check2go Abzocke / Inter Publish GMBH

Alt 13.05.2009, 23:36   # 1
wake0071
 
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 28
Hallo Leuts,

habe da mal wieder ein Problem. Habe vor ein Paar Tagen eine Mahnung von den Anwälten Auer Witte Thiel bekommen, das ich für diese Angebliche Inanspruchnahme der Seite CHECK2GO - Sicherer Jugendschutz
83,90 € zahlen soll.

Habe bereits Wiederufen mit einen Musterbrief, aber die Bleiben Hartnäckig. Die Drohen mir jetzt mit Gerichtsvollzieher etc.

Ich weiß nicht was ich machen soll

bitte helft mir


MFG wake0071
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Alt 14.05.2009, 14:33   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht was ich machen soll
Das wissen wir auch nicht, wenn wir nicht mehr Infos haben.
Welche Seite sollst Du dir denn angesehen haben?
Kam die Mahnung per email oder Post?
Etwas mehr input macht ein paar hilfreiche Tipps wahrscheinlicher.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 16.07.2009, 11:43   # 3
bitbeisser52
Gastposter
 
Hallo zusammen!
Leider betrifft mich dieses Thema auch. Von den Anwälten "Auer, Witte Thiel" erhielt ich am 7. Juni via Post eine Mahnung. Ich soll das Portal "check2go" der "Interpublish GmbH" aus Karlsruhe genutzt haben. Aus meiner Sicht ist das völlig aus der Luft gegriffen - nie dort gewesen!

Dieses habe ich per Einschreiben mit Rückschein wenige Tage später der Anwaltskanzlei mitgeteilt. Der Rückschein ist zwar eingetroffen, aber nun erhielt ich eine neue Mahnung verbunden mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Mahnung gestaltet sich in der Form, als hätte ich nie geschrieben. Nun wird mir ein neuer Termin gesetzt, bis zum 23.7. 151 Euro zu zahlen.

Bin übrigens mittels GOOGLE auf dieses Forum gestoßen.

Gruß von Matthias
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Alt 16.07.2009, 13:06   # 4
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von bitbeisser52 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!
Leider betrifft mich dieses Thema auch. Von den Anwälten "Auer, Witte Thiel" erhielt ich am 7. Juni via Post eine Mahnung. Ich soll das Portal "check2go" der "Interpublish GmbH" aus Karlsruhe genutzt haben. Aus meiner Sicht ist das völlig aus der Luft gegriffen - nie dort gewesen!

Dieses habe ich per Einschreiben mit Rückschein wenige Tage später der Anwaltskanzlei mitgeteilt. Der Rückschein ist zwar eingetroffen, aber nun erhielt ich eine neue Mahnung verbunden mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Mahnung gestaltet sich in der Form, als hätte ich nie geschrieben. Nun wird mir ein neuer Termin gesetzt, bis zum 23.7. 151 Euro zu zahlen.

Bin übrigens mittels GOOGLE auf dieses Forum gestoßen.

Gruß von Matthias
Du hast gemacht, was man machen kann. Die müssen Dir den Abschluss eines Vertrages nachweisen.
An der Reaktion auf Dein Schreiben siehst Du ja, dass die das nicht können (oder wollen). Deshalb: Alle Schreiben und Mails in dieser Sache archivieren.

Weitere Post und Mails ignorieren, nur wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt musst Du reagieren.
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Alt 16.07.2009, 13:34   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Ich blicke hier nicht durch !

check2go.de wird durch die Inter Publish GmbH vertrieben. Das System nutzten u. a. die Zeitschriften Praline, Coupe und Wochenend. Aber meistens wohl auch für Sexseiten.
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Wenn ich da auf anmelden klicke kommt das hier.
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Die Mitgliedschaft beginnt mit der Freischaltung durch CHECK2GO.

Zu finden unter
h**p://w*w.jugendschutzbeauftragte.net/linkkatalog/altersverifikationssysteme/


h**p://w*w.free4adult.net/Check2Go/check2go.php
scr2344675

Wie funktioniert Check2Go ?


