| | # 2 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren sind "beschränkt geschäftsfähig", d.h. sie dürfen im Rahmen des taschengeldmäßig zugeteilten Geldes Waren kaufen, aber wenn langfristige Vertragsbindungen eingegangen werden (Abo), oder wenn es sich nicht um Bagatellbeträge handelt, dann kann das ganze von den Erziehungsberechtigten jederzeit widerrufen werden. Solche Verträge sind schwebend unwirksam. Interessant auch die AGB: Zitat:
Der Anbieter stellt also schon im Anmeldeverfahren ganz bewusst nicht sicher, dass sich dort keine Minderjährigen anmelden können. Das lässt alles tief blicken. Ebenso die Überraschungsklauseln in den AGB (Kosten, automatische Vertragsverlängerung zum Abo etc.). Kurz und gut: eine Abo-Falle für Kinder, diesmal nur nicht mit Klingeltönen, so wie sonst üblich. | |
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| | # 3 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
Zitat:
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| | # 4 |
| Threadstarter Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 11
| hmm die vertäge/abos sind schwebend unwirksam wenn sie von kindern abgeschlossen wurden,aber muss dann der betreiber nicht deutlich darauf hinweisen das dies verträge oder abos sind die da abgeschlossen werden und deren evtl. kosten?? man braucht ja nur 1x dort bei bigpoint.de registriert zu sein und kann dann auf alle 26 spiele zugreifen mit nur 1. klick.da spielt es kein unterschied ob man nun 5 oder 55 ist,klar ist jedenfalls hier wird wohl wissentlich fang auf minderjährige gemacht indem man verschweigt oder großteils versucht zu verschweigen das dies abos sind und auch nach einer gewissen zeit kosten werden (meist 2 wochen nach abschluß). und ich glaube kaum das eltern nachträglich diesen abos noch zustimmen werden wenn kinder diese abgeschlossen haben ohne durchlesen der FAQ/AGB.ich glaube eher dann wirds anwaltsbriefe regnen von eltern wenn ihre sprößlinge unwissend abos eingegangen sind oder firmen vllt. auch drohen mit mahnungen oder anwaltskosten,etc. (die meisten eltern wissen bestimmt nicht das ihre kinder dort abos abschließen können,bzw. dort zum abschluß der abos geködert werden) oder ob sich da wieder ein datenskandal zusammenbraut wie jüngst wo man bei der FAZ briefe erhielt mit millionen gesammelter/geklauter oder gehandelter daten von usern,kunden,etc. |
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| | # 7 |
| Gastposter | @Mr. Incredible, vielleicht solltest du die Seite mal hier--->Aufruf: Wir entlarven Download-******** - helfen Sie mit! - PC-WELT melden. |
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| | # 8 |
| Gastposter | Hier ist noch was Kostenfalle Online-Spiele - PC-WELT |
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| | # 9 |
| Threadstarter Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 11
| @ sn00py603 thx,wusst ich noch garnicht von pc welt,muss ich mir gut merken.sehr vieles dort von dem user stimmt,aber vom geschäftsführer (heiko h*****) sind die antworten eher verharmlost oder verniedlicht worden,bzw. falsch. zu post 1 von sn00py603: naja und ob bigpoint wirklich zu downloadgames abzockern gehört,bezweifel ich.die spiele dort sind eig. fast nur browserbasiert.dort werden auch downloadgames angeboten,aber diese gehören großteils zur firma aeria. bigpoint scheint sich bei aeria eingekauft zu haben,oder zumindest die lizenzen dafür zu besitzen deren downloadgames anbieten zu dürfen. aber zurück zum thema. wie sieht da eig. genau die rechtslage aus,wenn z.b. wie hier bigpoint gezielt minderjährige ködert indem kosten,abos,etc. verschwiegen werden,oder sogar user mundtot gemacht werden wenn sie darauf hinweisen und z.b. andere user warnen mit diesen hinweisen,oder sogar gesperrt werden? aber macht man sich dabei nicht strafbar wenn man keinerlei alterskontrollen macht bei den abos usw. oder auch wie jetzt die neue masche mit den abos abzieht wo z.b. 10 jährige schon abos abschließen können ohne wissen der eltern? da kenn ich mich nicht so aus,um jetzt genau sagen zu können dies oder das ist verboten,oder verstößt gegen irgendwelche gesetze/klauseln,etc. also ich finds schon eine bodenlose frechheit wissentlich mit abos die kinder zu ködern und keinerlei