. Aber als was mit der Post kam hatte ich schon einmal geschrieben . Ich fühle mich so sicherer ! Da bin ich am Ende des Jahres dann raus.
06.08.2009, 11:18
#
199
banny1981
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 3
Also Emails erstmal ignorieren und wenn überhaupt auf die Post antworten?
Oder würdest du generell den Musterbrief als Einspruch schicken?
-----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 10:19:51-----
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Es gibt 2 Meinungen hier. Entweder du schreibst ihnen , wenn was mit der Post kommt um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Oder du wartest auf einen Mahnbescheid. Da muss man sich melden.
Die den Rat geben .gehen davon aus das es eh nicht vor Gericht geht. Auch kein Einzelfall.
Nur zur Information. Man kann auch ohne Mahnbescheid verklagt werden.
-----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 10:15:25-----
Ich bin bei Simsen .de reingefallen. Nein ich habe nicht gezahlt und würde auch wo anders nicht zahlen. Aber als was mit der Post kam hatte ich schon einmal geschrieben . Ich fühle mich so sicherer ! Da bin ich am Ende des Jahres dann raus.
aber auf dein Schreiben hast du dann nichts mehr gehört ausser die Bestätigung?
06.08.2009, 11:22
#
200
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von banny1981
Also Emails erstmal ignorieren und wenn überhaupt auf die Post antworten?
Oder würdest du generell den Musterbrief als Einspruch schicken?