Hier kam schon einmal die Frage.
Kennt jemand "Jugendschutz, mit CHECK2GO"?

Auf welchen Weg kann man hier an einen Vertrag kommen Ohne es zu merken ?

Machen die da Datenklau ????????
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Alt 16.07.2009, 14:47   # 6
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich blicke hier nicht durch !
[...]
Auf welchen Weg kann man hier an einen Vertrag kommen Ohne es zu merken ?

Machen die da Datenklau ????????
Merken müsste man es schon,zumindest wenn man sich direkt bei Check2go anmeldet.
Es besteht aber auch die Möglichkeit das man sich über eine andere Seite "indirekt" bei einem Teilnehmer des 2GO-Netzwerk anmeldet.
Beispiel.Anmeldung bei einer "Zeitschrift".

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Klickt man auf "Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung", gelangt man auf die Seite von FREE2GO.
Wann man bei dieser Anmeldung auf Kosten hingewiesen wird

Bei einer anderen Zeitschrift,die auch an diesem Netzwerk teilnimmt,erkennt eine Kostenpflicht daran das man Bezahlmöglickeiten auswählen muss.
Was für "Klicker" ohne Nachdenkphase auch kein Hindernis ist um sich anzumelden,ohne das man sich bewusst ist das es mit Kosten verbunden ist.

m.f.G.
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Alt 16.07.2009, 15:00   # 7
schnippewippe
Gastposter
 
Kann es sein, dass man schon angemeldet war als es noch kostenlos war und nicht mitbekommen hat, dass es nun Kostenpflichtig geworden ist.

Check2Go Gray wird eingestellt | AWM Blog für Erotik Webmaster
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Alt 16.07.2009, 19:09   # 8
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Selbst, wenn es so wäre: eine einseitige Änderung der AGB, wonach ein vorher kostenloses Angebot kostenpflichtig wird, ist nicht wirksam, solange sie nicht ausdrücklich vom Kunden genehmigt wird.

Es gibt grundsätzlich keinen kostenpflichtigen Vertrag, der ohne Mitwissen des Leistungsbeziehers zustandekommt. Hierzu müssen vor Vertragsschluß in übersichtlicher und sofort auffindbarer Form die Informationspflichten erfüllt werden.
Und zu den Informationspflichten gehört unter anderem nicht nur der "Hinweis, dass es etwas kosten könnte", sondern die konkrete Angabe, was es kostet, wie lange der Vertrag gilt, wann und wie zu zahlen ist etc.

Auch im Supermarkt steht der Preis für den Yoghurt direkt nebendran, und nicht irgendwo in den "AGB, zu finden im Aushang in der Abstellkammer hinter der Kundentoilette".

Auch auf Webseiten hat der Preishinweis mitsamt einer vernünftigen Angebotsbeschreibung sofort auffindbar und in verständlicher Form zu erfolgen. So, dass "nach allgemeiner Verkehrsauffassung" auch dem eher flüchtigen Seitenbenutzer sofort klar werden muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Dass es natürlich immer wieder einmal besonders leichtgläubige, flüchtige und naive Webnutzer gibt, die auch deutlich gestaltete Preishinweise übersehen, ist unbenommen.
Aber den massiven Ärger gibt es doch merkwürdigerweise immer mit einer ganz bestimmten Klientel von Anbietern.
Alle anderen schaffen es doch, ihre Angebote so zu gestalten, dass bei 99,99% der Nutzer kein Irrtum aufkommt.

Auch Beschwerden von Usern, die sich sicher sind, niemals auf der betreffenden Webseite gewesen zu sein, hört man immer nur bei einer ganz bestimmten Art von Anbieterklientel.
Alle anderen schaffen es, ein Registrierverfahren einzustellen, was im höchsten Maße sicherstellt, dass Fake-Anmeldungen unter Verwendung fremder Daten weitestgehend unmöglich sind.
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Alt 28.05.2012, 17:54 # --
News Flash
 
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