hinweise zu geben das es sich dort um abos handelt und auch deren kosten zu verschweigen. (ausser agb/faq die ewig lang sind oder meist in englisch sind).da weist bigpoint einen immer ab und sagt man solle auf der homepage des werbenden nachsehn um genauere infos zu erhalten. öhhmm sry wenn ich jetzt was falsches sag,aber rennen da nur idioten rum die von nix ne ahnung haben,ausser leute zu vera.... und abzuzocken? wenn die schon für abo firmen werbung machen,oder kinder ködern mit abos,dann muss doch wohl bigpoint für die infos sorgen und die user nicht von pontius zu pilatus schicken bis man infos erhält. naja scheinbar hat mans dort nötig sogar kinder in fallen zu locken oder abzuzocken,obwohl bigpoint jährlich ca. 400-600mio € verdient. ich sag nur jetzt hat bigpoint es geschafft,dies ist unterste schublade und eine riesen sauerei die da abgeht. * aus rechtlichen Gründen geändert |
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| | # 10 |
| Gastposter | Du schreibst doch schon um was es geht. Und krumme Geschäfte mit Minderjährigen, sprich Kindern, zahlen sich wohl aus. Vergessen tun die Brüder, das solche "Abo-Geschäfte" der Zustimmung des Gesetzlichen Vertreters bedürfen. Hier ist bigpoint scheinbar nur Vermittler. Also ist denen das egal. |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 13.02.2007 Ort: Zu Hause
Beiträge: 2.402
| Ist doch klar, Kinder und Jugendliche sind heute eine nicht zu verachtende Käuferschicht die es abzuschöpfen gilt. Und solange die Kiddis schiss haben ihren Eltern den Blödsinn den sie machen zu beichten und brav die Rechnungen und Mahnungen bezahlen geht es denen doch am Allerwertesten vorbei ob das rechtlich einwandfrei ist oder nicht. Hauptsache die Kasse klingelt.Die gehören
__________________ ![]() Das Auge eines Straußes ist größer als sein Gehirn. (Ich kenne Menschen, bei denen ist das nicht anders) |
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| | # 12 | |
| Gastposter | Sorry, wenn ich mich hier doch noch einmal einmische. Vergesst bitte nicht, dass es hier um Bigpoint de geht. Genauso so ist es. Man stellt es zur Verfügung. Ich würde mit der Wortwahl gegen dieser Firma etwas vorsichtiger sein. Bigpoint.de = *********** mit abo fallen?? So sieht es bei Google aus: Zitat:
![]() Wenn ich mich als Minderjähriger bei solchen Spielen anmelde, kann ich es nur dann machen, wenn ich bewusst ein falsches Datum angebe. Um dort im Spiel etwas kaufen zu können, muss ich ja wohl ein Konto ,wo das Geld abgebucht werden kann ,angeben. Also da müsste ja wohl jeder Minderjährige wissen , dass ihm echte Kosten entstehen. Auch Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen in die Verantwortung genommen werden. § 828 BGB Minderjährige Ich finde schon, dass man ab einen bestimmten Alter es erkennt. Hier bekommt man immer das Gefühl, dass die Kids machen können was sie wollen. Ganz so ist das aber dann doch nicht. BIGPOINT erhält den „Deloitte Technology Fast 50“- Award Mit Umsatzsteigerung von über 4500% erzielt Browserspiele-Entwickler den zweiten Platz. Pressemitteilung: BIGPOINT erhält den ?Deloitte Technology Fast 50?- Award Heiko Hubertz erhält zudem den zweiten Platz als „Internet Unternehmer des Jahres 2007“ openPR.de - Pressemitteilung - Bigpoint.de gewinnt den ?OnlineStar? für die beliebteste Website des Jahres und lässt Google, YouTube und Amazon hinter sich - Heiko Hubertz erhält zudem den zweiten Platz als ?Internet Unternehmer des Jahres 2 Was ist mit dem im Link genannten Google, YouTube und Amazon ? Ich bin auch nicht gerade erfreut darüber das es Minderjährigen möglich ist solche Spiele zu spielen. Aber trotzdem würde ich mit der Wortwahl gegen Bigpoint.de vorsichtig sein. Ich kann mir vorstellen , dass sowas Ärger geben kann. | |
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| | # 13 | ||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Zitat:
Zitat:
