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| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Natürlich gibt es den Anwalt. Tut aber alles nicht viel zur Sache. Wenn der ehrenwerte Herr Anwalt von der gerichtlichen Durchsetzbarkeit seiner Phantasieforderung überzeugt wäre, dann hätte er längst den Mahnbescheid beantragt bzw. Klage eingereicht. All das passiert aber in diesen Fällen nicht. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren? Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt: Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung? Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen. Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung.. .Prozess...Schufa. .." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte: http://forum.computerbetrug.de/redir...internet%2Fink assofirmen-und-ihre-drohungen%2F |
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