Wenn also der Anbieter in den AGB die Teilnahme Minderjähriger ausschließt, dann darf er nicht bei der Altersabfrage wiederum eine Teilnahme Minderjähriger ermöglichen. Das ist ein Widerspruch in sich, und das zeigt ganz deutlich, dass sich das Angebot eben gerade an die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen richtet. Wenn auf einer Webseite die Kostenpflicht nicht klar und sofort erkennbar ist, dann kommt gemäß einschlägiger Rechtsprechung hier kein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande. Wenn sich ein Minderjähriger unter Angabe falscher Daten hier anmeldet, dann ensteht daraus kein Betrug, weil der Minderjährige sich hier nicht darüber im Klaren gewesen sein musste, dass hier ein kostenpflichtiger Vertrag zustandekommt. Daher liegt hier keine Betrugsabsicht vor, wenn die Anmeldung in Unkenntnis der Kostenpflichtigkeit erfolgt ist. Denn es fehlt hier am Vorsatz. Ich sehe auch auf der "Registrieren"-Seite bei bigpoint.de weder eine Eingabemaske für eine Kontonummer, noch einen Preishinweis, dass das Ausführen bestimmter Spiele nur mit der kostenpflichtigen "Premium"-Anmeldung möglich ist. | ||
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| | # 14 | ||
| Gastposter | Zitat:
Ich kann mir die Sachen auch erspielen. Wenn mir das aber zu lange dauert und zu umständlich ist , liegt es bei mir selber ,ob ich dafür Geld ausgebe.Also ein muss von einer Geldausgabe besteht nicht. Wo ist da die Abzocke ? Ich kann ja Kostenfrei spielen. Zitat:
Die Jahrgänge die sich anmelden dürfen ,beginnen mit dem Jahr 1970. Wo kann man sich da auch als Kleinkind anmelden? Bei mir geht das nur dann , wenn sie ein falsches Datum eingeben. Also ist es klar , dass es nicht für die Jahrgänge davor bestimmt ist. Wenn sie nun spielen und der Meinung sind, sie müssten sich Sachen kaufen weil sie keine Lust haben sie zu erspielen, müssen sie ja eine Bankvebindung angeben. Da weiss ja wohl jeder von den Kids das es was kostet. Also so doof sind sie ja wohl nicht, um das nicht zu schecken. Eine Kostenpflicht im Sinne eines Abos besteht nicht. Es bleibt mir überlassen , ob ich die Sachen erspiele oder ob ich sie kaufe. Somit kommt auch kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. | ||
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| | # 15 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| So weit durchgespielt habe ich die Webseite noch nicht und habe es auch nicht vor. Allerdings stelle ich weiterhin die Frage nach der Rechtswirksamkeit eines Vertrags, wo der Anbieter sich lediglich vom minderjährigen Kunden die "Zustimmung des Erziehungsberechtigten" "versichern" lässt. In meinen Augen ist das nach wie vor komplett schwebend unwirksam. Bedenklich ist, dass der Erziehungsberechtigte, wenn er dem bunten Treiben seines Schützlings unter Angabe der Kontonummer zustimmt, quasi einen "Blankoscheck" ausstellt, da eine wirksame Kontrolle hinsichtlich eines maximal pro Monat auszugebenden Höchstbetrags (so weit mir bisher ersichtlich) nicht besteht. Ob das so rechtswirksam ist, das bleibt auch nochmal dahingestellt. Fairerweise sollte das Unternehmen auch seine Preispolitik nicht nur in den AGB offenbaren, sondern dies von Anfang an auf einer immer erreichbaren Webseite transparent erläutern. Die BGB-InfoV verlangt dies im übrigen auch so. |
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| | # 16 | |
| Gastposter | Mir ging es doch nur darum, dass man mit der Wortwahl gegen dieser Firma vorsichtig sein sollte. Ich finde eh, dass Betreiber solcher Spielseiten, die Angaben was das Alter angeht ganz genau überprüfen sollten. Denn den Schaden den man da nehmen kann ist gross. ( Suchtgefahr ) Bei den Pornoseiten muss es ja auch sein. Aber dann müsste ja jeder Kunde überprüft werden. Bei diesem System wird der Nutzer mit einem Postident-Verfahren überprüft, bei dem ein Postzusteller eine Ausweiskontrolle durchführt. Besserer Schutz Minderjähriger vor Internet-Pornografie Der Einkauf an Sachen ist freiwillig. Der Käufer kann hier per SMS, Lastschrift, Kreditkarte, Telefon oder online per PayPal sowie Click&Buy bezahlen. Bei meinen Sohn geht es über Pay Pal. Er ist aber schon lange nicht mehr Minderjährig. Ich habe kein Handy. Wie geht die Bezahlung per SMS ? ![]() Zitat:
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| | # 17 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Sicherlich mag bei diesem Beispiel die Bezeichnung "Abo-Falle" nicht ganz angemessen sein. Allerdings könnte m.E. die Informationspolitik des Seitenbetreibers etwas transparenter sein. Da hier die Zielgruppe der Minderjährigen angesprochen wird, sollte für mein Dafürhalten auch die Möglichkeit gegeben sein, eine monatliche Höchstgrenze zu stecken. Als äußerst kritisch sehe ich es hier, dass Minderjährigen quasi ohne Bremse ein Mittel in die Hand gegeben wird, auf Kosten des elterlichen Kontos fast unbegrenzt Leistungen in Anspruch zu nehmen. |
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| | # 18 |
| Gastposter | Mal eine Frage an die Mods hier. Da es keine Abzocke in der Richtung ist wie wir sie sonst hier haben, könnte man das nicht hier hin geben. spielsucht Ich finde da wäre es gut aufgehoben. Goofy62 wenn meine Kinder an mein Konto gegangen wären, hätte ich wohl in der Erziehung was verpasst. |
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| | # 19 | |
| Threadstarter Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 11
| mir ging es hier eig. darum das bigpoint mit gratis spielwährung wirbt,aber bewusst verschweigt das man so abos eingeht (sogar minderjährige können dort abos eingehen,weil man sich sogar als z.b. 1 jähriger dort anmelden könnte.die anmeldedaten laufen von 1909-2009) ähh ich glaube hier wurden jetzt einige themen zusammen über den haufen geworfen,es ging eig. darum das bigpoint bei manchen games die user mit gratis spielwährung ködert (großteils minderjährige zwischen 10-18 ),aber verschweigt das sich dahinter abos verstecken die man durch eingabe der daten beim CFA system bestätigt,bzw. sich für abos anmeldet.auch minderjährige können so abos abschließen weil es dort keine abfrage gibt wie alt man ist. entweder sollte bigpoint dieses system schleunigst entfernen oder so verbessern das minderjährige dort keine chance haben abos abzuschließen (z.b. durch eingabe der personal-ausweisnr.) aber so wie ich bigpoint kenne wird es niemals eine solche abfrage geben,weil so weniger user geld ausgeben oder auch beim CFA eine menge geld für bigpoint flöten gehn würde (für jedes abo kriegt bigpoint eine gewisse summe geld). und klar die spiele sind alle gratis,aber um irgendetwas zu erreichen in den games muss man eine riesen geduld haben oder man muss banken,bzw. geld ausgeben um nicht unterzugehn in den games durch abschüsse,kills,etc. und man so ja eig. dazu gezwungen wird geld auszugeben.bei minderjährigen ist die gefahr noch größer wegen dem CFA system und den abos die sich dahinter verstecken. und die wortwahl gegen bigpoint ist mir so ziemlich egal,abzocke usw. sind keine verbotenen wörter.und bei bigpoint kann man höchstens eine sperre von bis zu 2 wochen kriegen aber mehr passiert da nicht.mir passt es halt nicht das so kinder reingelegt werden um ihnen hinterrücks abos anzudrehen. und Zitat:
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| | # 20 | ||||||
| Gastposter | Zitat:
Wenn ich kein Geld ausgeben will, kündige ich eben wieder. Zitat:
Schicke mir doch mal bitte einen Link von der Seite die du hast. Bei mir kann sich ein 1 Jähriger nur dann bei den Rollenspielen anmelden , wenn er ein falsches Datum eingibt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wir haben hier schon genug Ärger wegen solche Äusserungen bekommen. Ich bin auch nicht dafür, dass es Minderjährige so leicht möglich ist solche Rollenspiele zu spielen. Man könnte es zum Beispiel so machen. Bei diesem System wird der Nutzer mit einem Postident-Verfahren überprüft, bei dem ein Postzusteller eine Ausweiskontrolle durchführt. Besserer Schutz Minderjähriger vor Internet-Pornografie Aber vorschreiben kann man es der Firma bis jetzt noch nicht. -----Doppelpost zusammengeführt am 8.5.2009 um 02:50:51----- Mr. Incredible Ich kann dich ja verstehen. Aber hier geht es um angeblich Abos die durch Täuschung entstanden sind. Wo man erst durch die Rechnungen mitbekommt was los ist. Oder man bekommt per E-mail eine Rechnung obwohl man gar nicht auf der Seite war. Hättest du es hier Aktuelle Themen - netzwelt.de Forum oder hier Plauderecke - netzwelt.de Forum eingestellt, hätten bestimmt einige User ihre Meinung über solche Seite mitgeteilt. Denn wir haben hier einige User die auch solche Spiele spielen. Was die Minderjähigen angeht , finden wir Alle , dass da sich im Punkte anmeldung etwas geändert werden müsste. | ||||||
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